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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Mir ist keine einzige Korporation bekannt, die bis jetzt im Erwerbsleben das Prinzip aufgestellt hätte: es ist unmoralisch oder wenigstens — vielleicht ist das Wort zu stark — es ist nur derjenige Erwerb ein berechtigter, der so betrieben wird, daß jeder Konkurrent dabei bestehen kann. Im allgemeinen kämpfen wir jetzt beständig einen Kampf aller gegen alle, und wir haben im Buchhandel, glaube ich, zum erstenmal das Prinzip aufgestellt: nur das darf sein, was der Gesamtheit nützt. Das ist ein außerordentlicher Erfolg, und ich glaube, es ist Pflicht der Versammlung, denjenigen Männern, die die letzten zehn Jahre dazu aufgewendet haben, um dieser ihrer Überzeugung in einer vielköpfigen Körperschaft Geltung zu verschaffen — diesen Männern unsern Dank auszusprechen. Ich glaube, daß ich Sie auffordern darf, unserm verehrten Vorstand und speziell unserm Vorsitzenden Herrn Kröner unsern Dank ausznsprechen, indem wir uns von den Sitzen erheben. (Geschieht. Stürmische Bravo- und Hochrufe.) Herr Kröner: Meine Herren, ich glaube Namens des Vorstandes unseren herzlichsten Tank sagen zu sollen. Wenn es sich bis jetzt darum handelte, Vorwürfe über das, was wir zusammen angerichtet haben, einzukassieren, und ich da immer in erster Linie genannt wurde, so wollte ich nicht protestieren. Aber, meine Herren, wenn es sich darum handelt, Dank entgcgen- zunehmen, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß ich nicht mehr gethan habe, als jeder andere im Vorstand. Wir haben eben gemeinsam diese Angelegenheit nach besten Kräften gefördert und unsere Pflicht gethan. Möge dieser heutige Beschluß zum Segen des Buchhandels gereichen. (Bravo!) Meine Herren, nun noch eine geschäftliche Sache. Es wird notwendig sein, daß an dem Statut noch gewisse redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Ebenso werden wir Sie bitten, uns zu gestatten, einzelne formale Änderungen, welche von der Registerbehörde in Leipzig etwa noch verlangt werden, vorzunehmen. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, darüber abzustimmcn, ob Sie den Vorstand ermächtigen, redaktionelle Änderungen und die vom Amtsgericht Leipzig als Registerbehörde etwa gewünschten Abänderungen ebenfalls noch vorzunehmen. — Wer dafür ist, den bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Ist einstimmig angenommen. (Zuruf.) Älso gegen eine Stimme, die des Herrn Mayer, i Heiterkeit.) Meine Herren, unsere Geschäfte sind beendet, und ich schließe die Außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins. (Schluß der Versammlung YH1 Uhr.) Frankfurt a/Main, den 25. September 1887. Adolf Kröner. v>. Ed. Brockhaus. Carl Gcibcl. Carl Vocrster. Albert Brockhaus. Alphons Dürr. Elwin Partei. Johannes Alt. Abänderungs-Vorschläge des Vorstandes zur Statutenrevisions-Vorlage. 1- In 8 2 Ziffer 2 den Zusatz zu machen: »von Buchhändlern, welche in Deutschland ihren Wohnsitz haben, wird dieser Nachweis durch Auszug aus dem Handelsregister erbracht«. 2. Die Bestimmungen in Z 3 Ziffer 5 der Vorlage in folgender Weise zu regeln: in 8 14 wird als Ziffer 7 beigefügt: »Die Beschlußfassung über von dem Vorstande auf Veranlassung des' Vereinsausschusses gestellte Anträge in betreff der Regelung des Verkehrs der Buchhändler mit einander und mit dem Publikum.« in 8 35 wird hinter dem ersten Satze hinzugefügt: »und ist besugt, über die Regelung des Verkehrs der Buch händler mit einander und mit dem Publikum Anträge bei dem Vorstände sür die Hauptversammlung einzureichen.« 8 3 Ziffer 5 erhält hiernach folgende Fassung: »bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutschlands, Öster reichs, der Schweiz und aller ausländischen Gebiete, i» welchen vom Vorstande des Börscnvereins anerkannte Orts- und Kreis vereine (8 13 Ziffer 4, KZ 45, 46) bestehen, die von den Ver legern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, jedoch mit folgenden Einschränkungen: u. Die Örts- und Kreisvcrcine können, vorbehaltlich der Bestimmung in Z 14 Ziffer 7 mit Genehmigung- des Börsenvereins-Vorstandes, besondere Verkaufsnormen für ihr Gebiet feststelle». Die Mitglieder des Börscnvereins sind verpflichtet, die von den betreffenden Orls- und Kreisvereincn festgestellten Verkaufs normen bei Verkäufen in und nach deren Gebiet einzuhallen, beziehungsweise die von der Hauptversammlung K 14 Ziffer 7 beschlossenen Bestimmungen zu befolgen, b. Verlegern ist es in Ausnahmefälleu gestattet, größere Partieen eines Werkes ihres- Verlages an Behörden, Institute, Gesell schaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen ent weder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern.« 3. In Z 8 Ziffer 4 die Worte beizusügen: »oder wegeü Aufhören der letzteren.« 4. In Z 13 Ziffer 4 die Worte: »daß nur Mitglieder des Börsenvereins Mitglieder der betreffen den Vereine sein können.« zu streichen und dafür zu setzen: »daß die Mitglieder verpflichtet sind, Mitglieder des Börscn vereins der Deutsche» Buchhändler zu werden« und im Anschluß hieran in die Übergangsbestimmungen folgende Be stimmung aufzunehmen: »Die Satzungen der Orts- und Kreisvereine sind bis zum 31. Dezember 1888 bei dem Börsenvereins-Vorstande zur Ge nehmigung einzureichen. Bis zu demielben Termine haben die jenigen Mitglieder der Orts- und Kreisvereine, welche noch nicht Mitglieder des Börsenvereins sind, ihre Ausnahme in denselben zu beantragen.« 5. In 8 Absatz 1 die Worte: »und zwar in der Regel am Sonntage Kantate«, in Absatz 2 die Worte: »im Laufe der Messe in Leipzig und« zu streichen. Hinter dem zweiten Absätze einzusügen: »Er ist zur Einberufung einer außerdentlichen Hauptversamm lung verpflichtet, wenn mindestens ßj der Mitglieder daraus antragen.« 6. In 8 19 »ach dem zweiten Absatz einzusügen: »Als Legitimation der Vorstandsmitglieder gilt die Bekannt machung der Wahl derselben im Börsenblatts.« 7. In 8 -32 hinzuzufügen: »Außerdem unterliegt der Gcnehmignng des Rcchnungsausschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Bereinsvermögens, welche de» Betrag von 1000 ^ überschreitet.« 8. In 8 43, Absatz 1 hinter den Worten: »und dasselbe Amt« einzusügen die Worte: »ausgenommen die Mitgliedschaft der historischen Kommission und des Bibliothekausschuffes.« 9. Als Schlußsatz den Übergangsbestimmungen hinznzusügen: »Alle den gegenwärtigen Satzungen widersprechende Bestim mungen früher erlassener Reglements, Geschäftsordnungen und dergleichen sind aufgehoben.«
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