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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1846
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- 1846-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1846
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1846.^ 295 Nichtamtlicher Theil. Sächsische Kammcrvcrhaiidlmigeii. In der zweiken Kammer der sächsischen Ständevecsammlung gab in der Sitzung vom 19. Febr. eine Position des Budgets des Ministe riums des Innern, nämlich 3500 sür Beaufsichtigung der Presse, zu einer Debatte Veranlassung, welche auch für die Leser dieses Blat tes von einigem Interesse ist. Aus dem Berichte der Deputation geht hervor, daß man sich bei den beiden ersten Ständeversammlungen nach Erlaß der Verfassungs- Urkunde init einem Postulat von 975 ^ zu diesem Zwecke begnügt hatte, daß dagegen in der dreijährigen Finanzperiode von 1840—42 über haupt 8595 22 NA 6 Pf. aufgewendet worden, im Jahr 1843 aber diese Ausgabe auf 3012 ^ 1 NA, im Jahr 1844 auf 3736 17 NA 1 Pf. und im Jahr 1845 auf 3751 11 NA 9 Pf. ge stiegen ist. Die Deputation trug auf Bewilligung der geforderten 3500 an, in Betracht, daß nach Erlaß des verfassungsmäßig zu Stande ge brachten provisorischen Preßgesetzes vom 5. Febr. 1844 das Postulat sich auf gesetzliche Bestimmungen gründe, wobei sie indeß bemerkte, daß sie weit entfernt sei, den steigenden Aufwand für die Angelegen heiten der Presse als ein besonderes Zeichen der Staatswohlfahrt anzu- sehn. Nach Vortrag des Berichts stellte der Secretär Tzschucke (Bürgermeister von Meißen), von der Ansicht ausgehend, daß die Be schwerden, welche wegen Beaufsichtigung der Presse bei der Ständever sammlung eingegangen, einen außerordentlichen Einfluß auf die Be rathung über die vorliegende Position haben werden und zur Vermei dung einer zweimaligen Debatte über denselben Gegenstand, den An trag, es möge die Berathung und Beschlußfassung über diese Position bis nach Berathung des von der vierten Deputation demnächst zu erstattenden Be richts über die Preßbeschwerden ausgesetzt werden. Dieser Antrag fand sogleich sehr zahlreiche Unterstützung. Na mentlich bemerkte der Abg. Oberländer (Stadtrath in Zwickau), der Bericht über die eingegangenen Preßbeschwerden müsse norhwendig vorangshen, weil es sich hier um die Art und Weise handle, wie die Regierung die Preßpolizei bei der leider noch bestehenden Censur und der jetzigen Gesetzgebung verwalte — ferner der Abgeordnete Brock haus, der Ausdruck in der Ueberschrist zu dieser Position weise dar auf hin, daß es sich dabei vielleicht um etwas anderes handle als bloß um die zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Febr. 1844 nothwendigen Summen, das werde sich bei Gelegenheit des Berichts erörtern lassen. Der Herr Minister v. Falkenstein stellte jeden Zusammen hang zwischen der Position und dem Berichte über die Preßbeschwerden in Abrede, letztere würden, begründet oder nicht, unter allen Umständen nicht dahin führen können, die Regierung irgendwie in demjenigen zu behindern oder zu beschränken, was sie nach Maßgabe der Gesetze vorzunehmen berechtigt sei. Wenn überhaupt —worüber selbst nach dem Berichte der Deputation kein Zweifel sein könne — eine Summe nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und des hierauf begründeten Deputa tionsberichtes aufBerechnung bewilligt werden müsse, so sei es doch ganz gleichgültig, ob die verschiedenen Anträge und Wünsche über die Presse bei dieser Angelegenheit oder bei der erst später zur Berathung kommen den Angelegenheit gestellt werden. Uebrigens könne es der Regierung gleichgültig sein, ob diese Position jetzt oder später bewilligt werde. (Diese Aeußerungen waren Veranlassung, daß sich in die Debatte auch noch die Frage über das ständische Bewilligungsrecht mischte, wor über wir unsere Leser auf die osficiellen Landtagsmitrheilungen (No. 85) verweisen.) Der Abg. Metzler (Bürgermeister zu Oedcran) äußerte, bei dem Vortrage des angekündigten Berichtes werde sich ergeben, ob die Eensur ihre Pflicht erfüllt, ob sie die ihr gestellte Aufgabe, den Druck gemeinschädlichec Schriften zu verhüten, erfüllt habe. Man sollte al lerdings noch daran zweifeln, da durch die neulich vorgekommenen vielen Eonsiscationen von Zeitschriften der Glaube verbreitet worden sei, als habe die Censur ihre Aufgabe nicht erfüllt. Im Interesse bei der Theile sei es, sich darüber ein bestimmtes Urtheil zu bilden und bis das geschehen, werde er für die Censur nichts bewilligen. Dagegen war der Abg. Sach ß e (Stadtrichter zu Freiberg) der Meinung, man werde mit der Ansicht, als ob man nichts zu bewilligen brauche, wenn die Censur nicht so gehandhabt worden wie das Gesetz verlange, nicht durchkommen. „Die Censur ist verfafsungs- und bun desmäßig, sie muß leider bestehen und es müssen also in den Fällen, wo bei csnsurfreien Schriften über 20 Bogen Entschädigungen nach den Bestimmungen des Preßgesetzes von 1844 nothwendig, dieselben gewährt werden. Wie hoch sie sich belaufen werden, läßt sich nicht ab- sehen. Es ist die Möglichkeit unter Umständen vorhanden, daß sie das Postulat von 3500 -A übersteigen. Das jetzige Postulat ist nach dem Vorgänge früherer Jahre gemacht. Es kann übrigens auch davon er spart werden. Es ist ein Berechnungsquantum. Den Grund also, der angeführt worden, daß es sich bei der Discussion übersehen lassen werde, wie viel zu bewilligen sei, kann ich keineswegs gelten lassen." Der Abg. Voß (Bergmeisterzu Johanngeorgenstadt) erklärte, „daß ervonHaus aus ein Todfeind derCensur sei und deswegen die dafür ausgesetzte Position mit etwas verdächtigen Blicken ansehe" ;*) jedoch ehe er für oder gegen die Position stimme, müsse er die Sache einer reiflichem Uebeilegung unterwerfen, und hierzu werde ihm der Bericht über die Preßbeschwerden ein reiches Material liefern. Das Deputationsgutachten verlheidigte wiederholt der Abg. v. Thie - lau, der Bericht über die Preßbeschwerden könne nur Auskunft geben über das was bereits geschehen sei, aber nicht über die Zukunft, diese sei durch das Gesetz begründet. Abermals ergriff der Herr Minister v. Falkenstein das Wort: „Es ist von mehreren Seilen bemerkt worden, es würde ihre Abstim mung davon abhängen, wie das Resultat über die Beschwecdeangele- genheit sich gestalten würde. Nun, meine Herren, davon die Abstim mung abhängen lassen zu wollen, das würde freilich eine sehr einseitige Grundlage für die Abstimmung aus dem einfachen Grunde sein, weil dieser Bericht sich gerade nur mit der Beschwerde zu befassen hat, aber nicht mit der Preßangelegenheit in der Allgemeinheit, wie sie sich in Sachsen gestellt hat, die man vor Augen haben muß, wenn man über die Frage der Bewilligung selbst urtheilen will. Wenn ferner bemerkt worden ist, es würde sich nach der Beschwerde bemessen lassen, ob die Censur wirklich so ausgeführt worden sei, wie das Gesetz es vorschreibt, so muß ich dabei zweierlei bemerken. ^ Einmal würde man wol selbst für den Fall, daß die Beschwerde begründet wäre, jchwerlich sagen kön nen, es wäre überhaupt die Censur nicht nach Maßgabe des Gesetzes gehandhabt worden, sondern doch wol höchstens nur Das, daß die Cen- suc in Rücksicht auf die vorliegenden speciellen Fälle nicht so gehand habt worden wäre, wie sie gehandhabt werden sollte. Es ist also in der That schon aus diesem Grund auf den Zusammenhang zwischen der Beschwerde und Position irgend ein Gewicht nicht zu legen. Ein zwei tes Moment, auf das ich Hinweisen muß, ist aber das: Es mag nun die Censur nach der Meinung der geehrten Kammer oder einzelner Mit glieder derselben auf eine zweckmäßige oder auf eine nicht zweckmäßige Weise ausgeübt worden sein, so ist doch so viel gewiß, nach Maßgabe der bestehenden Gesetze haben wir Censur, und es ist auch gewiß, daß, *) Der geehrte Abgeordnete Händlerfamilie angehdrt. hat nicht vergessen, daß er einer 44 * Buch-
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