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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1898
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4430 Amtlicher Teil. 134, 14. Juni 1898. Macklot'sche Buchh. in Karlsruhe. Bauordnung f. die Haupt- u. Residenzstadt Karlsruhe. Mit Anh. u. (färb.) Stadtplan. Amtliche Ausg. 12°. (XI, 281 S.) Geb. in Leinw. bar u. 4. — Mayer ä- Müller in Berlin» LtsinrnLUQ, : Ds Durtdis ab Loratio msmorutis. tzuLSstiooss obrauoloAieas. Diss. Ar. 8°. (46 8.) bar n. 1. — Otto Müller in Aachen. LorKlrt, H. van äsr: 8oeia>s DrisdslispoiiüD dsr Ist^tsu 10 labrs in Osutsoblauä. Dssirsds. Ar. 8°. (27 8.) n.n. —. 30 Gustav Neuenhahn in Jena. Verzeichniß, amtliches, der Lehrer, Behörden, Beamten u. Studi- renden der grotzherzogl. u. Herzog!, s. Gesammt - Universität Jena im Sommer-Sem. 1898. Nr. 144 gr 8°. (38 S.) bar u. —. 40 Moritz Schäfer in Leipzig. Ltuäs, ID: Dis 8oduls dss Luutsodoiksrs. DsdrDstts I. das Laulaob u. dis uöt. Uiltsvisssussbattsn. 21. litt. Dsx.-8°. (24 8. m. Dig. u. 1 Dal.) n. —. bO Friedrich Theleman« in Hof. Lookslrnann, lA.: 8pseial - Xarts üb. dis DwASASud dss Ladss 8tsbsu m. dsm Drs.olrsuvvs.Id im Husedlriss au das obsrs 8aal- tbal, dauu dsu bgl. baz'sr. ösri.-^mtsru Hol, Lrouasb u. Haila. (Ilmsoblag: 8xs2islDsrts vom DrsuDsuvvsId.) 1:100,000. 45,5x 49 om. Lutogr. —. 40 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. Julius Abel in Greifswald. 4445 Noslsr, rur ^.bvsbr sustseDsudsr XrsuDDsitsu. 80 Fr. Bahn in Schwerin i/M. 4451 dlösAsu, dis modsrus UutvioDslullAslsörs Ulld dis OtksubarullAS- rsÜAiousu. 6s. 80 A Emil Behrend in Wiesbaden. 4452 LsrASmauu, dis 8ittIiokDsitslrsAo u. dis 8ebals. 80 Fr. Ernst Fehsenfeld in Freiburg. 4450 Urusts XlsuAS. Ustt 1. Dsxt u. Xomp. von Lla^. Xsrl Us^-DostDsrtsu. Xsrl Ua^'s Ass. kgisssrxsbluuASU. 25. Dd.: ^m Isussits. Carl Grüninger in Stuttgart. 4445 Lrsslsur, Llavisrsobuls. Land I (op. 41). 16. L.uü. 4^50^; lrart. 5 ^ 25 gsb. 6 iu 4 Usltsu s 1 ^ 25 I. H. Ed. Heitz (Heitz L Mündel) in Straßbnrg. 4445 Dsilsbsnksld, kabbi lasst von kosbsim. 4 F. Krüger's Verlag in Paris. 4446 Las ^lbum. 5. DislsruuA. E. S. Mittler ä- Sohn in Berlin. 4449. 4451 Systematische Zusammenstellung der Zolltarife des In- und Auslandes. L. Landwirtschaft. 3 Schmidt, die ersten 50 Jahre der König!. Schutzmannschaft zu Berlin. 4 geb. 5 ^ 50 H. Dietrich Reimer (Ernst Vohse«) in Berlin. 4447 von kisbtbotsu, 8sbautuuA u. ssius UiuASQASptorts Xiautsobou. 6sb. 10 L. Schwann in Düsseldorf. 4443. 4446 Schwann'sche Hand-Ausgaben deutscher u. preußischer Gesetze: Nr. 7. Brogsitter, Militärstrafgerichtsordnung f. d. D. Reich. Kart. 2 Nr. 8. Grotefend, Gesetz über das Auswanderungswesen. Kart. 1 6ils u. Usllssssu, Xommsutar xur bibl. dsssbiobts. 8d. I: Das alts Dsstamsut, bsarb. v. Usllssssu. Looists krauyaiss U'ilUition U'-4.rt in Paris. 4451 Da Dsiuturs su Duroxs. Doms V: Da Uoliauds. 6sb. 10 tr. Spielhagen L Schurich in Wien. 4448 8srbor/, grapbissbs Dabsllsu t. Dloebbaueoustruetiousu. 6a. 4 8sbubsrt von 8oldsru, dis Laudsulcmals von 8amarDaud. 3 IVsudsr, DsrstsIIuuA lroblsusäursbaltigsr UrtriseduuAS- uud DuxusAStrsulrs. 5 Nichtamtlicher Teil Die Kostenbelastung bei Manuskriptänderungen nach beendetem Satz. Aenderungen des Inhaltes eines Manuskriptes nach dem Satz sind mit vollem Recht bei den Verlegern äußerst un beliebt; sie erhöhen den Preis des Satzes wesentlich, weil sie von dem Drucker besonders berechnet werden; die Kalku lation des Verlegers wird infolgedessen eine irrige, und wenn es sich um zahlreiche und größere Aenderungen handelt, so kann es leicht geschehen, daß der Verleger trotz flotten Ab gangs der betreffenden Verlagsartikel nicht mit Nutzen, sondern mit Schaden gearbeitet hat. Die Frage, wem die Kosten dieser nachträglichen Aende rungen zur Last fallen, ist für die Gestaltung der Verlags verhältnisse eine überaus wichtige und sollte daher in keinem Verlagsvertrag bzw. in keinem diesen ersetzenden Ueber- einkommen übergangen werden. Thatsächlich pflegen auch die Abmachungen zwischen Verleger und Urheber eine Be stimmung hierüber zu enthalten in der Regel des Inhaltes, daß größere Aenderungen des Inhaltes des Manuskripts, die nach Herstellung des Satzes notwendig werden, dem Urheber zur Last fallen. Wo eine solche Vereinbarung ge troffen ist, muß auf die Auslegung des Wortes »größere« entscheidender Wert gelegt werden, so daß dann alle Aende rungen, deren Qualifikation als »kleinere« einem Bedenken nicht unterliegt, ohne weiteres von dem Verleger getragen werden müssen. Es kommt unter dieser Voraussetzung für die Entscheidung des Falles nicht darauf an, ob die kleineren Aenderungen absolut notwendig waren oder nicht, ebensowenig darauf, ob der Autor bei Anwendung größerer Aufmerksamkeit und größerer Sorgfalt sich in der Lage befand, die betreffenden Modifikationen schon vor der Ablieferung des Manuskriptes oder doch vor der Vollendung des Satzes zu berücksichtigen; der Wortlaut des Vertrags gestattet eine solche Unterscheidung und Kategorisierung ebensowenig wie der festzustellende Wille der Parteien; die Parteien wollen nur eine Unterscheidung gemacht wissen, nämlich zwischen größeren und kleineren Aenderungen; jede andere lehnen sie hiermit in deutlich er kennbarer Weise ab, und es kann daher die Auslegung des Vertrags und die richterliche Entscheidung nicht für befugt erachtet werden, weitere Unterscheidungen in den Vertrags willen hineinzutragen. Hieraus ergiebt sich, daß der Autor auch mit den Kosten einer solchen größeren Aenderung belastet werden muß, die im Interesse des Verlegers und des Verlagsartikels vorgenommen wird und ohne die das betreffende Werk mit einem wesent lichen Mangel behaftet sein würde. Man setze den Fall, daß das Manuskript eines Kommentars zur Civilprozetzordnung dem Verleger während der Zeit abgeliefert wurde, in der der Entwurf eines Gesetzes zu ihrer Abänderung dem Reichs-
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