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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871005
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- Jahr1887
- Monat1887-10
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Erscheint ausier Sonntag »glich. — Bis früh 8 Uhr ein- gehendc Anzeigen kommen in der Regel u. wen» irgend möglich in der nächsten Rr. zur Ausnahme. für den Beiträge sür dar Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel and die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvereinS der Deutschen Buchhändler. ./so 230. Leipzig, Mittwoch den 5. Oktober. 1887. Amtlicher Teil. Urbrrrinkunst, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schuhe von Werken der Literatur und Kunst. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Majestät der König der Belgier, im Namen Seiner Katho lischen Majestät des Königs von Spanien Ihre Majestät die Königin- Regentin von Spanien, der Präsident der Französischen Republik, Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Groß britannien und Irland, Kaiserin von Indien, der Präsident der Republik Haiti, Seine Majestät der König von Italien, der Präsi dent der Republik Liberia, der Bundesrath der Schweizerischen Eid genossenschaft, Seine Hoheit der Bep von Tunis, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in wirksamer und möglichst gleichmäßiger Weise das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst zu schützen, haben den Abschluß einer Nebereinkunft zu diesem Zweck beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: den Herrn Otto von Bülow, Wirklichen Geheimen Lega tionsrath und Kammeiherrn Seiner Majestät, Allerhöchst- ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft -, Seine Majestät der König der Belgier: den Herrn Moritz Delfosse, Allerhöchstihrcn außerordent lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft; im Namen Seiner Katholischen Majestät des Königs von Spanien Ihre Majestät die Königin-Regentin von Spanien: den Herrn Grafen de la Alm in a, Senator, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweize rischen Eidgenossenschaft; den Herrn Don Josä Villa-Amil y Castro, Chef der Abtheilnng sür geistiges Eigenthum im Ministerium des öffentlichen Unterrichts, Doktor des Civil- und Kanonischen Rechts, Mitglied der Fachkörperschaft der Archivisten, Bibliothekare und Archäologen, sowie der Akademie der Geschichte und der schönen Künste von St. Ferdinand und der Akademie der Wissenschaften zu Lissabon; der Präsident der Französischen Republik: den Herrn Franz Viktor EmanuelArago, Senator, Bot schafter der Französischen Republik bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Ihre Majestät die Königin des Bereinigten Königreichs vonGroßbritannien und Irland, Kaiserin von Indien: Sir Francis Ottiwell Adams, Kommandeur des sehr ausgezeichneten Ordens von St. Michael und St. Georg, Mitglied des sehr ehrenwerthen Bath-Ordens, Allerhöchst- ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister zu Bern, und Vierundfünfzigster Jahrgang. den Herrn John Henry Gibbs Bergne, Mitglied des sehr ausgezeichneten Ordens von St. Michael und St. Georg, Direktor im Auswärtigen Amt zu London; der Präsident der Republik Haiti: den Herrn Ludwig Joseph Janvier, Doktor der Medizin der Fakultät zu Paris, Laureat der medizinischen Fakultät zu Paris, Inhaber eines Diploms der Schule der politischen Wissenschaften zu Paris (diplomatische Abtheilung), In haber der dritten Klasse der dekorativen Medaille von Haiti; Seine Majestät der König von Italien: den Herrn Karl Emanuel Beccaria Marquis von Jn- cisa, Ritter des St. Mauritius- und Lazarus-Ordens und des Ordens der Italienischen Krone, Allerhöchstihren Ge schäftsträger bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft; der Präsident der Republik Liberia: den Herrn Wilhelm Koentzer, Kaiserlichen Rath, General- Konsul, Mitglied der Wiener Handelskammer; der Bundesrath der Schweizerischen Eidgenossenschaft: den Herrn Numa Droz, Vize-Präsidenten des Bundesraths, Chef des Handels- und Landwirthschafts-Deparlements, den Herrn Ludwig Ruchonnet, Bundesrath, Chef des Justiz- und Polizei-Departements, den Herrn A. von Orelli, Professor der Rechte an der Universität Zürich; Seine Hoheit der Bey von Tunis: den Herrn Ludwig Renault, Professor in der juristischen Fakultät zu Paris und an de»- freien Schule der politischen Wissenschaften/Ritter des Ordens der Ehrenlegion und des Ordens der Italienischen Krone, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, folgende Artikel vereinbart haben: Artikel 1. Die vertragschließenden Länder bilden einen Verband zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst. Artikel 2. Die einem der Verbandsländer- ungehörigen Urheber oder ihre Rechtsnachfolger genießen in den übrigen Ländern für ihre Werke, und zwar sowohl sür die in einem der Verbandsländer ver öffentlichten, als sür die überhaupt nicht veröffentlichten, diejenigen Rechte, welche die betreffenden Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig einräumen oder in Zukunft einräumen werden. Der Genuß dieser Rechte ist von der Erfüllung der Be dingungen und Förmlichkeiten abhängig, welche durch die Gesetz gebung des Ursprungslandes des Werkes vorgeschrieben sind; der selbe kann in den übrigen Ländern die Dauer des in dem Ursprungs lande gewährten Schutzes nicht übersteigen. Als Ursprungsland des Werkes wird dasjenige angesehen, in welchem die erste Veröffentlichung erfolgt ist, oder wenn diese Ver öffentlichung gleichzeitig in mehreren Verbandsländern stattgefunden 681
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