Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981114
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189811148
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18981114
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-14
- Monat1898-11
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bei der Reichsregierung vorstellig zu werden, um gelegentlich der Erneuerung der Handelsverträge Rußland zum Beitritt zur Berner Konvention zu bewegen, eventuell den Abschluß einer besonderen Litterarkonvention mit diesem Staate anstreben zu wollen. Der Vorstand des Börsenvereins hat diesem Ersuchen bereit willigst durch eine Petition an den Reichskanzler Folge gegeben. — Den Abgeordneten Herren vr. Arendt, vr. Friedberg und Pleß sprachen wir für ihr erneutes Vorgehen gegen die unentgeltliche Zwangslieferung der Pflichtexemplare brieflich den Dank der Korporation aus. — Mit der Vertretung der Korporation der Berliner Buchhändler bei der Feier der Grundsteinlegung des deutschen Buchgewerbe hauses zu Leipzig hatten wir Herrn Otto Mühlbrecht betraut, der namens der Korporation die üblichen drei Hammerschläge abgab. — Auch in dem abgelaufenen Berichtsjahre hatten wir uns tn zahlreichen Fällen der wertvollen Unterstützung des Hauptaus schusses bei Abgabe von Gutachten und Schiedssprüchen zu er freuen, und in allen Fällen konnte, wie hier gern ausgesprochen sei, der Vorstand den Standpunkt des Hauptausschusses zu dem seinigen machen. In einer rein technischen, Anzeigen betreffenden Frage hatte eine hiesige Zeitung einen sachverständigen Schiedsspruch erbeten, mußte aber auf § 27 Absatz 2 der Satzungen verwiesen werden nach dem mindestens eine der streitenden Parteien Mitglied der Korporation sein muß. Daraufhin ersuchte der Direktor der Zeitung unter Berufung auf § 27 Absatz 3 der Satzungen um ein sachverständiges Gutachten des Hauptausschusses; eventuell beantrage er seine Aufnahme in die Korporation der Berliner Buchhändler. ' Der Hauptausschuß lehnte die Abgabe eines Gutachtens ab, da er nach § 27 Absatz 3 der Satzungen wohl berechtigt aber nicht verpflichtet sei, allgemein buchhändlerische Fragen zu be gutachten. Im vorliegenden Falle handele es sich um'einen bereits an hängigen Rechtsstreit, in dem nicht etwa das Prozeßgericht, sondern eine der Parteien das Gutachten verlange. Die Fragen, die dem Hauptausschuß vorgelegt seien, hätten durchaus kein allgemeines grundsätzliches Interesse für den deutschen Buchhandel, sondern seien derart, daß jeder Nichtbuchhändler, insbesondere der an gerufene Richter, durchaus imstande sei, sie sachgemäß zu beant worten. — Vom Königlichen Amtsgericht zu Loetzen war um Auskunft ersucht worden, ob in Buchhändlerkreisen eine Usance dahin besteht, daß der Verlagsbuchhändler den Preis eines Buches dem Sortimenter gegenüber innerhalb zweier Jahre seit der ersten Ausgabe des Werkes, bezw. der Auflage desselben, nicht ermäßigen darf. Die Antwort lautete unter Hinweis auf die 1 und 7 der Restbuchhandels-Ordnung vom 16. Mai 1897 dahin, daß eine solche Usance in diesem Umfange nicht bestehe, daß aber der Verleger bei Aufhebung des Ladenpreises verpflichtet ist, den Sortimenter für noch in seinem Besitz befindliche Exem plare zu entschädigen. Diese Usance gilt indessen nur für die Mitglieder des Börsen vereins der deutschen Buchhändler oder solche Nichtmitglieder, welche die Restbuchhandlungs-Ordnung ausdrücklich anerkannt haben. — Vom Königlichen Amtsgericht I zu Berlin erhielten wir in der Streitsache einer hiesigen Firma gegen eine Schauspielerin die Bitte um Auskunft, ob, wie Beklagte behauptet, am 1. Dezember 1897 die 15. Auf lage des Brockhaus'schen Conversations-Lexikons im Erscheinen begriffen war, ob insbesondere von dieser Auflage an diesem Tage bereits mehrere Bände erschienen waren. Nach Rückfrage bei der Firma F. A. BrockhauS in Leipzig konnten wir kurzer Hand antworten, daß die 15. Auflage des Brockhaus'schen Conversations-LexikonS noch nicht im Erscheinen be griffen und deren Erscheinen überhaupt noch völlig unbestimmt sei. — In der Streitsache einer hiesigen Verlagsfirma wider eine mit ähnlich lautender Firma neu begründete Handlung hat der Haupt ausschuß sein Gutachten dahin abgegeben, daß Verwechselungen der Firmen und dementsprechende Schädigungen der erstgenannten nicht ausgeschlossen, ja sogar wahrscheinlich seien. — Ein hiesiger Autor hatte in einer Streitsache mit seinem Ver leger, der unserer Korporation als Mitglied angehört, durch Ver mittelung des Vorstandes den Hauptausschuß als Schiedsgericht angerufen und von vornherein ausdrücklich erklärt, daß er sich auf Grund des § 27 Absatz 2 der Satzungen der Entscheidung des Schiedsgerichtes unterwerfe. Nach Anhörung beider Parteien hat das Schiedsgericht dahin entschieden, daß dem beklagten Verleger ein Etd aufzuerlegen sei. Leistet er diesen Eid, so ist der Kläger abzuweisen und zu ver urteilen, die Bar-AuSlagen des Streites zu tragen; leistet er hin gegen den Eid nicht, so hat er den Ansprüchen des Klägers nach zukommen und die Bar-Auslagen des Streites zu tragen. Dieser Schiedsspruch ist beiden Parteien durch Gerichtsvoll zieher zugestellt, gleichzeitig auch beim Gericht die Abnahme de« Eides beantragt worden. — Am 3. September 1898 konnte Herr Ferdinand Hirschwald auf «ine fünfzigjährige buchhändlerische Selvständigkett zurückblicken. Dem Jubilar, welcher diesen seinen Ehrentag in stiller Zurück gezogenheit zu verleben wünschte, haben wir die herzlichsten Wünsche namens der Korporation in einer Glückwunsch-Adresse dargebracht, und wir wiederholen diese heute noch einmal von dieser Stelle aus, indem wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß dem jugend frischen Jubilar noch ein langer, reichgesegneter Lebensabend be- schieden sein möge Schmerzliche und schwere Verluste hat uns das verflossene Jahr gebracht: Ein sanfter Tod endete am Vormittage des 2. November 1897 die langen Leiden des Herrn Max Herbig. Geboren am 14. April 1844 als jüngster Sohn Friedrich August HerbigS, des Begründers der Firma F. A. Hervig, trat Max Herbig nach Absolvierung des Königlichen Friedrich Wilhelms-Gym- nasiumS zu Berlin im Jahre 1861 bei C. Ed. Müller in Bremen in die Lehre, nach deren Beendigung er Stellung als Gehilfe bei Ed. Trewendt in Breslau und später in der Hirt'schen Uni versitäts-Buchhandlung in Breslau annahm. Nachdem er dann noch ungefähr zwei Jahre bei seinem älteren Bruder, dem am 2. Februar 1874 verstorbenen Adolf Herbig, in der Firma F. A. Herbig tn Berlin als Gehilfe gearbeitet hatte, machte er sich im Jahre 1869 durch Ankauf von I. A. Wohl- gemuth's Verlagsbuchhandlung selbständig und leitete diese alt angesehene Firma 28 Jahre hindurch bis zu seinem Tode in um sichtiger und verständnisvoller Weise. Im Jahre 1894 war es ihm noch vergönnt, das Jubiläum fiinfundzwanzigjähriger buchhändlerischer Selbständigkeit unter allgemeiner Teilnahme der Kollegen zu feiern; bald darauf traf ihn ein leichter Schlaganfall, von dem er sich nicht mehr erholen sollte. Er starb im Alter von 53 Jahren. — In der Nacht des 15. Mai 1898 verstarb in seinem sechsund fünfzigsten Lebensjahre infolge einer heimtückischen Drüsengeschwulst am Herzschläge Herr Hermann Meidtnger, nachdem er noch vergeblich Heilung seines Leidens in Wiesbaden gesucht hatte. Meidinger wurde am 20. Juni 1842 zu Rödelheim bei Frank furt a. Main als jüngster Sohn des Buchhändler» Johann Valentin Meidinger geboren, verlor jedoch schon im Kindesalter beide Eltern, so daß seine Erziehung von der ältesten Schwester geleitet werden mußte. Nach Besuch der Musterschule in Frankfurt a. Main trat der Verstorbene in die kaufmännische Lehre, arbeitete zu seiner weiteren Ausbildung ein Jahr lang in Havre und trat dann im Jahre 1884 in das Geschäft seines Schwagers Hermann I. Meyer, des Besitzers des Bibliographischen Instituts in Hildburghausen, ein, in dem er bis zum Ende des Jahres 1868 verblieb. Die Abwickelung schwieriger Geschäfte führte ihn darauf im Aufträge seines Schwagers und Chefs nach Berlin, und hier be gründete er seine Selbständigkeit; am 1. Januar 1869 eröffnete er eine Verlags-, Kommission»- und Kolportagebuchhandlung, ver bunden mit einer Hauptagentur des Bibliographischen Instituts zu Hildburghausen. Seinem ungewöhnlich regen Geiste, seiner geschäftlichen Sorg samkeit und Tüchtigkeit gelang es in kurzer Zeit, das junge Ge schäft, dem er in rastloser Thätigkeit bis zu seinem Tode vor gestanden hat, bald emporzubringen und zu großen Erfolgen zu führen, so daß er im Jahre 1894 mit berechtigtem Stolze und vollster, innerer Genugthuung auf die zurückgelegten fünfundzwanzig Jahre buchhändlerischer Selbständigkeit zurückbltcken durfte. Neben hochachtbaren geschäftlichen Eigenschaften zeichneten den Dahingeschiedenen herzliche und gewinnende Formen und Herzens- güte im Verkehr mit allen, die ihm persönlich näher standen, aus, in ganz hervorragender Weise hat er seine Kräfte in den Dienst unserer Korporation gestellt. .. Von 1888 bis 1890, dann wieder 1897 bis zu seinem Tode 1898 Mitglied des Hauptausschusses, wurde er durch das Vertrauen seiner Kollegen zu dem verantwortungsvollen Amte des Vorsteher« in den Jahren 1891 bis 1893 berufen, und unvergessen wird es uns allen bleiben, in wie umsichtiger Weise gerade er in lenen arbeitsreichen Jahren, die uns den Neubau unseres Buchhändler hauses und die damit verbundene Finanzierung brachten, sich """ ermüdlich und mit weitausschauendem Blick seiner Aufgabe ge wachsen zeigte. Er war es, der stets mit warmem Herzen und voller eigener Arbeit dafür eintrat, daß unsere Korporation nicht im Ver borgenen bleiben, sondern auch bei jeder Gelegenheit zeigen soue, welche Kraft und welcher Umsang dem Berliner Buchhandel inne-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder