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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1875
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- Deutsch
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Morgcnster» in BrcSIa». 15069. Menzel, R., Wandtafeln f. den physikalischen Unterricht in 21 Blät tern. Erläuternder Text. gr. 8. * 1 ^ 20 Ä, v. der Nahmer in Stettin. 15070. Archiv, pädagogisches. Hrsg. v. Krumme. 18. Jahrg. 1876. 1. Hst. gr. 8. pro cplt. * 16 Neff in Stuttgart. 15071. L1a88ilt6r, die, der Nalerei. llr8S. v. k. k'. Lrell. 3. Iikx. k"o1. * 2 ^ 50 L. Neupert in Plauen. 15072. Eisenbahn-Fahrplan, voigtländischer. Winterhalbjahr 1875—76. 64. 15 Ä 15073. Erzählungen, voigtländische v. H. R. 16. Cart. 1 Nicolaische VcrlagSbiichh. in Berlin. 15071. kstirvlnirA, 3. r. 0-, 6is IVsiävsrcksrber u. ibrs I'eiväe. 7. Ilnü. brsZ. v. .1. ly lllläeieb. Zr. 8. Laib. * 15 Rübling in Stuttgart. 15075. Haus-Bibliothek griechischer u. römischer Classiker. 97—102. Lsg. 8. L * 50 H Gebr. Nübling in Ulm. 15076. Taschen-Tabelle zur Umwandlung d. süddeutschen Geldes in Reichs münze u. umgekehrt. 39. Ausl. 32. * 10 A, F. A. Perthes in Gotha. 15077. Stiebritz, L., zur Geschichte der Predigt in der evangelischen Kirche von Mosheim bis auf die Gegenwart. 2. Abth. gr. 8. * 7 Schctil-ryche Buchh. in Cöthe». 15078. Katsch, F., die Homöopathie, gr. 8. * 1 50 Schickhardt St Ebner in Stuttgart. 15079. Diaua. Blätter f. Jagd- u. Hundefreunde. Originalzeichnungen v. F. Specht. 3. Bd. 3. u. 4. Lsg. gr. 4. ä. * 1 ^ 80 H 15080. Hochstetter, E. F., populäre Botanik. 4. Ausl. 1. Bd. Allgemeine Botanik, gr. 8. * 6 siL 15081. Sport. Jllustrirte Blätter f. Reiter u. Pferdekunde. 3. Hst. gr. 4. * 4 ^ Spanier in Leipzig. 15082. Traut, S., Lieschens große u. kleine Welt. I. Aus dem Elternhaus. 2. Ausl. 8. Geb. * 2 50 X I. Springer s Verlag in Berlin. 15083. Forst- u. Jagd-Kalender s. das deutsche Reich f. 1876. 2. Thl. 16. * 1 50 -o. B. Tauchnitz in Leipzig. 15084. Archiv f. die sächsische Geschichte. Hrsg, von K. v. Weber. Neue Folgt: 2. Bd. 3. Hst. gr. 8. * 1 50 ^ Trübner in Straßburg. 15085.Löning, R., der Vertragsbruch u. seine Rechtsfolgen. 1. Bd. gr. R * 12 ^ Vanbenliocck L Ruprecht'» Verlag in Göttingen. 15086. Lidliotlieea distories »6. s^stemstieeti ßsoränsto lleber- siobt 6er io Oeoteeblallä r>. 6em Luslo.o6e aut dem (leidste 6er zesarumtsu (loseüiodts neu ersebisneoen Itiivlivr, brs^. v. 4V. MUckensr. 23. .Iskr--. 1. litt. .Inn. — lluni 1875. Zr. 8. * 1 ^ 50 -V 15087.— bistorieo-oaturalis, pliz-sieo-eüsiities st raatirswatiea, brsx. v. 11. Netrxer. 25. lallrg. 1. 8kt. llao. — lluvi 1875. xr. 8. * 1 15088.— uaedioo-obirurzioa, pbarwsesutioo-obswioa. st veterioaria. IlrsA. v. 0. Ruprsobt. 29. llallr--. 1. litt. 6ao. — llnni 1875. 8r. 8. * 80 ^ 15089. — xbilologiea. LrsK. v. W. Llülcksner. 28. llsbr^. I. litt. llau.— lluui 1875. gr. 8. * 1 ^ 20 Ä 15090.— tbsoiogiea. Itrsg. v. IV. Nüldsosr. 28. llaing. 1. Itkt. 6ao.— lluoi 1875. gr. 8. * 40 ^ 15091. Haus-Kapelle. Zur Feier d. Kirchenjahres. Schrifttexte u. Gebete aus dem 15. Jahrh. m. Zeichngn. v. L. Wolf. Hrsg. v. L. Schoeber- lein. 3. n. 4. Lsg. gr. 4. In Carton ä* 6 Wolff in Leipzig. 15092.chlänllner, 6!» 1-, Lsiizvs.nsuiiais-l.ust. br. 8. 75 Zimmer'Iche Buchh. in Frankfurt a/M. 15093.Bichmann, L. W. T. G., Leben u. ausgewählte Predigten. Hrsg. v. H. Bichmann. I. Thl. Das Leben, gr. 8. * 1 ^ 60 ^ 15094.Kirchner, K. M., Predigten u. geistliche Lieder. 8. * 3 geb. * 4 s« 20 Ä 15095. Schäfer, C. O., Verschiedenheiten der Auswahl u. Behandlung d. Unterrichtes in Knaben- u. Mädchenschulen, gr. 8. * 50 Ä 15096. Schüler, G. A-, kurze Rechtfertigung der glaubcnstreuen, sog. reni tenten Hesscn-Darmstädtischen Geistlichen u. Gemeinden vor der Kirche auf Grund d. heil. Evangeliums. 2. Ausl. gr. 8. * 1 ^ Nichtamtlicher Theil Vom Deutschen Reichstage. Ueber die zweite Berathung*) der Gesetzentwürfe, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, welche in den Sitzungen des Reichstages vom 11. und 13. December statt fand, entnehmen wir der Dtsch. Allg. Ztg. den nachstehenden Bericht: tz. 1. des ersten Gesetzentwurfes gesteht das Recht der Nach bildung eines Werkes der bildenden Künste ausschließlich dem Ur heber desselben zu. Abg. v. Miller spricht seine Befriedigung darüber aus, daß das Gesetz endlich zu Stande gekommen, und damit das Recht des Ur hebers schütze, und er könne nur seine Verwunderung darüber aus- drücken, daß diese Gerechtigkeit nicht eher in Deutschland zur Gel tung gekommen sei. Ein Bedenken sei nur hervorzuheben, daß die Werke unserer größten Meister nicht die gehörige Verbreitung in weitere Kreise finden würden. Er erwarte nicht, daß sich eine bessere Wirkung sofort aus diesem Gesetze ergeben werde; aber im Lause der Jahre werde sich schon der segensreiche Einfluß geltend machen und es würde damit der Vorwurf der Nachahmung, der stets den Deutschen gemacht werde, beseitigt werden. Die ZZ. 1—4. werden unverändert angenommen. Die 88- 5. und 6. lauten nach dem Vorschläge der Commission: 8. 5. Jede Nachbildung eines Werkes der bildenden Künste, welche *) Erste Berathung siehe Nr. 265. in der Absicht, dieselbe zu verbreiten, ohne Genehmigung des Berechtigten (88- 1. 2.) hergestellt wird, ist verboten. Als verbotene Nachbildung ist es auch anzusehen: 1) wenn bei Hervorbringung derselben ein anderes Verfahren angewendet worden ist, als bei dem Originalwerke; 2) wenn die Nachbildung nicht unmittelbar nach dem Originalwerk, sondern mittel bar nach einer Nachbildung desselben geschaffen ist; 3) wenn die Nachbil dung eines Werkes der bildenden Künste sich an einem Werke der Bau kunst, der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Manusacturen befin det; 4) wenn der Urheber oder Verleger dem unter ihnen bestehenden Vertrage zuwider eine neue Vervielfältigung des Werkes veranstaltet; 5) wenn der Verleger eine größere Anzahl von Exemplaren des Werkes ansertigen läßt, als ihm vertragsmäßig oder gesetzlich gestattet ist. 8. 6. Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen: 1) die Einzel- copie eines Werkes der bildenden Künste, sofern dieselbe ohne die Absicht der Verwerthung angefertigt wird. Es ist jedoch verboten, den Namen oder das Monogramm des Urhebers des Werkes in irgend einer Weise auf der Einzelcopie anzubringen, widrigenfalls eine Geldstrafe bis zu 500 M. verwirkt ist; 2) die Nachbildung eines Werkes der zeichnenden oder malenden Kunst in plastischer Form oder umgekehrt; 3) die Nachbil dung von Werken der plastischen Kunst, welche auf Straßen oder öffent lichen Plätzen bleibend aufgestellt sind. Die Nachbildung darf jedoch nicht in plastischer Form stattfinden; 4) die Aufnahme von Nachbildungen ein zelner Werke der bildenden Künste in ein Schriftwerk, vorausgesetzt, daß das letztere als die Hauptsache erscheint und die Abbildungen nur zur Er läuterung des Textes dienen. Jedoch muß der Urheber des Originals oder die benutzte Quelle angegeben werden, widrigenfalls die Strafbestim mung im 8. 24. des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betreffend das Urheber recht an Schriftwerken re. platzgreifl. Hierzu beantragen: 1) Abg. v. Könneritz im 8- 6. Absatz 2. an Stelle der Worte „in plastischer Form" zu setzen: „durch die plastische Kunst"; 2) die Abg. Ackermann und I)r. Braun: die Nr. 3 im 8- 6. also zu fassen: „3) die
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