Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1846
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- 1846-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1846
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296 wenn wir Eensur hoben, wir Censoren hoben müssen, und doß diese und diejenigen Individuen, die überhaupt bei der Ausführung der Cen- sur in Froge kommen, bezohlt werden müssen, und dos Expeditions- personol und die Censoren Bezohlung verlongen können > dorüber konn olso in der Thot, es mog die Beschwerde begründet sein oder nicht, kein Zweifel sein. Wie olso irgend ein wirklicher Zusammenhang zwischen der Position und der Beschwerde stottsinden soll, vermog ich in der Thot mit dem besten Willen nicht einzusehen, und so gleichgül tig es dem Ministerium sein konn, zu welcher Zeit über diese Position berothen und Beschluss gesoßt wird, so konn ich doch, und zwor um deswillen nicht dozu rothen, doß mon die Position bis zu einem Ge- genstond oussetzt, mit dem sie in keinem Zusommenhonge steht. Der Abg. v. d. Plon itz entworf ein schreckhoftes Bild der Fol gen, wenn die Bewilligung hier nicht erfolgte. „Die Regierung würde genöthigt sein, die Eensur und die Preßpolizeionstolten oufzuheben. Dos Gesetz schreibt uns ober vor, doß wir Eensur und Preßaufsicht hoben müssen, wenn der literocische Verkehr fortgesetzt werden soll. Es würde ober , wenn wir nicht Schriften können censiren lossen, deren Druck ouch nicht erfolgen können, do dies gegen dos Gesetz sein würde; ols notürliche Folge der Nichtbilligung würde doher ein gänzlicher Stillstond im literorischen Verkehr eintreten, wenigstens würden olle Journole zu erscheinen oufhören, wie dos Licht einer plötzlich ausge- löschten Gasflamme." Einen neuen Grund für Aussetzung der Position brochte der Abg. Georgi (Fabrikant zu Mylau) vor: do die Preßbeschwerden nicht ouf Regierungsvorlogen beruhen, so könnten sie möglicherweise in der Ständeversammlung gor nicht zur Berothung kommen, sie müßten ober dozu kommen, wenn die Bewilligung jener Position des Budgets bis dohin ousgesetzt bleibe. Bei endlicher Abstimmung wurde der Antrog des Secretors Tzschucke gegen 6 Stimmen ongenvmmen. Die Berliner Buchhändler-Börse., tAuS dcm Generalanzeiger für Deutschland.) (Eingesandt.) Noch einem voraufgegongenen Kampfe der verschiedenen Buch händler-Interessen, d. h. der Verlags- und Sortimentshändler, hotte bekanntlich endlich dos Interesse der Mehrzahl, nämlich der Soctimentshändler, für die Gründung einer Berliner Buch händler-Börse, die ols eine Begünstigung der Solls der letzteren gegen die Habens der Verlogshändlec zu betrachten ist, gesiegt. Dos We sen dieser Börse, welche im vergangenen Februar zum ersten Mole ge holten worden, besteht eigentlich blos darin, doß die Berliner Buchhänd ler jährlich zwei Mol (Februar und August) an zwei Togen im engli schen Hause zusommenkommen, um hier ihre gegenseitigen Schulden und Forderungen unter sich auszugleichen. Die Zahlungstermine, welche früher in die Leipziger Messen, in den Oktober und April sielen, sind dadurch auf den Februar des je fol genden Jahres vom Oktober her, und aus den August vom Februar her verlegt worden. Doß dieseVerschiebungen eine Benachteiligung der Ver leger enthalten, ist klar, abgesehen davon, doß diese noch die Kosten, welche die Abhaltung der Börse verlangt, mit bestreiten müssen. Dies könnte indessen als untergeordnet betrachtet werden, falls sich die neue Einrich tung zugleich als eine wirkliche Verkehrsveceinfachung, ols eine Associa tion für gemeinschaftliches Streben und Handeln, als eine Forderung des point ck'konnoui-, des onprit de vor,,8 bewährte. Dies ist aber bis jetzt keineswegs der Fall. Das Wesen der Berliner Buchhändler-Börse bleibt auf die Einrichtung beschränkt, daß die Sortimentshändler in späteren Terminen an Ort und Stelle zahlen, w.is sie bisher früher in Leipzig zahlen mußten, (?) wo ein rasches und strenges Meßgericht als richterliche und exekutive Gewalt in allen streitigen Fällen und für alle 22 Zahlungspflichtigkeit mit einem kurzgefaßten Procedere eintritt. Auch diese nothwendigeUnterlage fehlt hier ganz. Manistübereingekommen, die an den Börsentagen zu leistenden Zahlungen noch durch Kreditpa- piere, im Falle augenblicklicher Zahlungsunfähigkeit, verschieben zu dür fen. Wer nicht zahlen kann oder will, stellt an den Gläubiger einen Schein aus, welcher die Verpflichtung zu einer spätem Zahlung enthält. Auch dies wäre noch mit anzusehen, wenn die neuen Termine dann wenigstens gehalten und die freiwillig gegebenen Verpflichtungen erfüllt würden. Aber schon nach der ersten Börse kamen eine Menge Fälle vor, wo die Scheine an den festgestellten Tagen nicht respectirtwurden. Ein hiesiger Verleger bekam an den Börsentagen, statt wirklicher Zah lungen, drei solche Scheine. Alle drei wurden an den versprochenen Zahlungstagen präsentirt, aber auch nicht ein einziger respectirt- Aehn- lich ging es vielen anderen Verlags-Buchhändlern. Man sieht, daß dieser neuen Einrichtung noch die rechtliche Grundlage fehlt, um als ein Mittel zurFörderung des Buchhändler- und somit auch des ideellen Verkehrs gelten und wirken zu können. Im Gegentheil, sie ist eine Benachtheiligung desselben. Die verspäteten und zum Theil ganz un sicheren Zahlungen wirken lähmend und hemmend auf das Betriebska pital und den Unternehmungsgeist der Verleger, so daß die Gebrechen, die man dem Berliner Buchhandel mit Recht seither zum Vorwurf machte, noch zuzunehmen drohen. Es gibt hier im Mittel- und Brenn punkte der Intelligenz verhältnißmäßig erst wenig Verleger, welche für größere, solide, jedoch nur langsam rentirende Unternehmungen Geld und Muth und Bildung genug haben, daher die vielen Heftchen und lächerlichen Silbergroschen-Stücke, welche sofort durch Kolporteure Ge winn bringen sollen. Von der Hauptmacht, welche die Production der Verleger lähmt, und Jeder leicht errathen wird, wollen wir hier nicht erst reden. Für unsere Sortimentshändler sollte sie jedenfalls die Veranlassung werden, der ideellen Production der Verleger keine neuen Hemmnisse zu bereiten, was aber durch die jetzige Einrichtung der Berliner Buchhändler-Börse nur zu sehr geschieht. Begreiflicher Weise hat man sich noch nicht einmal Mühe gege ben, dem neuen Institute durch ein nolhwendig dazu gehöriges „Buch- Handelsgericht" Respekt und Halt zu verschaffen. So wollen wir we nigstens den transscendenten Wunsch aussprechen, daß man sich so viel Gewinn- und Associalionseinsichlzu verschaffen suchen möge, um nach träglich mit gemeinsamer Kraft das neue Institut gehörig zu organisi- ren, jedenfalls aber ihm das zu nehmen, was nur hemmend auf die Production der Verleger, hemmend also auch auf die Geschäfte der Soc timentshändler wirken muß. Zur Drcißiggroschcn-Sache. I. Fahle» impoiiircn. — Wem? Kürzlich war im B.-Bl. unter der Aegide des trivialen: „Zah len beweisen", behauptet: daß die Mehrzahl der Buchhandlungen noch in alten Groschen rechne. Darauf ist zu erwidern: daß in den Buchhändlecverzeichnissen eine sehr große Menge Firmen mit aufgeführt werden, die mit dem Buchhandel in Abrechnung nicht stehen. Schreiber dieser Zeilen hat ein mittleres Sortiments- und Verlagsgeschäft in einer Stadt, in wel cher das Schulzsche Adreßbuch 19 Firmen aufweist: er steht aber, sich selbst mit eingeschlossen, nur mit 9 davon in Rechnung. Diese neun Buchhandlungen haben sich nun jetzt sämm tlich für die Neugroschen entschieden und erklärt. Wenn also von den 19 Firmen des Platzes nur diese 9 Buch handlungen sich für die Neugroschcn erklärt haben, — so dgrf man gleichwohl ungescheut behaupten, daß „die Mehrzahl der hiesigen Buch handlungen noch nach alten Groschen rechne." — ?.
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