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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1931
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1931
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>5 46. 24. Februar 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. 2. Anmeldung der Forderungen. Nur solche Forderungen sind zulässig, die vordem Konkurs entstanden sind. Gläubiger, die keine persönliche Mitteilung erhalten, melden ihre Forderung sofort nach Kenntniserlang nng von der Konkurseröffnung (z. B. durch die öffentliche Bekannt machung) beim Konkursgericht schriftlich an. Kurze aber genaue Angaben von Betrag und Grund der Forderung (Zinsen ziffernmäßig berechnet bis zum Tage der Konkurseröffnung) und des etwa beanspruchten Vorrechtes! Z. B.: Zum Konkurs N. N. melde ich an: 600 NM mit 6A Zinsen seit — . . . . NM, für die am gelieferten Waren, für ein am gegebenes Darlehren, für rück ständigen Lohn seit , für das Vorrecht beansprucht wird. Forderungen in ausländischer Währung sind nach dem Kurse am Tage der Konkurseröffnung zu berechnen. Anlagen zur Anmeldung: Nechnungs- oder Konto- Auszug (kein Bündel von Emzeirechnungen!). Besonders wichtig, weil sonst die Forderung bestritten wird, Beigabe von Beweis urkunden wie Wechsel, Schecks, Schuldschein, Vollstreckungstitel in Abfchrift oder Original, letztere eingeschrieben! Unterschrift deutlich, Firmenstempel und genaue An schrift beifügen. Vollmacht vorlegen, wenn ein Bevollmächtigter an meldet. Wird ausnahmsweise für die Anmeldung eine Empfangs bestätigung (sie wird von Amts wegen nicht erteilt) für un erläßlich gehalten, muß sie fertig vorgeschriebe» und mit adressiertem, freigemachten Umschläge mit eingereicht werden. Anmeldungen und alle sonstigen Zuschriften sind an das Gericht doppelt einzureichen (für Gericht und Konkursverwalter). 3. Aussonderungs- und Abfonderungsrechte. Wer die Aussonderung, d. h. die Ausfolgung eines dem Gemeinschuldner nicht gehörigen Gegenstandes aus der Konkurs masse verlangt, z. B. Herausgabe unter Eigentumsvorbehalt ge lieferter Waren, Rückgabe geliehener oder zur Aufbewahrung ge gebener Sachen, muß seinen Anspruch an den Konkursver walter, nicht beim Konkursgericht, geltend machen. Es empfiehlt sich aber, von dem Aussonderungsanspruch auch dem Konkursgericht Mitteilung zu machen und vorsorglich für den Fall, daß der Aus sonderungsanspruch nicht durchgreift, eine Ersatzforderung in Geld beim Konkursgericht anzumelden. Wer die a b g e s o n d e r t c, d. h. vorzugsweise Befriedigung aus einem Gegenstand der Konkursmasse verlangt, weil er z. B. an diesem Gegenstand ein Vertrags- oder ein gesetzliches oder ein durch Pfän dung begründetes Pfandrecht erworben hat, kann, soweit der An spruch auf vorzugsweise Befriedigung nicht durchgreift, seine Forde rung zur Konkursmasse geltend machen. Er meldet zu diesem Zwecke seine Forderung »für den Ausfall« beim Konkursgericht an und gibt dabei an, aus welchem Grunde und an welchem Gegen stand er ein Absonderungsrecht beansprucht, z. B.: »Zum Konkurs N. N. melde ich 500 NM für am gelieferte Waren an, soweit ich aus dem am gepfändeten Mobiliar nicht befriedigt werde«. 4. Offener Arrest. Wer zur Konkursmasse etwas schuldet oder eine zur Konkurs masse gehörige Sache im Besitz hat, muß dies dem Konkursverwalter Mitteilen, darf nicht mehr an den Gemeinschuldner zahlen oder leisten. 5. Der Prüfungstermin. Er wird öffentlich bekannt gemacht. Feder Beteiligte oder dessen mit schriftlicher Vollmacht versehener Vertreter kann teilnehmen. Der Gläubiger, dessen Forderung ganz oder teilweise im Termin be stritten wird, erhält vom Gericht ohne Verlangen einen Auszug aus der Konkurstabelle über die Art der Bestreitung. »Begründete« Beschwerden wegen der Bestreitung an den Konkursverwalter, nicht an das Gericht richten! Bestätigungen über die Anerkennung der angemeldeten Forderungen werden nur auf besonderes Verlangen erteilt. Abschriften von Terminprotokollen, von Inventur, Bilanz, Berichten des Konkursverwalters, Gläubiger- und Schulbnerlisten werden nicht erteilt. Dagegen besteht das Recht der Akteneinsicht. 6. Auskünfte. Auskünfte über Stand, Dauer des Konkurses, Masse oder Ver teilungsquote sind nicht beim Gericht sondern beim Konkursver walter unter Beilage des Rückportos zu beantragen. Der vom Kon kursgericht beaufsichtigte Konkursverwalter soll aber nicht fortgesetzt mit Anfragen überhäuft werden; er stößt vielfach auf Schwierigkeiten in der Ermittlung und Verwertung der Masse, muß Anfechtungs prozesse durchführen usw. 170 7. Die Vollstreckung. Die Vollstreckung erfolgt auf Grund eines mit der Vollstreckungs klausel versehenen Tabellenauszuges; er ist dem Gläubiger, dessen Forderung im Prüfungstermin sestgestellt worden ist, bei der Ge schäftsstelle des Konkursgerichts zu bestellen. Mit der Vollstreckung ist die Gerichtsvollzieherei unter Vorlage des Vollstreckungstitels zu beauftragen. Tür die buchhandlerische Tachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift- leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschitcß- fach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1031, Nr. 40. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. ^uroiger kür den kuck-, Xun8t- u. Kusilialienkalldel. 72. dakrg., dir. 7. Wien: Verl3g83N8tait Osksr kecker. ^us dem Inkait: 1,686t ögterreiokiArke Oiekter! ^nreigor kür den 8eliHveir. kuekkandel. 43. dg., dir. 3. 2ürick: Oreii kü88li Verlag, -^us dem Inkalt: Der rettende Iriek de3 Luekkändierü. ^rukataiog over diorsk lütteratur 1930. Ltgilt av den l^orske Lok- kandlerkorening ved Oammerme^ers kogkandel. k'orszmet med Lenvj8llinger og 8x8temati8!i Kegj8ter av Ou8tav L Laake. 08lo 1931: Loriagt av Oammerme^erZ Logkandel. 8° 132 8. Der Bahnhofsbuchhandei. 26. Jg., Nr. 3. Leipzig. Aus dem In halt: Zur Ladenschlußfrage. — Vom Büchermarkt des Bahnhofs- ^ buchhandels. Blätter für Bücherfreunde. Literarische Neuigkeiten. 31. Jg., H. 1. Leipzig: Koehler L Volckmar A.-G. L Co. gaben und mu^kgesekiektiieke Lammel^verke. 8° 32 8. Der Bücherschmccker. Monatsblätter für die deutsche Presse. Februar 1031. München: Verlag Josef Kösel L Friedrich Pustet. Der Buch- und Zeitschriftenhandel. 52. Jahrgang, Nr. 7. Berlin. Aus dem Inhalt: Th. Klein: Aaentenfragen. — F. Hacker: Erinne rungen eines alten Buch- und Zeitschriftenhändlers. III. — Die Buchführungspfttcht nach der Notverordnung. — vr. Brönner: Die endgültige Vermögnisteuererklärung für 1930. Der Buchhandelsangestellte. 10. Jg., Nr. 1. Leipzig. Aus dem In halt: Ist unsere Organisation nötig und was bezweckt sie? — Cl. Bewer: Gilt die Befreiung von der Krankenscheingebühr auch für die Familienkramkenpflege? Lulletill de la dIai8on du 1-ivre kranfais. klo. 143, k'svrier 1931. 8itioll de8 iilu8trateur8 et deeorateur8 du iivre. Gadow, Wilhelm: Der gewerbliche Rechtsschutz der deutschen Reichs gesetze und Staatsverträge. Textausgabe mit einleitender Über sicht, Anmerkungen und Sachregister. Zweite Auflage. Berlin 1931: Georg Strlke. Kl. 8° 477 S. Ln. RM 14.—. — sStilkes Nechtsbibliothek Nr. 110.) Haupt, Hermann: Auf allerlei Wegen. Gedichte. Gütersloh i. W. (1931), Moltkestr. 21: Selbstverlag. Kl. 8° 16 S. NM —.50. Verfasser ist Buchhändler. der Luekdrueicerei. Or. 8° 308 8. Lin. Askk L Oetillger O. m. k. L. L Oo., Larsortimvnt. 8tuttgart: Vei- 6u8^av^oek 0.E.^b? L^Xr"^5732 - 7246^ 8.^193-240^^" Der kapier Lakrikallt. 29. dg., dir. 6. Koriin: Otto Ki8ner, Ver- — k. kokienr: "lag d«8 Luekes 1931. Ide kubligker and Look^eller. dir. 1317, kebruarv 13, 1931: Karl? dem Inkalt: kriee8 on du8t jaelcet8. — Ide export ok books to I^erv 2ealand. — 1. VV. Origgs: Wkat 8outk ^krica bu>8 and read8. — Leal doo^eiiers are a dznng raee. — 0. d. Oraz?:
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