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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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190, 18. August 1897. Sprechsaal.— Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 5883 Tafel zum Festessen einlud. Nach Tisch waren noch einige Kölner und Düsseldorfer Kollegen eingetroffen, so daß die Zahl der Fest genossen auf etwa 40 angewachsen war. Der Vorsitzende des Essener Vereins begrüßte alle Anwesenden nochmals in herzlicher Weise, ein würdiges Bundeslied erklang, und der Vereinspokal, vom Stifter mit schäumendem Wein gefüllt, kreiste. Der Vorsitzende der Rheinisch-Westfälischen Buchhandlungs- Gehilfen-Vereinigung, Kollege Bluhm-Köln, übernahm sodann die Leitung der Hauptversammlung. In der Hauptsache handelte es sich darum, ob sich die Rheinisch-Westfälische Vereinigung nach Fest legung der Statuten der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen ganz dieser anschließen müsse, was nach dem Bericht des Delegierten zur Hauptversammlung in Leipzig absolut notwendig erschien und auch nach Erledigung einiger un wesentlicher Punkte allgemein Anklang fand. Kurz nach 5 Uhr führte uns das Dampfroß nach Werden, von dort ein kurzer Marsch auf die -Platte- hinauf, und vor uns lag im schönsten Sonnenglanz das Ruhrthal. Bei gemütlichem Gespräch und frohem Lied wurde hier kurze Rast gehalten, und bald marschierten wir mit Sang und Klang nach Werden hinab, wo uns im -Werdener Hof- eine fröhliche Feier noch manche Stunde vereinte. Auch wurde dort ein Gruppen bild ausgenommen, das noch lange Jahre die Erinnerung an dieses in allen Teilen prächtig verlaufene Fest wachhalten wird. Auch an dieser Stelle sei nochmals allen Essener Kollegen, ganz besonders aber dem liebenswürdigen Vorsitzenden und dem eifrigen Vergnügungskomitee der herzlichste Dank ausgesprochen sür die genußreichen Stunden, die sie allen Teilnehmern geboten haben. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Unser Berufsgenosse, Herr Fridolin Plant in Meran, auf dessen fleißige litterarische Arbeiten hier mehrfach aufmerksam gemacht worden ist, empfing das nachfolgend wiedergegebene ehrende Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Carl Theodor in Bayern: -Sehr geehrter Herr Plant! -Für die freundliche Aufmerksamkeit, mit welcher Euer Wohlgeboren mir Ihre Glückwünsche zum Doktorjubiläum, so wie Ihre Studie -Eine Volksheilige- übersandt haben, spreche ich hiermit besten Dank aus und verbinde damit die Versicherung meiner besonderen Hochachtung und Wertschätzung. -Tegernsee, den 10. August 1897. Herzog Carl.- Sprechsaal. Zur Verkehrsordnung. Ein in Rechnung 1896 L, cond. geliefertes Werk wird durch wiederholte Aufforderung im Börsenblatt vom Verleger zurück verlangt, und zwar unter Hinweis auf § 33 der Verkehrsordnung, innerhalb des vom Datum der ersten Aufforderung an gerechneten dreimonatigen Remisstonstermins. Eine SortimentSfirma remittiert gleichwohl erst zur Ostermesse 1897; die Remittenden werden ge strichen und zurückgesandt, da die neue Auslage des Buches in zwischen längst erschienen ist. Zahlung verweigert die Sorliments- firma mit der Begründung, daß sie seinerzeit eine Erklärung im Börsenblatt erlassen habe, wonach sie die dreimonatige Frist nicht einhalten könne. Ist die Sortimentsfirma, deren Leiter Mitglied des Börsenvereins und als solches auf die buchhändlerische Verkehrsordnung verpflichtet ist, zu dieser Weigerung berechtigt, ist also mit anderen Worten der Verleger auf Grund einer derartigen einseitigen Erklärung selbst solchen Firmen gegenüber rechtlos, die laut Buchhändler- Adreßbuch durch ihre Eigenschaft als Mitglieder des Börsenvereins satzungsgemäß zur Befolgung der buchhändlerischen Verkehrsordnung vom 26. April 1891 verpflichtet sind? 8. N. Antwort der Redaktion. — Die Mitglieder des Börsen vereins sind, abgesehen von Ausnahmen, die zwischen einzelnen Firmen besonders vereinbart werden, nach unserer Auffassung verpflichtet, die Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrs ordnung zu befolgen. Vergl. Satzungen d. B.-V.: §3. -Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: -3. sür seine Person, sowie für seine Handlung, bezw. für die Handlung, welcher er als Teilhaber oder verantwort licher Leiter angehört, die Satzungen des Börsenvereins, sowie die satzungsgemätzen Beschlüsse der Hauptversammlungen und des Vorstandes pünkt lich zu befolgen.- Die buchhändlerische Verkehrsordnung beruht auf dem satzungs- gemäß erfolgten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. April 1891. Dieser Beschluß ist durch die Veröffentlichung des Börsen vereinsvorstandes vom 27. April 1891 im Börsenblatt (1891, Nr. 114) satzungsgemäß bekannt gemacht worden (Satzungen K 22). ß 2 der buchhändlerischen Verkehrsordnung erklärt nun: -Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Ermange lung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins . . . untereinander,- . . . Hieraus geht hervor, daß eine einseitige allgemeine Erklärung im Börsenblatte ein Mitglied des Börsenvereins nicht ohne weiteres und ganz allgemein von der Rechtsverbindlichkeit der Verkehrs ordnung besreten kann. Die Verkehrsordnung verliert für Börsen vereinsmitglieder ihre Geltung nur in solchen ausnahmsweiscnFällen, wo sie im Verkehr zwischen einzelnen Firmen durch -besondere Vereinbarung« ausgeschlossen ist, und auch da nur in dem genau begrenzten Umfange, den eine solche Vereinbarung umfaßt. Eine Erklärung im Börsenblatt ist keine Vereinbarung und noch weniger eine besondere Vereinbarung von Firma zu Firma. s34841j Unter der Firma: „MdeuWr Musiklmlag" habe ich in Lahr i/Baden eine Musikalien handlung eröffnet. Ueber meine Unter nehmungen werde ich demnächst Kenntnis geben. Meine Vertretung in Leipzig hat Herr tzansLichtin Leipzig übernommen, der so wohl feste Bestellungen als auch L cond.- Austräge erledigt. Die Herren Musikaliensortimenter bitte ich um thätigste Verwendung sür meine Ver lagswerke. Meine sehr günstigenBedingungen sind durchaus lohnende. Hochachtungsvoll Lahr i/Baden, im August 1897. Max Schöpfer, in Firma: Süddeutscher Mnsikverlag. ylerundstchzlgsier. Jahrgang. Anzeigevlatt. s358i3j x x Am heutigen Tage eröffnetc ich am hiesigen Platze eine Buch-, Aust- illiil MsikalmiIiliMiW und hatte Herr F. E. Fischer die Güte, meine Kommission zu übernehmen. Indem ich die Herren Verleger um gef. Zusendung von Prospekten, Plakaten rc. ganz ergebenst bitte, zeichne Hochachtungsvoll Hörde i. W, den 15. August 1897. Joh. Tuschen. >35776) Nit äsm bsntigsn Nngs tr,rt ied äsm gssebütetsn Lnebimnäsl bsi nnä übertrug rnsios Kommission Herrn 6. U. Niotonbaob, Usiprig. Uirirnlars ste. über Irnnstgsvvsrbl. 8aebsn ssbr srrvünseirt. 8t. Ustsrsbnrg, 1./12. August 1897. Naxmilinnorvslr^ ksr. dir. 3. Llax Sroll. (35911) Ich verlegte soeben meinen Wohn sitz von Köthen nach Weimar, Schillerstr. 8. Hans Lüstenöder. BerkaussanLräge. )35748)Ls bistst siad slnsra snorgisobsn Lortirnoirtsr mit einem Lapitul von 15000 (sinsebl. Lstriobsiwpitnl) oins vornügliobs Uslsgsnbsit ?.nm Uts-blisron in sinsr grossen norcläsntsobsn 8tnclt, inäsm sine ssbr bs- clentsnäs, tnst 100 1-rbrs bsstsbsnäs Nusi- iralisnbnnälnng classtbst gsrvitit ist, äsü bnebbünälsrisvbsn 2vsig iirrss Ossobütts — Ir-rgsr nsbst Uirmn nnä Lnnäsobnlt — abrm- trsnnsn. Lin sei öner Usäsn im dlsbsnbnuss ist uv soiortigsr Uebsrnnbms gssiobort. Uübsros änrcb Usrrn L-iostarU I-S88ör, in Un. II LKIsrs, Uinbsek. (33337; Sür 2500 ist ein militär-sportliches Werk m. sämtl Vor räten u. Rechten, als nicht in m. Vsrlags- richtung passend, sofort verkäuflich. Gef. direkte Angebote unter U. 33367 an die Geschäftsstelle d. B.-V. 782
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