Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1846
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- 1846-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1846
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- Deutsch
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35 1846.^ sollen zuförderst zu Tilgung dieser Model'schen Schuld verwendet werden. Kl verpflichtet sich der Herr Friedrich Seve. rin die dis zum heutigen Tage während deS Dorpa- ter Geschäftsbetriebes entstandenen ausländischen Buch. Händlerforderungen an den Herrn O. Model mög lichst zu decken, jedoch nur ln so weit die nach Deckung der besagten Wcchselforderung des Herrn Land.Richter ».Samson übrig bleibenden Außenstände auSreichcn. > c) übernimmt der Herr Friedrich Severin allen Verlag, sowohl de» vorräthigen als auch den noch im Druck befindlichen, für welchen letzteren Herr Severin die noch im AuSlande zu zahlenden Vuchdrucker.Rechnungen von Herrn Hirsch seid und Herrn Andrst in Leipzig zu bezahlen verspricht. ck> übernimmt der Herr Severin die von in. ländischen Autoren der Buchhandlung in Eommiffion gegebenen Bücher mit allen dahin bezüglichen Ver pflichtungen, und o> ingleichen die vom I. Juli d. I. an stattge. fundenen kleinen Handlungsunkosten als Postporto, Buchbinderlohn und dcrgl., wogegen in Beziehung auf bedeutendere HandlungSunkostcn, die noch nicht be. zahlt stnd, beide Theile sich einen Vergleich vor. behalten. 3. Die Auslieferung und Delation der zur Deckung des Kaufschillings gereichenden Obligation <l. ä. 17. Juli 1843, groß eilftausend siebenhundert und zwanzig Rub. S.-M. summt Renten, an den Herrn Model geschieht erst nach Verlauf von zwei Jahren u ckuto, indem selbige für diese Zeit annoch als Sicherheit im Fall etwaiger an die Buchhandlung gemacht werdender Ansprüche in ckepvsito einer dritten dazu erwählten Person verbleibt, ohne daß jedoch anderweitiger dem Herrn Model prstjudicirlicher Ge. brauch derselben geschehen darf und leistet außerdem der Herr O. Model mit seinem sstmmilichen beweg, lichen und unbeweglichen Vermögen di« gesetzliche Eviktion. 4. Die förmliche Uebergabe der Buchhandlung und was nach § > dazu gehört an den Herrn Fr. Seve. rin zum Eigenthum, geschieht gleich nach Unterschrift dieses EontractS, wonach dann auch alle an die Adresse des Herrn O. Model anlangenden Briefe, Geldbriefe und Paquete von dem Herrn Fr. Seve. rin oder dessen dazu Bevollmächtigten empfangen wer, den können. s. Der Herr O. Model verpflichtet sich im Laufe der nächstfolgenden zehn Jahre »ckuto dieses EontractS keine der Buchhandlung bis jetzt anhstngenden Kun. den durch U-berredung oder Versprechungen für sich zu werben, keine Buchhandlung oder Sesebibliothek in Dorpat zu errichten oder an einer bestehenden oder zu errichtenden Theil zu nehmen, so wie überhaupt gar nicht nach Dorpat zu handeln, cs wäre denn, daß sich dieser oder jener Käufer direct an ihn wen. d-te und seine Dienste ausdrücklich in Anspruch nähme. Sollt- aber früher der Fr. Severin dieBuchhand. lang verkaufen oder sich derselben begeben, so cessirei diese Stipulation und resp. Rcnunciation. 6. Der Herr Severin räumet nach Unterschrift dieses EontractS in den nächstfolgenden Tagen das ge. genwärtige im Model'schen Hause befindliche Local der Buchhandlung falls Hr. Model cS Hrn. Se. verin nicht vermiethen will und trägt alle Kosten die durch Abschluß dieses EontractS erwachsen. Schließlich entsagen beide Theile allen und jede» wider diesen Contract zu formirenden Einreden, AuS. flüchten und Rcchtswohlthatcn und haben diesen Con. tract eigenhändig mit Zuziehung von Zeugen unter, schrieben und besiegelt. Dorpat, den 22. Juli >848. Friedr. Severin als Käufer. (1-.8.) P. v. Ackermann als Zeuge. Otto Model als Verkäufer. (l.,8.) vr. C. E. Otto, Prof. d. Rechte, als Zeuge. (Darunter die gerichtliche Beglaubigung der Un. terschristen d. d. 24. Juli I84S sub Nr. 141.) Die wörtliche Ucbercinstimmung dieser Abschrift mit dem Original. Contracte wird ans der Kanzlei des Dörptschen Rathes unter Bcidrückung des Stadt- JnstegelS hiermit beglaubigt. Dorpat RathhauS, am 18. September 1843. Ober.Secretaire A. F. Wcyrich. Au diesem Contract mache ich nun noch fol gende Anmerkungen, die ich meinen Herren Col- legen nicht vorenthalten darf. 1) Ich hätte nie daran gedacht die Dorpater Handlung zurückzukaufen, da ich kein Sorti mentsgeschäft mehr haben wollte, wenn ich nicht wegen Zahlungsunfähigkeit des Herrn O. Model und weil sonst ein Generalconcurs unvermeidlich war, gewiffermaaßen dazu ge zwungen gewesen wäre, ich muß mich daher jetzt natürlich aufs Höchste darüber wun dern, daß Hr. Model in feinem Circulair versichert, im Besitz hinreichender Fonds zu sein. Wenn das ist, warum bezahlt er denn nicht die von allen Seiten auftretenden Gläu biger? warum mußte Hr. Kleeberg ihn wegen der 1000 oder 1200 Rb. S. die er diesem schuldig ist, verklagen und ihn dazu veranlas sen, Beschlag auf die Ballen zu legen? hatte Hr. Model vielleicht dadurch, daß er mir und Andern seit lange nicht bezahlte, den Zurückver kauf der Handlung an mich vorbereitet u. in der Absicht vorbereitet, Fonds zu reserviren ohne seine Verpflichtungen zu erfüllen? 2H Hr. Model sagt, ich habe speziell die Ver pflichtung übernommen, durch die mir abge tretenen Außenstände alle noch irgend wie an seine frühere Firma zu ma chend en F orderun gen der Herren Col- legen zu decken, so daß er Niemanden etwas schulde. Hiebei hat Hr. Model wohl verges sen, daß er früher schon mal eine gut accre- ditirte Firma in Braunsberg hatte, unter der er vielleicht noch jetzt manchem der Herren Collegen schuldig sein mag, und daß diese Braunsberger Restantien mich nicht im ge ringsten angehen, ich verwahre mich daher hierdurch gegen jede Anforderung, die sich aus Braunsberg, glorreichen Andenkens! herschreibt indem ich nur für die Fr. Severinsche Buchh. in Dorpat (O- Model) zu saldiren übernom men habe. Obgleich nun im § 2 sul> l>) nur gesagt ist, daß ich mich nur verpflichte, dieauslä irdischen Buch Händler so rderungen in soweit zu decken als na ch Bezahlung der Schuld von 2500 Rb. S. an Hrn. von Samson noch vondenModelschenAußenständen eingeht u. diese ausreichen, so verspreche ich dennoch hierdurch , aus eignen Mitteln die Deckung vollständig zu machen und somit für Fr. Severins Buchh. in Dorpat ganz rein zu saldi ren, wenn die Modelschen Außenstände auch nicht ausreichen. 3) Nach § 5 des obigen Rückkaufcontracts ver pflichtet sich Hr. Model im Laufe der näch sten zehn Jahre keine Buchhandlung hier in Dorpat wieder anzulegen noch an einer be stehenden oder zu errichtenden Theil zu neh men, wie kommt er denn jetzt dazu, die ganze Buchhändlerwelt täuschen zu wollen und von einem Geschäft zu sprechen, welches er nach wie vor in seinem eignen Hause unter der Firma seines Namens fortsetzen will? Ich versichere allen meinen Herren Collegen, daß Hr. Model gegenwärtig keine Buchhandlung hier besitzt und, wie aus dem Contract her vorgeht, auch binnen zehn Jahren nicht besi tzen darf, es möchte denn sein, daß letzteres durch schnöden Contractbruch und gänzliche Verletzung der eingeAangenen Verpflichtung dennoch erzwungen würde. Ferner mache ich darauf aufmerksam, sich durch die Benennung „im eigenen Hause" nicht zudemGlau- ben verleiten zu lassen, als besäße Hr. Model hierin ein Capital, denn cs steht nach einem mir vor Augen liegenden Auszug aus dem Hypothekenbuch der St. Dorpat so viel frem des Geld auf dem Hause, daß das Prädikat „eignes" sehr problematisch wird. 4) Hr. Model spricht von seinen Handlungen in Pleskow und Narwa und doch sagt § 1 des Rückkaufcontracts sehr deutlich, daß ich diese ebenfalls mitgekauft habe, wo ist da also die mindeste Wahrheit, die geringste Glaubwür digkeit ? 5) Hr. Model dankt in seinem Circulair für das ihm bis hieher geschenkte Vertrauen und bit tet, ihm selbiges auch ferner zu erhalten. Hr. Model dankt hier aber wahrscheinlich für eine nicht genossene Wohlthat, denn dieses Ver trauen muß eben nicht groß gewesen sein, indem ich seit dem Jahre 1843, wo ich das Unglück hatte, Hrn. Model mein Geschäft zu verkaufen, ein paar Hundert Briefe von mei nen Herren Collegen mit der fast allgemein übereinstimmenden Bemerkung in Händen habe, daß ihnen Hr. Model genugsam bekannt sei, als daß sie ihm Credit schenken könnten, weshalb man mich denn auch für die ihm über lassenen Disponenden rc. verantwortlich machte. Wer Ohren hat zu hören der höre! u. wer Augen hat zu sehen der sehe! wer aber dennoch trotz allem Mitgetheilten Hrn. Model zu liefern gesonnen ist, der werfe später keinen Stein auf mich. Ergebenst Friedr. Severin. Dorpat, den 20. Septbr. 1845. s203.j Unfern geehrten HH- College» zeigen wir hicmit ergebenst an, daß wir vom 1. Januar 1846 ab (also Alles was auf Rechnung 1846 ausgeliefert ist inbegriffen) für Norddeutschland in Thalern — 30 Neugroschen rechnen werden. Dagegen bleibt alles in Rech nung 1845 Gelieferte in guten Groschen, was wir gefälligst zu berücksichtigen bitten. München, Decbr. 1845. Jos. Lindauersche Buchh. s204.j Von heute an führe ich meine Rechnun gen nach der neuen Valuta den ^ zu 30 S-(. Grünberg, den 2. Januar 1846. W. Levysohn. s205.^ Vom 1. Januar 1846 an berechne ich denjenigen Handlungen, mit welchen ich über Leipzig verkehre, alles in Thalern und Neugroschen; ich bitte dies auf meinem Conto vorzumcrken. Heidelberg, 28. Dec. 1845. tz. F. Winter, akademische Verlagshandlung.
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