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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1933
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- 1933-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1933
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Sortiment bezogen haben. Gerade die Zeitschrift, die wöchentlich oder monatlich vom Kunden im Buchladen abgcholt oder dem Kunden vom Buchhändler zugestellt wird, bringt diese »innige Wechselwirkung« hervor, aber in durchaus praktischem Sinne in sofern, als sie den Kunden die Kenntnisnahme von Büchern im Buchladen ermöglicht, die bei dem unpersönlichen Postbezug völlig entfällt. Über die Frage der Rabattkürzung, die die Denkschrift des Verlcgcrvcreins für den Fall aufwirft, daß eine Konzessionierung des Buchhandels Gesetz wird, sich auszulasscn, wäre verfrüht; noch stets hat der Verlag Rabattkürzungcn in Aussicht gestellt, wenn das Sortiment Rechte geltend gemacht hat. Daß der buchhändlcrischc Rabatt stets der Leistung angcpaßt sein must, ist unbestritten und volkswirtschaftlich gesehen eine Notwendigkeit. Ebensowenig wird auf die Wünsche der Denkschrift hier ein- gcgangcn, die für den Fall geäußert werden, daß die Konzcssionic- rung auch gegen den Wunsch des Verlags Gesetz wird. Es wird gern zur Kenntnis genommen, daß der Verlag der Einführung einer Konzessionierung, auch für den Verlag selbst, nicht wider sprechen will »um des Sortimentes willen«, das als »gegebene B c r t r i e b s s o r m für den Buchhandel« von der Denk schrift ausdrücklich anerkannt wird. 3. Ausschaltung der Betriebe der öffentlichen Hand, der Gewerk schaften, politischen Parteien, Vereine usni. Die Interessen von Sortiment und Verlag sind hier ziemlich gleichgerichtet. Ebensowenig wie Behörden, Gewerkschaften, Ver eine und Parteien anderen Gewerbetreibenden Konkurrenz ma chen, wenn nicht wie bei Post, Eisenbahn, Elektrizitätswirtschast usw. ganz bestimmte, ini allgenieinen Etaatsinteresse vorliegende Gründe vorliegcn, ebensowenig sollten sich auch alle genannten Stellen am Buch und am Buchhandel vergreifen. Das behördliche Interesse an der Buchwirtschast sollte sich darin zeigen, daß einem gesunden Buchhandel mit seinen zahllosen Aufgaben der Weg ge ebnet, nicht aber daß ihm vernichtende Konkurrenz bereitet wird. Parteien, Vereine und Gewerkschaften haben gewiß andere Auf gaben zu erfüllen, als dem Buchhandel, Verlag wie Vertrieb, ins Handwerk zu pfuschen nnd Kaufkraft wcgzunehmcn, oft noch nnt Hilfe höchst anfechtbarer Druckmittel auf ihre Mitglieder. 4. Der scstc Ladenpreis. Der feste Ladenpreis muß nnt ganz geringen Ausnahmen wieder hcrgcstellt werden und unter staatlichen Schutz kommen. Wenn der Verlag eine Vielheit von Verkaufspreisen wünscht, so teilt er damit die Abnehmer seiner Bücher ein in Kunden mehr oder minder verschiedenen Rechts. Das ist Unrecht an denen, die den oft krummen Weg zur Erlangung von Preisvorteilen nicht kennen oder zu stolz sind, ihn zu gehen. Nichts schafft dem Buch handel größeren Abbruch an seinem Ansehen als Preisunsicherheit. Als berechtigt ist neben dem Ladenpreis eigentlich nur anzu- crkennen: 1. ein Subskriptionspreis bis zum Erscheinen des Werkes, weil er das Risiko dem Verleger abnimmt, 2. ein Behördcnprcis in den Fällen, wo die Behörde vertrag lich an der Herstellung eines Werkes beteiligt ist, ' 3. ein mäßiger und tragbarer Nachlaß bei Großabnehmern. Alle anderen Vorzugs-, Anreiz-, Ausnahme- oder Vereinsprcise sind schädlich für Wirtschaft und Ansehen des Buchhandels und öffnen der Hintergehung der Kundschaft und der Schleudere! alle Türen. 5. Staatliche Gchilsenpriisung. Für den Fall, daß die Konzessionierung des buchhändlerischen Gewerbes von der Fachbildung des die Konzession Nachsuchendcn abhängig gemacht wird, ist die staatliche Prüfung notwendig und erwünscht. 6. Wiedcraussiilliing der Kulturetats. Es dürfte Einstimmigkeit im Buchhandel darüber herrschen, daß, ganz abgesehen von der schwierigen Wirtschaftslage des Buch handels, die heutige mangelnde Versorgung der öffentlichen Büche reien und der Bildungsanstalten mit Büchern und Zeitschriften einen unwürdigen Zustand hcrvorgcrufen und schwere Gefahren für die Ausbildung der Volksgenossen gezeitigt hat, besonders sol cher, die der Wissenschaft zu dienen haben. Ärzte, Richter, Lehrer ohne genügende wissenschaftliche Ausbildung müssen als Gefahr für die deutsche Zukunft betrachtet werden. 7. Buchgemeinschastcn. Den Ausführungen der Denkschrift des Vcrlegervereins muß in allen Punkten widersprochen werden, weil die Behauptungen der Verteuerung des Buches bei Dezentralisierung des Vertriebs, der Unmöglichkeit des Vertriebs auf dem flachen Lande usw., gänz lich unbewiesen sind. Denn wo die Buchgemeinschaft mit ihrem Prospektmaterial hingclangen kann, kann es auch der Buchhandel; der ausgebreitete Vertrieb von Zeitschriften und Lieserungswerkcn beweist das zur Genüge. Ein Kredit für die Abonnenten der Buch- gcmcinschaften, von dem die Denkschrift des Vcrlegervereins spricht und den das Sortiment angeblich nicht gewähren könne, kommt gar nicht in Frage, weil die Buchgemeinschaften überhaupt keinen Kredit gewähren, sondern ihre Lieferungen unter Nach nahme ausführen. Der große volkswirtschaftliche Schaden, den die Buchgemeinschastcn anrichtcn, ist unter anderem darin zu sehen, daß sic Kaufkraft auf lange Zeit vorweg festlegen und ihre Käufer zur Unselbständigkeit und Kritiklosigkeit systematisch erziehen, wäh rend das Gegenteil erwünscht ist. Der Wunsch mancher Verleger, durch Lizenzverkäufe an Buchgcmeinschaftcn geschäftliche" Sonder- vortcile zu erringen, schädigt nicht nur die Teile des Verlags, die solche Verkäufe ablchnen, sondern schädigt vor allem auch das ganze junge Schrifttum, das von solchen Lizenzverkäufen ausge schlossen wird. Eine Lizenzausgabe für den Buchgemeinschastsver- tricb an eine viertel Million unkritischer Menschen macht den Ver trieb von hundert verschiedenen Werken ebcnsovieler aufstrebender Schriftsteller fast unmöglich. 8. Buchvcrlag und Buchvertrieb der Warenhäuser. Auch hier wird der Denkschrift des Verlegervcreins in vollem Umfange widersprochen. Das Buch gehört nicht ins Warenhaus, weder das neue Buch, noch der Ramsch, welch letzterer immer im Warenhaus vorherrschen wird, weil er vorteilhafter eingekauft wird, und zwar weniger nach dem inneren Wert des Buches, als vielmehr nach Umfang und anderen äußeren Merkmalen. Das An- rcißertum der Warenhäuser, das auch die Denkschrift des Verleger- Vereins anerkennt, ist etwas dem soliden Buchhandel Wesens fremdes, gleichviel ob es sich um Romane, halbwissenschaftliche Werke oder Jugcndschriften handelt. Die breiten Volksschichten, die nach Ansicht der Denkschrift des Vcrlegervereins das Sorti ment nicht zu erreichen vermag, haben längst die Scheu vor dem Buchladen verloren, sic werden ihn aufsuchen und dort literarisch besser beraten sein als von Warenhausverkäufern, die, wie z. B. in der Weihnachtszeit, häufig genug durch Verkäufer oder Verkäufe rinnen aus der Strumpf- oder Hansgerätcabtcilung nach Bedarf ergänzt werden. Daß die Warenhäuser für gewisse Verleger gute Abnehmer und sichere Zahler sind, sei unbestritten, dieses privat- wirtschaftliche Interesse etlicher Verleger mindert jedoch keineswegs den Schaden, den die Warenhäuser in fast jeder anderen Beziehung anrichten. Das schrittweise Vorgehen, das vom Verleger- Verein für die Auflösung der Buchabteilungen der Warenhäuser notfalls vorgeschlagen wird, ist abzulchnen. Wenn die Denkschrift des Deutschen Vcrlegervereins zwar den Einzelhandel des Warenhauses mit Büchern offensichtlich schützen will, gleichzeitig aber den eigenen Buchvcrlag der Waren häuser bekämpft, so ergibt sich daraus aus das deutlichste das Vor herrschen rein privatwirtschastlichcr Interessen in dieser Frage, weil bei der Beurteilung der kulturellen Schädigung Buchverlag und Buchvertrieb der Warenhäuser, die stets eng verwandt sein werden, nicht getrennt werden können. 8. Leihbüchereien. Nachdem den Warenhäusern aus Gründen der Zuverlässigkeit das Unterhalten von Leihbüchereien vom Oktober ab bereits unter sagt worden ist, muß aus denselben Erwägungen die Seuche der unkontrollierbaren, wilden Leihbüchereien eingedämmt werden. Die Deutsche Buchhändlergildc und der Börsenvercin haben diese Ausgabe bereits in die Hand genommen und erwarten die Unter stützung der maßgebenden Kreise der Regierung. 471
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