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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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BSksenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 253. Leipzig, Sonnabend den 29. Oktober. 1892. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Herr Justus Pape in Hamburg hat ein vom 12. Oktober 1892 datiertes Rundschreiben im Buchhandel versandt, in dem er der Redaktion des Börsenblattes u. a. den schweren Vorwurs macht, daß ihre Haltung dem Buchhandel nicht zur Ehre gereiche. Der Unterzeichnete Ausschuß für das Börsenblatt hat pflicht gemäß sofort die von Herrn Pape zur Begründung jenes Vor wurfes gemachten thalsächlichen Mitteilungen untersucht und ver öffentlicht hiermit das Ergebnis: 1. Herr Pape hatte am 24. September d. I. eine mit der Ueberschrist »Tiefer hängen- versehene von ihm verfaßte Abwehr gegen ihm in den »Deutschen Wespen« widerfahrene Angriffe zum Abdruck als Anzeige an das Börsenblatt gesandt. Die Redaktion beanstandete die Anzeige wegen des am Schluffe enthaltenen Hinweises auf 5. Mose, Kap. 32, V. IS im Anfang. Der so in Bezug aus Redakteur und Verleger (ein Mitglied des Börsenvereins) der »Deutschen Wespen- angezogenc Satz heißt in dem fast noch allgemein verbreiteten (älteren) Bibeliexie: »Du er aber seit und satt ward, ward er geil-. Die Redaktion des Börsenblattes und der später besragle Ausschuß waren ein stimmig der Ansicht, daß das Wort »geil« in diesem Zu sammenhänge eine Beschimpfung und daher nach Z 10, Abs. 4, Ziffer 1 der »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Ver ballung betreffend,- unzulässig sei. Dieses einzige Wort ist auf Anweisung des Ausschusses hon der Redaktion beanstandet worden, und aus keinem anderen ^Grunde als dem angegebenen. Von einer Beanstandung der Anzeige des Herrn Pape im übrigen ist nicht die Rede gewesen. Herr Pape hat es also durchaus in der Hand gehabt, seine Anzeige durch eine entsprechende kleine, jede persönliche Beleidigung ausschließende Aendernng, die zu dem eigentlichen Inhalte kaum in Beziehung gestanden hätte, den »Bestimmungen- anzupassen, die nun einmal für die Mitglieder und Beamten des Börsen vereins bindend sind. 2. Diesem Vorfälle legt Herr Pape eine »symptomatische Bedeutung- bei, die ihn zu jenem besonderen Rundschreiben an ^n Buchhandel veranlasse. Er sögt hinzu: -Es ist nicht allein mir ausgefallen, daß die Redaktion des Börsenblattes gegen die unsittliche Litteratur mehr Toleranz und Neutralität zeigt, als wünschenswert ist. Scho» im vorigen Jahre inachte ein namhaster Leipziger Verleger seinem Unmute öffentlich Luft darüber, das; im Börsenblatte -Die galanten Memoiren Augusts des Starken- als Weihnachtsgeschenk empfohlen werden konnten». Herr Pape irrt nicht nur in dieser Behauptung, sondern cs ist sogar genau das Gegenteil der Fall! Die betreffende Empfehlung geschah in einem Rundschreiben, und das Börsen blatt war es, das unter der Ueberschrist »Unpassende Reklame einer Beleuchtung dieses Unfuges sofort und bereitwillig Raum gab (1891 Nr. 295). 3. Weiter sagt Herr Pape: »Hierzu nehme ich nun meine eigenen Erfahrungen. Der Aufruf gegen die unsittliche Litteratur, welchen ich zur diesjährigen Oster- Neunundfünszigster Jahrgang. messe an die in Leipzig versammelten Buchhändler richtete, ist zwar nachträglich im Börsenblatte abgedruckt, aber doch nur verstümmelt, mit Hinweglassung der Stelle, welche die zu bekämpfende Litteratur in Gattungsbezeichnungen namhaft machte.» Dieselbe Behauptung befindet sich schon in der im Juni d. I. von Herrn Pape versandten Schrift: »Der Beleidigungsprozeß Conitzer o. Pape« (S. 27 u. 28). Die Sache wurde damals bereits zwischen der Redaktion des Börsenblattes, dem Ausschüsse und Herrn Pape verhandelt. Es stellte sich heraus, daß der Abdruck des Paveschen Ausrufes im Börsenblatte nur deshalb (um etwa 2 Wochen) verzögert war, weil Herr Pape der Redaktion kein Exemplar eingesandt hatte und dieser zu fällig auch sonst keines zugegangen war. Sie entnahm den Auf ruf später einem Zeitungsblatt. Auf diese Vorhaltungen hin hat Herr Pape am 2. August dem mit ihm verhandelnden Mitglieds des Ausschusses schriftlich mitgeteilt, er sei bereit, der Redaktion des Börsenblattes eine öffentliche sie befriedigende Erklärung abzugeben. Die Redaktion des Börsenblattes hat damals mit Rücksicht auf Herrn Pape diese Erklärung nicht gefordert. 4. Herr Pape sagt ferner: »Meine Broschüre über -den Beleidigungsprozeß Conitzer gegen mich, nebst anderen Beiträgen zur Frage der Sittlichkeit im Buch handel« ist auch heute l nach etwa 3 Monaten) noch mit keiner Zeile von der Redaktion, abgesehen von der Registrierung, erwähnt worden.- Bereits in dieser Broschüre hat Herr Pape der Redaktion des Börsenblattes schwere Vorwürfe gemacht. Diese sind in der erwähnten Verhandlung Ende Juli d. I. Herrn Pape als irrig oder sonst unbegründet nachgewiesen worden. Auf sie sollte sich die Erklärung mit beziehe», die Herr Pape abzugeben bereit war und auf die die Redaktion des Börsenblattes verzichtet hat. Hätte die Redaktion die Schrift dann noch besprechen wollen, so wäre die Widerlegung der darin enthaltene» Jrrtümer unver meidlich gewesen. Die Redaktion unterließ also die Be sprechung aus Rücksicht aus Herrn Pape und weil sie die Sache sür erledigt hielt. Es sei jedoch hier bemerkt, daß die Redaktion Voile Frei heit hat und haben muß, eine Schrift zu besprechen oder nicht. Wenn auch Herrn Papes Schrift aus anderen Gründen als den angegebenen nicht besprochen worden wäre, so wäre der Redaktion daraus noch kein Vorwurs zu machen oder gar zu folgern, daß diese Unterlassung dem Buchhandel zur Unehre gereiche. 5. Herr Pape sagt weiter: »Dagegen war die Redaktion schnell bei der Hand, die Anzeige über eine geplante umfassendere Darstellung der unsittlichen Litte ratur im Buchhandel, zu der ich von zwei achtungswerten, ernste» Männern als Mitarbeiter aufgefordert worden bin, mit kritischen Bemerkungen (vgl. Börsenblatt 1892, Nr. 179) zu begleiten, in denen ich das Wohlwollen für den Gedanken vermißt habe«. Diese »kritischen Bemerkungen« der Redaktion des Börsen blattes waren folgende: »Unsittliche Litteratur. — Das gestrige Börsenblatt (Nr. 178, brachte auf Seite 4S70 folgende Ankündigung, die wir, hierzu auf gefordert, um ihres allgemeinen buchhändlerischen Interesses willen gern auch an dieser Stelle wiederholen. 886
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