5c«äc»7 oxs i'ioncn Auflage s^-4^cisci imDeuB Hallen 8ie äie868 Lock stel8 ank Inger kartoniert KN 620 I^einenlranä KN 6.80 Serksrä Ltalling Oläendurg S. 0. In Kürze erscheint: Das Landesrecht der Wohnungszwangswirischast in Bayern Textausgabe mit kurzen Anmerkungen von Or. Kranz Stümper Oberregierungsrat im Bayer. Staaisministerium für LanLwinschaft und Arbeit (Äbtlg, Arbeit) Zweites Bändchen VII, 87 Seiten kl. 8°. Leinenband RM 2.50 Die Wohnungsnotgcsetzgebung hat durch dte Notverordnung und durch die soeben erschienenen bayerischen Lockerungsbestimmungcn eine durchgreifende Umgestaltung erfahren. Das neue Bändchen des an einschlägigen gesetzgeberischen Arbeiten ln besonderem Maß« beteiligt gewesenen Verfassers wird daher Vermietern und Mietern, Organisationen und Behörden sowie allen übrigen am Wohnungs wesen irgendwie Interessierten ein zuverlässiger Führer durch das neu» WohnungS- und Mietrecht sein. In Fortführung des ersten Bande- — neben dem es jedoch auch selbständig benützt werden kann — bietet es einen vollständigen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage; die neuen Lockerungsbestimmungcn sind erläutert. Ein Anhang enthält u. a. auch einen Auszug auS der Notverordnung. G U C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München „Der Dset/eker igt nock üsm UrtsUktsr vsulscksn ^rbsitgsbsi'-Leitung cias 6ucN: 0eutLck>snü5 »snöelrvertrsge una,«ii» Anteil sm Wellksnrlsl Von Or. oec. pub/. I*ran2 6. HauskaOer 270 Lsitvn. LsünondsnÄI s. ^uk6^g6>V0knlick6S Sonderangebot aut dem Beitel!