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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1933
- Strukturtyp
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- 1933-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1933
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- Deutsch
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Dircktvcrtrieb viel zu verwischt sind oder verwischt gemacht wer den können, ist es nicht damit getan, allein den unlauteren Wett bewerb zu bekämpfen, sondern das Sortiment muß darauf be stehen, daß jeder direkte Verkauf des Verlegers an den Konsu menten unterbleibt und daß damit der gesunde Zustand wieder her- gestellt Ivird, der mit wenigen Ausnahmen bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bestanden hat, nämlich daß der Verleger verlegte und der Sortimenter an den Kunden verkaufte. Verfolgt man von damals bis heute die Entwicklung, so findet man unschwer, daß keineswegs »natürliche Bedürfnisse« des Mark tes diese ganz unnatürliche Gestaltung erzwungen haben, sondern daß die Vertretung rein egoistischer wirtschaftlicher Inter essen, zuerst eines großen und rücksichtslosen Verlegers und in seiner Gefolgschaft ganz allmählich fast des gesamten Großverlags die heutige Notlage hervorgcrufen hat. Wenn die Denkschrift des Vcrlcgcrvereins sagt: »Sache des Sortiments muß es sein, selbst durch stärkste Aktivität das Publikum dazu zu erziehen, daß es seine Buchkäufc nur noch im Buchladen tätigt«, so muß diese Belehrung angesichts der Brutalität der geschilderten Tatsachen als abwegig, vielleicht sogar als leichter Spott zurückgewicscn werden. Im einzelnen wird auf diese Frage noch unter Ziffer 2 der nachfolgenden Ausführungen eingegangen werden, bei denen wir uns an die Bezifferung des Sofortprogramms des Börscnvcrcins halten, die auch die Denkschrift des Deutschen Vcrlcgcrvereins übernommen hat. 1. Der Börsenverein als Zwangsorganisation. Den Ausführungen der Denkschrift des Deutschen Verleger vereins wird im allgemeinen zugestimmt. Die Frage der Zwangs- mitglicdschast ist eng verbunden mit der Frage der Konzessionic- rung und des Lieserungszwanges an konzessionierte Buchhändler. Die aus 8 6 der Satzung des Börsenvereins gegründete Verneinung des Lieserungszwanges ist unsittlich und sollte schon vor Erreichung von Zwangsorganisation und Konzessionicrung aus der Satzung beseitigt werden. Denn dem durch Gesetz geschützten Monopolrecht jedes Verlegers an jedem seiner Verlagswerkc steht die Pflicht gegenüber, dem durch Börsenvereins-Mitglicdschast anerkannten Sortimenter zu liefern und nicht selbstherrlich jede Lieferung zu verweigern, wie cs z. B. eine Berliner Verlagsfirma in unrühm lichster Weise tut. Die Verneinung des Lieserungszwanges ist seinerzeit durch eine andere Berliner Vcrlagssirma in die Satzung gekommen, die auch auf anderen Gebieten dem Gcsamtbuchhandel ihre Diktate aufzwingt. 2. Staatliche Konzessionicrung aller buchhändlcrischen Betriebe. Erst die staatliche Konzessionicrung des Buchhandelsgewcrbes gibt den Unterbau ab sür den Orgauisatiouszwang. Denn erst die Möglichkeit einer Entziehung der Konzession ermöglicht der Organi sation die Aussicht im Interesse des Staatsganze» und des Gewerbes selbst. Gerade bei Herstellung und Vertrieb des Buches, das Arznei oder Gift darstellen kann, müssen Maßstäbe angelegt werden, die bei anderen Waren entbehrlich sind, weil diese niemals in dein Maße schädlich wirken können wie gerade das Buch. Ebenso wie uian seit jeher Apothekerwaren nicht ohne staatliche Aufsicht ver kaufen läßt, ebenso wie man die Lebensiuittelwirtschaft, die Gast wirtschaften und die Verbreiter geistiger Nahrung, wie Theater, Film usw., kontrolliert, ebenso bedarf auch die Buchwirtschast einer Kontrolle, die allein durch die Konzessionicrung des Ge werbes erzielt werden kann. Die Prüfung der Bedürsnissragc spielt hier eine wesentliche Rolle. Erlaubt man den Handel mit Büchern jedem, der zwar einen Gewerbeschein aber keine berufliche Eignung besitzt, so be steht nicht nur die Gewißheit, daß solche ungeeigneten Elemente sich jeder Kontrolle zu entziehen vermögen, sondern man läuft auch die Gefahr, daß die große Zahl ungeeigneter Gewerbetreiben der die Lcbensmöglichkciteu der geeigneten vernichtet und daß so ein buchhändlerisches Proletariat entsteht, das keiner Knlturaufgabe mehr gewachsen ist. Ganz abwegig ist der Gedanke, daß durch Konzessionicrung des Buchhandels die Privatinitiative unterdrückt und den konzessio nierten Betrieben ein müheloses Vertricbsmouopol geschaffen wird. Stets wird der Tüchtige und Umsichtige oben bleiben, und keine Konzessionicrung wird dem Untüchtigen etwa von Staatswegeu 470 seine Existenz garantieren. In den Ländern, die eine Konzcssionic- rung des buchhändlerischen Gewerbes cingesührt haben, ist der Nachweis hierfür längst erbracht, ebenso wie der Nachweis dafür, daß die Konzessionicrung keineswegs einen Rückschritt in der Ent wicklung von Buchherstcllung und Buchvcrtricb bringt, sondern in, Gegenteil durch eine Auslese der Tüchtigen und Geeigneten das Gewerbe höher führt. Gerade die Bekämpfung buchhändlcrischcr Wiederverkäufen und Auchbuchhändler durch den verantwortungs bewußten Buchhandel hat gezeigt, daß mangels staatlicher Macht mittel dem Vertrieb von Schund und Schmutz nicht bcizukommcn war; denn Schund und Schmutz sind niemals durch den seßhaften, gelernten Buchhändler vertrieben worden, sondern ausschließlich durch Betriebe, die unter dem Schutze der Gewerbefrcihcit und mit Unterstützung gewisser Verlage den Geschmack ihrer Abnehmer ver dorben, das Umsatzvolumen für das wertvolle Buch verringert und die Lcbensmöglichkeitcn des kulturell hochstehenden Buchhan dels vernichtet haben. Wenn die Denkschrift des Deutschen VcrlcgervcreiuS durch Nennung von unkontrollierbarcn Prozentsätzen solcher Betriebe, die aus Herstellung und Vertrieb gemischt sind, den Eindruck zu erwecken sucht, als sei der direkte Vertrieb des Verlags etwas ganz Natürliches und Notwendiges, so muß dieses statistische Material sogar noch als ganz unzureichend bezeichnet werden, weil ein noch weit größerer Prozentsatz der deutschen Verleger, ohne sich als gemischter Betrieb zu bezeichnen und ohne eigene Verkaufsstellen zu unterhalten, vom Bcrlagskontor aus den direkten Vertrieb, ver einzelt oder in großem Ausmaße, vornimmt und dort bezüglich der Preisbildung und sonstiger Vcrtricbsmaßnahmcn noch weit weniger kontrollierbar ist als bei Unterhaltung eigener Verkaufs stellen. Gerade aber diese unkontrollierbarc Tätigkeit des direkt vertreibenden Verlags schädigt das Buchgewerbe weit mehr noch, als wenn der Verleger eine eigene Verkaufsstelle mit eigenen Ver- tricbsangcstcllten und Geschäftsunkosten aller Art unterhält. Die verlegerische Denkschrift bezeichnet den Dircktvcrtrieb des Verlags »als kostspieligen Notbehelf, bei den, die Ersparnis der Handels spanne zur Kostendeckung nicht ausreicht«. Wenn dem, auch ohne Preisunterbietung, so ist, dann ist nicht cinzusehcn, warum der Verlag nicht, wie jeder solide Fabrikant, dazu übergehen kann, zwar die notwendige Werbung sür seine Produktion vorzunch- meu, den Verkauf selbst aber dem volkswirtschaftlich notwendigen Handel zu überlassen. Das Verlangen der Denkschrift, das Sorti ment müsse zunächst durch besondere Vorkehrungen die lückenlose Übernahme des gesamten Vertriebs gewährleisten, d. h. doch wohl die gesamte Produktion des Verlags aufnchmen, ist unerfüllbar. Eine solche Einrichtung, selbst wenn sic geschaffen werden könnte, dürste aber auch unerwünscht sein, weil sie die Produktion risiko reicher oder überflüssiger Bücher maßlos steigern müßte. In dem Augenblick, wo das Sortiment der Gefahr ledig wird, in seinem Verkehr mit dem Konsumenten und seinen Vertricbsmaßnahmcn dauernd vom Produzenten durch dessen unkontrollierbaren Dirckt- verkchr gestört und geschädigt zu werden, kann und wird es weit intensiver sür das gute Buch werben, weit größere Kosten und Mühe sür diesen Vertrieb auswcnden, als wenn cs stets mutmaßen muß, daß der Verleger ihm durch vorweggenommcne Eigenwcr- buug jeden halbwegs lohnenden Absatz bereits entzogen hat. Die Konzcssionsfordcrungcn des Sortiments sind nicht »über spitzte einzelhändlcrischc Wünsche«, sondern es wird nur der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß nicht die »unter eigenen Ge setzen« stehende Arbeit des Verlags im Vordergrund der Betrach tung stehe, sondern die buchhändlcrische Gesamtwirtschast unter dem ungeschriebenen Gesetz von Treu und Glauben. Auch den Dircktvcrtrieb der Fachzeitschriften betont die Denk schrift des Vcrlcgcrvereins besonders stark. Es mag schon sein, daß die behaupteten 90 Prozent dieses Vertriebs durch Postbezug oder direkt vom Verlag erfolgen, sicher aber nicht Ivegcn der »innigen Wechselwirkung zwischen Verlag und Leser», die sehr selten vorhanden sein dürfte, sondern weil der Verlag aus Be- quemlichkcitsgründcn, aus Gründen der Ausnutzung des Adressen- niaterials und wegen der Einsparung der Handelsspanne den Post bezug besonders pflegt und durch steten Hinweis aus ihn in seinen Zeitschriften auch solche Abnehmer ihm zusührt, die durch das Sortiment geworben worden sind und oft lange Zeit durch das
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