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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1931
- Strukturtyp
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- Band
- 1931-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1931
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- Deutsch
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^ 48, 26, Februar 1931. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Während in der gleichen Entscheidung die Frage, ob eine einheitliche Reihe alz solche, also als einheitliches Ganzes, als Schundschrist angesehen werden könne (nach der Entscheidung Nr, 85 vom 3, Dez, 1829 wurde die Lösung dieser Frage von den Tatumständen des Einzelfalles abhängig gemacht), ist diese für die Praxis besonders wichtige Frage in der Entscheidung Nr, 101 vom 20, Januar 1931 (aus welchen Gründen diese Entscheidung auch in dieser Übersicht mit behandelt wird) gelöst worden. Es wird in dieser 19 Seiten umfassenden Entscheidung anhand einer eingehenden Darstellung die Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 18, Dez, 1926 dargetan, daß eine Erzählungsreihe im gan zen aus die Liste gesetzt werden kann, vorausgesetzt, daß sie in der Gesamtheit ihrer Erscheinungsform als Schund (oder Schmutz) anzusehen ist, also unabhängig davon, ob vielleicht ein zelne Hefte, für sich allein betrachtet, diesen Charakter nicht auf weisen, Von diesen Schundreihen, die bei den Beratungen des Gesetzes im Reichstag eine bedeutsame Rolle gespielt haben, be handelt diese Entscheidung die eigentlichen Serien, die meistens in Gestalt der Detektiv-Serie auftreten, deren einzelne Hefte selb ständige und in sich abgeschlossene Erzählungen darstellen, die aber durch ein gemeinsames Band verbunden sind, das sich nicht nur äußerlich im gemeinsamen Obertitel, sondern auch inner lich durch die Person des einen immer wiederkehrenden Helden um sämtliche Einzelhefte schlingt. Demgemäß verlangt die Oberprüfstcllc die Prüfung im Einzelfalle, ob die Serie als Ganzes auf die Liste gesetzt werden kann, und bewertet hierfür die Einheitlichkeit (»ein Thema mit Variationen«) ausschlag gebend, Treffsicher erwägt diese Entscheidung: »Wie bei einer Kette einzelne Glieder anders als ursprünglich aufgereiht werden können, wie auch einzelne von ihnen abhanden kommen können, ohne daß dadurch der Charakter der Kette als eines in sich ge schlossenen Ganzen verloren geht, so können auch unbedenklich die Hefte (einer solchen Reihe) in verschiedener Reihenfolge ge lesen, so können auch einzelne Hefte oder ganze Teilreihen von ihnen ausgeschieden werden oder ungelesen bleiben, ohne daß der Charakter und der Eindruck der Reihe sich ändert«, 3, Auch an der durch die Rechtsprechung der Oberprüfstelle entwickelten Begriffsbestimmung der Schmu tz schrist wird fest gehalten, indem in der Entscheidung Nr, 105/107 (vom 25, Sept, 1930) ausdrücklich fcstgestcllt wird, daß das Begriffsmerkmal der Gefährdung der Jugend in sittlicher Hinsicht das primäre und im Falle der Bejahung dieser Voraussetzung der Schmutz charakter der betr, Schrift zu bejahen sei, wenn nicht positive Werte von erheblichem Ausmaße enthalten wären. Demgemäß erblickt die Oberprüfstelle (in der Entscheidung Nr, 90 vom 25, März 1930) den Schmuhcharaktcr in der Rolle, die in der betr, Schrift dem Verbrecher als solchem zugewiesen ist, »das durchweg das selbstverständliche, ohne moralische Erwägungen, ohne Bin dung an Gesetz und Recht und ohne Hemmung durch Rücksicht auf die Mitmenschen oder die Gesellschaft angewandte, sozusagen übliche Mittel zur Überwindung von Schwierigkeiten und zur Er richtung von Zielen darstellt«, oder (Entscheidung Nr, 98 vom 17, Juni 1930) in der gehäuften Darstellung schwerster Verbre chen und Berbrechenversuche mit einer einzelnen eingehenden Beschreibung ihrer Ausführung, weil sie geeignet ist, für Jugend liche einen Anreiz zur Begehung ähnlicher Verbrechen oder zur Anwendung ähnlicher verbrecherischer Mittel zu geben. Und so kennzeichnet die Entscheidung Nr, 109 lvom 25, Sept, 1930) den Schmutzcharakter einer Schrift dahin: »die aufdringliche Häufung der Behandlung höchst persönlicher intimster Fragen des ge schlechtlichen Lebens vor breitester Öffentlichkeit, die unter reisen und urteilsfähigen Erwachsenen angängig und tragbar erschei nen mag, muß an urteilslose, unreife, noch in der geschlechtlichen Entwicklung stehende Jugendliche gebracht, aus diese unbedingt in sittlicher Hinsicht gefährdend wirken». So wird eine Zeit schrift als Schmutzschrift auf die Liste gesetzt — gleich der Ent scheidung Nr, 76 (vom 29, Olt, 1929) — weil ein organischer Teil des Inhaltes (Die »-Sprechstunde«) jeder Einzelnummer den tvpischen Charakter einer Schmutzschrift trägt (Entscheidung Nr, 102 vom Sept, 1930). Und es wird in der gleichen Ent scheidung mit' sehr geglückter Formulierung der Schmutzcharakter der betr, Zeitschrift daraus abgeleitet, daß die Kombination 176 der überwiegend sexuelle Themen behandelnden Beiträge des literarischen Teils und jenes Sprechsaals in Verbindung mit den zunächst ohne jede Beziehung zum Text eingestreuten Nacktbildern unsauber wirkt, insofern die wahllos eingestreuten Nacktbilder den Aufsätzen eine von dem Urheber nicht gewollte sinnliche, auf die geschlechtliche Lüsternheit hinzielende Note geben. Demgemäß wird auch betont, daß die Stellung des Urhebers zu den von ihm behandelten Fragen unwesentlich ist, sofern nur das Moment der Gefährdung der Jugend in sittlicher Hinsicht vorliegt (Entscheidung Nr, 99 vom 17, Juni 1930), und schließ lich in der Entscheidung Nr, 100 (vom I I, Sept, 1930) festgestellt, daß, selbst wenn es sich um Schilderung persönlicher Erlebnisse handelt, das Moment der Jugendgefährdung in sittlicher Hin sicht nicht entfernt wird, »Persönliche Interessen haben hinter den Interessen der Allgemeinheit zurückzutreten, die die Bewah rung der Heranwachsenden Jugend vor schwüler Sinnlichkeit, hemmungsloser Erotik und sexuellen Abirrungen gebietet,- Als Dolontärin im Pariser Buchhandel. Es war nicht so leicht, Arbeit in Paris zu finden, obgleich ich nur eine Volontär- und keine bezahlte Stellung suchte. Wohl hatte ich mich nach meinen Erfahrungen in London auf Schwierigkeiten gefaßt gemacht. So schwer hatte ich es mir aber im 12. Jahre nach dem Kriege nicht vorgestcllt. Ans eine Anzeige in der »kiblioZrspliis äs 1a k'ranes« hin meldeten sich ein Exportgeschäft des Buchhandels und ein Papiergeschäft, das sich nebenbei mit dem Verkauf von Romanen befaßte. Ich nahm das zweite Angebot an und sah mich dann, in Paris angekommen, sofort nach einem anderen Arbeitsplatz um. Nach 14 Tagen — diese Zeit hatte mir genügt, das Bücherlager der Pa peterie, das hauptsächlich aus den gangbaren Romanen bestand, ken nen zn lernen — hatte ich mit Hilfe einer Empfehlung des Verlegers F. in einer großen Sortimentsbuchhandlung einen Platz als Volontärin gefunden. Meinen Wunsch, in Paris ebenso wie in Deutschland als Antiquarin tätig zu sein, mußte ich ganz aufgeben. Der Sortimenter war sehr besorgt, ob ich vom Fach überhaupt etwas verstände und erst beruhigt, als er hörte, daß ich schon über acht Jahre Buchhänd lerin sei. Also erwartete ich, daß man große Anforderungen an mich stellen würde, war aber bald enttäuscht. Man fand für mich keine andere Arbeit als das Einordnen der neu hereinkommenden Bücher — wobei ich allerdings die Titel kennen lernte —, das Nachschlagen in einigen Bibliographien, etwas sprachlich erschwerteKundenbedienung und kleine Handreichungen. Das Geschäft, eins der größeren Sorti mente nahe am Bahnhof St. Lazare in einer guten Geschäftsgegend, florierte sichtlich. Kunden gab es viel, die meisten allerdings für die Leihbiblio.hek, eine in Paris sehr beliebte und häufig anzu treffende Einrichtung. Das »Hauptmaterial« der Buchhandlung be stand aus Romanen, die bei einem Preise von 12—15 Franken natür lich leichter zu erschwingen sind als die deutschen, abgesehen davon, daß es um die französische Kauflust besser bestellt ist als um die unsere. Auch Biographien und Memoiren (30—50 Franken), beson ders von modernen Staatsmännern und Generälen, waren ein be liebter Artikel. Es handelt sich hier natürlich um die einfachen Buch ausgaben. Die spezifisch französischen, sogenannten »Original«- und Luxusausgaben werden in dieser Gegend weniger verlangt als in den Boulevard-Läden. Es gibt wohl kaum einen Buchhändler in Paris, der nicht einen Katalog seiner Luxusausgaben herausgebracht hätte. Selbst in der kleinen Papeterie hatte man mich beauftragt, einen solchen Katalog zusammenzustellen. Französische Übersetzungen mo derner ausländischer Autoren gibt es wenig. Deutsche übersetzt man erst wieder in größerer Anzahl nach dem erfolgreichen Erscheinen des Nemarqueschen Buches. Aber auch der englischen und amerikanischen Literatur geht es nicht viel besser. Galsworthys Romane und Sinclair Lewis »Babitt« — uns schon längst alte Freunde — sind erst kürzlich in französischen Ausgaben erschienen. Der französische reine Sortimentsbetrieb ist viel einfacher zu leiten als bei uns. Natürlich ist ebenso wie bei uns eine genaue Kenntnis der Autoren, Titel und Verleger die erste Notwendigkeit. Erleichtert wird vieles dadurch, daß die meisten Verleger ihren Sitz in Paris haben und ihre Vertreter zu den Buchhändlern schicken. Die Werke der kleineren und unbekannten Verleger bezieht man ein fach durch die Messagcries Hachette, das größte Pariser Kommissions unternehmen. Das Kaufmännische wird dadurch vereinfacht, daß fast alle Verleger ihre Werke in Kommission liefern — en ckepot, wie sie es nennen. Die Abrechnungen bzw. die Rücksendungen der un verkauften Bücher gehen jährlich oder halbjährlich vor sich. Ausge nommen sind Original- und Luxusausgaben, die nur über das Fest-
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