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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1940
- Strukturtyp
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- 1940-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1940
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhande! Nr. 86 (R. 38) Leipzig, Donnerstag den 25. April 1940 187. Jahrgang Die Deutsche Bücherei — Anstalt des öffentlichen Rechts In der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler am 20. April 1940 ist schon darauf hinge- wicsen worden, daß der Erlaß des Gesetzes über die Umwand lung der Deutschen Bücherei in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes unmittelbar bevorstehe'). Dieses Gesetz ist inzwischen von der Reichsregierung erlassen und im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 71 vom 22. April 1940 unter dem Titel »Gesetz über die Deutsche Bücherei in Leipzig- veröffentlicht worden. Es trägt das Datum vom 18. April 1940 und ist mit Wirkung vom 31. März 1940 in Kraft getreten. Es handelt sich bei diesem Gesetzesakt und dem dadurch be dingten Ausscheiden der Deutschen Bücherei aus Eigentum und Verwaltung des Börsenvereins um ein für den Buchhandel be deutungsvolles historisches Ereignis. Zum letzten Male wurde in der Hauptversammlung als dem dafür zuständigen Organ über Jahresbericht und Rechnungslegung der Deutschen Bücherei verhandelt, während in früheren, allerdings länger zurückliegen den Kantate-Tagungen sowohl über die Ablieferungspflicht der Verleger als auch wegen der Sorgen, die sich aus der Finan zierung des Instituts ergaben, mancherlei zu besprechen und zu erörtern war. Wenn die Deutsche Bücherei jetzt selbständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Reichs ministers für Volksaufklärung und Propaganda wird, so kommt eine Entwicklung zum Abschluß, die sich schon seit län gerer Zeit anbahnte, ja die vielleicht von Anbeginn an in die sem Institut schlummerte. Ausgangspunkt des Planes der Grün dung der Deutschen Bücherei war der Gedanke der Schaffung einer Reichsbibliothek. Es gab nach Gründung des Kaiserreiches keine solche, sondern cs bestanden nur Landes- und Universitäts- Bibliotheken, wie ja sehr wesentliche kulturelle Fragen entspre chend der Verfassung des zweiten Reiches den Ländern über lassen waren, ein Ausfluß des Charakters als Bundesstaat. Der Gedankt zur Schaffung einer Reichsbtbliothek, schon früher ein mal zur Zeit der Nationalversammlung in Frankfurt ausge nommen, gewann neues Leben in den Plänen des preußischen Ministerialdirektors vr. Althoff, dem tatkräftige Verleger, wie Karl Siegismund-Berlin, Erich Ehlermann-Dresden, Albert Brockhaus-Leipzig und Arthur Meiner-Leipzig zur Seite traten. Während Althoff an eine Gründung in Berlin dachte, ist es das Verdienst Ehlermanns, den Plan zur Errichtung in Leipzig aufgestellt und zusammen mit den anderen Verlegern erfolgreich vertreten zu haben. Die Reichsrsgierung zeigte aber für den Leipziger Plan kein Interesse. So kam es zur Durchführung allein mit Hilfe des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig, die sich verpflichteten, den Börsenverein der Deutschen Buchhändler, der als Spitzenorganisation des gesamten deutschen Buchhandels Träger werden sollte, finanziell zu unterstützen. Nur so war überhaupt die Gestaltung des Unternehmens möglich, und es bleibt ein dauerndes Verdienst des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig, daß sie unter Zurückstellung aller Bedenken den Vertrag mit dem Börsenverein abschlossen, der die Schaffung und den Bestand der Deutschen Bücherei erst sicherte. Die Leistung des deutschen Buchhandels aber bestand, abgesehen von unmittel baren finanziellen Beiträgen des Börsenvereins, die im Laufe der Jahre eine nicht unbeträchtliche Höhe annahmen, aus der Ablieferung eines freiwilligen Pflichtexemplars jeder Neu erscheinung, wozu sich nicht nur die reichsdeutschen, sondern *j Siehe den nachfolgenden Bericht über die Hauptversammlung Seite 1S8—182. auch die Verlegermitglieder des Börsenvereins außerhalb der Reichsgrenzen bereiterklärten. Der Gründungs- und Grundgedanke der Deutschen Bücherei war die Schaffung eines Archivs des gesamten deutschen Schrift tums vom 1. Januar 1913 ab. Das Land Sachsen und die Stadt Leipzig erklärten sich aber nicht nur vertraglich dem Börsenver ein gegenüber auf längere Zeit zur Zahlung eines jährlichen Verwaltungsbeitrages bereit, sondern Leipzig stiftete auch das Grundstück, das von vornherein auf erheblichen Zuwachs im Laufe der Jahrzehnte berechnet war, und Sachsen baute aus eigenen Mitteln Hauptgebäude und großen Lesesaal. Mitten im Weltkrieg, ani 2. September 1916, wurde das Gebäude geweiht. Da die Sammlung bereits vom 1. Januar 1913 ab begonnen worden war, konnte in das neue Gebäude ein beträchtlicher Fundus an Bücherbeständen eingebracht werden. Inzwischen sind diese Bestände auf 1608 808 Stück gestiegen, und damit ist die Deutsche Bücherei in die Reihe der umfangreichsten Bi bliotheken gerückt. Neben der Sammlung sollte Hauptaufgabe der Deutschen Bücherei die Bibliographierung des deutschen Schrifttums sein, das ja im Archiv restlos gesammelt wird und für diesen Zweck dort zur Verfügung steht. Gerade die Mög lichkeit der Bibliographierung war es, die den Verlag innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen dafür gewann, ein Freistück zu liefern; denn mit der vollständigen und vollkommenen Biblio graphie gewann der deutsche Buchhandel ein für ihn und für die Bibliotheken überaus wichtiges Handwerkszeug. Der Börsen verein sah im Aufbau und Ausbau der Bibliographie eine seiner wichtigsten Aufgaben. Er erwarb deshalb die bis dahin im Privalverlag erschienenen Teilbibliographien und erweiterte sie nach und nach in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bücherei zu ihrem jetzigen Umfang und ihrer heutigen Bedeutung. Als in der Inflationszeit die Unterhaltung der Deutschen Bücherei größte Schwierigkeiten bereitete, sprang die Reichs regierung in die Bresche und wurde sozusagen der dritte Garant neben dem Lande Sachsen und der Stadt Leipzig. Die Leistun gen der staatlichen Stellen mußten entsprechend dem Wachsen des Instituts dauernd steigen, ebenso wie der Börsenverein zu immer höheren Beiträgen herangezogen wurde. Schon aus solcher Entwicklung ergab sich die Überlegung, ob man nicht eines Tages dazu gezwungen sein würde, die Deutsche Bücherei ganz in den Rahmen staatlicher Verwaltung zu stellen, um auf diese Weise ihren Bestand zu sichern. Hinzu kam, daß die Stellung der Angestellten der Deutschen Bücherei unter den übrigen Bi bliotheken des Reiches nach staatlicher Anerkennung verlangte. Es waren nicht gerade die schlechtesten Kräfte, welche immer wieder die Dienste der Deutschen Bücherei verließen, um an anderen Bibliotheken feste Anstellung und Altersversorgung zu erlangen. Als dann unterm 20. September 1935 für den reichs deutschen Verlag die bis dahin freiwillige Ablieferung je eines Stückes seiner Neuerscheinungen durch Anordnung des Präsi denten der Reichskulturkammer zur Pflichtablieferung wurde, ergriff die Reichsregierung selbst die Initiative und leitete Ver handlungen über die Umwandlung der Deutschen Bücherei in ein Reichstnstitut ein. Diese Verhandlungen haben nunmehr das angeführte Gesetz zum Ergebnis gehabt. Es ist aber ausdrücklich nochmals darauf hinzuweisen, daß dieser Wandel an Aufgabe und Arbeit der Deutschen Bücherei nichts ändert, sondern hauptsächlich auf ver waltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Erwägungen beruht. Die Deutsche Bücherei bleibt nach wie vor das Archiv Nr. 06 Donnerstag, den 26. April 1940 157
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