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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1923
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- Deutsch
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7796 vörjenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. 268, 17. November 1923. beutende Steigerung des Zinn- und Antimon-Marktes zu be-^ merken. Die Meldungen aus London berichten sür sämtliche Metalle, weiter feste Tendenz, die sich hier in außergewöhnlicher Knappheit in prompter Ware ausdrückt. Die Preise stellten sich wie folgt: Blei L 80.-.—/32.—.—, Zinn 1 220.—.—/222.—.—, Antimon 1 42.—.—/43.-.—. Keine Zahlungen mehr sür Reparationsleistungen. — Die Leip ziger Handelskammer teilt mit: Nachdem sich die Ncichsregieruug wegen der katastrophalen Lage der deutschen Finanzen genötigt ge sehen hat, mit Wirkung vom 4. November 192A ab die Zahlungen für Sachleistungen auf Grund des Cuntze-Bemelmans-Abkommens und des Nuppel-Gillct-Abkommens auszusetzen, hat sic, uns tele graphisch zugegangencn Mitteilungen zufolge, numehr auch die Ein stellung der Einlösung der englischen Reparatiousgutscheine beschlossen. Tie Verordnung wird voraussichtlich am 17. November 1923 in Kraft trete». Für die bis dahin abgeschlossenen Geschäfte soll die Ein lösung noch erfolgen. Wertbeständige Briefmarken. — Die Reichspostverwaltung wirb vom 1. Dezember ab wertbeständige Marken einführen, und zwar wird man die früheren Werte 3, 5 und 10 Pfennige als Grundlage nehmen. Ans Veranlassung des Sparkommissars ist die weitere Herstellung und Verwendung von Dienstmarken eingestellt worden. Postpakete nach Portugal. — Wir machen darauf aufmerksam, daß bei Postpaketen bei der Einfuhr in Portugal weder Ursprungs zeugnisse noch Ladungsbeklarationen oder Konsulatsfakturen erforder lich sind. Neue Zollbcstiinmungen in den Vereinigten Staate» von Amerika. — Am 1. November sind verschärfte Bestimmungen, die auch die Büchereinfuhr betreffen, in Kraft getreten, die die bisherigen Bestimmungen, die seit dem 1. März 1907 galten, aufgehoben haben. In der Hauptsache ist vorgeschrieben, daß alle gesiegelten Pakete eine Aufschrift tragen müssen in englischer Sprache: »Können geöffnet werden zu Zwecken der Zolluntersuchung vor Zustellung an den Adressaten«. Kreuzbänder scheinen also von dieser Bestimmung nicht getroffen zu werden. Es sind strenge Verordnungen bezüglich der jenigen Pakete erlassen, die diese Aufschrift nicht tragen. Diese Pakete werden nämlich an den Absender zuriickgesanbt. Die Bestimmung scheint zum Teil auch dagegen getroffen zu sein, daß keine Korre spondenz, deren Beförderung in Paketen im Weltpostverein ja nicht erlaubt ist, den Paketen beigelegt wird. Weiter sind für alle impor tierenden Länder Zolldeklarationen mit genauester Angabe des In halts und des Wertes vorgeschrieben, die gut an den Paketen befestigt sein müssen, ferner, daß allen Paketen, aber auch allen Kreuzbändern, eingeschrieben oder nicht, eine Rechnung beigefügt wird mit genauer Angabe des Wertes jeder einzelnen Ware. Strenge Bestimmungen sind gegen unrichtige Deklarationen getroffen. W. Junk. Graf Hermann Keyserling, der Gründer und Leiter der Schule der Weisheit in Darm st a dt, wird in diesem Jahre noch folgende öffentliche Vorträge halten: am 3. Dezember in Nürn berg, am 9. Dezember in München, am 11. Dezember in Stuttgart. Der nächste Band des Jahrbuches der Schule der Weis heit »Der Leuchter« enthält sämtliche auf der Septembertagnng in Darmstadt gehaltenen Vorträge. Alles Nähere über die Schule der Weisheit ist durch Otto Reich! Verlag in Darmstadt zu erfahren. PersvnlllliaAlchten. Jubiläen. — Herr vr. MI. ü. c. Arnold Hirt in Leipzig, der erst vor kurzem die fünfzigste Wiederkehr des Tages begehen konnte, an dem er Mitglied des Börsenvereins geworden ist (vgl. Bbl. Nr. 94), kann am 17. d. M. wieder ein Jubiläum feiern, denn an diesem Tage vor 28 Jahren hat er die Firma E. Morgenstern Ver lagsbuchhandlung in Breslau übernommen. Dem verehrten Nestor des Buchhandels auch zu diesem Gedenktage herzliche Glückwünsche! » Der Prokurist der Universitätsbuchdruckerei und Verlags buchhandlung »Styria« in Graz, Herr Karl Gschwend, beging vor kurzem das 25jährige Jubiläum seiner Tätigkeit in diesem ange sehenen Hause. Ans diesem Anlaß wurden ihm viele Ehrungen zuteil, auch wurde er von der Geschäftsleitung durch Verleihung des Titels eines Direktors ausgezeichnet. Gestorben: am 14. November nach schwerem Leiden im Alter von 73 Jahren Herr Carl Kipke, ein treuer Mitarbeiter der Firma Fr. Kistner L C. F. W. Siegel in Leipzig, der er 27 Jahre lang als musikliterarischer Berater und Bearbeiter hervor ragende Dienste geleistet'hat. Von 1886 bis 1906 hat er die »Sängerhalle« redigiert und sich auch durch Leitung des »Musikalischen Wochenblatts«, in das die »Nene Zeitschrift für Musik« Robert Schumanns aufgegangen war, um das Musikleben Deutschlands große Verdienste erworben. SpreWal. -Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestinunungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Verkauf gestohlenen deutschen Gutes. Nachfolgender Brief ist wahrscheinlich vielen deutschen Firmen An gegangen. Es wäre zu wünschen, daß der anbietenöen Firma noch mehrere solcher Antworten zuteil würden, wie die der Verlagsbuch handlung Frieör. Vieweg L Sohn, Akt.-Ges. in Brannschwcig, die uns Angebot und Antwort zur Verfügung stellte: Oporto, 31. Oktober 1923. Herren Friedr. View eg L Sohn, Braunschweig. Von einer Sendung Bücher, die für Japan bestimmt war und die während des Krieges von der portugiesischen Regierung kon fisziert und verkauft wurde, bieten wir Ihnen hiermit einen Posten laut der einliegenden Aufstellung freibleibend, Zwischenverkauf Vorbehalten, an. Tie Bücher sind mit wenigen Ausnahmen neu. Falls Sie für den Gesamtposten oder einzelne Werke und Exemplare Interesse haben, erwarten wir Ihr gesl. spezifiziertes Oiebot in englischer Währung f. o. b. Oporto. Wir sehen Ihren baldigen Nachrichten entgegen nnd zeichnen hochachtungsvoll Nicpovrt L Co. A ntwort : Firma Franz Niepoort L Co., Oporto (Portugal). Bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Unzahl von Nationen Deutschland den Krieg erklärten, galt der Raub von Privateigen tum auch im Kriege als Diebstahl. Verächtlich, wie der Dieb, ist auch der, der mit gestohlenem Gut Handel treibt. Wenn dieser aber die Un—begreiflichkeit soweit treibt, dem Bestohlenen sein Eigentum zum Kauf anzubieten, so ist damit eine Stufe erreicht, sür die uns nach anständigen Kaufmanns-Begriffen das Verständnis fehlt. — Obiges ist unsere Antwort auf Ihr Angebot vom 31. Ok tober, in dessen Anlage auch eine Anzahl uns gehöriger Bücher ver zeichnet ist, die das Unglück hatten, in die räuberischen Hände des Landes zu fallen, das als eins der unbedeutendsten sich »heldenhaft«, da weit vom Schuß, der Übermacht anschloß, um auch etwas zu erraffen. B r a u n s ch w e i g, den 10. November 1923. F r i e d r. V i c w e g L Sohn A. - G. Zur Frage der Zahlungs-Schlüsselzahl. (Vgl. Bbl. Nr. 250 n. 254.) Als Ergänzung zu dem Sprcchsaalartikel in Nr. 254 des Börsen blattes »N a ch n a h m e s e n d u n g e n und Schlüsselzahl des Z a h l n n g s t a g e s« wird uns geschrieben, daß bei grundsätzlicher Anerkennung der Lieferungsbedingung »Zahlung zur Schlüsselzahl des Zahlungstages« der Verlag nur dann berechtigt wäre, dem Sorti menter die Nachnahmclieferung zu verweigern, wenn dies bei direkten Lieferungen an das Publikum ebenso gehandhabt würde. Es wäre aber z. B. vorgekommen, daß Privatbesteller noch am 2. oder 3. November ein Buch durch Nach nahme zur Schlüsselzahl 18 Milliarden erhalten hätten, während die Schlüsselzahl bereits auf 22 resp. 58 Milliarden gestiegen gewesen wäre. Diese Handhabung des Verlags sei eine große Benachteili-
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