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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080610
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190806104
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Zeitungsstimme zue Abonuenteuverficherung. (Vergl. Börsenblatt Nr. 105 und 113.) — Die agrarisch-konservative -Deutsche Tageszeitung-, Berlin (Nummer 227, 1908) tritt in einem Artikel, betitelt: Eine Wohlfahrtseinrichtung am Pranger, für die Blätter mit Abonnenten-Berstcherung ein. Sie schreibt: Nachdem sich nun seit einigen Jahren die sogenannte Arbeiter presse vergeblich müde gebellt hat, um in den Augen ihrer Leser schaft die Zeitungs-Abonnenten-Versicherung als -den größten Betrug der Neuzeit- hinzustellen, machen nun auch einige Blätter der bürgerlichen Parteien, -von keiner Sachkenntnis getrübt-, den Rummel mit. Selbst die arme Regierung soll das bedrohte Prestige der Arbeiterpresse durch möglichst schnelle Unterdrückung dieser »faulen Blüte der Neuzeit- retten. Denn des Pudels Kern in dem ganzen Vorgehen der roten Presse und ihrer Mithelfer ist doch die Sorge: nun lesen die Arbeiterfamilien keine zwar schlechten, aber ungefährlichen Kolportageromane mehr, sondern bekommen schmackhaftere, gesundere und oolksaufklärende Kost vorgesetzt, und das wollen die nur für ihre irreführenden Tendenzen fechtenden Banausen eben nicht. Daß nebenbei der natürliche Konkurrenzneid der Zeitungen bei dieser Angelegenheit ebenfalls ein kräftiges Leit motiv abgibt, braucht man kaum zu erwähnen. Was ist und was will denn eigentlich die Abonnenten versicherung? Statt des sonst von den Arbeiterfamilien gelesenen Kolportageromans in 10-, 15- oder 20-Pfennig-Heften, dem bisher alle noch so bombastisch angekündigten Volksbildungs-Ver einigungen nicht das geringste anhaben konnten, erhalten die Leute jetzt entweder eine sonst ohnehin von ihnen gehaltene, aber -nicht sozialdemokratische« Zeitung oder ein belletristisches Heft von 16-20 Seiten Umfang mit besserem Lesestoff und sogar illustriert und werden nebenbei noch besonders gegen Unfall, dem der Arbeiterstand ja in erster Linie ausgesetzt ist, so lange sie Abonnenten bleiben, kostenfrei ziemlich hoch versichert. Jeder im Versicherungswesen Erfahrene weiß, daß es keinem Arbeiter einsällt, sich zu den hohen Prämiensätzen der Versicherungs gesellschaften gegen Unfälle zu versichern; von dem umständlichen Aufnahmeverfahren ganz zu schweigen. Aber die bequeme und fast kostenlose Art der Versicherung durch ihre Zeitschrift leuchtet dem praktischen Sinne des einfachen Mannes ohne weiteres ein. Er zahlt gern seine ihm passende Lektüre und weiß aus den massen haften Beispielen, daß diese billigste Art der Volksversicherung ihm im Unglücksfalle schnelle und sichere Hilfe bringt. Die gute Auf nahme und schnelle Verbreitung der Blätter mit Versicherungszu gabe ist der beste Beweis für ihre Notwendigkeit, und es sind deshalb einsichtige und uninteressierte Volksfreunde auch Freunde dieser neuen Versicherungsart. Dem Arbeiter liegt gar nichts daran, eine Versicherung auf Lebensdauer abzuschließen, die ihm jährlich 30—40 Mark kostet und ihm nur die trockene Versicherungs quittung bringt. Auch soll er hier quartalsweise eventuell gleich 10 Mark bezahlen, was für sein Budget zu hoch ist. Die 10—20 Pfennig wöchentlich für das gern gelesene Wochenheft oder seine Zeitung gibt er gern und kann sie leicht geben. Wenn man in Er wägung zieht, daß heute schon Millionen deutscher Arbeiterfamilien diese beliebte Versicherungsart benutzen und jährlich mehrere Millionen an Unfallbeträgen ausgezahlt werden, so kann man den Segen berechnen, den diese bequeme, praktische Versicherungs art geschaffen hat. Auch der Umstand, daß die meisten Arbeiterfamilien doch nur eine beschränkte Reihe von Jahren die Versicherung benutzen, weil sie schließlich bei einem Berufswechsel, bei Selbständigmachen u. dergl. die Versicherung nicht mehr gebrauchen und deshalb auch nicht genötigt zu werden brauchen, einen namhaften Betrag für die Prämienreserven L konäs psräu zu zahlen, wie bei der Lebens ader Unfallversicherung sonst üblich, macht den Betrieb der Abonnentenversicherung so einfach, praktisch und billig für unsere werktätigen Mitbürger. Daß sich natürlich bet der Abonnentenver sicherung auch hin und wieder Schädlinge einschleichen, die im Trüben zu fischen suchen, ist selbstverständlich. Wo wäre das nicht der Fall? Bestand und Zulauf hat aber nur die Zeitung oder Zeitschrift, die ihre aus der Statistik sorgfältig berechneten Unfall-Auszahlungen stets pünktlich auszahlt und vor allem auch redaktionell etwas Wertvolles bietet. Und das wissen die Verleger dieser Versiche rungsblätter sehr wohl, und bei unparteiischer Betrachtung der Angelegenheit ist es auch jedem Einsichtigen klar genug, daß diese Verleger noch mehr als die Versicherungsgesell schaften aus eigenem Interesse gezwungen sind, so kulant als möglich gegen ihre Abonnenten zu verfahren, weil sie selbige sonst von einer Woche zur anderen verlieren würden. Wegen der 10 oder 20 pro Woche können sie keine Erfüllungsklage gegen ab springende Abonnenten anstcllen, das ist bei der Menge der Abonnenten praktisch undurchführbar. Ein beliebtes Kampfmittel gegen die Abonnentenversicherung ist das Hervorheben der mangelnden Kapitalreserve für die Zu kunft. Es ist kennzeichnend für die Begriffsschwere der Tadler, daß sie sich nicht klar darüber werden, daß bei der Zeitungs versicherung solch eine Reserve absolut keinen Zweck hat. So lange der Abonnent bleibt und zahlt, ist er versichert und die Zeitung zur Auszahlung der eventuellen Unfallsumme ver pflichtet. Sollte die Zeitung ihr Erscheinen einstellen, dann fällt die Abonnementszahlung sofort weg und der Abonnent hat absolut keinen Schaden gehabt, denn er war nur für die Zeit seines Abonnements versichert und hat keinerlei Vorauszahlung für eine anzusammelnde Prämien - Reserve oder Rückversicherungsfonds geleistet. Ja, wenn die Zeitungen und Zeitschriften statt des regulären Zeitungs - Vertriebspreises weit höhere Prämienaufschläge forderten, etwa soviel wie die Prämiensätze der Versicherungsgesellschaften betragen, dann würde man die Ansammlung einer größeren Prämienreserve verlangen können. Man vergesse aber hierbei nie, daß die Zeitungen doch keine Versicherungsgesellschaften sind, sondern die Versicherung kostenlos als Zugabe geben und selbige auch nur für die Zeit des Abonnements versprechen. Weshalb also der Lärm? Wer wird geschädigt? Im Gegenteil, diese Art Versicherung ist und bleibt eine Volkswohlsahrtseinrichtung, deren Aushebung Millionen von Arbeiterfamilien erst empfindlich schädigen würde Aus dem englischen AntiquarialKgrschäft. — Die wich tigste Versteigerung, die das englische Antiquariatsgeschäft in der letzten Saison zu verzeichnen hatte, war die der reichen Samm lung des verstorbenen Bischofs Gott von Truro. Einige der kostbarsten Stücke wurden schon vor der Versteigerung einzeln abgegeben, der Rest, bestehend aus 324 Losen, wurde durch Sothebp versteigert. Das kostbarste Stück der Sammlung war ein von Caxton gedrucktes, ausgezeichnet erhaltenes Exemplar der ÜSKSväa aurea des Jacobus de Voragine, das um 1300 Pfund abging. Die Versteigerer wollten auch eine schöne Sammlung von Gebetbüchern Edwards VI. als ein Ganzes abgeben, doch wurden dieselben von den Käufern einzeln erworben. Einige weitere sehr wertvolle Lose, enthaltend die vier ersten Shakespeare- schen Folios, vermochten den angesetzten Preis von 3850 Pfund nicht zu erreichen. Der Gesamterlös der Versteigerung bezifferte sich auf mehr als 12400 Pfund. Schneider. PostauswriSkarten. — Für den inneren deutschen Verkehr besteht die Einrichtung der Postausweiskarten, die dazu be stimmt ist, beim Empfange von Postsendungen Weiterungen zu vermeiden, und auf die bei Beginn der Reisezeit besonders auf merksam gemacht sei. Die Karten dienen als vollgültiger Ausweis an den Postschaltern wie auch gegenüber dem Postbestellpersonal. Bet der Abtragung von Postanweisungen sowie von Wert- und Einschreibsendungen an einen dem bestellenden Boten unbekannten Empsänger, der sich durch Vorlegung einer Postausweiskarte aus- weisen kann, bedarf es daher der sonst vorgeschriebenen Bürg schaftsleistung durch den Gastwirt oder eine andere bekannte Person nicht. Die Postausweiskarten haben eine Photographie, eine kurze Personalbeschreibung und die eigenhändige Unterschrift des Inhabers zu enthalten. Für ihre Ausstellung ist eine Schreib gebühr von 50 zu entrichten. Anträge auf Ausstellung sind an ein Postamt persönlich unter Vorlegung einer unaufgezogenen, nicht zu dunklen Photographie in Visitformat zu richten. Dem Postamt unbekannte Personen haben sich durch eine andere Person, oder in sonst zuverlässiger Art auszuweisen. Postausweiskarten sind ein Jahr, vom Tage der Ausstellung ab gerechnet, gültig. Postausweiskarten, während deren Gültigkeitsdauer im Aussehen des Inhabers solche Änderungen eintreten, daß die Photographie oder die Personalbeschreibung nicht mehr zutreffen, müssen schon vor Ablauf der Frist erneuert werden.
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