Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1937
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- 1937-03-09
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- 09.03.1937
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einer gewissen Sammlung durchzusehen und die freundliche Stimmung, die der Umschlag hervorrief, auf die inliegenden Werbe blätter zu übertragen. Sicher wird sich der Kunde auch einmal wieder von den Pro spekten trennen. Aber er hat sic vorher angesehen! Für den Verleger ist es unbedeutend, aber der Ladenbuchhändler wird es zu schätzen wissen: daß sich der Kunde seinen Werbebeutel aushcbt und ihn viel leicht einer prosaischen Verwendung zuführt, z. B. Briefmarken oder Zigarettcnbilder darin sammelt.. So lange er den Beutel aufhebt und daniit unbewußt den Firmennamen erblickt, dauert die Werbc- wirknng an! Aber auch der Verleger mag heiter blicken: Es ist sein Schade nicht, wenn der Kunde öfter in die Buchhandlungen kommt, weil er zu Hause eine stete Erinnerung daran liegen hat. Wie wäre nun der Gedanke praktisch ausführbar? (Ich denke jetzt nicht an die großen Firmen, die sich vielleicht ohnehin dieses Werbemittels bedienen.) Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, bestände vielleicht die Möglichkeit, daß der Börsenverein, der ja bereits andere Werbemittel hcrausgibt, eine Reihe verschiedener Entwürfe hcrstellt. Die Tüten oder Beutel oder Umschläge würden dann an die einzelnen Handlungen in jedem Ort nur einmal je Muster abgegeben werden. Der Herstellungspreis einschließlich des Firmeneindrucks dürfte zu erschwingen sein. Der Verlag hätte die Gewähr, daß die Handlungen, die dieses Werbemittel benutzen, die angefordcrtcn Prospekte auch wirklich verteilen. Damit wäre an die Stelle eines vielleicht drohenden Verzichts auf großzügige Prospekt- Werbung im positiven Sinne ein »Kampf dem Verderb« getreten. Nicht Einsparung und Verzicht, sondern Ausnutzung und Ein satz des Bestehenden! W. D. B. Anmerkung der Schriftlcitung: Die vorstehende Anregung erscheint uns in der Zeit des wirtschaftlichen Haushaltens mit allen Dingen besonders empfehlenswert. Wenn der Vorschlag Widerhall finden sollte, wäre der Verlag des Börsenvereins bereit, die Herausgabe zu übernehmen. Salomon Geßner Buchhändler, Dichter und Maler, gestorben 2. März 1787 Nicht wegen seiner Dichtungen könnte der Deutsch-Schweizer Salo- nwn Geßner eine Würdigung aus Anlaß seines hundcrtfiinszigstcn Todestages beanspruchen, denn niemand wirb heute noch seine Idyllen oder gar seine größeren Werke wie »Daphnis« (Zürich 1754) oder »Der Tob Abels« (Zürich 1788) lesen, ia, selbst seine beste größere Dichtung »Der erste Schisser in zwey Gesängen« (Zürich 1782) ist ver gessen. Aber durch die Art seiner Werke hat sich Geßner sür immer in die Literaturgeschichte eingeschrieben; er ist der Vater der literari schen Lanbschaftsmalerei oder breiten Naturlyrik, er ist darin der Vorläufer des Schweizer Dichters Maler Müller, und Adalbert Stifter ist sein Enkel. Und immer wieder wird Geßner Nachfahren haben, denn wie es Landschaftsmaler des Pinsels gibt, welche menschliche Ge stalten nur als Füllsel in ihre Landschaften stellen, so werden gewiß immer wieder Dichter erstehen, denen die landschaftliche Umwelt wich tiger ist als Gestalten und Handlung. Es ist durchaus kein Wunder, daß Geßner Maler, Landschafts maler werden wollte. Er wurde als Sohn eines angesehenen Buch händlers in Zürich am 1. April 1730 geboren, galt — wie nicht selten besonders veranlagte Kinder — bei Eltern und Erziehern als recht unbegabt, bis er einem verständnisvollen Lanbpsarrer übergeben wurde, der die schlummernden Gaben des Knaben zu wecken wußte. Schon nach zwei Jahren kehrte er in die Heimatstadt zurück, wo er jetzt durch Kenntnisse und geistige Reife geradezu aufsiel. Der Vater schickte den Neunzehnjährigen in die Buchhändlerlehre nach Berlin. Aber der Sohn wollte ja Maler werden, gab kurzentschlossen seine Lehrstelle auf und plante, als sein Vater ihm nun mit Entziehung der Zuschüsse drohte, nach Holland zu reisen, um sich dort, wie er reichlich optimistisch hosfte, mit einer Kunst zu ernähren, von der er schließlich doch erst die Elementartechnik erworben halte. Aber bevor es zur Aus führung dieses Reiseplanes kam, gab sein Vater nach, erlaubte ihm einen längeren Ansenthalt in Berlin und Verwendung seiner Zeit nach eigenem Gutdünken. Schon hatte der junge Geßner sich auch als Dichter betätigt und wandte sich jetzt an seinen berühmten Landsmann Ramlcr, den bedeutendsten Kritiker seiner Zeit und Gegner des Lite raturpapstes Gottsched. Ramler erkannte die Begabung des jungen Zürichers, glaubte aber zu erkennen, daß die Gestaltung in gebundener Sprache Geßner Schwierigkeiten bereite, und riet ihm, seine Arbeiten i» dichterischer Prosa zu schreiben. Nach zweijährigem Verweilen in Berlin und einem kurzen Auf enthalt in Hamburg, wo er den Dichter Hagedorn kennenlernte, kehrte Geßner in die Heimatstadt zurück. Hier widmete er sich zuerst der Aus übung literarischer Tätigkeit, schrieb Idyllen: »Daphnis« und »Ter Tod Abels« und nahm erst, als er 1780 heiratete, die Landschafts- Malerei wieder auf, um so für seine Familie den Unterhalt zu er werben. Und cs gelang; seine Bilder waren sehr bald begehrt. Rach des Vaters Tode übernahm er die Buchhandlung. Die Verhältnisse des deutschen Buchhandels waren damals — besonders im SUdwesten des deutschen Sprachgebietes — recht unent wickelt. So fand eine Buchhandlung in der deutschsprachigen Schweiz, von der gerade damals die literarische Entthronung des Rationalis mus und Gottscheds durch die »Natur-, Feen- und Gelsterbichter < ausging, ein reiches Betätigungsfeld weit ins deutsche Reichsgebiet hinein. Und hier kamen Geßner die blickwcitcndcn Erfahrungen seiner Reisen zustatten, sodaß er — durch die Messen in Frankfurt und Leipzig — nich! allein die deutsch-schweizerischen Verlagswerke überall in Deutschland verbreiten half, sondern durch seine eigene Handlung auch dazu beitragen konnte, die geistige Verbindung zwischen dem Reich und seiner Heimat zu festigen. Hinzu kam »och, daß Geßner eben eine durch und durch künstlerische Natur war. So war cs ihm selbstverständlich, feine Berlagswcrkc in geschmackvoller Ausstattung herauszubringen. Und wenn uns Heutigen — wenigstens aus den ersten Blick — kein großer Unterschied zwischen der Ausstattung seiner Vcrlagswerke und der anderer damaliger Verleger ausfallen mag, so ergibt sich bei näherer Prüfung doch ein erheblicher Unterschied zugunsten des Verlegers Salomon Geßner, ja, man könnte sagen, daß die buchkünstlerische Ausstattung seiner Werke Erwähnung in der deutschen Verlagsgeschichte verdient. Die lausende Geschäftsführung mußte er allerdings seinem Teil haber überlassen, da lhn selbst nicht allein die Künste, sondern auch städtische Ehrenämter als Mitglied des Rates und Oberaufsehers der KantonSwäldcr in Anspruch nahmen. Am 2. März 1787 starb dieser gewiß bedeutende Mann an einem Schlaganfall. Wir haben in der Geschichte des Buchhandels eine so überragende kulturhistorische Persönlichkeit wie Friedrich Perthes und in der Dichtung des Buchhandels eine so liebenswert köstliche Gestalt wie den Leihbibliothekar Achicrmann (»Deutscher Adel«). Ter große deutsche Dichter Wilhelm Naabc war sein Leben lang stolz daraus, zur Zunft zu gehören, und die Zunft hat keine Ursache, auf die Zugehörigkeit des Züricher Buchhändlers, Dichters und Malers Salomon Geßner nicht stolz zu fein! Albert Peterscn. Luftbilder genehmigungspflichtig Die Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung vonLichlbildgerät in Luftfahrzeugen ist im Lnftverkehrsgesetz und in der Verordnung über Luftverkehr vom 21. August 1936 (Neichsgesetzblatt Teil I Seite 653 ff.) geregelt. Um jede Unklarheit zu beseitigen, wird von zuständiger Seite noch einmal darauf hingewiesen, das; auch sämtliche alten Luft bilder genehmigungspflichtig sind, gleichgültig, ob sie in Form von Negativmaterial oder verarbeitet in Biichern als Bilder, Ansichtskarten, Prospekte, Zeichnungen oder dergleichen vorhanden sind. Jedes Luftbild muß bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte folgenden Vermerk tragen: »Freigegebcn NLM (hier ist der Her steller der Luftaufnahme bzw. Firma einzusetzen) Nr.... (hier ist die Nummer der Freigabeverfügnng einzusetzcn)«. Auf jeden Fall sind sämtliche Neu- und Altausnahmen, die noch nicht den Frcigabevermerk tragen, sofort dem Neichsminister der Lustfahrt (Prüfstelle für Luft bilder), Berlin W 8, Leipziger Straße 7, vorzulegen. Ergänzend teilt das Neichsluftsahrtministerium mit, daß der Ge nehmigungspflicht nur solche Luftbilder unterliegen, die über deutschem Reichsgebiet aufgenommen wurden und die in irgendeiner Form zur Veröffentlichung bestimmt sind. 214
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