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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1898
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- Deutsch
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134, 14 Juni 1898 Nichtamtlicher Teil. 4431 tage bereits vorlag. Wenn der Satz im Zeitpunkte der Veröffentlichung der Novelle im Reichsgesetzblatt bereits vollendet ist, so müßte der Autor, der in seinem Buche die vorgenommenen Aenderungen noch berücksichtigen wollte, die hiermit verbundenen Kosten tragen. Der Richter könnte nach Maßgabe der in Frage stehenden Vertragsbestimmung nicht zu einer andern Entscheidung kommen, auch nicht durch die Billigkeitserwägung, daß die Berücksichtigung der Aenderungen der Gesetzgebung ja notwendig erscheint, wenn der Kommentar auf der Höhe seiner Aufgabe stehen und der Praxis das von dieser erwartete Hilfsmittel sein soll, daß also der Verleger vor allem ein Interesse daran hat, daß diese Aenderungen vorgenommen werden. In einem solchen Falle wird sich indessen eine Einigung zwischen Verleger und Autor ohne besondere Schwierigkeit herbeifahren lassen. Der Autor ist ja in der Lage, wenn der Verleger sich mit Schroffheit auf den Vertragsstandpunkt stellt, von einer sachgemäßen Vornahme der durch die Ent wicklung der Gesetzgebung gebotenen Aenderungen absehen zu können, und die Rücksicht hieraus und die daraus resultierende Minderung der Brauchbarkeit der Werke dürfte den Verleger regelmäßig veranlassen, sich bezüglich dieses Punktes mit dem Autor zu einigen. In manchen Verlagsverträgen wird letzterer ausdrücklich verpflichtet, die während der Drucklegung durch die Entwicke lung der äußeren Verhältnisse (Gesetzgebung, Territorial bestand u. s. w.) notwendig gemachten Aenderungen vorzu nehmen. Ob er hierzu auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet ist, kann als fraglich bezeichnet werden. Wenn man die neuerdings mehrfach befürwortete Konstruktion des Verlagsvertrags als eines besonders gearteten Miete- bezw. Pachtvertrags als richtig anerkennen würde, so dürfte auch ohne spezielle Normierung im Vertrag dem Autor eine Pflicht dieses Inhaltes aufzuerlegen sein; jedoch kann im Rahmen dieses Aufsatzes auf diese, eine gesonderte Behandlung ver langende Frage nicht weiter eingegangen werden. Enthält der Verlagsvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Belastung des Urhebers mit den Kosten der nachträglichen Aenderung des Satzes, so wird der Versuch des Verlegers, diese auf ihn abzuwälzen, in der Regel mißglücken. Aus den allgemeinen, den Verlagsvertrag beherrschenden Grundsätzen läßt sich eine Heranziehung des Autors hierzu nicht recht- fertigen; diesem obliegt die Ablieferung des Manuskriptes in einem vollständig zur Drucklegung geeigneten Zustande. Wenn man auch hieraus die weitere Verpflichtung ableiten kann, die während des Drucks notwendig gewordenen Aende rungen vorzunehmen, so fehlt doch die Möglichkeit, ihn auch mit den entsprechenden Kosten zu belasten und dieserhalb kann eine spezielle Vereinbarung hierüber kaum vermieden werden. In dem zu erwartenden Verlagsgesetz muß für eine Regelung dieser Frage gesorgt werden und zwar in einem die Interessen des Autors mit denjenigen des Verlegers nach Möglichkeit versöhnenden Sinne. Nus Rußland. (Vgl. Börsenblatt Nr. 8, 34, 52, 84. 113.) xv. L. Die jüngste, reichhaltige Nummer der von der Firma M. O. Wolfs in St. Petersburg herausgegebenen bibliographischen Zeitschrift enthält u. a. einen Artikel -Die tzauptrepräsentanten der zeitgenössischen russischen Belletristik». Es befinden sich darin kurze Charakteristiken von W. G. Korolenko, A. P. Tschechow, I. I. Jassinskij, I. N. Potapenko, D. N. Mamin-Sstbirjak, M. N. Albow u. K. S. Baranzewitsch, auch wird darin auf I. S. Turgenjew, als den geistigen Vater der jüngeren russischen Belletristen hin gewiesen; die beigefügten Porträts sind leider recht mangelhaft. Ein anderer Artikel dieser Zeitschrift ist dem großen russischen Kritiker und Publizisten W. G. Bjelinskij gewidmet, dessen fünfzig jähriger Todestag am 9. Juni in Rußland gestiert wurde. Es er schienen zu dieser Feier zahlreiche Schriften, die sich alle auf den Gefeierten beziehen und von denen wir folgende erwähnen: Batalon, Bjelinskijs Gedanken über Erziehung; die Prinzipien des Kritikers Bjelinskij; Pokrowskij, Sammlung kritischer Aussätze Bjelinskijs; Alserow, W. G. Bjelinskij, eine biographische Skizze; Ssalnikow. Bjelinskij über Poesie; Abramow, Ausgewählte Gedanken Bjelinskijs und seine Romane; Aus Bjelinskijs Werken, für HauS und Schule; Iwanow, Bjelinskij für Schulbibliotheken; Ostrogorskij, Bjelinskij als Kritiker und Pädagog. Noch andere Schriften über Bjelinskij werden als nächstens erscheinend angekündigt. Am 22. Mai ver anstaltete die Gesellschaft zur gegenseitigen Unterstützung russischer Schriftsteller eine Bjelinskij-Feier, wobei zahlreiche Reden von hervorragenden Persönlichkeiten gehalten wurden. Eine bemerkenswerte Rede hielt der Bischof Makarius in Tomsk bei dem in unserm letzten Bericht erwähnten sünfundzwanzigjährigen Jubiläum des Buchhändlers Makuschin. Er verglich die Buch handlung mit der Apotheke und sagte, daß hier wie dort neben Arzeneien und unschädlichen Mitteln auch Gifte verabfolgt werden, die für manche Organismen zwar heilkräftig wirken, die aber auch Schaden anrichten können. Der Buchhändler muß Bücher aller Art vorrätig halten, ebenso wie auch der Apotheker allerlei Medi kamente führen muß, um den verschiedenartigsten Forderungen ge nügen zu können. Gegen den Mißbrauch von Giften besteht aber eine Kontrolle, giftige Medikamente werden nur gegen Rezepte von patentierten Aerzten verabfolgt; es wäre daher wünschenswert, eine ähnliche Kontrolle auch für die Buchhandlungen einzuführen, damit Bücher, die sich nicht für jedermann eignen, nur an solche Personen abgegeben werden, die keinen Mißbrauch damit treiben können. Der Redner bezweifelte jedoch, daß eine solche Kontrolle eingeführt werden könne, er möchte nur die Aufmerksamkeit daraus hinlenken. In der litterarischen Rundschau der ebenerwähnten Zeitschrift wird ausgeführt, daß das russische Lesepublikum jetzt hautsächlich von der Vergangenheit zehre, daß die Gegenwart durchaus nicht als eine Periode selbständigen Schaffens bezeichnet werden könne. Um die Kämpfe der Gegenwart zu bestehen, sei man fast aus schließlich auf die Waffen beschränkt, die Schriftsteller und Publizisten der vierziger und sechziger Jahre geliefert hätten. Einer von diesen Publizisten war K. D. Kawelin, dessen gesammelte Schriften jetzt erscheinen und der einer der eisrigsten und talentvollsten Förderer der Bauernbefreiung war. Zu den bemerkenswertesten Erscheinungen der jüngsten Zeit gehört ferner das Buch von Eugen Ssolowjow -W. G. Bjelinskij in seinen Briefen und Werken». Der Verfasser weist darin nach, daß man Bjelinskij nicht kennen lernen kann, wenn man seine Briefe nicht kenne, denn die Zensur unter Kaiser Nikolaus I. gestattete ihm nicht, alles das, was er fühlte und dachle, frei auszusprechen. Wir erwähnen hier nochmals die 7. Lieferung des Archivs des Fürsten F. A. Kurakm. Dieses im Dorfe Nadeschdmo befindliche Archiv besteht aus 1375 Folianten, stammt hauptsächlich aus dem vorigen Jahrhundert, und es giebt wohl kaum einen hervorragen den Mann jener Zeit, von dem sich in diesem Archiv nicht Spuren finden ließen. — Vom -Russischen biographischen Wörterbuch- erschien ein neuer Band, der den Schluß des Buchstabens 1 und den An fang des Buchstabens L enthält. Dieses hochwichtige Werk erscheint unter den Auspizien des Präsidenten der kaiserlich russischen histo rischen Gesellschaft, A. A. Polowzow. Auch Brockhaus' und Jefrons Encyklopädisches Lexikon schreitet rüstig vorwärts; es erschien kürzlich der 46. tzalbband, der bis zum Worte -Powataschnoje- reicht und aus dem die Artikel Peter der Große, Pirogow, Pissarew, Pissemskij, Pythagoras und die Pythagoräer, Plato, Pleschtschejew, Plinius, Plutarch und Pobje- dorwszew hervorzuheben sind. Dieselbe Firma zeigt nun auch das Erscheinen eines -Kleinen Encyklopädischen Lexikons» (in 3 Bänden zu 60 Bogen) mit Illustrationen und Karten an, dessen Preis auf 18 Rubel normiert wurde. Die Gesellschaft der Freunde des russischen Schrifttums wollen den hundertsten Geburtstag A. S. Puschkins (7. Juni 1899) feiern. Es wurde eine Kommission ernannt, die ein ausführliches Pro gramm für diese Feier entwerfen soll. — Am 29. April wurden im -Schriststeller-Verband- Fragen über die Gründung einer Emeritur für Schriftsteller und über die Organisation einer ver legerischen Thätigkett des Verbands erörtert; diese Fragen wurden einer Kommission zur Bearbeitung überwiesen. — Eine der haupt städtischen Buchhandlungen beabsichtigt, sehr bald eine Filiale in Port Arthur zu eröffnen. — Das Kapital der Gesellschaft zur gegen seitigen Unterstützung von Schriftstellern und Gelehrten ist auf 399181 Rubel angewachsen. — Das Ministerium der Volksauf klärung bewilligte die Aufstellung einer Bjelinskij-Büste in Pensa und eines Porträts dieses Schriftstellers im Aktsaal des dortigen Gymnasiums. Daselbst soll auch ein dem Andenken an Bjelinskij gewidmetes Gebäude für eine Volksschule errichtet werden, wo auch Vorlesungen fürs Volk gehalten werden sollen. — In der St. Peters burger Gemeindeversammlung wurde der Antrag gestellt, auf einem der dortigen Plätze eine Büste Bjelinskijs auszustellen. — Die 585"
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