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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 102. 4. Mai 1908 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4949 Wiltschinskij, O., Geschichte Rußlands nach Überlieferungen von Zeitgenossen. Dokumenten und Denkmälern. (839—1078). 8". 72 S. Wilna. 60 K. Wlassjew, G.. Die Nachkommen Rjuriks. Materialien zu einer Genealogie. Bd. I. Die Fürsten von Tschernigow. 2. Tl. 8". 540 S. Pg. P. f. Wörterbuch der russischen Sprache, herausg. von der 2. Abteilung der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Bd. IV. Lsg. 1. 8°. 326 S. Pg. 60 K Zybikow, G., Hilfsbuch zur praktischen Erlernung der mongolischen Sprache. 4°. 96 S. Wladiwostok. 1 R. 30 K. Kleine Mitteilungen. * Bayerischer Buchhändlerverei«. — In der Sitzung der bayerischen Abgeordnetenkammer vom 7. März d. I. hatte der Minister des Innern gelegentlich der Beratung über Literatur beschaffung für die Bezirksämter erklärt, daß er sich zwecks schneller und billiger Lieferung der in Frage kommenden Werke mit den Verlegern direkt ins Einvernehmen setzen wolle (siehe Börsenblatt Nr. 73 vom 28. März 1908). In dieser Angelegenheit hatten die in München wohnenden Mitglieder des Vorstandes: die Herren Kommerzienrat E. Pohl. K. Schöpping und E. Stahl am 26. d. M. eine Audienz bei Sr. Exzellenz Herrn Minister von Brettreich, um ihm die Bitte vorzutragen, er möchte diese Aufträge den ortsangesessenen Sorti menten zuweisen; ein Weg für entsprechend billigere Lieferung bei diesem Auftrag würde sich im Verein mit den Verlegern wohl finden lassen. In entgegenkommender Weise versicherte der Minister die Herren seines ganzen Wohlwollens in dieser Sache und erklärte, daß er vorkommendenfalls mit ihnen besprechen werde, wie sich die Vergebung des Auftrages in einer alle Teile befriedigenden Weise ermöglichen lasse. Förderung buchhändlerischer Fachbildung in Berlin. — Der Vorstand der Krebs - Jubiläums - Stiftung in Berlin hat an die Gehilfen und Lehrlinge des Berliner Buchhandels nach stehendes Rundschreiben, das hoffentlich allgemeine Beachtung findet, versandt: -Die aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des Krebs, stützung buchhändlerischer Korporationen, Firmen und Einzel personen gegründete Krebs-Jubiläums-Stiftung hat mit dem 1. April 1908 ihre Wirksamkeit auf Grund der aufgestellten Satzung begonnen. Die Stiftung hat den Zweck, allen Buch händlern Berlins, in erster Linie Gehilfen und Lehrlingen zur Erlangung und Vervollständigung ihrer Fachkenntnisse und der für den Beruf notwendigen Allgemeinbildung im weitesten Sinne zu dienen. Dieser Zweck soll erreicht werden durch Veranstaltung von Fachkursen und Vorträgen und durch Hergabe von Mitteln, die Buchhändlern die Benutzung aller in Berlin vor handenen Gelegenheiten zur Fach- und Weiterbildung erleichtern, d. h. durch vollständigen oder teilweisen Ersatz der dem Einzelnen entstehenden Kosten für Kursus- und Vortrags-Honorare, Hörer karten usw. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel kommen zunächst in Betracht: Ersatz der Ausgaben für Hörerkarten zu den Vorlesungen der Handelshochschule, der Humboldt-Akademie, der Volkstümlichen Kurse von Berliner Hochschullehrern, ferner der Unterrichtshonorare in den Kaufmännischen Fortbildungs schulen usw. Wir fordern die Angehörigen des Berliner Buchhandels auf, diese wertvollen und bequemen Bildungsmittel nach Möglichkeit auszunutzen und sich behufs Erstattung der ihnen dadurch ent stehenden Kosten schriftlich an den Vorstand der Krebs-Jubiläums- Stiftung, z. H. des Herrn Max Paschke, Dessauerstr. 13, zu * Wie weit soll der Buchhändler seinen Kunden Ratschläge erteile»? — Die Frage, wie weit der Buchhändler in der Aus wahl von Büchern seinen Kunden mit Rat an die Hand gehen soll, ist bekanntlich schon sehr vielfach erörtert und zum Teil widersprechend beantwortet worden; doch herrscht wohl allgemein Börsenblatt ftr den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Übereinstimmung darüber, daß es nicht die Aufgabe des Buch händlers sein kann, einem Kunden, der ein bestimmtes Werk zu kaufen wünscht, vom Ankauf dieses bestimmten Buches ab zuraten und ihm dafür, und sei es selbst auS an sich berechtigten Erwägungen, ein anderes zum Kauf zu empfehlen. Zu welch unliebsamen Weiterungen ein solches Übermaß der Ratgebertätigkeit des Buchhändlers unter Umständen führen kann, dafür gibt ein Fall, der soeben von der Londoner -^.en-äsm^» berichtet wird, einen recht schlagenden Beweis: -In einem wohlbekannten Buchhändlerladen in Piccadilly-, so berichtet diese Zeitschrift, -ist ein Herr, der durch sorgsame und ehrerbietige Behandlung jenes Teiles des Publikums, der sich selbst für .literarisch' zu halten pflegt, von einer ziemlich geringen Stellung zu einer solchen von Einfluß und Vertrauen empor- gestiegen ist. Herr L. hat nun neuerdings die Gewohnheit an genommen, Rat zu erteilen, und zwar nicht nur in positivem Sinne (das wäre nichtzutadeln und würde denLeutensogar gefallen), sondern auch in negativem Sinne. So riet dieser literarische Ratgeber der Aristokratie in einem Falle, bei dem cs sich um einen ihm mißliebigen Verfasser handelte, einer Dame sehr eindringlich, das Buch nicht zu kaufen, und bot ihr dafür etwas anderes von ähnlicher Art an, nur .ein gutes Teil bester'. Jene Dame war nun eine harmlose Seele und würde nicht gewagt haben, das Urteil eines so berühmten Kritikers an zuzweifeln, aber sie war zufällig die Tante des Verfassers, besten Buch sie zu kaufen wünschte, und da sie es wahrscheinlich mehr aus einem Gefühle der Familienpflicht als aus einem anderen Grunde kaufte, so fühlte sie sich beschwert und brachte ihre Er fahrung zur Sprache, und es stellte sich dabei heraus, daß auch andere Leute, die jenes Buch verlangt hatten, die gleiche Erfah rung in jenem Laden gemacht hatten. Jetzt, nachdem auch der Verleger des Buches von dem Fall erfahren hat, spricht man von der Möglichkeit, daß die Angelegenheit noch eine weitere Entwicklung findet.» -Der Buchhändler», so meint hierzu -kublisbsrs' dem wir diese Mitteilung entnehmen, -hat das unfragliche Recht, über die Bücher, die er auf Lager hält, seine Meinung zu haben; aber er muß außerordentlich darauf bedacht sein, seine Meinung nicht zu äußern, außer wenn er direkt darum gefragt wird; d. h. er darf sie nicht aufdrängen. Wenn ein Buch nach seiner Ansicht unsittlich ist, so ist er nicht verpflichtet, es auf Lager zu halten, und er kann dem Kunden, der es wünscht, die nötigen Vorwände machen, ohne sich deswegen über die schlechten Seiten des Buches zu ver breiten, um so mehr als ja seine Ansicht sehr wohl auf einem Vorurteil beruhen kann. Das Recht des Buchhändlers, Bücher zu empfehlen, liegt dann vor, wenn der Käufer das, was er zu lesen wünscht, nicht kennt, und bei jungen Leuten, die .ein gutes Buch zum Lesen' haben wollen. In solchen Fällen, wenn der Buchhändler weiß, mit wem er es zu tun hat, mag er seine Kunden ins Innere seines Herzens einführen und mag sie methodisch zu einer Lektüre bringen, die von Jahr zu Jahr fortdauern kann. Auf diese Art kann sich der Buchhändler mit einem Kreis von Kunden umgeben, die ihm durch dick und dünn folgen, vorausgesetzt, daß sie sich auf sein Urteil verlosten können und sicher sind, etwas zu erhalten, das ihr Geld wert ist. Auch bei einem reifen und erwachsenen Leser, der im Zweifel ist, ob daS jüngst in Mode gekommene Buch des Lesens wert ist, mag der Buchhändler mit einer gewissen Unterscheidung zwar nicht notwendig seine eigene Meinung, aber doch die bekannter Autoritäten darüber angeben und eS dem Urteil des Kunden überlasten, dieses oder jenes bestimmte Buch zu kaufen. Dagegen soll der Buchhändler sehr vorsichtig sein, andere Bücher zum Ersatz der verlangten vorzuschlagen, wenn er nicht wünscht, aus eine Stufe mit dem billigen Materialwarenhändler gestellt zu werden, der für die gewünschten wirklichen Artikel des größeren Verdienstes wegen Surrogate anbietet.» Nach: Ibs kubli8bers' ° Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin. — Die Akademie hat durch ihre philosophisch-historische Klaffe zu wissenschaftlichen Unternehmungen bewilligt: Herrn Schmidt zur Herausgabe einer von dem verstorbenen Bibliothekar vr. Adalbert Schroeter im Manuskript hinterlassenen Geschichte der lateinischen Lyrik der Renaissance 750 dem Oberlehrer vr. Ernst Gerland in Homburg v. d. H. als erste Rate zur Be- 643
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