Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080507
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805074
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080507
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-07
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5092 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 105. 7 Mai 1908. Freiheit der Wissenschaft und Kunst im Gebiete deutscher Zunge ausgefitzt ist. ihr Bedauern darüber aus. daß solchen Angriffen und Einengungen von seiten der Betroffenen kein ausreichender Widerstand entgegengesetzt worden ist. Sie erhebt Protest gegen alle öffentlichen und geheimen Versuche, der Erforschung der Wahrheit und dem künstlerischen Schaffen Fesseln anzulegen. Sie richtet an alle Freunde der Kunst und Wissenschaft die dringende Aufforderung, den Goethe-Bund durch Aufklärung der Volksmassen und durch Einwirkung auf Legislative und Verwaltung in seinem Kampf für die Freiheit des Geisteslebens zu unterstützen.» Die Resolution fand einstimmige Annahme. Kapitalserhöhungen. — Die Firma Hempel'scher Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin hat durch Beschluß vom 3. April 1908 das Stammkapital um 130 000^ auf 220 000 erhöht. — Ebenso ist durch Beschluß vom 2. April 1908 das Stammkapital der Firma: Adolf Gertz Buchdruckerei und Verlagsanstalt G.m. b. H. in Charlottenburg um 220000 ^ auf 330 000 erhöht worden. (Aus d. Dtschn. Reichsanzeiger.) Ferdinand von Gaars Werke. — Zur Ergänzung unserer Notiz in Nr. 101 dieses Blattes teilt uns Max Hesses Verlag dem Zweigverein der Deutschen Schillerstiftung in Wien erworben habe und daß Saar voraussichtlich schon im Herbst dieses Jahres im Anschluß an Max Hesses Neue Leipziger Klassiker-Ausgaben erscheinen werde. Knnfthaüe P. H. Beyer L Lohn in Leipzig. — Die Maiausstellung enthält 23 Pastelle und 25 Zeichnungen von W. Straube-Coblenz, Ölgemälde von Irmgard Thürmer-Berlin und Herm. Dischler-Freiburg, Plastiken von Lewin-Funcke Vierthaler, Friedrich. Parzinger. Melville usw., sowie eine inter essante Sammlung Handarbeiten von Emmy Hormann-Bremen. Abounenten-Berstcherung. — Bei den Verhandlungen über den Gesetzentwurf betreffend den Versicherungsvertrag im Deutschen Reichstag am I. Mai führte Abg. Giesberts (Zentr.s folgendes aus: Die Abonnentenversicherung bei der Presse hat sich allmählich zu einem Krebsschaden entwickelt, an dessen Be seitigung die Regierung mit größter Entschiedenheit gehen sollte. Es handelt sich hier um eine ganz unlautere Konkurrenz- es wird gegen Unfälle und Krankheit, sogar gegen Arbeits losigkeit der Abonnent versichert. Ein reelles Versicherungs- geschäst und ein reelles Preßgeschäft lassen sich auf diese Weise nicht vereinigen; es ist tatsächlich auch nur ein Deck mantel für den Abonnentenfang. Die Einsicht davon sollte das Publikum abschrecken; das ist aber nur ungenügend der Fall. Ein Verlagsgeschäft hätte auf Grund der versicherten Abonnentenzahl 80 Millionen einzahlcn müssen, während es in Wirklichkeit nur 1200 000 ^ eingezahlt hatte. Eine Zeitung mit dem schönen Namen »Das Bier», die deshalb auch in München erscheint, leistet mit diesen Versicherungen a 1000 Erstaunliches. »Haus und Welt» hat eine Rentenversicherung von 300 ^ für Dienst boten usw. Eine Reihe von Prozessen hat sich ja bereits ab gespielt; es muß aber radikal vorgegangen werden. Die Re gierung scheint mir die Gefahr dieser Art von Versicherungen zu unterschätzen. Die Versicherung ist ja eine volkswirtschaftliche Not wendigkeit; aber auf diese Weise wird den reellen Unternehmungen das Geschäft damit unmöglich gemacht. Dieser Krebsschaden ist auch ein solcher für den Wert und Inhalt der Presse selbst, die doch nicht bloß nach Brot gehen, sondern auch geistig auf der Höhe stehen soll, indem die Preise für die Korrespondenzen, für die Mitarbeiter, für die ganze Journalistik heruntergedrückt werden. Einen besonderen Antrag an den Reichstag zu bringen, behalten wir uns vor. Ein in Würzburg erscheinender Kalender enthält eine Versicherungspolice, die der Käufer des Kalenders unter schreibt und einschickt. Diese und ähnliche Praktiken müssen unterbunden werden Darauf erwiderte der Staatssekretär des Reichsjustizamts vr. Nieberdtng: Meine Herren! Ich möchte zunächst einige Worte sagen zu der Frage der Abonnentcnversicherungen, die der Herr Abgeordnete Giesberts vorhin berührt hat. Ich stimme dem Herrn Abgeordneten darin bei, daß auf dem Ge» biete dieser sogenannten Abonnentenversicherung in den letzten Jahren Erscheinungen hervorgetreten sind. die nicht nur Be- fremden, sondern Unwillen zu erregen geeignet sind und über die der Herr Abgeordnete, wie ich sagen darf, nach meinem Gefühl mit Recht die Geißel seines Unmuts geschwungen hat. Ich bin der Ansicht, daß die Verwaltung alle Veranlassung hat. die Aus artungen. die auf diesem Gebiete hervorgetreten sind, mit strengster Sorgfalt zu verfolgen, und ich kann hier vor dem hohen Hause konstatieren, daß die Regierungen und namentlich auch das Auf sichtsamt für das Versicherungswesen zurzeit schon ihre Aufmerksam keit diesen Erscheinungen zugewendet haben. Wenn man nach den Mitteln fragt, mit denen den Erschei» uungen, die ich eben charakterisiert habe, begegnet werden kann. Erscheinungen, die auch nach meiner Meinung das Volkswohl zu schädigen durchaus geeignet sind, so sind wir angewiesen auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Versicherungsauf sichtsgesetzes. Die Rechtsprechung hat in diesem Punkte eine Zeitlang versagt, indem sie davon ausging, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung, da es sich hier in der Hauptsache um Versicherungsunternehmungen handle, auf die fraglichen speku lativen Manöver keine Anwendung fänden. In neuerer Zeit aber ist hier, wenn nicht formell juristisch, so doch sachlich, ein Umschwung eingetreten. Die Rechtsprechung des Reichs- gerichts hat in einem Falle zu einer Verurteilung geführt, in einem andern Falle ist gleichfalls eine Verurteilung durch ein unteres Gericht erfolgt, und wir haben die Hoffnung, daß sich die Unternehmer derartiger Spekulationen dadurch warnen lassen werden und nicht weiter mit diesen, auf das unverständige Publikum berechneten Versuchen gehen. Ich bin freilich der Ansicht, daß auch die Presse hier etwas mehr tun könnte und daß sie die bedauerlichen Erscheinungen, die doch in ihrer eigenen Mitte hervortreten, schärfer, entschiedener und häufiger brandmarken sollte. Ich bin der Ansicht, daß ein anständiges literarisches Unternehmen sich mit solchen Sachen nicht beschäftigen kann; es würde sicher wohltätig wirken, wenn auch aus den Reihen der Presse heraus dieser Ansicht kräftiger Ausdruck gegeben würde. Sollte mit Hilfe der Stellung, die die Rechtsprechung des Reichsgerichts eingenommen hat. und mit Unterstützung der durch die Presse vertretenen öffentlichen Meinung auf diesem Gebiete sich eine voll ständige Abhilfe nicht erzielen lassen. so wird nichts anderes übrig bleiben. und das ist schon in den Kommissionsoerhandlungen heroorgehoben worden, als den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten. Wenn wir aber das tun. dann wird das nicht im Rahmen eines Gesetzes geschehen können, das sich nur befaßt mit der Regelung der privatrechtlichen vertragsmäßigen Beziehungen eines Versicherten zu dem Unternehmer, der ihn versichert, sondern dann kann es nur geschehen im Rahmen des polizeilichen Gesetzes, das wir für das Versicherungswesen haben, im Rahmen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Privatversicherung. Daraus erklärt es sich, wenn wir in der Kommission uns von vornherein ab geneigt gezeigt haben, irgend welche Bestimmungen, die dieses Thema berühren, in den vorliegenden Gesetzentwurf aufzunehmen; es geschah nicht, um die Unternehmungen, um die es sich hier handelt, zu schützen und zu decken, sondern nur deshalb, um die Bekämpfung derartiger Extravaganzen, wenn sie durch neue gesetz liche Vorschriften erfolgen soll, auf die richtigen Wege zu leiten. Also das Haus kann sich überzeugt halten, daß die Regierung diese Erscheinungen mit Sorgfalt weiter verfolgen wird und daß. wenn nichts anderes fruchtet, der Weg der Gesetzgebung im Rah- men des Versicherungsaussichtsgesetzes beschritten werden wird. Ich glaube, auch der Herr Abgeordnete Giesberts kann sich einst weilen mit dieser Erklärung zufrieden geben (Nach dem Deutschen Reichsanzeiger.) Bachs,st in Leipzig. (Vergl. Nr. 87 u. 95 d. Bl.) — Den Besuchern der diesjährigen Leipziger Buchhändlermesse ist, falls es ihre Zeit erlaubt, Gelegenheit geboten, großartige musikalische Aufführungen anzuhören, die aus Anlaß der Enthüllung des Bachdenkmals in Leipzig geboten werden. Das Programm wird viele Musikfreunde interessieren und sei deshalb hier mitgeteilt:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder