Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18881224
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188812249
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18881224
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
- Monat1888-12
- Tag1888-12-24
- Monat1888-12
- Jahr1888
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8 6. Der Vorsitzende darf die Abstimmung über einen ihm vom Vorstande zugegangenen Antrag auch mittels llmlausschreibens bewirken. Die Beschlußfassung erfolgt entsprechend ZZ 4 und 5. Es steht dem Vorsitzenden frei, seine Stimme zu Anjang oder zu Ende des Umlaufs abzugeben. 8 7. Über jede Sitzung ist vom Schriftführer eine Aufzeichnung (Protokoll) zu machen und an die Geschäftsstelle einzusendeu, welche dieselbe ausbcwahrt und dem Vorsitzenden des Rechnungs-Ausschusses sofort eine Abschrift übersendet. Bei Beginn jeder Sitzung ist die Aufzeichnung der vorigen Sitzung zu verlesen und über inzwischen etwa erfolgte schriftliche Abstimmungen Bericht zu geben. 8 8. Alljährlich in einer Anfang März nach Leipzig einzuberu fenden Sitzung sind Bücher und Rechnungen des Börsenvereins zu prüfen, der Bestand der Kasse und der Effekten festzustellen und ein Voranschlag für das neue mit dein 1. Januar begon nene Rechnungsjahr sowohl im allgemeinen als auch insbesondere für das Börsenblatt, die sonstigen Verlagsunternehmungen des Börsenvcreins und die Verwaltung des Buchhändlerhauses laut § 9—11 aufzustellen. § 9. Die Prüfung der mit dem Kalenderjahr abzuschließenden Rechnung erfolgt durch Vergleichung der Beläge mit den Kassen posten und auf Grund der von dem Schatzmeister vorzulegenden Übersichten über die Kassenbewegung im allgemeinen und über Einnahmen und Ausgaben des Börsenblattes, der sonstigen Vcr lagsunternehmungen des Börsenvereins und des Buchhändler hauses insbesondere. Diese Uebersichten sind ebenso wie der vom Schatzmeister entworfene Voranschlag in sechs gedruckten Abzügen von der Ge schäftsstelle spätestens am t5. Februar dem Vorsitzenden des Rechnungs-Ausschusses zur Verfügung zu halten. § 10. Zum Zweck der Feststellung des Vermögensstandes hat der Ausschuß sich den Kassabestand in barem Gelde vom Schatzmeister vorlegen, beziehungsweise im Quittungsbuche des Bankhauses des Börsenvereins, (z. Z. der Leipziger Bank) von diesem Nachweisen zu lassen. Den Nachweis über den aus dem betreffenden Konto ersichtlichen Bestand an Wertpapieren hat der Schatzmeister durch Vorlage des Hinterlegungsscheines zu erbringen. § 11- Der Bericht über die abgeschlossene Jahresrechnung und der Voranschlag sind auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses im Lause des Monats März durch das Börsenblatt zu veröffentlichen. (Vgl. § 2.) Geschäfts Ordnung llmlialtiiilgs-Ausschuß des KuWudlrrhauskS drs Sürseuvereins der Deutsche» Suchhändler zu Leipzig. (Genehmigt vom Vorstand am 20. Dezember 1888.) 8 i. Der Verwaltungsausschuß ist Organ des Börsenvereins (8 13 d. S.), gehört zu den ordentlichen Ausschüssen desselben (8 29 d. S.) und hat das Deutsche Buchhändlerhaus in Leipzig zu verwalten, insbesondere für dessen Instandhaltung zu sorgen lind über die vorübergehende Benutzung der Räume desselben zu anderen Zwecken als denen des Börsenvereins zu verfügen. Auch ist vor etwaigen Neubauten und sonstigen Verände rungen des Gebäudes und seiner Benutzung das Gutachten des Verwaltungsausschusses einzuholen. (8 34 d. S.) 8 2. Der Ausschuß besteht aus sechs Mitgliedern, welche in Leipzig ihren Wohnsitz haben müssen. (8 29, 3. d. S.) Die Mitglieder werden ans die Dauer von drei Jahren gewählt, (8 31 d. S.) und verwalten ihr Amt unentgeltlich. (8 "10 d. S.) Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Kassierer und einen Schriftführer (8 28 d. S.) nebst deren Stellvertretern. Jährlich scheiden zwei Mitglieder nach der Reihe des Eintritts aus. (8 31 d. S.) 8 3. Die einzelnen Mitglieder des Ausschusses werden von der Hauptversammlung gewählt. (8 14, 1. und 30 d. S.) Wählbar sind alle Mitglieder des Vereins, ausgenommen die jenigen, welche das zur Wahl stehende Amt bereits sechs nachein ander folgende Jahre bekleidet haben. (8 43 d. S.) Die Annahme der Wahl darf nur abgelehnt werden, falls der Gewählte: a)^s 00. Lebensjahr erreicht hat. (8 42. d. S.) d) Kreits ein anderes Amt im Verein bekleidet. (§42d. S.) e) bereits ein Amt vor nicht länger als drei Jahren be kleidet hat. (8 43 d. S.) ä) oder Gründe angiebt, welche vom Vorstand für aus reichend erklärt werden. (8 42. d. S.) Der Antritt des Amtes, sowie das Ausscheiden aus dem selben erfolgen am Schlüsse der Buchhändlermesse nach Bekannt machung der Neuwahlen. 8 4. In Verfolgung der ihm nach 8 1 der Geschäftsordnung zu gewiesenen Aufgabe (8 34 d. S.) liegt dem Ausschuß ins besondere ob: 1) Die Vertretung des Vereins als Besitzers des Buch händlerhauses vor den königlichen und städtischen Behörden, sofern es sich um bau- oder wohlfahrtspolizeiliche An ordnungen, Brandversicherungsbestimmungen, Steuer- pflichtigkeit u. s. w. handelt. 2) Von Zeit zu Zeit, mindestens einmal im Jahre, eine Be sichtigung des Gebäudes und des zugehörigen Mobiliars vorzunehmeu; ein Besitzstands-Verzeichnis zu führen und jederzeit zu vervollständigen; für Instandhaltung zu sorgen, Reparaturen, Neuanschaffungen oder Veräußerung des Unbrauchbaren je nach Befinden auszuführen. Zu Ver handlungen über größere Reparaturen oder bauliche Veränderungen, welche dem Verwaltungs-Ausschuß not wendig erscheinen und vor deren Vornahme an den Vorstand des Börsenvcreins Bericht erstattet werden muß, ist der Schatzmeister des Börsenvereins und, auf dessen Antrag, der Vorsitzende des Rechnungs-Ausschusses einzuladen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder