Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400518
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194005181
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400518
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-05
- Tag1940-05-18
- Monat1940-05
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 113 (31. 44) Leipzig, Sonnabend den 18. Mai 1940 107. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung d. Geschäftsstelle des Börsenvereins Angebot und Verkauf von Antiquariat Wir haben festgestellt, daß bei gleichzeitiger Ausstellung ladenpreisgeschützter und ladenpreisfrcier Werke häufig die Be stimmungen des 8 14 Absatz 2 der buchhändlerischen Verkaufs ordnung nicht genügend beachtet werden. Werden im Fenster oder auf Verkaufstischcn ladenpreisgeschütztc und ladenpreisfrcie Werke gemeinschaftlich zum Verkauf angeboten, so dürfen die Werke, für die nach den Bestimmungen des 8 13 der Verkaufsordnung der Preis frei ist, nur in einer Form angeboten werden, die die Ladcn- preisfreiheit unzweifelhaft erkennen läßt. Sie sind also durch die jeweils zutreffende Bezeichnung wie »Antiquariat-, »Vorletzte Auflage-, »Auflagenrest-, »antiquarisch-, »beschädigt«, »Laden preis aufgehoben« in jedem einzelnen Exemplar kenntlich zu machen. Andere als die hier angegebenen Bezeichnungen sind unstatthaft. Jede Verwendung des Wortes »neu» allein oder in Verbindung mit anderen Worten (z. B. verlagsneu, tadellos neu) ist für Werke, die unter dem Ladenpreis verkauft werden, auch dann unzulässig, wenn die Werke ihrer Erhaltung nach tatsächlich neu sind. In solchen Fällen sind die Zusätze »unbenutzt-, »unge braucht» oder »tadellos erhalten« zu verwenden. Auch die Bezeich nung »Statt — nur» darf nur in Verbindung mit einem der oben angeführten Hinweise gebraucht werden; besser ist die Bezeichnung »früher — jetzt«. Bei Schaufenstern, in denen ausschließlich laden preisfreie Werke ausgestellt werden, genügt die ausfällige Bezeich nung des gesamten Fensters als Antiquariat. Auch bei den im Verkaufslager befindlichen Werken muß aus der Auszeichnung der ladenpreisfreie Charakter zu erkennen sein. Die Gaubcauftragtcn sind angewiesen, von Zeit zu Zeit die Schaufenster und Auslagentische der Buchhandlungen und Waren häuser nachzuprüfen und Verletzungen der Bestimmungen der Verkaufsordnung dem Börsenvercin zu melden. Leipzig, den 15. Mai 1940 vr. Heß Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Ungültigkeitserklärung von Ausweisen Nachstehend verzeichnete Ausweise der Neichsschrifttumskammer sind verlorengegangen bzw. waren nicht beizubringen und werden hierdurch für ungültig erklärt: VH 1/568 Gustav Abbes, Hamburg 26, Louisenweg 13. VH 8638 Katharina Aendcrl, Kulmbach, Reichelstr. 3,1. VH 7368 Jutta Bartsch, München, Karlstr. 63,11. 6V 7169 Johanna Baumgarth, Saarbrücken, Rotenhof Nr. 4. VH 8798 Paul Beck, Stettin, Frauenstr. 3 b. Lörke. O 5397 Fritz Becker, Triermeiler, Magdalenenhof. VH 8628 Johann Blahovsky, Graz, Wielandgasse 42. O 2926 Emil Bocscl, Berlin-Pankow, Binzstr. 3. 6V 4056 Franz Eumes, Düsseldorf-Oberkassel, Düsseldorfer Str. 14. VH 8566 Eduard Heinrichsen, Nürnberg, Obere Pirkheimer Str. 14. VH 9695 Helene Himbert, Saarbrücken 3, St. Johannastr. 78. 6VI/10364 Elfricdc Kaufsmann, Tübingen, Schwabstr. 8. 0 4232 Ludwig Klein-Ensor, Stuttgart, Fürstenstr. 5. Sonderausweis 555 Erich Kindt, Berlin NO 55, Zeebrüggestr. 38. 6V 5335 Emil Messer, Braunschweig, Güldenstr. 30. VH 8912 Ludwig Nagel, Saarbrücken II, Ludwigstr. 72. VH 7733 Gustav Patzelt, Waldau O.-L. 6V 7646 Nikolaus Siebauer, München, Türkenstr. 81,111 b. Braun. VH 8487 Hans Tappe, Bremen, Weserdamm 75. VH. 7775 Reinhard Weigel, Saupersdorf-Sachs., Nr. 1. 6 2739 Robert Wegrich, Langensalza, Neue Gasse 9. VH 7803 Max Werner, Dörgenhausen, Am Adler. VH 7060 Hugo Wicklein, Tambach-Dietharz-Thür. 0 5074 Herbert Wolf, Heidenau, Dresdner Str. 53. Vor Mißbrauch dieser Ausweise wird gewarnt. Auf Grund des § 29 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) werden die Polizeibehörden gebeten, die für ungültig er klärten Ausweise bei unberechtigter Benutzung einzuziehen und an die Neichsschrifttumskammer, Abt. Buchhandel, Leipzig C 1, Hospital- strahe 11 unter Beifügung eines Berichtes zu übersenden. Leipzig, den 11. Mai 1940 Im Aufträge: Th ulke Aus der Arbeit des Lektors im wissenschaftlichen Verlage Von vr. rsr. pol. Gerhard Weißer Die Spannung im Beruf des Verlagslektors wie überhaupt im Leben des wissenschaftlichen Verlages ergibt sich aus der Notwendigkeit, einerseits der Verpflichtung gegenüber einem ihm anvertrnuten, besonders wertvollen Kulturguts unseres Volles gerecht zu werden und andererseits das Unternehmen wirtschaftlich gesund, nach Möglichkeit gewinnbringend zu hal ten. Cs gibt ja leider keine »prästabilierte Harmonie- zwischen diesen beiden Richtpunkten der Verlagsarbeit. Aus begreiflichen Gründen ist gegenwärtig die Marktlage für wissenschaftliches Schrifttum im allgemeinen und besonders für geisteswissenschaftliches nicht günstig. Der Verlagslektor, der für die Güte der Produktion an Verlagswerken einzustehen hat, wird daher jene Spannung heute besonders lebhaft emp finden und steht mehr als sonst vor Schwierigkeiten und Problemen. Da ist zunächst die Frage des Umfanges. Ich erörtere nicht die besondere Lage des Lehrbuches für Studenten und für sonstige Lernende in der gegenwärtigen Kriegszeit mit ihrem Zwange zur raschen Ausbildung dringend benötigter Spezialisten, mit ihrem Trimcsterbetrieb, ihren Umschulungs kursen usw. Ganz selbstverständlich müssen für diese' besondere Situation kurze, sehr übersichtliche Leitfäden und dergleichen zur Verfügung stehen. Ich meine vielmehr Ansichten, die die Besonderheit dieser Situation verkennen und glauben, daß große Umfänge im Grunde überhaupt verfehlt sind und nur von Weltsrcmdheit zeugen. Mir scheint demgegenüber, daß die Ab neigung gegen den sogenannten »Wälzer- zwar aus guten sach lichen, keineswegs nur buchhändlerischen Gründen entstanden ist, aber heute, wie so oft vernünftige Überlegungen, übertrieben wird. Schließlich entsteht ja nicht jedes dickleibige Werk dadurch, daß der Verfasser ein professorales Aussprachebcdürfnis hat und auf ein entbehrliches Beiwerk nicht zu verzichten vermag. Viel mehr ist Gründlichkeit nicht nur seit alters ein Ruhmestitel deutscher Gelehrsamkeit, sondern auch eine Eigenschaft, die wir heute angesichts vielfach ganz neuartiger Aufgaben weniger denn je für entbehrlich halten dürfen. Im Gegenteil: Der Buch händler in seiner Mittlerstellung zwischen Forscher und lesen dem Publikum wird sich heute, gegenüber einer Leserschaft, die 18S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder