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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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298, 24. Dezember 1888. Amtlicher Teil. 0587 Sollten die Entschließungen des Vorstandes auf diesen Bericht sich mit dem Gutachten des Verwaltungs- Ausschusses nicht in Einklang befinden, so steht es dem letzteren zu, den Vorstand zu ersuchen, eine gemeinschaft liche Sitzung des Vorstandes und des Verwaltnngs- Ausschusses herbeizuführen. Wird auch in einer solchen Sitzung eine Uebereinstimmung nicht erzielt, so hat die nächste Hauptversammlung zu entscheiden. 3) Die Ausführung aller Reparaturen am Buchhändler- Hanse, sowie etwaige Neubauten auf dem dem Börsen verein gehörigen Grundstücke zu überwachen. 4) Dafür zu sorgen, daß die Räume des Gebäudes für die Zwecke des Börsenvereins, wie solche im 8 49 d. S. erwähnt, bez. vom Vorstande dem Ausschüsse recht zeitig bekannt gegeben werden, jeweilig bereit und in stand gesetzt sind. 5) Nach Möglichkeit die Säle des Buchhändlerhanses zu vermieten, dabei aber darauf zu achten, daß es nur zu Zwecken geschieht, welche sich mit der Würde des Hau ses, resp. des Vereins vertragen. 6) Die Kontrolle über die der Geschäftsstelle (8 48 d. S.) übertragene, das Grundstück betreffende Kassaführung. 7) Bei der Ausführung aller vorstehend unter 1—5 ge dachten Geschäfte und Obliegenheiten kann der Ver waltungs-Ausschuß die Mitwirkung der Geschäftsstelle (§ 48 d. S.), bei der Ausführung der vorstehend unter 13 und 6 gedachten Geschäfte und Obliegenheiten die Mitwirkung von Sachverständigen in Anspruch nehmen, die ans der Kasse des Börsenvereins zu entlohnen sind. werdende Schriftstücke ausznfertigen, sofern nicht die Ge schäftsstelle mit der Ausfertigung beauftragt wird. 3) Der Kassierer entscheidet über die von der Geschäfts stelle angemeldeten Vermietungen in allen Fällen, in denen die vom Ausschüsse aufgestellten Normen in Be- tracht kommen. In allen anderen Fällen hat er den Vorsitzenden zum Zweck einer Beschlußfassung zu be nachrichtigen. Er führt eine Registrande über die Benutzung des Buchhändlerhanses und kontrolliert die vom Geschäfts führer (8 48 d. S.) bewirkte Kassaführung. Ferner hat der Kassierer die eingehenden Rechnungen zu prüfen, bez. bei Richtigbefund zur Zahlung anzuweisen und läßt die Einziehung von Mietbeträgen durch die Ge schäftsstelle besorgen. Endlich stellt der Kassierer die dem Vorstande des Börsenvereins einzureichende, mit dem Kalenderjahre laufende Jahresrechnung und einen Haus hallplan ans und übergicbt beide spätestens am 20. Januar dem Vorsitzenden, welcher sie den übrigen Ausschußmit- gliedern vorzulegen, und dem Schatzmeister des Börsen vereins mit seiner Unterschrift bis zum l. Februar zu- zustellen hat. 8 6. Zu jeder Beschlußfassung sind sämtliche Mitglieder, soweit sie nicht verhindert sind, heranznziehen. Dieselbe erfolgt ver mittelst mündlicher oder schriftlicher Abstimmung. Der Vorsitzende entscheidet, in welcher Art abgestiinmt werden soll. Doch hat auf Antrag auch nur eines Mitgliedes mündliche Beschlußfassung stattzufinden. 8 5. 1) Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Ausschusses zu jeder Sitzung unter Angabe der Tagesordnung min destens einen Tag vorher einzuladen und kann sich zu diesem Zweck der Geschäftsstelle bedienen. Er bestimmt die Gegenstände der Verhandlung, sorgt für die Aus führung der Beschlüsse und unterzeichnet die wichtigeren, vom Ausschuß ausgehenden Schriftstücke und Bekannt machungen, welche er nach Befinden vorher den Mit gliedern zur Kenntnis bringt. 2. Der Schriftführer führt in den Sitzungen das Pro tokoll, sofern nicht der Geschäftsführer des Börsenvereins zu diesem Zwecke anwesend ist. Desgleichen hat er et waige durch Beschlüsse des Ausschusses erforderlich Zur Beschlußfähigkeit ist die Beteiligung von mindestens vier Mitgliedern erforderlich (8 41 d. S.). Bei Stimmengleich heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In dringlichen Fällen kann auch eine geringere Anzahl von Mitgliedern Beschlüsse fassen und Verfügungen treffen, doch haben dieselben in der nächsten Sitzung dem Ausschuß Mitteilung zu machen und um nachträg liche Genehmigung nachzusuchen. 8 8. lieber jede Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses, ebenso über jede Besichtigung des Buchhändler-Hauses (8 4, 2), ist ein Protokoll anfznnehmen und an die Geschäftsstelle einzusenden, welche dasselbe aufbewahrt und dem Schriftführer des Verwal- tungs Ausschusses sofort eine Abschrift übersendet. Erschimmk Ncmlikeitm des dmtsclM BuclilianbtlS. (Mitgeteilt von der I. C. Hiurichs'scheu Buchhandlung.') (* vor dem Titel — Titelauflage. Avals von; >< ko., Bcrl.-Buchh. in Etuttgart. Gangtiofcr. L.. u H. Neuert, der Herrgott schnitzer v. Ammergau. Bolksschauspicl iu 5 Aufzügen. 7. Aufl. 8". (104 S.) * 1. — Brachvogel k Nanst, Bert.-Bucht,, in Berlin. 1-t. (Schluß-)Lfg. gr. 8". (2. Bd. VIII u. S. 481—575.) * 1. kplt. 2 Bde. * 14.—; geb. * 18. — Dicnsthandbuch s. das bayer. Zoll- u. Steuer personal f. d I. 1889 16°. (360 S.) Geb. * 1. 50 Baldi, A.. u A. Brunner, Lese u Hilfsbuch (XU. 222 u. ^Geb"**^ 50 2. ^utl. 8°. (XII, 74 8. m. 1 Lternkaite u. 47 14») Xrrrt. * 2. —. xeb. * 3. — SlNNMelbuch s- Schätze der deutschen Mutter sprache, angelegt v. ? qu. Fol. (IV, 176 S.) Geb. * 5. 40 Dorn'iche Bucht», in RavcuSbnrg. Schinid, CH. V., auserlesene Erzählungen s. die Jugend. 7. u. 8. Lfg. gr. 8". (2. Abth S. 65--144 m. Jllustr.) ä —. 30 puleral-Lautsn. 3. Ick^. ^i. 8° (8. 97— 114 in. Illustr.) 1. — PÜLII26N. 24. Ick», »r. 8°. (3 6o». m. IIIu8tr) 8ubäkr.-I'r. * 1. 50; kinrelpr. * 3. — Weber, G., allgemeine Weltgeschichte. 2 Aufl. 105. Lfg. gr. 8°. (14. Bd. X u. S. 865 —959.) I. 14. Bd. kplt. 8. pro Einbd. einfach " 1. 25; elegant ** 2. — («rote',che Verl.-Buchh. in Berlin. Weltgeschichte, allgemeine. Von Th. Flathe. G. Hertzberg, F.Justi rc. 106. u 107. Lfg. gr. 8°. ü 1. — 893'
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