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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1940
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Neichsschrifttumskammer, Abt. in, Gr. Buchhandel Nichtmitglicdcr — Anschristgcsuche Es besteht Veranlassung darauf Hinzuwelsen, daß Herr Hans de Bouck, Hamburg-Etlbcck, Wandsbecker Chaussee 2S4, ptr., nicht die Zugehörigkeit zur Reichsschristtnlnskammcr, Gruppe Buchhandel, besitzt und somit auch nicht ohne weiteres berechtigt ist, sich als Buch- oertreter zu betätigen. Ein Buchocrtreter Otto Löwcnthal, Wien snähere An schrift unbekannt), gehört der Reichsschristtumskainnicr nicht an und ist ihr auch nicht zur Eingliederung gemeldet. Der Genannte hat da her keine Berechtigung, als Buchvertreter zu arbeiten. Die Firmen des Reise- und Versandbnchhandeis werben hierauf besonders Hin- Herr Rudolf Schöpper, geb. 19. April 1899, wohnhaft Bremen, Gr.-Weidc-Stratze 9 bei Barban, gehört der Reichsschrift- tuinskammcr nicht an. Er ist somit nicht ohne weiteres berechtigt, sich als Buchocrtreter zu betätigen. Die Reise- und Versandbuchhand- lungcn werden gebeten, dies zu beachten. Der Buchvertreter Emil Dietrich, geb. am 8. Februar 1991 ln Karlsruhe, zuletzt wohnhast in .Karlsruhe, Kriebenstrahe 13, be sitzt den Ausweis Nr. 8519; der Buchvertrcter Harald Schrö der, geb. am 18. Juni 1997 in Hamburg, zuletzt wohnhaft Ham burg, Rothenbaumchaussec 14, besitzt den Ausweis Nr. 9372. — Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrist und Bcschäftigungs- sirma der Genannten sestzustcllen. Die Firmen des Reise- und Ver sandbuchhandels werden daher gebeten, der Neichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstrahe 11, Mitteilung zu machen, falls sic sie beschäftigen ober ihre Anschrist kennen. Ter Bnchhandclsangestellte Rolf-Egon Schultz, geb. 4. April 1998 in Dresden, zuletzt wohnhast in München, Schön- fcldstrahc 17/1 b. Nicmcier, besitzt den Bcrussausweis Nr. 3781. Seine jetzige Anschrift und Beschästigungssirma ist der Gruppe Buch handel nicht bekannt. Die Firmen des Buchhandels werden daher gebeten, der Abteilung III sBuchhandel) der Neichsschrifttumskammer, Leipzig E 1, Hospitalstrahe 111, Mitteilung zu machen, wenn sic Herrn Schultz beschäftigen oder seine Anschrift kennen. Händler wird dadurch eine besonders große Verantwortung auf- erlegt, wobei ich nicht bezweifle, daß jeder einzelne größtes Ver antwortungsbewußtsein an de» Tag legen und sich der stolzen Tatsache, Deutscher zu sein, stets bewußt sein wird. Um dem deutschen Buchhändler so rasch wie möglich volle Klarheit zu schassen, habe ich gleichzeitig dafür gesorgt, daß mir alle deutschen Landlartcnverleger schnellstens eine Aufstellung ihrer Produktion übersenden, aus welcher einwandfrei hcrvor- gcht, welche nach dem l. Januar 1933 erschienenen Karten usw. unter Berücksichtigung der Verordnung vom 6. Februar 1940 von, deutschen Buchhandel nicht mehr verkauft werden können. Sobald mir die Meldungen der deutschen Verlage vorliegen, werde ich eine Zusammenstellung vornehmen, welche dem deut schen Sortimentsbuchhandel zur Verfügung gestellt wird. Für amtliche Karten ist eine besondere Regelung getroffen, wobei auf die vom Herrn Präsidenten des Reichsamts für Landesaufnahme bekanntgegebene »Vcrtriebsanweifung- vom 16. Februar 1940 hingewicscn wird. Bis zum Erscheinen der unter Punkt 3 genannten übersichtsblättcr bzw. Listen, aus welchen hcrvorgeht, welche Karten für die Öffentlichkeit frei- gegeben sind, darf ein Verkauf von amtlichen Kartenwerken nur noch gegen schriftliche und mit Dienststcmpel versehene Bestel lungen an Behörden und Truppen stattfinden. Der Vertrieb von amtlichen Kartenwerken fordert demzufolge vom deutschen Buch händler ein besonders großes Verantwortungsbcwußtsein und korrektes Handeln. Es ist deshalb jedem deutschen Buchhändler dringend zu empfehlen, sich über den Wortlaut der im Rcichs- gesetzblatt veröffentlichten Verordnung und die vorerwähnte »Vcrtriebsanwcisung- genaucstens zu unterrichten und nach ihr zu handeln. In Zweifclsfällen empfiehlt es sich stets, die Ent scheidung der zuständigen Abwehrstelle cinzuholcn. 3. Ausfuhr von Landkarte» - Nach wie vor ist die Ausfuhr von Landkarten des Groß- deutschen Reiches bis zum Maßstab 1 :300 000 einschließlich untersagt ss. Börsenblatt vom 7. September 1939), wobei zusätz lich selbstverständlich auch die neue Verordnung vom 6. Februar 1940 zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich, nicht nur in Zwcifelsfällen, sondern allgemein für Auslands aufträge ebenfalls die endgültige Entscheidung der zuständigen Abwehrstelle einzuholen. Grundsätzlich muß sich jeder deutsche Sortimentsbuchhändler darüber klar sein, daß er auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers des Innern vom 6. Februar 1940 eine besonders große Verantwortung beim Verkauf von Landkarten jeder Art zu übernehmen hat, steht er doch als einziger im direkten Ver kehr niit den Landkartenkäufern und Landkartenverbrauchcrn, sodaß ihm allein letzten Endes die Sorgfaltspflicht über die Handhabung des Verkaufs zufällt. Diese durch die gegenwärtigen Verhältnisse unbedingt not wendig gewordenen Maßnahmen dürfen jedoch nicht dazu füh ren, daß sich der deutsche Buchhändler der ihm auferlcgten Ver antwortung durch Aufgabe des Landkartenvertriebes zu ent ziehen versucht. Ein solches Handeln würde nicht nur seinem eigenen Interesse widersprechen und ihn auch für die Zukunft vom Handel mit Landkarten und Reiseführern ausschalten, son dern wäre auch dem gesamten deutschen Volke gegenüber ein Beweis von Verantwortungslosigkeit, wie sie einem deutschen Buchhändler, welcher gleich unseren Kameraden an der Front in der Heimat seine Ausgaben zu erfüllen hat, schlecht anstehen würde. Dem deutschen Buchhändler einen Dienst zu erweisen, damit auch er seinen Teil zum siegreichen Bestehen des uns aufgezwun genen Existenzkampfes beitragen kann, war Sinn und Zweck dieser Zeilen. Paul Steinmetz, Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Verleger von Reise führern und Landkarten in der Fachschaft Verlag der Gruppe Buchhandel. Die Büchersammlung der NSDAP Von Neichshauptstellenleiter Gerhard Atikal Vor einiger Zeit wurde, wie in der Tagespresse bereits ver öffentlicht, das erste Gesamtergebnis der Alfred-Nosenberg-Spende für die Deutsche Wehrmacht dem Deutschen Volk zur Kenntnis ge bracht. NeichSleiter Alfred Nosenberg als Träger der Büchersamm- lnng der NSDAP, für die Deutsche Wehrmacht teilte dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generaloberst Keitel mit, das; das vorläufige Gesamtergebnis der Sammlung 8^ Millionen Bände er geben hat. Nund 30 000 Kleinbiichercien konnten bis zum heutigen Tage den Einheiten der Wehrmacht übergeben werden. Die Bücher- sammlung der NSDAP, im Nahmen des Kriegswinterhilfswerkes 1930/40 ist damit wohl die größte Büchcraktion aller Zeiten und eine kulturelle Leistung des Deutschen Volkes, wie sie wohl in der Welt kein Beispiel hat. Deshalb wollen wir allen am deutschen Buch tätigen Volks genossen heute noch einmal einen kurzen Überblick über den Verlauf und die Erfahrungen der Aktion geben. Die Büchersammlung der NSDAP, für die Deutsche Wehrmacht ging von dem Gedanken aus, mit Hilfe des Buches die Verbunden heit der Heimat mit der Front zum Ausdruck zu bringen. Sie wollte den besonderen Gegebenheiten der ersten Phase dieses Krieges, des sogenannten Nervenkrieges, Rechnung tragen. Mit Hilfe des guten Buches sollte dem für Deutschlands Recht und Ehre kämpfenden Sol daten die lange Zeit des Wartens verkürzt und eine geistige und soldatische Stärkung zuteil werden. Diese großen Ziele zu erreichen war nicht ganz einfach. Sollte der Zweck erfüllt werden, mußte man sehr schnell handeln und vor 70 Nr. 03 Sonnabend, den 2. März 1010
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