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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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23k 8 Oktober 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel, t.0964 Das erlaubte, berechtigte, gesetzlich gestattete Nach drucken dagegen ist sehr ehrenwert, verdienstlich usw. Betrachten wir z. B, die Reclamsche Universal-Bibliothek: wie viele Schätze der deutschen und der ausländischen Literatur sind durch die billigen kleinen Bändchen dieser Sammlung Millionen von Lesern durch Kauf zugänglich geworden, die nimmer imstande gewesen wären, die teuren Originalausgaben irgendwie zu erlangen. In der Heimat hat diese Sammlung Nachahmer gefunden, aber auch in England, Frankreich, Italien usw. Und alle sind des Lobes voll, <s, Haarhaus' Denkschrift,) Und was ist, im Prinzip, der Unterschied zwischen diesen billigen Bändchen und den teureren Nachdrucken von andern Büchern, deren Originale entweder nicht mehr geschützt find, oder die vor Abschluß von Verträgen zwischen Deutschland und andern Ländern nicht geschützt waren, und daher mit voller Berechtigung nachgedruckt wurden? Wer will die betr, deutschländischen Verleger verdammen? Und wer will Steine werfen auf Munro und die andern Amerikaner, die, von ihrem Rechte Gebrauch machend, deutsche Bücher nachgedruckt haben, wie auch englische und andre? Während die Nachdrucker, wie in Deutschland so auch in Amerika, ein ehrliches Gewerbe betrieben und darin vom Gesetze beschützt wurden, haben sie durch den Nachdruck deutscher Geistesarbeit in Amerika der Gesamtheit deutschländischer Autoren und Verleger nicht geschadet, sondern in dankenswerter Weise un ermeßlich genützt. Wer will das Gegenteil beweisen? Damit wären die drei Kritiker des amerikanischen Ur heberrechts beantwortet. Ich gestehe, daß ich in aller Stille unter den ersten Kritikern einen Mann erwartet hatte, der sich in früheren Jahren gern mit dem von mir Gesagten beschäftigt hat. Vielleicht kommt er noch — vielleicht aber auch nicht. Jeden falls bin ich auf ihn vorbereitet. Es mag auffällig erscheine», daß meines Wissens niemand in Deutschland die amerikanische Nachdrucksfrage in richtiger Weise behandelt hat, daß vielmehr das mir Vor behalten geblieben ist, einem einzigen aus der Bevölkerung von 85 Millionen Amerikanern, Und noch dazu einem, der kein materielles Interesse an der Frage hat, der aber trotz dem, der Allgemeinheit zum Opfer, Zeit und Mühe, und zur Herstellung und Versendung einer Broschüre die Kosten gern aufwendet. Ich bin sehr zufrieden mit den Erfolgen meiner Darstellungen, da ich durch sie zunächst drei Äußerungen herausbekommen habe, die sehr verwendbar sind: ich meine die der Herren Schwartz, Kundt und Naegele, Diese Herren haben unwillkürlich, statt das von mir Gesagte hin wegzufegen, »Wasser auf meine Mühle gegossen-. Aus Unkenntnis haben sie sich Blößen gegeben, haben den Amerikanern »Entwickelung« abgesprochen, als ob sie nicht wüßten, daß Amerika kein Barbarenland mehr ist, sondern daß z, B. alljährlich Tausende von Europäern herüberkommen, um hierzulande zu lernen, was sie in Europa nicht so gut lernen könnten — und was dergleichen mehr zu sagen wäre. Aber was wichtiger: jetzt ist es öffentlich ausgesprochen und gedruckt, daß Eigennutz, Selbstsucht, Mißgunst') und dergleichen die Beweggründe sind, die — auf unüberlegtes Handeln anderer rechnend — die Deutschen um die gioßen, wenn auch beschränkten Vorteile des deutsch-amerikanischen Vertrags von 1892 bringen wollen. Gegen Unterstellung unlauterer Beweggründe legen wir zum Schutze unserer Einsender Verwahrung ein. Red. Börsenblatt sttr den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Mögen Deutschländer sich über ihr Einverständnis mit den Prinzipien der Nächstenliebe im Geschästsleben, wie oben geoffenbart, äußern, — ich bin nicht damit einverstanden. Wie gesagt, ich habe Grund, mit den Resultaten meines Auftretens zufrieden zu sein. Es ist Interesse für die Frage erregt worden. Als patriotischer Amerikaner habe ich für die Gesetze meines zweiten Vaterlandes gesprochen. Als D-utschgcborener hoff- ich, daß die maßgebenden Behörden des Deutschen Reichs, zum Besten der deutschen Musikalien- und Kunstverleger, Künstler, Komponisten, Dramatiker rc, den Vertrag vom 15, Januar 1892 fortbestehen lassen werden. Weiteres zu sagen behalte ich mir vor. New-Dork, 24. September 1908, Ernst Kleine Mitteilungen. » Unverlangte Zusendungen durch die Post. — Mehr fache Erörterungen in der Kölnischen Volkszeitung (1908, Nr. 763, 778, 783) haben in Nr. 835 desselben Blattes (27. September 1908) 3. Dezember 1894, Artikel 33, Ziffer 3, heißt ls wörtlich: -Druckschristen-Sendungen zur Ansicht werden in den Händen des Adrrssrten belaßen, damit er sich über Annahme oder N cht- annahme derselben entschließe. W.nn der Adressat die Annahme der Sendung innert vier Tagen, den auf den Ankunftstag fol genden vier Tagen, verweigert, so geschieht die Rücksendung an den Aufgeber taxfrei.« Jnsolgedcssen — so bemerkt der Einsender weiter — haben z. B. die Schweizer Buchhandlungen einen praktischen Weg eingeschlagen, indem sie ihren Ansichtssendungen einen adressierten RücksendungSstreifen beifügen mit folgendem Aufdruck: -Wir erlauben uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß, falls Sie das Buch nicht sollten zu behalten gedenken, dasselbe, wo besten Zustellung per Post erfolgt ist, der Post unter diesem Streifen innert vier Tagen ohne Neufrankierung Händler dieselbe Taxe entrichten, die er für die Htnfrankalur ge zahlt hat. Unser Gewährsmann glaubt nicht, daß das mehr als etwa 5 Prozent der Gesamtoerfendung ausmacht. Nur eins bedauern die schweizerischen Buchhändler, daß näm lich die Maximalgcwichtsgrenze für Diucksachen nur 500 g beträgt. Schwerere Bücher müssen als Paket geschickt werden, und für solche besteht die Vergünstigung nicht. Wiederholt haben sie eine Er weiterung des Gewichts für Drucksachensendungen bis zu 2 ltg (wie im Welipoftoeikehr) angestredt, btS jetzt aber leider vergebens. Ein sehr gewichtiger Teil der Literatur bleibt dadurch von dieser Art des Ansichtsoertriebs ausgeschlossen. (Red.) Bilbt-legraphie zwischen Ltockholm und Kopenhagen — Nachdem Professor A. Korn aus München bereits am 10. August in Kopenhagen für die Zeitung »llotitiksa« eine Station für Bildtelegraphie eröffnen konnte, wobei Gcaf Zeppelins wohl- gelungenes Bildnis von Berlin nach Kopenhagen telegraphiert wurde, ist am 28. September nun auch in Stockholm in Gegen wart des Erfinders in der Redaktion der Zeitung -vagens Ik^betsr- eine bildtelegraphische Station in Betrieb gesetzt worden. Sie empfing im Lause einer Viertelstunde von 1432
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