512 X-23, 28. Januar 1831. Fertige Bücher. Vörknibl-N f. ». Dtichn »uchhandel. <A Soeben srscbisnsn: »sei «nie, Lslel uns Lr«c>it 2 Abteilungen in 3 Säridsn. I4sudrud<. >. /^bt.l Oos Seid. X, 450 Seiten. II. /^bt.: Den Lrsdit. 1. ltöltts. X.376Seiten. 2. «öltts. XIV. 478 Seiten. Pneis broscb. 614 64.—, in Srln. 614 60 — Lieferung erfolgt nur der, ln /tusnelimeföllsn bor mit kremissionsnectit. SeöinglbeslsUungen können v^bsmitlel: viepseiliger' Prospekt. m Volker' ei'sckisn: KsrI Kniss vis ooMiscks Ökonomie vom gesckicktlicken Ltsnöpunkte öroscb. 614 24.—, in Sanrlsinsn 614 26.— Dfsns vuskQ / ^eiprig u^Ile kommen: die 2iveikler und die 6Iäuöigen venn 8ie ein 8tütk VLK A1L^8cir Ilblv 8LI^L 8^L^L Von l.eidinger-l1lreidi ins 8disu5enster ßeöen. Oer ksmsddsß spridit Wi jedem und Iü6t 8ie an dem täßlidi vsdlsenden Lriolß tellnelimen. Lin astroloAiscties V^erk, das vor der V^issenscliskt nickt erröten mu6! rv 8W/8S2 ^ kt^l -.90 orä. Vagblatt-Libliotlielr / I.eipriZ — v^ien — Lerlin In Sltlkes ReGisbivltotvet erschien soeben Vand Das VreirMche Gna-enrecht Grau Lanögerichtsdircktor vr. ^arl Schäfer Amtsgerichtsrat im preußischen Justizministerium 438 Seiten / in Ganzleinen gebunden NM 4L — Das Buch, zu dessen Bearbeitung den Verfassern das gesamte äußerst reichhaltige amtliche Material des preußischen Justizministerium« zur Verfügung stand, ist aus der praxi« heraus erwachsen und wendet sich auch in erster Linie an die Praxis. Es sieht feine Ausgabe darin, den mit Gnadensachen besaßten Justiz» und Verwaltungsbehörden, wie auch den an dem Gnadenversahrcn unmittelbar beteiligten Stellen, vor allem den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschasten, Strafanstalten und Snadenanwälten, ein Wegweiser sowohl durch die Fülle der einschlägigen Verwaitungsvorschristen, wie auch durch die öfter« nicht ganz leicht zu beantwortenden Fragen de« materiellen Gnadenrecht« zu sein. Es wendet sich aber auch an alleVechts- anwälte, die als Verteidiger in die Lage kommen, für ihren Auftraggeber eine gnadenweise Vergünstigung, sei cs durch Etraserlaß, Strasnnlderung oder bedingte Strafaussetzung, sei es nur durch Strasausstand zu erstreben. - Bas einschlägige Schrifttum und die Recht sprechung sind möglichst eingehend berücksichtigt. Bas zur Versügung stehende und bisher nicht oerösfentlichte amtliche Material de» preußischen Justizministeriums ist restlos »erarbeitet worden. Prospekte kostenlos! Verlas von Georg Gtllse ^ Veelin VW L