^ 223, 24. September 1907. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9589 I. Schweitzer Verlag (Arthur Seilier) Akimchen (A Demnächst wird vollständig: Bd. I, Einleitung, Allgemeiner Teil erläutert von Professor vr. Loeweufeld und Professor vr. Riezler iu Staudiilgers Kommentar zum BGB. 3.4. neuvcarbeite Auslage. Lex.-Zo. Ca. 700 S. Brosch, ca. M. 16.50; geb. iu Halbfrz. ca. M. 19.— (Lieferung 1, 6, 9 des Gesamtwerts.) Zurzeit liegen vor: 1. und 6. Lsg.: Bd. I, Lsg. 1/2: Einleitung, Allgemeiner Teil > 2., 4. und 7. Lsg.: Bd. III, Lsg. 1/3: Sachenrecht KZ 854—1164, 88 1—123, erl. von Or. Th. Loeweufeld und Or. E. Riezler von K Kober (45 Bog.) M. 16.80. (25 Bog.) M. 9.30. 3., 5. und 8. Lsg.: Bd. IV, Lsg. 1/3: Familienrecht 88 1297-1588, erl. von vr. Th. Engelmann (45 Bog.) M 16.80 Die Bände IIa, Schuldverh., allg. Teil, und III (Sachenrecht) werden im Oktober 1907, Bd. IV Ende 1907 vollständig. Ein Teil von Band V erscheint gleichfalls noch in diesem Jahre; die Vollendung des ganzen Werkes darf bis Ende 1908 erwartet werden. Gesamtpreis ca. M. 150.—. Mit jeder neuen Auflage, mit jedem neuen Bande trat Staudingers Kommentar mehr in den Vordergrund der wissenschaftlichen und Praktischen Literatur zum BGB. Unter den Kommentaren steht er jetzt mit an erster Stelle. In der Rechtsprechung und Literatur findet seine Ansicht ständige Beachtung und Berücksichtnng. Als der für -en Praktiker geeignetste Kommentar zum BGB. wird Staudinger allgemein anerkannt. Hieran wollen Sie sich besonders erinnern, wenn ein Richter, Rechtsanwalt, Notar, Referendar, Rechtspraktikant, überhaupt ein praktischer Jurist einen Kommentar zum BGB. zu erwerben wünscht. Dort und bei Bibliotheken, Universitätslehrern im In- und Ausland bitten wir den ersten Band vor zulegen, den wir in beschränkter Zahl ä cond. geben können. Die 3./4. Auflage von Staudinger wird auch der neueste Kommentar zuni BGB. sein. Ferner erscheinen: Grosch, l)r. A, I. Staatsanwalt. Strafgesehbuch für das Deutsche Reich v. 15. V. 1871. Zum Gebrauch für Polizei-, Sicherheits- und Kriminal beamte. 8°. IV, 219 S. Geb. M. 2.50. Diese billige, sehr gut ausgestattete Ausgabe bringt die schon längst entbehrte Erläuterung des StGB., die sich ausschließlich dem Verständnis und den Zwecken der nicht juristisch vorgebildeten Vollzugsbeamten widmet. Interessenten: Jeder Schutzmann, Gendarm, Feldjäger, die Schutzmanns- und Gendarmerieschnlen und deren Zöglinge, die Aufsichtsbehörden wie Amtsanwälte, Staatsanwälte. NW" Für bayerische Handlungen: "WE Pfordtcn, Th. von der, K. Landgerichtsrat in K. B. Justizministerium. Der dienstliche Verkehr auf der Grundlage der Bek. der Zivilstaatsministerien v. 28. 4. 1901 unter des. Berücks. d. Dienstes bei d. Justizbehörden. 8». IV, 71 S. Kart. M. 1.50- Diese Schrift verdient bei alten und jungen Juristen, auch außerhalb Bayerns, eingehende Beachtung. Sie wendet sich gegen Schwer fälligkeiten im dienstlichen Verkehr und vor allem gegen das sogenannte „Juristen-Deutsch". Legen Sie es jeder Behörde, jedem Juristen, besonders aber jedem Rechtspraktikanten vor! Schmitt, llr. Gottfr. von. Reichsrat der Krone Bayern, Präs. a. D. d. Bayr. Obersten Landesgerichts. Der Familienwechsel nach bayerischem Fideikommißrechte. Gr. 8°. 42 S. Brosch. M. 1.50. Diese zuerst in den „Annalen des Deutschen Reichs" erschienene, bei dem Mangel fideikommißrcchtlicher Literatur besonders wertvolle Schrift wird die Landgerichte, Oberlandesgerichte, Rechtsanwälte, Fideikommißverwaltungen sehr interessieren. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25»/o und 13/12, bar 30°/o und 11/10.