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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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11954 Nichtamtlicher Teil. 271, 22. November 1906. Wenn ein Buch unter Vorbehalt des Eigentums verkauft wird, so ist immerhin schon ein unbedingtes Rechtsgeschäft zustandegekommen, das Buch ist definitiv verkauft, nur daß noch nicht alle Wirkungen, die an einen solchen Vorgang sich regelmäßig knüpfen, hier eingetreten sind, weil der Käufer einstweilen noch nicht Eigentümer geworden ist. Angesichts dessen kann man wohl den tz 446 B. G.-B. hier anwenden. Anders aber beim Kauf aus Probe. Der, den das Gesetz Käufer nennt, hat in Wirklichkeit noch garnicht gekauft, es steht auch noch gar nicht fest, ob er kaufen wird, alles dies hängt noch von seiner Prüfung und von seiner Genehmigung, schließlich sogar von seiner Laune ab. Ist daher das Buch in dem Zeitpunkt, wo es durch Zufall unlerging oder an seinem Wert einbüßte, noch nicht verkauft gewesen, so kann sich der Kläger, wie das Urteil weiter ausführt, auch nicht auf den § 446 B. G.-B. stützen und aus ihm herleiten, daß die Gefahr mit der Übergabe der Sache bereits auf den Käufer übergegangen sei; denn dieser § 446 spricht aus drücklich von der »Übergabe der verkauften Sache«, könne also nur da Platz greifen, wo eine Sache verkauft sei. — Hier also, wo der untergegangene Gegenstand noch nicht verkauft war, fehlt es an einer wesentlichen Voraussetzung dafür, daß die Gefahr bereits auf den Käufer übergegangen sei. Vom juristischen Standpunkt aus wird sich gegen dieses Urteil schwerlich etwas einwenden lassen; für den Buch händler aber, der Ansichtssendungen auf Bestellung des Kunden ausführt und dadurch zugleich mit ihm einen Kauf auf Probe abschließt, wird dadurch eine ziemlich bedenkliche Lage geschaffen. Wie kann er ihr nun entgehen? Sehr einfach dadurch, daß er den Käufer auf Probe im Wege besondrer Abmachung die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung auferlegt. Das geschieht etwa dadurch, daß er dem Kunden, der dieses oder jenes Buch zur Probe zugeschickt zu haben wünscht, milteilt, daß seinem Begehren nur stattgegeben werden könne, wenn er die entsprechende Gefahr zu tragen sich verpflichte. Kleine Mitteilungen. Deutscher Buchgewerbeverein. — Im Deutschen Buch gewerbehaus sind zurzeit zwei Ausstellungen veranstaltet, die das Interesse der weitesten Kreise verdienen. Zunächst ist es die im Eckraum des 1. Obergeschosses zur Schau gebrachte »Kunstwart«- Ausstellung, die zeigt, wie reich das künstlerische Material ist, das durch den »Kunstwart« weiteste Verbreitung findet. Von den Meisterbildern für das deutsche Haus, die zu einem ganz geringen Preise in den Handel kommen, sind schon mehr als drei Millionen Abzüge verkauft worden. Diese billigen Blätter lassen sich aber auch, wie die Proben in der Ausstellung zeigen, durch Verwendung eines entsprechenden Rahmens zu einem schönen künstlerischen Wandschmuck machen. Die Kunstwart-Ausstellung, die in Berlin, Wien, München, Dresden und andern Städten einen sehr starken Besuch zu verzeichnen hatte, verdient allseitige Beachtung, die sie auch hier sicher finden wird. — Die andre Schau stellung ist die Herbstausstellung der »Gesellschaft zur Pflege der Photographie«. Sie befindet sich im vierten Obergeschoß und bringt eine große Zahl ausgezeichneter Photographien, unter denen sehr viele von künstlerischem Wert besondre Beachtung verdienen. — Der Eintritt in beide Ausstellungen ist frei. Red. Buchherstellung und Wasserzeichen. — Herr Jos. Thron verweist in seinem Aussatz: Die Buchherstellung in alter und neuer Zeit (Nr. 253 des Börsenblatts vom 30. Oktober 1906, S. 10812 Zeile 29 von oben) auch auf das in meinem Verlag erschienene, in Nr. 124 des Börsenblatts sehr anerkennend besprochene: Hand buch für Büchersammler und Bücherliebhaber von I. H. Slater. Leider ist der Name Slater in Nr. 253 mit Nater gedruckt worden. (Wir berichtigen hiernach den Druckfehler und verweisen auch auf die ausführliche Besprechung des Slaterschen Buches im Börsen blatt 1905 Nr. 264, 265, 266, 267. Red.) Jena. Gustav Tauscher i/Fa. H. W. Schmidt's Verlagsbuchhandlung. Deutscher Buchdruckertarif. — Die Innung Dresdner Tarifvertrag und die Tarifverhandlungen. Durch den Vertrag soll unter Hinzuziehung der Gehilfenschaft der Schmutzkonkurrenz energisch zu Leibe gegangen, auch die einzelnen Arbeitgeber vor streifte die politischen Momente beim Abschlüße des Vertrags, die Hilfsarbeiterfrage und die Unterstützungskasse des Deutschen Buch drucker-Vereins, die unangetastet bleibe. Nachdem er noch Er lang Herrn Kommerzienrat Büxenstein ihren Dank für seine vor züglichen und aufklärenden Ausführungen durch Erheben von den Sitzen zum Ausdruck. Zu dem Vorgehen der Hilfsarbeiter in Buch- und Steindruckereien wurde beschlossen, erst den Entwurf des Deutschen Vuchdruckereins über allgemeine Bestimmungen für die Regelung der Arbeitsverhältnisse abzuwarten und alsdann druckereibesitzer gemeinsam handeln, über die Notwendigkeit einer Erhöhung der Druckpreise ab 1. Januar 1907 herrschte allseits Einmütigkeit. Der Deutsche Buchdruckerverein soll ersucht werden, in allen Tageszeitungen bezügliche Erklärungen an die Auftraggeber zu erlassen; allen Kollegen wird das Einhalten der Erhöhung zur Pflicht gemacht; Zirkulare zur Versendung an die Kundschaft werden zur Verfügung gestellt. Ausschreiben von Frachtbriefen. — Wohl jeder Ex pedient wird lächeln, wenn man ihn fragt, ob er seine Fracht- Bestimmungen für den Güterverkehr, die allgemeinen Tarifvor schriften und die Güterklassifikation unbekannt. Diese Unkenntnis veranlaßt die meisten Verzögerungen in der Beförderung von Gütern, Fehlleilungen, zu hohe Frachtberechnungen und dergl. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung schreibt z. B. bezüglich der Ausfüllung der Frachtbriefe vor, daß in der dritten Zeile des Adreßraums der Wohnort des Empfängers und in der fünften Zeile die Station, wohin die Sendung gehen soll, anzugeben sind. Statt dieser Vorschrift nachzukommen, hat sich die Gewohnheit ein gebürgert, daß der Wohnort (Zeile 3), sobald er Station ist, gar nicht ausgesüllt wird, sondern durch eine Klammer oder durch das Wörtchen »und« mit Zeile 5 (dem Raum für die Stationsangabe) verbunden wird, so daß man »in und Station« liest. Diese Aus füllung mag für kleinere Städte, die nur einen Bahnhof haben, Höfen aber nicht; hier muß auch der Bahnhof angegeben werden, z. B. in Leipzig (Zeile 3), Station Leipzig, Berliner Bahnhof (Zeile 5), will man Verschleppungen und Rangierkosten vermeiden. Zeile 6 des Frachtbriefs, daß die Station an der und der Bahn liegt, wird selten ausgefüllt, und doch ist diese Angabe, be-
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