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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1887
- Sprache
- Deutsch
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Amtliche Teil. 4911 -L- 228, 3. Oktober' 1887. die Verpflichtung zufallen, bei den Regierungen unter Darlegung des Sachverhalts dahin zu wirken, daß ferner seitens der Behörden nicht mehr Rabattsorderungeu gestellt werden, deren Erfüllung notwendig zur schweren Schädigung eines blühenden Ecwerbszweiges führen muß. Wie Sie wissen, sind von gewisser Seite unsere Bestrebungen für Erhaltung eines ausreichenden, soliden Vertriebsapparats als eine Verletzung des Prinzips der Gewerbefreiheit bezeichnet. Das darf uns natürlich nicht irre machen. Für eine Ver letzung des Prinzips der Gewerbesreiheit müßten wir es halten, wenn man es uns irgendwie erschweren wollte, auf gesetzlichem Boden gemeinschaftlich das zu beschließen und auszusühren, was wir zu einer entsprechenden Verbreitung unseres Verlags für zweckmäßig und notwendig erachten. (Bravo!- Es giebt ja, wie bereits erwähnt, im Buchhandel eine glücklicherweise noch sehr kleine Minorität von solchen, welche der Ansicht sind, daß der Verkauf buchhäiidlerischer Erzeugnisse an das Publikum wie der jeder anderen Ware Gegen stand der uneingeschränkten Spekulation mit steigenden und fallenden Preisen werden müsse, und ivir dürfen uns nicht verhehlen, daß die Vertreter dieser Auffassung bedeutend au Boden gewinnen müßten, wenn die Hauptbestimmungen des neuen Statuts heute abgelehnt würden. Die heutige Entscheidung ist in der That eine prinzipielle, so zwar, daß im Falle der Ablehnung nicht etwa nur der statu» guo auts eintreten, sondern von den Gegnern eine Verurteilung des ganzen denselben zu Grunde liegenden Prinzips, eine Proklamierung des Prinzips des laisss-, »Ilse in solcher Ablehnung erblickt werden, bei den Freunden aber eine tiefe Entmutigung ein treten würde. Insbesondere ist zu befürchten, daß die seither günstig gestimmten Verleger, der beständigen Beunruhigungen müde und an der Möglichkeit einer Abstellung der Mißstände verzweifelnd, auch die seither gewährte Unterstützung für die Folge entziehen würden. Sind doch die seitens der Verleger bis jetzt ohne durchschlagenden Erfolg gebrachten Opfer ganz beträchtliche! Vor allem haben auch unsere Berliner Verlagskollegen, um das solide Sortimentsgeschäft gegen einzelne Schleuderfirmen zu schützen, Opfer gebracht, welche sich auf ganz erhebliche Beträge belaufen. Würde nun mit einer etwaigen Ablehnung der Vorlage heute der Beweis geliefert, daß der Buchhandel sich nicht mächtig genug fühlt, gegen die erwähnten Mißstände anzukämpfen, so könnte man wohl kaum erwarten, daß solche Opfer weiter gebracht werden. Daß durch die von Ihrem Außerordentlichen Ausschüsse beschlossene Vorlage nicht irgendwelche unberechtigte Erhöhung des Sortimenternutzens beabsichtigt ist, geht wohl aufs schlagendste daraus hervor, daß dieselbe einstimmig vom Vorstände des Börsenvereius angenommen wurde, welcher aus sünf'Berlegermitgliedern und einem Mitglied besteht, welches gleichzeitig Verleger und Sortimenter ist. Die Verleger aber werden ihre Einkünfte durch diese Maßnahmen in keiner Weise erhöhen. Sie erhalten von den Sortimentern ganz dieselben Nettopreise bezahlt, ob diese nun teurer oder billiger an das Publikum verkaufen, und es möchte demgemäß scheinen, als ob es ihnen nur angenehm sein könnte, wenn die Sortimenter das letztere vorziehen. Wenn sie trotzdem für Schutz des Ladenpreises eintreten (wobei ja ein den jeweiligen Verhältnissen angemessener mäßiger Skonto nicht ausgeschlossen sein soll), so geschieht das, wie schon erwähnt/in der Überzeugung, daß ein ausreichender solider Sortimentsbuchhandel in der Provinz auf andere Weise nicht existieren kann und daß durch das Verschwinden desselben alle Teile: Sortimenter, Verleger, Schriftsteller und Publikum verlieren würden; und trotz der Erkenntnis, welcher in allen Stadien der Angelegenheit von Ihrem Vorstände Ausdruck verliehen w.:rde: daß nur eine Milderung, eine Verringerung des Übels der Schleuderet, nicht aber eine völlige Beseitigung desselben zu erhsfsen sei, da ja die Möglichkeit, daß außerhalb des Börsenvereins Verleger aufslehen, welche sich der Schleudercr zum Vertriebe ihres Verlags bedienen wollen, niemals ganz ausgeschlossen sein kann. Es ist gegen einzelne Bestimmungen der Vorlage des Revisivnsausschusses, insbesondere gegen ß 2, der Einwand erhoben worden, daß dieselben gegen das sächsische Gesetz betreffend die juristischen Personen verstoßen und den Verein eventuell Schadenersatz- sorderungen aussetzen werden. Dem gegenüber bin ich in der Loge zu erklären, daß der Vorstand verschiedene Juristen über diese Frage gehört hat und sich insbesondere auch schriftliche Gutachten über dieselbe seitens der Herren l)e. Langbein in Leipzig und vr. Oscar von Wächter in Stuttgart erstatte» ließ, welche zu den Akten genommen sind. Alle diese juristischen Auslassungen sprechen sich überein stimmend dahin aus, daß Einwendungen nach dieser Richtung nicht erhoben werden können. Viel schwerer als diese gegen die Ausschußvorlage vorgebrachten Aussetzungen wiegt für Ihren Vorstand der Einspruch, welchen ein Teil unserer Berliner Kollegen gegen dieselbe erhebt. Während nahezu der gesamie Verlags- und Sortiments buchhandel Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und insbesondere der ProviHbuchhandel Preußens einig in der Überzeugung von der dringenden Notwendigkeit einer Abstellung der den Sortimentsbuchhandel gefährdenden Mißständc ist, während vor allem auch Leipzig in richtiger Erkenntnis der Situation sich für die Vorlage und damit bereit erklärt hat, aus die Ausnützung gewisser Platzvorteile zu Gunsten des Allgemeinwohls zu verzichten, wofür ihm der Dank des gesamten deutschen Buchhandels gebührt, erklärt die Majorität unserer Berliner Sortiinenlskollegen, die Berliner Existenz- und Gewerbsverhältnisse seien derartige, daß die dortigen Sortimenter nur bestehen könnten, wenn sie einen Teil des Absatzes in der Provinz an sich zögen und zwar durch so billige Preise, daß die Provinzsortimenter bei denselben nicht bestehen können. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, mit welchen auch unsere Berliner Sortimentskollegen — und diese vielleicht in höherem Maße als die anderen— bei dem Übergang zum Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu kämpfen haben werden, hoffen aber, daß sie zu schwarz sehen, wenn sie erklären, die Annahme dieses Prinzipes sei zur Zeit in Berlin unmöglich, hoffe», daß es ihnen dennoch gelingen werde, die cntgcgensteheuden Schwierigkeiten zu überwinden. Wie Ihnen bekannt, würde das neue Statut dieselben nicht hindern, ihre Verkaussbedinguugen für den Platz Berlin nach ihrem Belieben einzurichten und nur bei Verkäufen in die Provinz Einhaltung der Preise, unter welchen ihre Provinzkollegen nicht existieren zu können erklären, von ihnen fordern Erst in späterer Zeit soll, wenn die Verhältnisse es gestatten, d. h. wenn durch die Übergangsperiode die Schwierigkeiten beseitigt sind, durch ganz Deutschland, Österreich und die Schweiz ein gleichmäßiger, fester Ladenpreis ei,igel-alten werden. Inzwischen wird Ihr Vorstand die Aufgabe haben, das was Sie heute beschi eßen, unter ruhigem Abwarten der Folgen, nnt aller Energie durchzuführen, getreu der durch das Statut ihm auserlegten Verpflichtung, die statutenmäßigen Beschlüsse der Hauptversammlung zu vollziehen, und in gewissenhafter Verfolgung der Zwecke des Vereins, als deren ersten unser Statut nennt »Die Pflege und Förderung des Wohls, sowie die Vertretung der Interesse» des deutschen Buchhandels im allgemeinen und seiner Angehörigen im weitesten Umfange«. (Stürmischer, anhaltender Beifall.) Ich stelle die Vorlage zur allgemeinen Diskussion, indem ich noch bemerke, daß der Vorstand die aus dem Vereine ihm gewordenen Anträge zu Abänderungen einzelner Bestimmungen der Ausschußvorlage eingehend beraten, eine Reihe derselben sich augeeignet, welche in den Abänderungsvorschlägen der Vorstandes Ihnen gedruckt vorliegen. 674*
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