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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981228
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189812285
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bühren auf den Zuschriftskarten und Checks durch Freimarken ver rechnet werden. Die Vorteile eines derartigen einfach gestalteten Postcheck- und Ausgleichsverkehres sind in die Augen springend. Jedem Geschäftsmanns. Landwirte und Beamten ist Gelegenheit zu einer regelmäßigen Bankverbindung in derselben Weise wie den großen Geldleuten geboten. Die Versendung und Aufbewahrung von Bargeld wird auf das unbedingt Notwendige eingeschränkt und der einzelne von allen Gefahren befreit, di« mit der Ueber- nahme, Uebergabe und Aufbewahrung von Geldbeträgen verknüpft sind. Jeder Geschäftsmann, der von seinen Kunden Barbeträge zu empfangen hat. kann den Abnehmern gleichzeitig mit der Rechnung eine ZuschristSkarte senden, mittelst deren der Abnehmer beim nächsten Postamte den Betrag zur Gutschrift auf das Konto des Gläubigers einzahlen kann. Vereine, Versicherungsgesell, schäften rc. können die ihnen schuldigen Beträge auf die einfachste Weise einkassieren, wenn sie den Mitgliedern rc. zur Zeit der Fälligkeit der Beiträge Zuschriftskarten übersenden oder ihnen auf längere Zeit im voraus zur Verfügung stellen. Durch die Konto auszüge erhalten die Vereine rc. von jeder Einzahlung sofort Kenntnis. Ebenso einfach wie die Einziehung von Ausständen gestaltet sich auch die Verfügung mittelst Checks über das an- gesammeltr Guthaben. Der Kontoinhaber kann jederzeit entweder die eingezahlten Beträge zurückziehen oder sie zur Auszahlung an dritte Personen im In- oder Auslande anweisen. Die größten Vorteile aber bietet jedem Kontoinhaber die Beteiligung am Aus gleichsverkehr, in dem der Austausch der Schulden und Forde rungen durch einfache Last- und Gutschrift erfolgt, ohne Anwendung irgend welcher Barmittel. Kleine Mitteilungen. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Rechtsprechung. — Ueber unlauteren Wettbewerb im Zeitungswesen wurde vor einigen Tagen vor dem Landgericht zu Potsdam verhandelt. Zwischen den beiden in Brandenburg a/H. erscheinenden Zeitungen, »Tageblatt- und »Anzeiger-, herrschte seit längerer Zeit heftige Fehde. Im September d. Z. brachte das -Tageblatt- unter dem Titel: »An unsere Leser und Inserenten- eine Reklame, die auf die große Verbreitung der Zeitung und ibre guten Eigenschaften als JnsertionS- organ Bezug nahm. Ausdrücklich wurde gesagt, daß das -Tageblatt- die größte Auflage der in Brandenburg erscheinenden Blätter habe. Vor Gericht machte, als der -Anzeiger- wegen dieser Behauptungen auf Grund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorging, der Vertreter des -Tageblattes- geltend, daß man wochenlang hin durch die Zeitung in einer dementsprechenden Auflage unentgeltlich verteilt habe. Der Gerichtshof stellte fest, daß die wirkliche Auflage des -Tageblatts- bedeutend hinter der des -Anzeigers zurückbleibe. Es wurde als erwiesen angenommen, daß das -Tage blatt- in seiner Reklame den Schein erwecken wollte, als ob eS sich um seste Abonnenten handle. Das Urteil lautete dahin, daß die fernere Verbreitung jener unrichtigen Angaben bei einer Strafe von 500 für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt wird. Die gesamten Prozeßkosten wurden der beklagten Firma auserlegt. Post."— Vom 1. Januar 1899 ab wird Großbritannien und Irland am Wertbriefdienst des Weltpostvereins teilnehmen.'« Der tzöchstbetrag der zulässigen Wertangabe ist britischerseitS aus 2400 ^ (--- 3000 Fr. ^ 120 Pfd. Sterl.) festgesetzt. Bis zu diesem Betrage können Wertbriefe nach und aus Großbritannien und Irland zur Absenkung kommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Osr Lüedsrwarkt. Nonatliedss Vsregioiwis aasgsväbltsr Ksaix- ksitsn äsr in- und ausländisobsn löttsratar. 5. labrx:. Kr. 1. laauar 1899. 8. 1—16. Vsrlax von lodavv ^.inbrosius Lartd in l-sixrig. Nittbsilungsn von 8. X. Lrookdaus in I/sixräg. 1898 Kr. 2. 8«. 16 8. Xärsssdaoii äor ^ärossdüedsr. Vsrxsiodnis von nsusrsn §aob-, Uaväsle-, 8tüäts- n. I>äväsracirs8sdüodsru äsr IVsIt. Hrsg, von clsr Osvtralütslls kür ^ärsssdüodsr u. ^.ärssssnvsssn, Usipeig, tzuorstr. 33. 4. .labi-g. 1899. 8". 60 8. l-sixmg, Vorlage- dnedbanälnng 8cdnies L Oo. Badener oder Badenser? — Diese weltbewegende Frage, die schon vor etwa dreißig Jahren die Presse unsicher machte, wird neuerlich in den badischen öffentlichen Blättern und auch im Publikum mit einiger Lebhaftigkeit erörtert und verschie den beantwortet. Für den Sprachkenner unterliegt es natür lich keinem Zweifel, daß Badener die einzig richtige, d. h. die deutsche Form ist, während in Badenser eine lateinische Endung an das deutsche Wort angrhängt ist. So ist die Frage auch schon vor 30 Jahren entschieden worden, und so wurde sie jetzt wieder von zuständiger Seite entschieden; sie wird nichts destoweniger voraussichtlich nach 20 oder 30 Jahren wieder auf tauchen und eifrig besprochen werden, ähnlich wie die Frage, ob jemand, wenn er das 50. Jahr vollendet hat. den 50. oder den 51. Geburtstag feiert. Neuerlich hat ein scharssinniger Kopf sogar herausgebracht, beide Formen seien falsch, der badische Staats bürger müsse eigentlich heißen -der Bade-. Plural: -die Baden-, genau so wie: der Preuße, der Sachse, der Hesse rc. Der gute Mann vergißt, daß Baden kein Stammname, daß das badische Land nicht nach dem Volke, von dem es bewohnt ist, seinen Namen erhalten hat — es gilbt keinen badischen Volksstamm —, sondern von dem Orte Baden, dem Sitze der Markgrafen, der feinen Namen den warmen Quellen verdankt. Aus Baden wird daher Badener ganz ebenso richtig gebildet wie aus München der Münchener. (X. in d. Allg. Ztg.) Universität München. — Die Ludwig Maximilians-Uni versität in München weist in diesem Winterhalbjahr einen Besuch von 3905 eingeschriebenen Studierenden und 99 Hörern auf. Der theologischen Fakultät gehören 167 Studierende an, der juristischen 1046, der staatswissenschaftlichen 192, der medizinischen 1102, der philosophischen 1159; die Zahl der Pharmazeuten beträgt 239. Sprechfaal. Zu demAArjtikel: " »Vorsicht« in Nr. 297 d. Bl. In Nr. 297 des Börsenblattes lese ich soeben die Warnung bezüglich des Franz Werner in Prag und bemerke hierzu, daß auch ich ein Opfer meines Vertrauens geworden bin. Nach Ein sendung des Betrages von 50 erhielt ich sogar noch nachfolgend kopierte Postkarte, die mit Schreibmaschine geschrieben und mit F. Werner unterstempelt war: -Prag, den 17. Dezember 1898. -Theile Ihnen mit, daß bestelltes Lexikon heute an Ihre w. Adresse expedirt wird. Ferner könnte Ihnen noch bei sofortiger Bestellung 2 weitere Brockhaus oder Meyer für denselben Preis franco dort liefern bei Vorhereinsendung des Betrages. Ergebenst F. Werner.- Paderborn, den 24. Dezember 1898. Ad. Gabriel. Zu dem Artikel: »Lehrer als Buchhändler« in Nr. 297 d. Bl. Die Mitteilung im Sprechsaal der Nr. 297 des Börsenblattes unter der Ueberschrift -Lehrer als Buchhändler- erinnerte mich sofort an den in Nr. 241 und Nr. 254 unter -Zeitungsbuch handel- behandelten Fall. Ein Vergleich der tn Nr. 241 und 297 abgedruckten Cirkulare bestätigte meine Vermutung, daß es sich wieder um eine Manipulation des in Nr. 254 besprochenen Verlags, und Sortimentsbuchhändlers W. Hosfmann, Mohren st raße 48, handelte, und das eben neu erschienene Ber liner Adreßbuch giebt mir die volle Gewißheit. Sucht man dort die jetzt angegebene Firma -Albert Schindler, Buchhandlung, Berlin 1V.8, Kanonierstraße 26a I-, so findet man nur -Albert Schindler, Annoncenexpedition, IV. Friedrichstraße 57. Inhaber A. Schindler, Wohnung Jägerstraße 73, und W. Hosfmann- Unter W. Hosfmann ist aber verzeichnet -Buchhandlung, Kano nierstraße 26a I-I Wie die Preise in den beiden früher ver öffentlichten Rundschreiben variierten, so weichen diese auch in dem neuesten wieder von den alten ab. Berlin IV. 8, Mohrenstraße 6. K. Hosfmann, rechtswissenschaftlicher Verlag.
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