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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1898
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- Deutsch
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111, 16. Mai 1SS8. Nichtamtlicher Teil. 8665 nicht nur das jüngere Gesetz gegenüber dem Diktatur paragraphen, sondern auch das speziellere. Es steht aber sest und ist in der Theorie und Praxis des deutschen Rechts wiederholt anerkannt worden, daß das ältere allgemeinere Gesetz durch das jüngere spezielle Gesetz abgeändert wird; der Rechtssatz, der dies in konziser Form ausspricht, lautet: I-ex posterior specialis derogat legi priori generali. Seine Richtigkeit unterliegt auch für die neueste Reichsgesetzgebung keinem Zweifel, wie durch gesetzgeberische Vorgänge bei der Vereinbarung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dargethan worden ist. Demnach kann also, von Inkrafttreten des neuen Preß- gesetzes an, die Diktaturgewalt des Statthalters nicht mehr zum Zwecke des Verbots einer in Deutschland erscheinenden Zeitung benutzt werden; ein darauf gestütztes Verbot würde der rechtlichen Giltigkeit entbehren. Zu diesem Ergebnis führt auch, um von obigen Gründen abzusehen, die Erwägung, daß andernfalls die Einführung eines dem Reichspreßgesetz im wesentlichen gleichen Pretzgesetzes in Elsaß-Lothringen praktisch kaum von erheblicher Bedeutung wäre. Wenn nach wie vor der Statthalter das Erscheinen inländischer Zeitungen noch untersagen könnte, so würde es sich wahrlich nicht verlohnt haben, auf die Aenderung der reichsländischen Preßgesetze irgendwelche Mühe und Arbeit zu verwenden. RuUand und die Litterarverträge. (Vgl. Börsenblatt 1897, Nr. 273; 1898, Nr. 82.) III. Im vorigen Artikel war erwähnt, daß sich eine Kom mission des »Verbandes zur gegenseitigen Unterstützung der russischen Schriftsteller« mit der Frage der litterarischen Kon ventionen beschäftige. Der umfangreiche Bericht dieser Kom mission ist nun fertig geworden und in der Generalversamm lung des »Verbandes« am 24. April (6. Mai) zur Verlesung gelangt. Er legt — nach den Berichten russischer Blätter — vom juristischen und moralischen Standpunkte ausführlich dar, daß für Rußland keine ausreichenden Gründe vorliegen, den Be stimmungen der Berner Konvention beizutreten. Der Abschluß einer Litterar - Konvention würde sich, nach der Meinung der Kommission, ungünstig äußern auf die russischen Autoren, auf die Uebersetzer und auf die Verleger. Für die Ueber- setzer wäre die Konvention deshalb nicht günstig, weil sie die Zahl der Uebersetzungen verringern würde, für die Mehrzahl der Verleger deshalb nicht, weil sie einigen großen Verlegern das Monopol der Uebersetzungslitteratur geben würde. Durch den Abschluß einer Litterar - Konvention würde ferner den Konsumenten — d. i. den Lesern, der ganzen russischen Gesell schaft, der russischen Bildung — eine neue Steuer auferlegt werden. Auf eine Untersuchung der Frage rücksichtlich des Autorrechts auf musikalische und künstlerische Erzeugnisse ist die Kommission nicht eingegangen. Das Mitglied der Kommission Herr Jushakow stimmte mit dem Bericht nicht überein und gab ein Separatvotum ab. Ein anderes Kommisstonsmitglied, Herr Mjakotin, hat den Bericht mit deckt Vorbehalt unterschrieben, daß er mit einigen von der Kommission angenommenen Motiven nicht einverstanden sei. — Hierauf traten die Mitglieder des Verbandes in die Diskussion der Vorlage ein und es zeigte sich wieder, wie im Januar, daß die große Mehrzahl der Schriftsteller gegen eine Litterar-Konvention war. Es wurde endlich beschlossen, den Bericht drucken zu lassen und ihn an die Mitglieder des »Verbandes«, an die Redak tionen^ von Zeitungen, an die^Verleger und überhaupt an alle an der Sache interessierten Personen zu senden, mit Fünfundsechzigster Jahrgang. der Bitte, ihre Gedanken, Meinungen und Erwägungen zu äußern, worauf dann in der Generalversammlung im künftigen Herbst die Frage wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden soll Endlich wurden noch 10 neue Mitglieder in den »Ver band« ausgenommen. Die Gesamtzahl der Mitglieder beträgt jetzt 365. ?. Kleine Mitteilungen. Stempelpslichtigkeit von Wechseln. (Vgl. Börsenblatt Nr. 107, 109.) — Wir empfingen folgende Zuschrift: -Die Mitteilung des Herrn . . rms in Nr. 107 des -Börsen blattes«: -Zur Stempelpflicht von Wechseln- ist wohl nach kauf männischen Ansichten richtig; das Reichsgericht hat aber im vorigen Jahre anders entschieden, und der Finanzminister hat die Provinzial-Steuerbehörden ausdrücklich aus diesen Entscheid hin gewiesen. In dem betreffenden Fall hatte ein Geschäftsmann Wechselformulare, mit seinem Accept versehen, einem Geschäfts freund in Zahlung gegeben. Obwohl der Aussteller im Moment des Absendens noch gar nicht auf den Wechseln stand, das Formu lar also doch eigentlich noch gar kein Wechsel war, erkannte das als letzte Instanz angerufene Reichsgericht doch, daß der Absender für den Stempel haftbar sei.*) (Siehe anliegende Notiz.) Berlin. Wilhelm Möller. Die-anliegendeNotiz-findet sich in der-Bankbeamten-Zeitung-, dem offiziellen Organ des deutschen Bankbeamten-Vereins und lautet: -Der Finanzminister hat den Provinzialsteuerdirektoren ein Erkenntnis des Reichsgerichts zustellen lassen, wonach derjenige, der ein nicht ausgefülltes Wechselformular mit seinem Accept ver sieht und dann ungestempelt aus den Händen giebt, die Stempel strafe auch dann verwirkt, wenn der Aussteller seinerseits bei der nachträglichen Vollziehung rechtzeitig den Stempel verwendet hat. — In kausmännisckien Kreisen hat man bisher eine Bestimmung, die dieses Verfahren vorschreibt, nicht gekannt. Es berührt seit- sam, daß behördlicherseits zwischen einem mit Blankoaccept ver sehenen, unkursfähigen Wechselformular und einem kurssähigen Wechsel kein Unterschied gemacht wird.« Besteuerung der Bazare und Warenhäuser. — Zur Beratung der im preußischen Abgeordnetenhause vor kurzem be- sprochenen Frage einer höheren Besteuerung der Warenhäuser hat der Finanzminister vr. v. Miguel jetzt eine Anzahl von Sachver ständigen des Handels und Gewerbes, darunter Mitglieder des Aeltesten-Kollegiums der Berliner Kaufmannschaft, die Vorsitzenden der großen kaufmännischen und industriellen Vereinigungen, sowie Vertreter der städtischen Behörden Berlins zu der angekündigten Konferenz auf Mittwoch, 18. d. M., eingeladen. In der Kon ferenz sollen der Antrag Brockhausen, betreffend die Besteuerung der Warenhäuser und Versandgeschäfte, sowie die Petitionen Fischer-Görlitz, die eine Gemeinde-Umsatzsteuer auf großkapi- talistische Unternehmungen im Detailhandel und Gewerbe befür wortet, und des -Bundes der Handel- und Gewerbetreibenden« zu Berlin zur Beratung gelangen. Handelshochschule in Leipzig.— Die kürzlich in Leipzig eröffnet« erste deutsche Handelshochschule zählt seit der letzten Im matrikulation 94 Studierende und 16 Hörer. Nach den einlaufen den Erkundigungen und Anmeldungen ist für das am 3. Oktober d. I. beginnende Wintersemester ein erheblicher Zuzug zu erwarten. Es sollen noch viele neue Kollegien eingerichtet werden, die besonders aus die Bedürfnisse des Handels zugeschnitten sind. Für die mit der Handelshochschule verbundenen kaufmännischen Uebungen soll noch eine hervorragend tüchtige Kraft nach hier berufen werden. Die ein gerichteten sprachlichen Kurse in Französisch, Englisch, Spanisch, Ita lienisch, Russisch und Deutsch für Ausländer haben großen Zuspruch gefunden. Als Lehrer sind hierfür die Herren Or. Aymeric, Montgomery, Direktor a. D. Professor vr. Saure, Rams- horn, Lovera, Professor Werkhaupt und vr. Rößger heran gezogen. Außerdem sind Kurse für Stenographie und Maschinen schreiben (Lehrer Freytag und Eggeling) eingerichtet worden. Das Handelsschullehrerseminar zählt 23 Teilnehmer; es ist der besonderen Leitung des Haupthandelslehrers und stellvertretenden Direktors vr. Adler anvertraut worden, der schon seit mehr als 27 Jahren als Handelslehrer thätig ist und in handelspädagogtschen Fragen als Autorität gilt. Bibliothek deutscher Manuskript- und Privatdrucke. — Die -Gesellschaft für deutsche Litterat ur« in Berlin ver sammelte sich zu ihrer vierten Sitzung am 27. April d. I. Den *) Vgl. Börsenblatt 1897, Nr. 205 (Red.). 484
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