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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1927
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- 1927-12-24
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- 24.12.1927
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jßj» 293, 24, Dezember 1927, Redaktioneller Teil. — Sprechsaal, ausgaben des Unternehmens -»Das Tierreich«, 8vl> M, siir verglei chende physiologische Untersuchungen von Pros, Paul Krüger-Berlin und 200 M, für die Herausgabe der 44. Lieserung der Opuscula loti- nsuniouolvAies von Pros. Otto Schmiedeknecht, Bad Blankenburg i, Th. Hastpslicht des Einzelhändlers. — Nachstehender Schadensall lässt die weitgehend« Hastpflicht des Einzelhändlers erkennen und ver dient, allgemein zur Kenntnis gebracht zu werden. — Am S. April linst» kam die Ehefrau Sch. in M. in dem Geschäftslokal des Ver sicherten B. aus einem drei Tag« zuvor sam Ostersonnabend abend) geölten Kiescrnholzbodeu zu Fall und zog sich einen Oberschenkelchals- bruch zu. Ter Ehemann der Verlebten macht« Ersatzansprüche gel tend und strengte schließlich im Wege des Armenrechts Zivilklage an, in der er den Schaben mit lü stvv RM. angab. In diesem Rechts streit wurde Kläger vom Landgericht mit seinen Ansprüchen kosten- pslichttg abgewic-scn. In der Begründung der Entscheidung hebt das Gericht hervor, »daß nicht anznnehmen ist, daß der Fußboden noch 3 Tage nach dem Ölen eine Glätte aufgewtescn hat, die als verkehrs- gcsährdend anzufprechen wäre. Mit einer gewissen Glätte des Fuß bodenbelags muß im Verkehr gerechnet werde», und den Gefahrzn- ftand, den diese Glätte unter besonderen Umständen mit sich bringen kan», muß jedermann auf »sich nehmen. Es ist auch kein fahrlässiges Verhalten des Beklagten darin zu erblicken, daß er keine Warnungs tafeln ausgestellt und keine abstumpsendcn Mittel gestreut hatte. Der Beklagte hatte seit Jahren das Ölen des Fußbodens an Sonnabenden vornehmen lassen, ahne daß Unfälle vorgekommen wären. Da hier zwischen dem Ölen des Fußbodens und dem nächsten Geschäftslage infolge der Feiertage doppelt soviel Zeit verflossen war wie gewöhn lich, so durste der Beklagte unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrung und nach dem natürlichen Verlaus der Ding« erwarten, daß das Ölen des Fußbodens auch dieses Mal ohne besondere Vor sichtsmaßregeln kernen Unfall zur Folge haben werde«. In der Berus uiigsin st anz hob das Oberlandesgericht bas erste Urteil aus und verurteilte den Beklagten kostenpflichtig, den ge samten entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, daß »ein Ladeninhaber, der den Fußboden seines Ladens ölt, mit dem Entstehen einer gewissen Glätte und auch Mit der Unachtsamkeit der Kunden zu rechnen hat, die sich nicht jede einzelne Stelle im Laden daraus an- sehen können, ob sie glatt »ist. Er muß auch mit der Möglichkeit rech nen, daß mit Gummiabsätzen versehene Stiesel, wie sie sehr häufig getragen werden, aus geöltem Fußboden besonders leicht ausgleiten können«. Der vorstehende Schadensall, der annähernd SVVV NM. Aufwand bedingte, zeigt deutlich di« außerordentlich große Hastpflichtgefahr, mit der jeder Geschäftsinhaber täglich und stündlich rechnen muß. ES kann nur Immer wieder der Mahnruf ergehen, die geringen Beiträge für eine Haftpflicht-Versicherung nicht zu scheuen, da ein einziger Schaden zu schweren Wermögenseinbußen führen kann. Die Haft pflicht-Versicherungsanstalt der Berufsg-cnossenschast für den Einzel handel, Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 2, die obigen Schaden zu regulieren hatte, nimmt jede Art gesetzlicher Haftpflicht zu aner kannt niedrigen Beitragssätzen in Versicherung. Vorsicht! — In Potsdamer Buchhandlungen hat eine Frauens person, die sich falsche Namen, z. B. Frau vr. Weiner, Frau vr. Fisser, Frau vr. Fester, beilegt, Bestellungen aus Kunstblätter und Noten- systcme aus dem Verlag Gosewischin Leipzig-Reuditz, Kohlgarten straße 31 b, aufgegeben. Ein solcher Verlag existiert unter der an gegebenen Adresse nicht, wohl aber ein Sprachlehrer John Gosewisch, der die fingierten Bestellungen ausführt und die Sortimenter, da sie die wertlose Ware anderwett nicht verkaufen können und die »Kun din- nicht wieder aus der Bildsläche erscheint, schädigt. Es ist bereits Strafanzeige erstattet. Derkekrönackrickten. Auslieferung der Neujahrsbriesscndungen. — Der Postverkehr zum Jahreswechsel wickelt sich glatter ab, wenn die Neujahrs briefsendungen möglichst frühzeitig ausgeliesert werden. Das Post amt Leipzig C 2 sBrandenburger Straße) — Stempels««! — nimmt Massenauslieferungen von Nenjahrssendungen bereits jetzt entgegen, versieht sie mit dem Aufgabestcmpel vom 31. 12., bringt sie jedoch erst am 31.12. zur Versendung. Massenvcrfender tun gut daran, von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen. Bei Auflieferung solcher Massensendungen wäre ausdrücklich mündlich oder schriftlich zum Ausdruck zu bringen, daß cs sich um Neujahrspost handelt, die erst am 81. 12. abzusendcn ist. Berliner amtliche Devisenkurse -m 22, Dczembrr IS27 »m 2S. Dci-mb-r 1027 E-Idtur» Briefkurs Geldkurs Briefkur« Stockholm. . . 100 Kr. New York. . . 1§ Belgien ... 100 Belga Jtulien.... 100 Lire Paris . . . . 100 FrcS. Schweiz ... 100 FrcS. Spanien . . . lOOPeseta« Rio de Janeiro . 1 MilreiS Japan .... 1 Yc-n Prag .... 100 Kr. HclsingforS . . 100 Finnm. Lissabon ... 100 Escuto Sofia ... . 100 Lewa Wien . . ^ 100 Schill. Budapest . . . 100 Pengö Danzig.... 100 Gulv. Konstantinopel . 1 türk. »F Athen .... lOODrachm. Kairo .... 1 ägypt. F Bukarest ... 100 Lei Warschau ... 100 Zloty Riga. .... 100 LatS Reval . . . lOOEsln.M. 20.404 168,00 1,785 111,21 112,00 112,88 4,1785 58.415 22,05 16.45 80,81 70.03 0,504 1,041 12,383 10,522 20,60 3.022 7,360 50.035 73,11 81,60 2.168 5,664 20,028 2.576 46,825 80,58 1,122 41.46 20,444 160.30 1,789 111,43 112.31 113.10 4,1865 58 535 22.09 16,40 80,97 70.17 0,506 1,045 12,403 10,542 20.64 3,028 7,383 69.155 73.25 81.76 2.172 5.676 20,068 2,588 47,025 80,92 1,128 41,64 20,408 169,03 1,786 111,26 112,15 112,02 4,1790 58,47 22.05 16,45 80,80 70,03 0,505 1,038 12,384 10,519 20,60 8,022 7.375 50.04 73.13 81,60 2.168 5,664 20,448 160.37 1,790 111,48 112.37 113,14 4.1870 58,59 22,09 16.40 80.96 70,17 0,507 1,042 12,404 10,539 20,64 8,028 7,389 50,16 73,27 81.76 2,172 6,676 Spreckjaal. Direkte Belieferung — oder besser: Bitte, sie zu Unterlasten. Die Augsburger JugenidprüfungLsteUe untersteht einem Lehrer i. N., Herrn Ostertag. Derselbe hat sich zweifelsohne große Ver dienste um die Verbreitung des guten Bilderbuchs und der guten Jngendschrist erworben, und er versieht sein Amt mit großer Um sicht und selbstloser Hingebung. Was uns aber an dem Mann nicht gefällt, das ist der Umstand, daß er einen nicht unerheblichen Teil seines Bedarfs unmittelbar von den Verlagen und vermutlich auch mit Rabatt erbittet und bekommt. Nicht alle Verleger sind so loyal und verständig wie der geschätzte Kollege Langewiesche-Brandt, der — wie übrigens auch sein Namensvetter in Königstein — solche Be stellungen dem Sortiment zumeist. Wir möchten auch an dieser Stelle wieder einmal herzlich und dringend die wohlberechtigte Forderung an die Verleger richten, gerade in solchen Fällen nicht direkt zu liefern. Meist dauert es nicht lange, und es wird aus dem Ehren amt ein regelrechtes Sortiment. Wir halten es nicht einmal für nötig, daß Herrn Ostcrtag Kreistücke geliefert werben: ein an ständiger Verleger wird diese Art verkappter Beeinslufsn-ng ver schmähen. Gerade auf diesem Gebiet sollte nur die Güte des Buches maßgebend sein, nicht der Umstand, ob der Verleger es schenkt »der berechnet. Im Auftrag des Augsburger Buchhändlervereins Friedrich Schott. Bargeldloser Verkehr ist der Schrei des Tages, und da es uns in letzter Zeit auch in Wien des östern — aber nurim Buchhandel — passiert ist, baß uns Schecke in Zahlung zuriickgewiescn wurden, stellen wir dieses Thema für den Gesamtbuchhandel zur Diskussion, Im konkreten Falle sandten wir siir eine dringende Bestellung an einen Leipziger Verleger einen Scheck Nr. 7193 vom 16. XI. 1827 über K 8.16 c. ans Lrsckiio bspanol cks dlsxico, 8. il , voraus, und da dieser mit unserem Giro versehen war, hätte die Firma rtsikolos expedieren und event. nachträglich noch immer den Umtausch in Mark von uns verlangen können — inzwischen fiel ein Sonntag, an dem Mark nicht zu haben waren, und so mußten wir telegraphisch Nach nahmesendung verlangen, wodurch die entstehenden Spesen den Nutzen nahezu absorbieren! Muß das sein? Wien. Brüder Suschitzky. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Bnchhändlerhaus. Druck: E. HedrichNachf. Sämtl. tn Leipzig. — Anschrift ü. Schrtftlettung u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauS), Postschltebfach 274/78. 1492
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