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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1937-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1937
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- Deutsch
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eben nicht in besonders wichtiger Geschäftszeit geschieht. Es ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob etwa der Sortimenter sich bei solchem Schaufensterwettbewerb in zu große Abhängigkeit von dein betreffenden Verleger begibt und dies als wettbewerbssremd und sittenwidrig anzuschcn wäre. Die »Abhängigkeit« wird jedoch kaum einen erheblichen Grad erreichen, sodaß es übertrieben wäre, hierin etwas wettbewerblich Sittenwidriges zu erblicken. Eine weitere Frage ist die, ob der Sortimenter für eine bevor zugte Berücksichtigung eines Verlegers in seinem Schaufenster eine Vergütung verlangen darf. Es ist gesagt worden, daß es als eine Täuschung der Kundschaft angesehen werden müsse, wenn der Händler seine Geschäftsräume oder die damit zusammenhängenden Plätze nicht aus eigenen geschäftlichen Erwägungen heraus zur Werbung zur Verfügung stellt, sondern die Werbung von der Be zahlung einer besonderen Gebühr der die Erzeugnisse herstellenden Unternehmen zur Bedingung macht. Der Werberat steht aus deni Standpunkt, daß eine Zahlung von Herstellern an Wiederverkäufer für die Unterbringung oder Verteilung von Werbematcrial unzu lässig ist. »Der Hersteller«, sagt er, »unterstützt die Eigenwerbung des Einzelhändlers schon dadurch, daß er das Material kostenlos zur Verfügung stellt. Gegen solches Zurvcrsügungstellen bestehen keine Bedenken, ebenso wie es zulässig ist, daß das Herstellcrunternehmcn Schaufcnstcrdekorationen oder Außenreklame durch seine Angestellten oder durch dritte, von ihm bezahlte Personen anbringcn läßt. Es bedeutet aber eine Verkennung der Funktion des Einzelhändlers, wenn angenommen wird, daß diesem für die Werbung eine besondere Vergütung angeboten werden darf und ihm dadurch die Stellung Was wird aus den Wer ältere Jahrgänge des Börsenblattes durchsieht, dem fallen sicher die immer wieder auftauchenden Auseinandersetzungen über die Pcospektsrage auf. Meist geht es darum: Der Ladenbuchhändler be klagt sich über die Zurückhaltung des Berlages, der nur kleine Men gen unberechnet abgibt. Der Verlag dagegen argwöhnt, daß die so stürmisch verlangten teuren Prospekte nachher unvertcilt beim Laden buchhändler liegenbleiben. Buchkarten in Postkartenform, die der Verlag in seine Bücher einlegt, werden von der anderen Seite beargwöhnt, weil sie die Anschrift des Verlegers tragen. Man wittert eine Umgehung des vertreibenden Buchhandels, auch wenn sich der Verlag nicht zur unmittelbaren Lieferung empfiehlt, sondern nur wissen will, wer oder was den Kunden zum Kauf dieses Buches ver anlaßt hat. Hiervon soll aber nicht die Rede sein. Es geht jetzt darum, einen Weg zu finden, wie die Prospekte restlos in die Hand dessen gebracht werden können, für den sie bestimmt sind. Auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Buchhandels ist diese Frage leichter zu lösen, da die mutmaßlichen Abnehmer durch ihren Beruf gekennzeichnet sind. Seit Erfindung der Kartei ist die regel mäßige Beschickung der Kunden mit Neuigkeitenprospekten über ihr Fachgebiet kein Problem mehr. Aber nicht nur geschickt erhält sie der Kunde, er nimmt sie auch unbeabsichtigt aus der Buchhandlung mit, sobald er ein Buch gekauft hat. Welche Freude, wenn er nach den ersten Seiten einen farbigen, bedruckten Streifen aus festem Kartonpapicr findet, den er vorzüglich als Lesezeichen verwenden kann! Welches Unbehagen aber, wenn er nicht nur nach den ersten Seiten, sondern in jedem Bogen zweimal einen lappigen Einlage prospekt findet, der alle erreichbaren Presseurteile über irgendein stoff lich fernliegendes Buch auf kleinstem Raum vereinigt. Wer den Ver anlasser dieser Werbung schonen will, sage ihm nur, daß der Leser seine Prospektcinlagen nicht liest. Wer etwas robuster ist, soll die Wahrheit sagen: Bei der siebzehnten Einlage hat sich das Unbehagen des Lesers zu flammendem Zorn gesteigert. Er ist jetzt in der Stimmung, auch das vorliegende Buch, das ihm gleich einem troja nischen Pferd diesen Segen spendete, ungerecht zu beurteilen. Mit der reichlichen Einlage hätten wir also das Gegenteil erreicht. — Nicht nur Verlag und Handlung verschicken Prospekte, nicht nur nimmt der Kunde die getarnten Werbeblätter wie eben beschrieben unbeabsichtigt mit, man kann sie ihm auch offen und unverhüllt im Laden anbieten. eines Werbers Leigemessen wird.« Die Zugabcngesetzgcbung (VO. v. 9. März 1932 u. Ges. v. 12. Mai 1933) hat auf solche Fälle keinen Bezug, wenn die Hingabe von Werbematerial oder die Zulassung zu einem Schaufensterwettbewerb nicht vom gleichzeitigen Waren bezug abhängig gemacht wird. Denn dann trifft der Begriff der Zugabe daraus nicht zu. Überdies ist es ein gesunder Geineinschafts gedanke, daß Hersteller und Einzelhändler die Werbung beim Publikum mit gemeinschaftlichen Mitteln unternehmen, da beide davon den Vorteil haben und haben wollen. Diese Stellungnahme des Werberates, die nur gutzuheißcn ist, kann aber nicht auf die Geldpreise eines Schaufensterwett bewerbs, die dem Gewinner des Preisausschreibens zufallen, bezogen werden. Denn dort liegen die Dinge infolge des Preiswettbewerbs, sofern die Preiswürdigkeit ehrlich und objektiv ermittelt wird, anders. Der Preis ist nicht eine Vergütung sür die Werbung schlechthin, sondern für die beste Leistung. Und dies kann man um so weniger als eine »Vergütung« arischen, als ja so'und so viele Mitbewerber, die die Leistung ebenfalls, jedoch nicht preiswürdig erbringen, leer ausgehen. Nicht unbedenklich aber ist es, ein solches Preisausschrei ben, statt für den Sortimenter selbst, sür die Buchhandlungsgehilfen zu erlassen; denn nach einem Urteil des LG. Frankfurt a. M. (3. Febr. 1936 im Arch. f. Wettbew.-R. 1936, S. 138) ist ein Preisausschreiben eines Fabrikanten unter dem Berkaufspersonal seiner Grossistenkunden aus dem Gesichtspunkt des K 12 UnlWG. (Angestelltenbestechung) für unerlaubt gehalten worden, da es als Bestechung der Angestellten eines fremden Betriebes, sür den Betrieb der Herstellerfirma zu wirken, angesehen wurde. teuren Prospekten? Nun gibt es Menschen, die grundsätzlich alles nehmen, was sie nichts kostet. In der Mehrzahl werden sie die leichte Beute zu Hause eine zeitlang herumliegen lassen, bis sie in einer plötzlichen Auf wallung Ordnung machen und alles verbrennen. Der andere saßt vielleicht zu, well er Verwendung für das farbige Titelblatt hat. Oder der Prospekt ist hübsch kräftig, sodaß der Empfänger im Amts zimmer seine Kaffeetasse daraufstellen kann. (Diese wenn auch unbe absichtigte Werbewirkung ist nicht zu verachten. Es ist schon viel ge wonnen, wenn der Kunde den Prospekt aufhebt.) Wenn wir nun noch an den höflichen Kunden denken, der aus Taktgefühl nichts ausschlägt, auch wenn er es nachher fortwirft, so haben wir wohl alle drei Ausnahmen beachtet. Ausnahmen insofern, als die große Menge der Kunden eine Handvoll Prospekte dankend ablehnen wird. Es sind die offenen Charaktere, die sich gegen etwas wehren, das ihnen unbequem ist. Sie müssen die Prospekte aber mitnehmen! Wie soll der Ladenbuchhändler sonst alle Aufnahmeberciten sür das nichtwissen- schaftliche Schrifttum erfassen? Wenn der Abnehmerkreis auch nicht unbegrenzt ist, so ist er doch unabsehbar. Wer kann nicht alles für ein Pflanzenbuch oder für einen Bilderband über Deutschland ge wonnen werden? Oder für kleine Gebrauchsbücher, Nachschlagewerke, Reiseführer? Ganz zu schweigen vom schöngeistigen Schrifttum und den Büchern der Bewegung. — Zunächst darf der Kunde niemals zuviel mitbekommen. Es ist hier wie bei den Bucheinlagen des Ver legers oder wie beim Schaufenster: weniger ist mehr! Unser Kunde wird gern zu den Prospekten greifen, wenn sie ihm in einer anspre chenden Form überreicht werden. Er soll nicht das unbehagliche Ge fühl haben: Kaum hast du etwas gekauft, da will der (Buchhändler) schon weitere Geschäfte machen! Der Kunde soll vielmehr die Wcrbe- blättcr als kleine Zugabe empfangen, die er gern entgegennimmt. Besser als ein loser Haufen ist ein Päckchen im Briefumschlag. Besser als dies ist ein farbiger Beutel, dem der Buchhändler seine Firma aufgedruckt hat. Das Werbemittel darf selbstverständlich nicht teuer sein. Wir sahen bereits solche Mappen, die in der Aufmachung (fester Umschlagkarton, aufgeklebtes Schild) gleichermaßen teuer, feierlich und nicht zweckentsprechend anmutetcn. Eine Tüte oder ein Umschlag aus dünnem Packpapier, in Hellen Offsetsarben geschmack voll bedruckt, wird beim Empfänger das in jedem Menschen mehr oder minder vorhandene Ordnungsgesühl wecken, den Inhalt mit Ni. ro DtcnStag, den g. Mir, lsse S13
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