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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4910 Amtlicher Teil. ^ 228, Z. Oktober 188?. den Verlegern mit Rücksicht auf das wünschenswerte Bestehen einer entsprechenden Anzahl von Sortimentshandlungen gewährten Rabatts in der Form von ermäßigten Ladenpreisen an das Publikum abzugeben und den ihnen dabei entgehenden Geschäfts gewinn dadurch wieder hereinzubringen, daß anderen Sortimentshandlungen ein Teil ihres Umsatzes durch das Lockmittel billigerer Preise entzogen und damit die Existenz dieser Handlungen bedroht wird. Um das Verderbliche dieser Geschäftspraxis zu erkennen, braucht man sich nur den Zustand zu vergegenwärtigen, welcher eintreten müßte, wenn die Betroffenen nun zu dem gleichen Mittel greifen und (was in der Provinz allerdings bedeutend schwerer ist als in den Centralen des Buchhandels) ihren Angreifern gegenüber ebenfalls das Prinzip der Preisunterbietung anwenden würden. Ein Kamps aller gegen alle würde entbrennen, welcher notwendig mit dem Ruin einer großen Anzahl von Sortimcntshandlungen endigen und dazu führen würde, daß eine kleinere Anzahl von »Grossisten« übrig bliebe, welche aus ein zelnen Großstädten heraus den Verkauf der Bücher voraussichtlich mit Hilfe kleiner, von ihnen abhängiger Krämer betreiben würden, wobei dann für die Provinz ein neues Zwischenglied in den Bezug von Büchern eingeschoben wäre, die letzteren dem Publikum vielleicht teurer, jedenfalls nicht billiger zu stehen kämen, der Absatz im ganzen wesentlich verringert und dem Verlags buchhandel wie der Schriftstellcrwelt ein unberechenbarer Schaden zugefügt wäre. Wenn man den vorhergehenden Ausführungen gegenüber, wie dies zuweilen geschieht, darauf hinweist, daß in anderen Geschäftszweigen ganz dieselben Konkurrenzverhältnisse in durchaus natürlicher und ungefährlicher Weise fortbestehen, so ist zu entgegnen, daß der Fall im Buchhandel insofern anders liegt, als ein Exemplar einer Auflage, wie jedermann weiß, dem anderen aufs genaueste entspricht, also eine Erklärung für Verschiedenheit der Preise in einer etwaigen Verschiedenheit der »Ware« nicht gefunden werden und somit der Ruf der Solidität einen Sortimentsbuchhändler in keiner Weise bei den Kunden gegen die Anerbietungen der Schleuderkonkurrenz schützen kann. Diese Gesichtspunkte, welche für die Schaffung der uns heute beschäftigenden Vorlage des Außerordentlichen Aus schusses maßgebend waren, sind kurz zusammengefaßt schon in den Sätzen enthalten, welche den im März dieses Jahres im Börsenblatt veröffentlichten »Abänderungsvorschlägen« vorangestellt wurden. Sie lauten folgendermaßen: »Die Schleuderei im Buchhandel, d. h. der Verkauf neuer Bücher an das Publikum zu Preisen, bei welchen nach dem Urteil unparteiischer Sachverständiger ein solider, über das ganze deutsche Sprachgebiet verbreiteter Sortimentsbuchhandel nicht mehr bestehen kann, ist in ihren Konsequenzen gleich nachteilig für Schriftsteller, Bücherkäufer und Verleger. Der Verleger erhält zwar größere Bestellungen von den Schleuderern; aber naturgemäß verringern sich dadurch nicht nur die Bestellungen der übrigen Sortimenter, sondern eine weitere unausbleibliche Folge ist die Schädigung und Vernichtung der dem Verleger zur gleichmäßigen Verbreitung seines Verlags, insbesondere der Novitäten, notwendigen Organisation des Sortimentsbuchhandels. Der Bücherverkäufer erhält zwar einzelne Bücher zu billigerem Preise, wird aber mit der Zeit auf den Hauptvorteil, welchen ihm die gegenwärtige Organisation des deutschen Buchhandels gewährt, verzichten müssen: auf den Bestand von Bücherlagern auch in kleineren Städten, auf die Möglichkeit, jedes neuerscheinende Buch überall rasch und kostenlos zur Einsicht zu erhalten. Die Schriftstellerwclt endlich wird, da die Schleuderer in der Hauptsache nur die Werke bereits accreditierter Autoren vertreiben können, die mühevolle und wenig lohnende Einführung der Werke wenig bekannter und unbekannter Autoren aber den übrigen Sortimentern überlassen müssen, nach der durch die Schleuderer erfolgten Verdrängung der letzteren mit weit größeren Schwierigkeiten bei dex, Publikation ihrer Werke zu kämpfen haben, und manchem aufstrebenden Talente wird so zum Schaden unserer Littcratur der Weg zur Öffentlichkeit versperrt werden.« Dem wäre noch beizufügen: Die Wahl eines richtigen Ladenpreises bildet einen wichtigen Faktor zum Gelingen von Verlags-Unter nehmungen und zwar kann das Gelingen beeinträchtigt werden sowohl durch Ansetzen eines zu hohen als auch eines zu niederen Ladenpreises. Die einseitige Erhöhung und Ermäßigung des Ladenpreises seitens der Sor- timentshandlungen kann also den Interessen des Verlegers schädlich werden und demgemäß kann auch das Prinzip der freien Bestimmung des Ladenpreises durch die Sortimenter vom Börsenverein nicht acceptiert werden. Diese Grundsätze wurden nicht nur von der Hauptversammlung zu Kantate d.J., sondern schon durch die Hauptversammlung des Jahres 1884 mit großer Majorität gebilligt. Die letztere Hauptversammlung hat infolge hiervon die Einsetzung einer Siebener- Kommission zur Prüfung von Schlendereibeschwerden beschlossen, sowie dem Vorstande ausgegeben, die Verleger des Vereins aufzu fordern, Schleuderern ihren^Lerlag nur mehr mit verkürztem Rabatt oder gar nicht zu liefern, eine Verpflichtung, welche sofort von über 600 deutschen Verlegern freiwillig cingegangen wurde. Es ist Ihnen nicht unbekannt, daß diese Grundsätze von einzelnen, allerdings bis jetzt verhältnismäßig sehr wenigen Mit gliedern unseres Vereins für verkehrt gehalten werden. Dieselben sind der Ansicht, daß die gegen den Willen der Verleger deren Ver lagsartikel unter den festgestellten Ladenpreisen verkaufenden Sortimenter, die sogenannten Schleuderer, nützlicher für den Verleger, Schriftsteller und das Publikum seien, als die dtn Wünschen der Verleger nachkommenden, an den Ladenpreisen festhaltenden Sorti menter. Ihre Ansicht wird von einzelnen einflußreichen Journalen vertreten. Welche von beiden Anschauungen die richtige, resp. die maßgebende für die Satzungen unseres Vereins sei, darüber hat bekanntlich nicht Ihr Vorstand zu entscheiden, Welcher nach dem Statut lediglich die Beschlüsse der souveränen Hauptversammlung zu vollziehen hat und sich somit auch jetzt wie bei allen früheren Schritten in dieser Angelegenheit an Ihre Entscheidung gebunden erachten muß. Meine Herren! Ich glaubte diese allgemeinen Erläuterungen hier geben zu sollen, weniger für Sie, denen diese Dinge ja bekannt und geläufig sind, als vielmehr, da unsere Verhandlungen doch in die Öffentlichkeit dringen werden und sollen, zur Orientierung des Publikums und der Presse, welchen eine genaue Kenntnis dieser speziell buchhändlerischen Angelegenheiten im allgemeinen nicht zuge- mulet werden kann, deren sachliche unparteiische Beurteilung derselben aber doch von größtem Werte für uns ist, insbesondere für die jenigen unter uns, welche, von der Richtigkeit unserer Bestrebungen überzeugt, dennoch zögern, sich denselben anzuschließen, weil sie fürchten, dadurch bei der Unkenntnis der einschlägigen Verhältnisse seitens des Publikums ihre Geschäfte zu schädigen. Aufgabe des Börsenvereins-Vorstandes wird es sein, für möglichst genaue Orientierung des Publikums Sorge zu tragen (Bravo!); ebenso wird ihm
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