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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^ 36, 13, Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s, d. DIschn. Buchhandel. 1761 sicherten, scheint die Grenzen lelnes Umfangs noch lange nicht erreicht zu haben. Die Kataloge schwellen von Jahr zu Jahr mehr an. Die organisatorische Leistung, die die Verwaltung solcher Riesenlager und die Durchführung einer pünktlichen Auslieferung erfordert, wird immer schwieriger und entsprechend teurer. Darum werden wohl auch die Bar sortimente gemeinsam über kurz oder laug entweder einmal an die Verleger wegen einer Verbesserung der Bezugs- bedingungen herantrelen oder von dem bewährten Grund satz abgehen müssen, auch da ausschließlich zu dem Ociginal- preise der Verleger auszuliefern, wo ihnen nicht der nötige Zwischenrabatt verbleibt. Daß die maßgebenden Bar sortimentsfirmen in ernstlichen Fragen trotz der sonst üblichen Konkurrenzscharmützel einig zu sein pflegen, hat ihr einmütiges Vorgehen bei der passiven Resistenz der Gehilfen schaft vor Weihnachten bewiesen. Schließlich find noch einige Vorfälle und Anregungen allgemeiner Art mitzuteilen. Wegen des Sonnabendschlnsscs im Sommer hat der Vorstand auch in diesem Jahre die seit Jahren übliche Um frage erlassen. Das Ergebnis war folgendes: Es erklärten schließen zu wollen um 1 Uhr 3 Geschäfte, um 2 Uhr 5, um 3 Uhr 29, um 1 Uhr 20, um h>5 Uhr 3, um 5 Uhr 75, um l/ik Uhr 3 und um 6 Uhr 78. Einige Geschäfte schließen das ganze Jahr über Sonnabends früher als an andern Wochentagen. (Vergl Nr. 7 der Mitteilungen.) Auf fälligerweise ist der Vorstand gerade wegen dieser Umfrage brieflich von einzelnen Mitgliedern heftig eines Eingriffs in die inneren Geschäftsverhältnisse der Mitglieder beschuldigt worden. Entbehrlich scheint auch dem Vorstand diese Um frage nunmehr geworden zu sein, zumal nach den Fest setzungen über den Sonnabendschluß im Marthelsertarif. Sollte also nicht ausdrücklich die Hauptversamm lung ein anderes beschließen, so wird der Vorstand fortan die Umfrage unterlassen. Der Rat der Stadt Leipzig beabsichtigt, eine Erweite rung der Sonntagsruhe einzuführen durch Wegfall einer Anzahl der jetzt an den Meß-Sonntagen noch zugelassenen Ausnahmen. Auf eine Anfrage der Handelskammer hat der Vorstand, nach Verständigung mit dem Verein Leipziger Kommissionäre mit dem Verein der Leipziger Musikalien händler und mit dem Verein Leipziger Sortiments und Antiquariatsbuchhändler, folgendes erwidert: Die kaus- männische Ostermesse, sowohl die Vorwoche als die Haupl- mcsse, kommen für den Buchhandel überhaupt nicht in Be tracht, auch nicht für buchhändlerische offene Ladengeschäfte. Gegen die volle Sonntagsruhe des Buchhandels an diesen Meß-Sonntagen ist somit nichts einzuwcnden. Dagegen be dürfen sämtliche Kommissionsgeschäfte der Freigabe der vier Sonntage nach Ostern und der beiden Sonntage vor Weih nachten. — Anläßlich der Neuwahlen zum Kaufmannsgericht im Oktober 1907 wurde der Vorstand von einem dazu ge wählten kaufmännischen Ausschuß aufgefordect, eine Anzahl von Buchhändlern zu nennen, die sich zu Beisitzern am Kaufmannsgericht eignen. Der Vorstand hat darauf sechs Mitglieder des Vereins genannt: die Herren vr. Robert Astor, Johannes Friedrich Dürr, Curt Fernau, Richard Goldacker, Wilhelm Klinkhardt und vr. Ernst Reclam, die auf die Liste jenes Ausschusses gesetzt und dann auch ge wählt worden sind. Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 7ö. Jahrgang. Der Leipziger Postverkehr hat in diesem Jahre dem Vorstand zu Verhandlungen mit der Postbehörde keinen Anlaß gegeben. Wir empfehlen aber von neuem und dringend unfern Mitgliedern, um recht frühe Ausliese rung der Pakete besorgt zu sein, denn Uebelstände in dieser Beziehung werden die Postbehörde sicher veranlassen, den ohnehin drohenden Sieben-Uhrschluß abends sür Pakete eiirzuführen. Dagegen hat der Vorstand in den ersten Tagen des Jahres 1908 an das Reichspostamt in Berlin die dringende Bitte gerichtet, die Berechnung der Fernsprech gebühren in Pauschsummen bestehen zu lassen. — Die Gefahr der Lähmung des Fernsprechverkehrs durch allge meine Einführung der Einzel-Gesprächsgebühren würde in der Tat sehr erheblich sein, so daß die Handelswelt nur mit Sorge auf diese der Erhöhung des Ortsportos und der Fahrkarlensteuer so schnell nachfolgende neue Verkehrs hemmung Hinblicken kann. Auch eine einer Anregung des Börsenvereins entsprungene Anfrage der Handelskammer um den Expreßgut-Verkehr hatten wir zu erledigen. In Süddeutschland ist das Mindest gewicht sür Expreßgut 5 bg, in Norddeutschland 20 bg. Auch die Einheitssätze sür je 10 kg sind in Baden, Bayern und Württemberg billiger als in Norddeutschland: dort 35 H, hier 40—56 H (in Sachsen 53 H). Deshalb hat sich in Süddeutschland, besonders von Stuttgart aus, ein sehr umfangreicher und vorteilhafter buchhändlerischer Expreß- verkehr entwickelt, der einfacher, billiger und schneller arbeitet als die Post. In dieser Beziehung nicht hinter Stuttgart zurllckzustehen, wäre für Leipzig sehr wichtig. — Der Vor stand hat daher der Handelskammer geantwortet, er sei sehr damit einverstanden, wenn die Kammer gehörigen Ortes wegen Verbesserung des norddeutschen Expreßoerkehrs vor stellig werden wolle. Die Geldkrisis in der zweiten Hälfte des Jahres 1907 hat allgemein von neuem darauf geführt, eine Verringerung des Umlaufs von Metallgeld durch Ausdehnung des Scheck verkehrs in Erwägung zu ziehen. Besonders erfreulich ist, daß anscheinend das Reichspostamt die frühern Pläne zur Einführung des Postscheckverkehrs wieder aufnimmt. — tVcrhandlungsbericht der Hauptversammlung folgt in elner der Grundzuge des Jnseratenrechts. Von vr. Franz Horniger, Rechtsanwalt am Kgl. Kammer geeicht. (Nachdruck nur mit Genehmigung des Versagers gestattet.) (Schluß aus Nr. 34 u. 35 d. Bl.) VII. Jnseratenverfasscr und Besteller. ») Das Abkommen, durch welches jemand die Ab fassung eines Inserats für sich oder andre bestellt, ist ju ristisch ein Werkvertrag. Das trifft namentlich auch auf Inserate urheberrechtlicher Prägung (Jnseratenerzählungen und die Zeichnung von Reklamebildern in künstlerischer Voll endung) zu. Es entscheiden demgemäß über das Rechts verhältnis zwischen Versasser und Besteller der Z 47 des Verlagsgesetzesund in weiterer Folge die HZ 631 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs; denn ganz zweifellos geht im Regelfälle der literarische oder künstlerische Zweckgedanke des Unternehmens vom Besteller aus. Der Schriftsteller ist ledig lich ausführendes literarisches oder künstlerisches Organ (vgl. Ober-Landesgericht Dresden 5. II. 1906, Recht 1906 S. 617, 22S
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