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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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235, 8. Oktober 1908. Nichtamtlicher Teil. MrskNbloU s. d. Dtschn. B»chl,ander 10968 Bom I. April 1881 ab brachte George Munro neben seinen Nachdrucken englischer Novellen (Scasicks I-ibr»i^ u. a.>, die gleich 60 oder 80 anderen Sammlungen als Zeitschriften durch die Post zum Portosatz von nur 1 Cent das Pfund ver sandt werden dursten, auch seine »Deutsche Library» heraus. In dieser Sammlung, im Formate von 22X32 cm, dreispaltig von mit alter Brevierschrist hergestellten Platten aus schlechtes Holzpapier gedruckt, sind nach und nach 25S Nummern er schienen. Darin kamen teils moderne und auch ältere lesens weite mehr oder weniger gute deutsche Novellen und Romane, teils Übersetzungen zum Preise von je 10 Cents (20 Cents für Doppelnummern) heraus, was der zehnte oder fünfzehnte Teil des deutschen Ladenpreises war. Halbwöchentlich erschien eine Nummer. Der Absatz war ungeheuer groß. Später aber ließ der Absatz nach; trotz des anziehend niedrigen Preises fielen die früheren Käufer ab, und die Herausgabe lohnte nicht mehr. Um aber für die früher er schienenen Nummern die Berechtigung zur Versendung zum billigen Zeitschriften-Portosatz nicht zu verlieren, mutzte Munro die Herausgabe fortsetzen, wenn auch nur so, daß jedes Viertel jahr eine Nummer erschien. Aber auch das hörte auf, als Ende des Jahres 1896 das Postgesetz so geändert wurde, datz alle »I-ibiur^»-Sammlungen nicht mehr als Zeitschriften, sondern nur als Bücher zum Satze von 8 Cents das Pfund verschickt werden konnten. Seit ungefähr fünfzehn oder mehr Jahren wird kein Neudruck von den Platten veranstaltet, sobald der Vorrat einer Nummer ausverkauft ist. Dies ist auch ein Bild des allgemeinen Niederganges der Lust am Lesen deutscher Bücher in Nord-Amerika. Der Nachdruck deutscher Bücher in (der teureren) Buchform hatte schon viel früher ausgehört. Nun noch ein Stück aus »Das Gespenst des Nach drucks- (S. 38). »Wer nun das Vorstehende (Darstellung der Ent stehung des amerikanischen Urheberrechtsgcsetzes vom 3. März 188l) aufmerksam gelesen hat, wird zugestehen müssen, daß, wenn (1892) von deutscher Seite die wauu- tactnrlllg clause nicht acceptiect worden, eine Literar- Convcntion zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten natüilich nicht zustande gekommen wäre und in solchem Falle die Zustände noch so sortdauerten, wie dieselben bis 1892 waren. »England, Frankreich und alle anderen neun Staaten, welche auf der Basis des Oox^rigbt 1-»v vom 3. März 1891 mit den Vereinigten Staaten eine Literar-Convention abgeschlossen haben, sind in derselben Lage wie Deutsch land. Aber Engländer, Franzosen u. a. schmähen nicht, wie deutsche Autoren und Verleger es thun. »Nützt das^Keifen und Schmähen den Deutschländern etwas? »Nein, im Gegenteile, es schadet ihnen, entsprechend der alten Rede: »Alles, was recht ist» — aber un berechtigte Ansprüche, und noch dazu in unpassendem Tone ausgesprochen, verstimmen und erregen Widerwillen und Opposition. »Ich erinnere daran, daß der Abschluß eines Litera rvertrags mit England im I. 1866 scheiterte, sobald es allgemein bekannt wurde, daß Charles Dickens in unpassender Weise ignoriert hatte, wie liberal er bisher für Gewährung des Vorabdrucksrechts (d. h. Nebersendung von Aushängebogen) honoriert worden war. So halten Harper L Brothers ihm nach und nach -§3900 freiwillig gesandt; Robert Bonner hatte ihm für eine kleine Erzählung K 5000.00 bezahlt, u. s. w. Und Loch schmähte er die amerikanischen Verleger.» Das wolle man sich merken. Jetzt zu den Kritikern, deren Äußerungen im »Börsen blatt» vom 8. September (Nr. 209) abgedruckt sind Herr Fritz Schwartz hat nichts zu sagen, was meine Angaben berichtigt. Er bedauert nur, daß ich, obwohl deutsch geboren, die Verhältnisse vom amerikanischen Stand punkte aus ansehc. Sonderbar! Als intelligenter Mann müßte er, gleich mir, mit den Tatsachen und Verhältnissen rechnen, wie sie sind, nicht, wie er sie wünscht. Bedauerlicherweise, um seinetwillen, kann er nicht be greifen, daß es dem Heilster oi Oop^rigbts — der die zum Oopz-riglit berechtigten Bücher und periodischen Veröffent lichungen einträgt, aber keine anderen — physisch unmöglich ist, auch nur »wenigstens mit annähernder Genauigkeit» anzugeben, »wie viele lremdc Werke ohne die Genehmigung der Originalvcrleger nachgedruckr sind». Da Herr Schwartz es nicht zu wissen scheint, so will ich bemerke», daß Veröffentlichungen, die nicht auf Copyright Anspruch machen, dem Rsgistsr ok 6ox)-rigl>t nicht einge- sandt werden, d. h. also von den 21535 (bei der Post behörde eingetragenen) periodischen Erscheinungen mehr als 21000 nicht, gleichviel, ob sie offen oder versteckt Nachdrucken, oder nicht. Ebenso werden die nicht geschützten Bücher und Broschüren usw., die die großen und kleine» Druckereien im ganzen Lande, in Englisch, Schwedisch, Jiddisch, Polnisch, Böhmisch, Russisch usw. — Deutsch also nicht mehr — drucken, ihm nicht eingcschickt. Offiziell hört und steht er so viel wie nichts davon. Und wenn — was nicht der Fall — ihm Pflicht exemplare eingesandt würden: mag ein verständiger Mensch mit klarem Kopfe sich überlegen, welch ungeheuer große Lagerhäuser zur Aufnahme dieser meist holzpapierenen Ware nötig wäre und welches Heer von Angestellten zum Durchsehen und Ordnen derselben I Und dabei ist noch zu berücksichtigen, daß man keinem Abdruck einer Geschichte rc. ansehen kann, ob er unter richtigem Titel erscheint, und ob abdrucksberechtigt oder nicht. Und all dieses Unmögliche soll geschehen, damit Herr Schwartz eine Auskunft bekommen könne, die gar keinen praktischen Wert hat. Er will nämlich, wie er am 18. Juli gesagt, mit dem Hinweise auf die unbedeutende Zahl deutscher Nachdrucke argumentieren, daß der nächste Kongreß bei der Revision der amerikanische» Urhebcrrechts- gesetzgebung die lilunutuctarillg cluusc und die Ovp^rizcht- Eintragung fallen lassel Welcher Optimismus! Das Prinzip: »Gleiches Recht für Allel» ignoriert er, ebenso die Tatsache, daß sogar in Deutschland Patente im Besitz von Ausländern verfallen, sofern die patentierten Waren nicht binnen drei Jahren in Deutschland fabriziert werden —, das ist die deutsche Aanutacturing clause. Davon weiß ec nichts. Daß England seit Ende August 1908 ebenso versährt, konnte Herr Schwartz aller dings am 18. Juli noch nicht wissen. Wenn ihm auch diese meine weitere Hinweisung noch nicht genügt, so kann er ja an Herrn Thorvald Solberg, den Register ok Oop/rigbts, Washington O.6., schreiben, diesem sein Ersuchen vortragen und darauf dessen höfliches Bedauern hören, daß er (Solberg) ihm (Schwartz) nicht mit der gewünschten Auskunft dienen könne. Wie ich aus der Ernst Kundtlchen Angabe ersehe, leistet sich die Verlagsanstalt F. Bruckmann (von deren Geschäfts führern Herr Fritz Schwartz einer ist) das folgende: Sie druckt der vorgeschriebenen Form der Meldung der Eintragung sllr den einjährigen Jntcrimsschutz, die lautet: »Rublislreä (Datum). Rrivilegc ok (lop/iiglir ill tli» Iluitcä 8t»t«s rcscrvcck Ulläcr tbc »Lt »pprovsä lilurob 3, 1905, l,v Vcrlugsuustult R. Rruekwsuu« lt3t-
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