Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1933
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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10. Die Pflege der Ausfuhr des deutschen Buches nach allen Ländern, die an deutscher Wissenschaft und Literatur und damit am deutschen Wesen Interesse haben, muh allen betei ligten Kreisen gleichmähig am Herzen liegen. Wenn die Rcichs- bchörden hierzu ihre tatkräftige Unterstützung leihen, wird der Buchhandel das dankbar begrüßen. Berlin, im Juni 1933. Paul N i t s ch ui a n n, Erster Vorsteher der Deutschen Buchhändlergilde. Grundsätzliches zurbuchhiindlerischen Arbeit. (Aus: Der deutsche Buchhaudluugsgehilfe, Zeitschrift der Buchhaud- luugsgehilfen im DHV.) Eiuem großen im Juuiheft der Zeitschrift »Der deutsche Buch handlungsgehilfe« erschienenen Aufsatz über die »Neuerscheinungen 1932/33« entnehmen wir mit Erlaubnis der Schriftleitung dieser Zeit schrift folgenden Abschnitt, der für den gesamten Buchhandel wichtige Geöankengänge enthält: »Der 5. März bedeutete endlich den Anfang einer neuen Arbeits möglichkeit, deren Sinn auf literarischem und buchhändlerischem Gebiet nur die Verwirklichung und ungestörte Verwertung der beiden für alle literarische Kritik richtunggebenden Maßstäbe sein kann, näm lich die Rücksicht auf das seelische Leben des deutschen Volkes und auf die künstlerische Sauberkeit des zu beurteilenden Schrifttums. Zu diesen beiden Maßstäben kommt aber ein Neues hinzu: Dieses Nene besteht darin, daß es uns nunmehr möglich geworden ist, die Prüfung der Neuerscheinungen der deutschen Verlage im Hinblick auf den deutschen Buchhändler nicht mehr nach nur literarischen Ge sichtspunkten, sondern in mindestens gleichem Maße nach erziehlichen Gesichtspunkten vornehmen zu können. Wenn man heute einen Blick wirft über einige der für die Volks- und Stadtbüchereien ausge stellten schwarzen Listen, so wird man mit Erschrecken dessen erst richtig gewahr, welch unerhörter Schmutz und Schund unserm Volke in den letzten fünfzehn Jahren aufoktroyiert wurde. Wer die meiste Schuld an dieser Tatsache trägt, das soll hier nicht im einzelnen untersucht werden. Wir sind es aber der inneren Sauberkeit unseres Standes schuldig, offen zuzugeben, daß dabei auch der Buchhändler nicht ganz unbeteiligt war. Denn was bis vor kurzem noch in hundert öffentlichen Büchereien stand, das war in den letzten Jahren in tausend einzelnen Kanälen auch ins übrige Volk geflossen, und in den meisten dieser Fälle lag die letzte Entscheidung darüber, welches Buch den Weg vom Buchhändler in die Hand des Lesers zu gehen habe, eben doch beim Buchhändler. Wenn dem nicht so wäre, dann müßten wir ja ernstlich für die innere Berechtigung und für die Zukunft unseres Standes fürchten. Es ist daher für die vom Buch händler im neuen Deutschland zu leistende Arbeit von größter Be deutung, daß auf der diesjährigen Kantateversammlung in Leipzig überall mehr oder weniger deutlich die Einsicht sich durchzusetzen vermochte, daß dem Buchhändler eine sehr wichtige Nolle innerhalb des neuen deutschen Kulturschaffens zukomme; in der Literatur eines Volkes findet seine Kultur ihren Niederschlag, an bedeutsamster Stelle der geistigen Vermittlung aber steht der Buchhändler, und er muß von sich selber fordern, daß seine Arbeit mehr als bisher ausgerichtet wird nach dem Gesichtspunkt, was dem geistigen Leben seines Volkes not tne. schlechte Bücher sind intellektuelles Gift, sie verderben den Geist', sagt Schopenhauer. Der deutsche Buchhändler hat es weit gehend in der Hand, zu verhüten, daß schlechte Bücher den Weg ins Volk finden. Alle aber, die irgendwann und irgendwo die verant wortungsvolle Arbeit des Buchhändlers zu unterstützen haben, be sonders die deutschen Literaturhistoriker, mögen darauf achten, daß bei ihrer Tätigkeit die eben umschriebene Verantwortung nie außer acht gelassen werde. Eines der Haupterfordernisse in dieser Hinsicht ist, endlich einen Schlußstrich zu ziehen unter den Superlativwahnsinn der Buchkritik liberalistischcr Prägung. Der Buchhändler verzichtet gern darauf, daß man ihm jeden Tag einen neuen, bis dato unbekannten .Meister' von .überragender Bedeutung' kreiert, oder daß man ihm jede Neuerscheinung als .Meisterwerk' in die Ohren trommelt usw. Jeder, der die Vorgänge auf dem Gebiet des literarischen Lebens in den letzten Jahren einigermaßen aufmerksam verfolgt hat, weiß hier genügend Bescheid und wird um Beispiele solcher Geschmacks und Urteilslosigkeit nicht verlegen sein. Es soll an dieser Stelle daher immer, wenn von Büchern gesprochen wird, versucht werden, dem Buchhändler zu zeigen, wo sich einerseits sein Einsatz lohnt, wo andererseits seine Bemühungen ein Stoß ins Leere sind, und es muß außerdem versucht werden, neue Wege zu zeigen zu einer Form der literarischen Kritik, die geeignet ist, die Stelle der bisher geübten Art von Literaturkritik, die so vollkommen abgewirtschaftet hat, ein zunehmen.« Neue Vorschriften für den deutsch-ungarischen Zahlungsverkehr. Durch eine» Erlaß vom 19. Juni 1933, der jedoch schon seit dem tll. Juni in Kraft getreten ist, regelt das Neichswirtschaftsmini- ftcrium das gegenseitige Abrcchnungsversahre» zwischen Deutschland und Ungarn durch Änderungen und Ergänzungen. Danach werden Zahlungen für ungarische Waren von deutschen Importeure» nach bestimmtem Plan auf ein Sammelkonto der Ungarischen National bank bei der Neichsbank in Berlin geleistet. Als Umrcchnungssatz gilt der Goldparitätsknrs des alten Clearingabkommens vom 13. April 1932 199 Pcngö---RM 73.42 bzw. 199 NM--Pcngö 139.29. Je nach der zu bezahlenden Warengattnng werden die eingczahltcn Reichsmark täglich drei verschiedenen Konten zngcsiihrt, ans denen die deutschen Exporteure befriedigt werden: 1. das bisherige S o n d e r - K o n t o (Clearing- Kontos. Hieraus werden zunächst ungarische Schulden be zahlt, die vor dem 29. April 1932 entstanden sind. 2. D a s K o m p c n s a t i o » s k o n t o I dient zur Befriedigung von Anforderungen. Hierunter sind nach dem Erlaß des Ncichswirtschaftsminiftcrinms alle Forderungen zu verstehen, die zum Zeitpunkt der Begleichung bereits länger als sechs Monate fällig sind. 3. Das K o m p e n sa t i o n s k o n t o II soll der Bezahlung neuer Exporte nach Ungarn dienen. Aus Formularen, die bei jeder Reichsbankstelle schon vorliegen, haben die deutschen Gläubiger ihre alten Forderungen bei der Reichs- bank anzumelden und einen bestimmten Betrag anzugeben, aus den sie freiwillig verzichten wollen. Für die Bemessung dieses Betrages ist grundsätzlich davon auszugehen, daß er nicht mehr als 29 Prozent der Forderungssumme zu betragen braucht. Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung cinzureichen. Sie werden von der Reichs bank der Ungarischen Nationalbank zugeleitet, die ihrerseits nach Prüfung der Anträge von dem ungarischen Schuldner den Pengö- Gegenwert einzieht und nach Abzug des Betrages, aus den verzichtet wird sdes sogenannte» Kompensationszuschusses), die Auszahlung an den deutschen Gläubiger in Reichsmark veranlaßt. Dieser Kom- pensationszuschuß wird der bei der Ungarischen Nationalbank einge richtete» KompensationSkanzlci zngeleitet und von dieser in Form einer Exportprämie zur Förderung des ungarische» Exports nach Deutschland an ungartsche Exporteure verteilt werden. Um zu verhindern, daß die Neichsbank mit Anmeldungen in der nächsten Zeit überschwemmt wird, ist folgender Anmeldnngsplan zu beachten: a> bis zum 1. Juli 1933 sollen Forderungen ans dem Jahre 193l ober frühere, b) bis zum 15. Juli 1933 alle Forderungen ans dem Jahre 1932, c> später alle übrigen Forderungen angcmeldet werden. Diese Art der Anmeldung rechtfertigt sich daraus, daß nach dem Abkommen bei der nach Auswahl der KompensationSkanzlei erfol genden Auszahlung vornehmlich das Datum der Fälligkeit berücksich tigt werben soll. Gläubiger, die außerhalb dieser Reihenfolge Be friedigung suchen, haben einen entsprechenden Antrag bei der zu ständigen Devisenbcwirlschastungsstellc, unter Darlegung der Gründe, zum Zwecke der Weitcrleitnng an das Reichswirtschastsministcrium zu stellen. Nach Genehmigung durch das Reichswirtschastsministcrium werden diese Anträge über die Reichsbank der Ungarischen National bank zur weiteren Veranlassung zugestellt. Private Kompensationsgeschäfte sollen zwar künftig nicht mehr genehmigt werden: über eine Ausnahme berichtet jedoch folgendes Rundschreiben des Neichsvcrbandcs des Deutschen Groß- und Über seehandels E. V., Berlin, vom 22. Juni 1933 sN.-Nr. 198 Ba./K.): » Das Ncichswirtschaftsministcrinm nnd die zuständi gen ungarischen Behörden haben bei de» letzten Wirtschaftsver handlungen einem Konsortium deutscher Firmen, welchem auch die Deutsch-Ungarische Handelskammer angehört, die Genehmigung zu einem Verrechnungsgeschäft erteilt, bei welchem die in Ungarn f c st l i c g c n d e n deutschen Guthaben verwertet ivcrden können zur Bezahlung der ungarischen Exportfirmen, die Obstund Gemüse nachDcntsch - land liefern. Die Empfänger dieser Lieferungen in Deutsch land zahlen die Faktnrcnbcträge ans ein bei der Neichsbank er richtetes Konto: I. K. Farbeninbustric Aktiengesellschaft Zcntral- Finanzvcrwaltnng, Berlin, Konsortialkonto Obst und Gemüse, Un garn. Von den eingehenden Beträgen sind gemäß Bescheid der Unga rischen Nationalbank jeweils 19 Prozent zur Begleichung der sKortsetznng S. 474.)
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