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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1898
- Sprache
- Deutsch
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die Festsetzung deS Höchstbetrages des Schadenersatzes für Postpakete auf 25 FrcS., ohne Rücksicht auf da« Gewicht im Verkehr zwischen denjenigen Ländern, die Postpakete bis 5 Kg zulasten; die Erweiterung der Raumgröße für Postpakete im Verkehr mit einzelnen Ländern. DaS Recht am eigenen Bilde. — In der Deutschen Juristen- Zeitung (Berlin, Otto Liebmann) bespricht der Geheime Justizrat vr. Keyßner in Berlin, der Verfasser deS bekannten Buches unter dem obigen Titel. das Urteil deS Landgerichts zu Hamburg vom 8. September 1898, das die beiden Photographen Wille und Priester mit ihren Einsprüchen gegen die Beschlagnahme der vielbesprochenen Aufnahmen der Leiche des Fürsten Bismarck abgewiesen hat. Er sagt: .In dem Urteil heißt eS: .Würde aber nach vorstehenden Ausführungen der Lebende gegen derartige Rechtsverletzungen geschützt sein, so wird nach seinem Tode auch seinen nächsten Angehörigen das Recht zuzu sprechen sein, gegen unbefugte Abbildung und gegen unbe fugtes Verbreiten von Bildern des Verstorbenen Einspruch zu erheben. Dieses Recht steht ihnen nicht etwa zu als Erben im rechtlichen Sinne, sondern als Familienangehörigen des Verstorbenen, denn in dieser Eigenschaft werden sie selbst direkt durch derartige Handlungen getroffen. Es ist der Regel nach ein Eingriff in die Rechte der Persönlichkeit der Hinterbliebenen, weil eine Verletzung ihres Pietätsgefühls, wenn man eS unternimmt, ohne ihre Zustimmung ein Bildnis eines ihnen teuren Verstorbenen anzufertigen, um eS der Oeffent- lichkeit zu übergeben. Im Einzelfalle wird eS oft schwierig sein, sestzustellen, welchem Kreise von Angehörigen das Recht der Ein sprache zu geben sei, daß aber die Kinder mit Bezug auf ihren verstorbenen Vater regelmäßig hierzu befugt erscheinen, darf nach dem oben Busgeführten unbedenklich ausgesprochen werden.- .Das Bedeutsame dieser Entscheidung liegt in 'dem Entschluß, auch gegen die Bildnisentnahme eines Toten Schutz zu gewähren. Bedenklich ist mir, ob in der Bildnisentnahme ein Eingriff in die Rechte der Persönlichkeit der Hinterbliebenen gefunden und empfunden werden kann. Wenn die ungenehmigte Bildentnahme vom toten Fürsten v. Bismarck als rechtsverletzend bezeichnet und der Schutz durch eine gegen die Photographen erlassene einstweilige Verfügung gewährt wurde, so entspricht dies dem Rechtsgefühl des Volkes, selbst abgesehen von der Person, deren Leichenbild entnommen wurde. Wenn ich von dem Toten als einer Person spreche, so thue ich dies mit ruhiger Ueberlegung und glaube mich mit dem nicht unbeachtsamen Sprach gebrauch in Uebereinstimmung zu finden. Man wird nicht ohne weiteres sagen wollen, daß mit dem Tode alles, was die Person anlange, aufgehört habe; man wird sich daran erinnern: Ksrs6its,s psrsouaw ästuueti' sustiust. Mit dem Tode ist der entseelte Körper nicht einer von Anbeginn leblosen Sache gleich; der Leiche wird die Achtung, Ehre der Person des Verstorbenen gewährt. Die Persönlichkeit des Verstorbenen ist mit dem aus dem Körper entwichenen Leben nicht ins Freie gefallen, schutzlos. Daß dies nicht der Fall, beweist § 189 des Reichsstrafgesetzbuchs. Der strafbare Angriff ist nicht gegen die Person derer gerichtet, denen der Gesetzoeber den Schutz anvertraut hat, sondern gegen das -Andenken- des Verstorbenen. Ich kann nicht denen folgen, die ihre Zuflucht genommen haben zu einer Verletzung des sittlich-religiösen Gefühls, der Familienehre u. s. w. Das Volks bewußtsein empfindet die Berechtigung der Strafbestimmung, weil in dem rein, unbefleckt zu haltenden Andenken die Person des Ver storbenen fortlebt. Notwendig stirbt die Person des Toten allmählich ab. Für die Bildnisentnahme ist sie mit der Einfriedung er ledigt. Durch die. unberechtigte Bildnisentnahme ist die Persön lichkeit deS Fürsten v. Bismarck verletzt worden, deren Schutz seine Kinder gefordert und gefunden haben. Ich freue mich dessen. -DaS zu schützende Recht reicht weit über das Gesetzeswort hinaus. ES ist Aufgabe der Richter, da« Recht zu finden. Der Gesetzgeber möge das Recht gestalten, der Richter darf nicht warten in der Rechtsfindung, bis der Gesetzgeber ihm den Weg gebahnt hat. DaS Landgericht Hamburg bat nicht gewartet, sondern das Recht gefunden. Geheimer Justizrat vr. Keyßner, Berlin - Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Bühnenblatt. Eduard Bloch, Verlag dramatischer und musi kalischer Werke in Berlin. 1. Jahrg. Nr. 1—6. 4°. 4, 8, 8. 12, 4, 4 S. Oatalogo 6VVII. vseswbrs 1898. ^ntig.-ks,ts.Iog von 8ilvio Boees, iu Row, via äst giaräiuo 110. KI. 8". 62 8. 704 kirn. lutsruatioualsr Nouatsboriebt nsdst -Kutigus-risebsw Lnrsigsr. Ursg. äurob .... (8ort.-Birws,) .... 8. laiirg. bis. 3 (1. Os- rswbsr 1898). 8». js 8. 33—48. Verlag von 8. 6alvar^ L 6o. in Berlin. vsr Büebsrtrsuuä. Wslobss Buck väkls iob? 8in Ratgeber Kr Rrsunäs gediegener Vsktürs. Ilacb OriginalbsitrLgsn nambattsr 6slsbrtsn, Rädagogsn, 8ebritt»tsIIsr unä BobrittstsIIsrinnsn Oresäsns bsrausgsgsbsn von Lrnst Rngeirnann's Ilaobt. (0. Rrwisob), Luok- u. Nusikalisnbanäiung Orsüäen-LItstaät, ^Vaisenbausstr. 32. Nit einem tlnbang: Verrsiebvia smpksblsos- vertsr Nusikalisn. gr. 8°. 140 8. Nit Mtslbilä u. karbig illustriertem Bmseblag. Weihnachtsgaben aus dem Verlage der Jos. Kösel'schen Buch handlung in Kempten. 1898. 12°. 32 S. Zeitschrift für Bücherfreunde. 2. Jahrg. 1898/99, Heft 8/9. November/Dezember 1898. 4°. S. 321-400, Beiblatt S. 1-12. Verlag von Velhagen L Klasing in Bielefeld und Leipzig. Dieses Doppelheft der von Fedor von Zobeltitz heraus gegebenen bibliophilen Revue ist textlich und illustrativ be sonders reichhaltig. W. L. Schreiber, der ausgezeichnete Kenner unserer ältesten Holz- und Metallschnitte, beendet seine Untersuchungen über die Totentänze in einem zweiten größeren Artikel, der die niederdeutschen und südwestdeutschen Totentänze, die Handschriften und Blockbücher bespricht und sich mit der Frage der Urform und Entstehung der Toten tanz-Bilder und -Texte beschäftigt. Die Münchener .Fliegen den Blätter, und ihre Geschichte behandelt ein. mit einigen dreißig Illustrationen geschmückter Aufsatz von Georg Boetticher. vr. Friedrich Deneken, der Direktor des Kaiser Wilhelm-Museums in Krefeld, bespricht das dänische Buch handwerk der Gegenwart, und vr. Heinrich Heidenheimer in Mainz die Livius-AuSgaben der alten Schöfferschen Offizin. Eine Artikelserie über die großen deutschen Verlagsanstalten eröffnet Theodor Goebel mit einer eingehenden Würdigung des Bibliographischen Instituts in Leipzig. lisas Rreobsiuuvgsu äss labrss 1898. 6. 1. IViskott, Kunst verlag, Breslau. Huer 12". 16 8. Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Die aus den 6. d. M. anberaumt gewesene außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist nicht beschlußfähig ge wesen. Eine neue außerordentliche Hauptversammlung ist auf Dienstag den 13. Dezember, abends halb acht Uhr, in das deutsche Buchhändlerhaus zu Leipzig einberufen worden (vgl. die Einladung im amtlichen Teile des heutigen Börsenblatts). Ein »Bund deutscher Warenhaus - Inhaber-. — Wie wir aus den Tagesblättern ersehen, soll ein -Bund deutscher Warenhaus-Inhaber- in der Bildung begriffen sein, der sich ins besondere die Bekämpfung der Umsatzsteuer auf ihre Geschäfte zur Aufgabe gemacht habe. Sprechsaal. Zeitungsbuchhandel. Wie im vorigen Jahr, so tritt auch zur diesmaligen Weih nachtszeit der »Berliner Lokal-Anzeiger- als Konkurrent des Sortimentsbuchhandels auf und empfiehlt seinen Abonnenten als »Weihnachtsprämien- zum Preise von je nur 3 Jllustrirte Länder- und Völkerkunde. Von M. Reymond. 728 Seiten Text Lexikon-Oktav mit nahezu 500 Illustrationen und 6 farbigen Landkarten; ferner: Goethes Meisterwerke. Neue Prachtausgabe in 2 Bdn. mit 365 Abbildungen von R. Lotter, A. Kratz, Paul E. Krüger, C. W. Schnitze u. a. Zeitungsbuchhandel. Die Rostocker Zeitung vom 4. d. M. bringt folgende An preisung: »sFür unsere Abonnenten und Leser.j Passende Weihnachtsgeschenke werden jetzt von allen Seiten empfohlen- u denselben gehört in erster Reihe ein gutes Buch, dessen »halt für verschiedene Gesellschaftsklassen und Altersstufen von dauerndem Wert ist; und wenn dasselbe mit ge-" diegenem Inhalt die Vorzüge glänzender Ausstattung und billigen Preises verbindet, so wird eS gern will kommen geheißen werden. Ein solches ist die »Illu strierte Länder- und Völkerkunde- von M. Rey mond, die wir aus Grund eines Abkommens mit dem Ver-°
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