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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1846
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- Deutsch
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12 Au dieser ganz unrichtigen Behauptung kann der Apologet wohl nur dadurch gekommen sein, daß er den im Januar 1845 von einer Commission in Heidelberg ausgearbeiteten Entwurf der Sta tuten des süddeutschen Vereins mit den Statuten selbst, wie selbige am 16. Juni 1845 in der Generalversammlung zu Stuttgart defini tiv festgestellt worden, verwechselt, überdies sich nicht einmal die Mühe genommen hat, jenen Entwurf, den er für die definitiven Statuten hielt, nachzulesen, ehe er seine Apologie niederschrieb. Denn nicht nur steht in den Statuten des süddeutschen Vereins kein Wort, das eine entfernte Aehnlichkeit mit den Wiener Eonferenzbeschlüssen Halle, sondern es sind auch die im Statuten-Entwurfe vorgeschlagenen, von der Generalversammlung jedoch nicht angenommenen Punkte (§ 21 — 23 des Entwurfs), die der Apologet allein im Auge gehabt haben kann, unendlich verschieden von den Grundsätzen des östreichischen Rundschreibens. — Der süddeutsche Entwurf hatte nämlich vorgeschlagen, daß 1) die Verleger im süddeutschen Vereine sich verpflichten sollen, nach dem 31. December nichts mehr auf alte Rechnung zu versenden und nur bis zum 31. Decbr. Abgesendetes in alte Rechnung zu setzen. Dagegen haben die östreichischen Colle ge« be sch l offen, daß vom 1. Januar 1846 an nicht nur die Verleger des östr. Vereins, sondern alle deutschen Verleger nur die bis Ende Novembers in Leipzig eintresse ir den Novitäten ihnen in alte Rechnung stellen dürfen. 2) die Verleger im süddeutschen Vereine sich verpflichten sol len, Journale nur in die laufende Jahresrechnung zu stellen, wovon jedoch bereits bestehende Journale eine Ausnahme zu bil den hätten. Dagegen beschloß die Wiener Versammlung, daß vom 1. Januar 1846 an alle deutschen Verleger bei allen Journalen, sowohl bei künftig erscheinenden, als bei bereits er schienenen, ein volles Drittel Rabatt geben und der Pränu meration, d. h. der Notirung in Alte Rechnung sich enthalten müssen, bei Strafe der Rücksendung, mit Anrechnung der Hin- und Rückspesen. 3) Ist im süddeutschen Entwürfe von einem Verbote wie das des östr. Rundschreibens an die gestimmten deutschen Verleger: „Werke, bei denen der übliche (W Rabatt nicht eingehalten wird, dürfen nicht pro nov. versendet werden oder...."überall nicht die Rede. Wir fragen nun den Apologeten, woselbst nur im Entwürfe der süddeutschen Statuten auch nur Ein Grundsatz aufgestellt ist, von welchem behauptet werden könnte, er sei „ganz der gleiche" wie einer der Grundsätze des östr. Rundschreibens? Den Verfassern des Hei delberger Entwurfs ist niemals in Sinn gekommen, Gebote oder Ver bote fürden gesummten deutschen Buchhandel auch nur Vorschlägen zu wollen: sie beschränkten sich rein darauf, einige von den Verlegern, die dem süddeutschen Vereine beitreten wollen, zu über nehmende Verpflichtungen zu proponiren, und wären diese Vorschläge von der Generalversammlung angenommen worden, so hätte jeder Verleger, der damit nicht einverstanden war, aus dem Vereine weg bleiben können. Bei der Berathung des Statuten-Entwurfs in der Stuttgarter General-Versammlung stellte sich aber bald heraus, daß wenn auf den im Entwurf angetragenen Beschränkungen der Ver leger beharrt werden wollte, welchen keinerlei Concessionen von Seiten der Sortimentsbuchhandlungen zu Gunsten der Verleger gegenüber standen (die auch im östr. Rundschreiben ganz vermißt werden) eine allgemeine Betheiligung bei dem zu gründenden süddeutschen Vereine nicht zu hoffen sei. Die § § 2() — 23 des Entwurfs wurden daher völlig gestrichen, wovon sich der Apologet selbst überzeugen kann, wenn er die nach den Beschlüssen der Stuttg. General-Ver sammlung cedigirten definitiven „Statuten des süddeutschen Vereins" Nachlesen will, die er in Nr. 88 des Börsenblattes von 1845 abge druckt findet. ^7 2 Die Begründung einer deutschen Buchhandlung in den Vereinigten Staaten betreffend. Zweite Einzahlung. Nachdem uns von unserm Agenten Herrn Rud. P. Garri- gu e, der am 31. Oct. in Newyork eingetroffen ist, mehrfache Nach richten zugekommen sind, und derselbe mit der Ausarbeitung des laut unserer ausführlichen Instruction vorgeschriebenen umfassenden Haupt berichtes beschäftigt ist, erheischen die in Newyork auf unfern Creditbrief erhobenen und noch zu erhebenden Gelder eine zweite Einzahlung seitens sämmtlicher 85 Vereinsmitglieder, die wir auf t 7^ 15 NF hiermit festsetzen, und an unfern Vorsitzenden baldigst zu übermitteln bitten. Leipzig, 29. Dec. 1845. Die Commission zur Gründung einer deutschen Ruchhandlung in den Vereinigten Staaten. GustavMayer, Vorsitzender. Magdeburg, 20. Dez. Man hat neuerlich wieder viel von der übermäßigen Strenge der diesseitigen Censur gesprochen. Es könnte ge nügen , hiegegen ganz einfach auf den Inhalt der preußischen Tagesblätter hinzuweisen, in welchen Zeder, der sich die Mühe giebt, hineinzublicken, die freimüthigste Besprechung der delikatesten Tagesfragen finden wird. Wenn man dagegen seit einiger Zeit sich öfters gendthigt gesehen hat, Broschüren und größere Druckschriften zu verbieten, so hat dies nicht sowohl in einer größeren Strenge unserer Censurbehörden, als vielmehr in einer größern Thätigkeit der radikalen und antisozialen Presse, wie solche sie insbesondere in der Schweiz neuerlich bethätigt, seinen Grund. Daß die Häufung der diesfallsigen Verbote keineswegs in einer zufälligen Gereiztheit der preußi schen Censurorgane zu suchen ist, sondern vielmehr in einem in der Sache selbst liegenden Grunde, möchte sich wohl schon aus dem Umstande er geben, daß in dem uns benachbarten Königreich Sachsen in ähnlicher und nur noch rascherer Folge sich die Bücherverbote häufen. Die nur während der letzten Monate in Sachsen verbotenen Druckschriften übersteigen bereits die Zahl der neun Musen — ein Beweis, daß die konstitutionellen Regie rungen Deutschlands sich durch die Auswüchse der radikalen und antisozia len Presse zu denselben Schritten genöthigt sehen,'wie das „absolute Preu ßen", wenn sie nicht gestatten wollen, daß Religion, Sitte und Recht schamlos mit Füßen getreten werden. (Rhein. Beob.) Die Mannheimer Abendzeitung sagt: „Ein Räthsel, welches das Publikum so lange beschäftigt hat, ist jetzt gelbst worden. Keiner wußte den eigentlichen Grund, warum die Herausgabe der Werke Friedrichs des Großen sich so lange verzögerte. Es soll einfach kein anderer sein, als daß die liberalen Schriften des berühmten Königs Hindernisse bei der Censur finden. Sie ohne Censur herauszugeben, hat man nicht un ternehmen dürfen, und so wird denn jetzt der beste Theil derselben gestri chen. Auch das Obercensurgericht hat nicht helfen können. Man soll sich daher entschlossen haben, die Herausgabe bis zur Ectheilung der Preßfrei heit zu verschieben." (Dieser Nachricht ist schwer Glauben beizumeffen, vielleicht gibt uns einer der Berliner Herren Collegen über das wahre Sachverhältniß Aufklärung, worum hiermit gebeten wird.) Die Berliner Boß'sche Zeitung vom 31. December v. I. enthält nach strhende Erklärung. Das folgende Abschiedswort der Verlagshandlung, das in der letzten diesjährigen Nummer der literarischen Zeitung seinen Platz finden sollte, ist von der Redaction derselben zurückgcwiesen worden, weil „es für den jetzigen Leserkreis des Blattes kein Interesse darbiete, und sich über haupt gewiß viel besser für andere und mehr verbreitete Blätter eigne." Dies der Grund, es hier einzurücken. Wir nehmen als Verleger dieser Zeitschrift mir diesem Blatte Abschied von dem Publikum. Es wurde dieselbe im Jahre 1834 in unserm Ver lage von Karl Büchner begründet. Zu früh für dieses Blatt und für die Literatur überhaupt, wurde derselbe im Jahre 1837 durch den Tod abgerufen. Seines Andenkens und seiner Familie willen haben wir die Zeitschrift bis hieher fortgesetzt. Indem wir den Verlag derselben aufgeben, war es uns eine heilige Pflicht, an ihren verdienstvollen Ur heber zu erinnern." Berlin, den 31. Dezember 1845. DunckerLHumblot.
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