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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Berta- für Literatur, Kuast uni» Musik in Leipzig» 6419 Bätzer, Schlesische Märchen. 2 geb. 3 Giese-Jtzenplitz, Ihr letzter Tanz und andere Novellen. 3 ^8; geb. 4 »E. Katz, Schatten. 1 50 geb. 2 -E 50 Lang!, Julie. 1 ^ 50; geb. 2 ^ 50 -ß. Matthes, Der Jünglingsredakteur. 4 .S; geb. 5 Onno, Verse und Geschichten. 2 geb. 3 Vertag der „Neue« Revue« G m. b. H. in Berti«. 6424 Nous Rsvus. I. OsörK. klskt 16. 1 Verlag vr. Wedekiud S- To., G. m. b. H., in Wien. v 1 *Ois Hebt. V. labrKavK. Ilett 1. 50 Nichtamtlicher Teil Pflichtexemplare in Sachsen. in. (Vergl. Börsenbl. Nr. 126 u. 127.) Verhandlungen in der Ersten sächsischen Kammer am 4. Juni 1908. (Nach der Landtags-Beilage zur -Leipziger Zeitung-.) Bei der Beratung von Kapitel 24 des ordentlichen Staats haushaltsetats für 1908/09, betreffend die zum Königlichen Hausfideikommiß gehörigen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft (vergl. Börsenblatt Nr. 126) wurde auch in der Ersten sächsischen Kammer über die Wiedereinführung der Pflichtexemplare in Sachsen verhandelt. Der Berichterstatter der zweiten Deputation Rittergutsbesitzer vr. v. Wächter führte aus: Das Wichtigste bei diesem ganzen Kapitel sei, daß der Titel 15, der die Ausgaben für Vermehrung der Sammlungen betreffe, wieder in der alten Höhe eingestellt worden sei. — Titel 16 ver lange für die Zubereitung, Aufstellung, Unterhaltung und Be zeichnung der Sammlungsgegenstände, Handbibliotheken rc. 8000 Hierzu sei in der jenseitigen Kammer zur Sprache gekommen, daß die Königliche Bibliothek durch Wegfall der so genannten Pflichtexemplare in eine schlechte Lage gekommen sei. Es seien jetzt allerdings einzelne Verlagsfirmen bereit, freiwillig Exemplare von ihren wichtigsten Verlagsartikeln an die Biblio theken abzusühren. Er wolle nur darauf Hinweisen, daß die große Dürr'sche Buchhandlung in Leipzig im Hinblick auf das bevor- stehende Jubiläum der Leipziger Universität von ihren sämtlichen Verlagsartikeln ein Exemplar in sehr schönem Einband der Leipziger Universitätsbibliothek geschenkt habe. Es sei das ein sehr aner kennenswertes Vorgehen, das auch die übrigen bedeutenden Ver lagsfirmen Deutschlands für sich als Muster gelten lassen könnten. In der jenseitigen Kammer sei der Wunsch ausgesprochen worden, die Königliche Staatsregierung wolle möglichst noch in dieser Session des Landtags die Abgabe von Studienexemplaren an die beiden staatlichen Bibliotheken durch einen gesetzgeberischen Vorschlag an die Ständekammern regeln. Die Deputation der Ersten Kammer würde es ja auch sehr gern sehen, wenn die Exemplare wieder an die Bibliotheken abgegeben würden. Es seien ihr aber doch Zweifel gekommen, ob es möglich sei, das durch ein Gesetz den Verleger firmen aufzuoktroyieren. Geh. Rat Prof. 0r. Wacht Er wolle aber nur von Sachen reden, die er verstehe. Er wolle reden von den Pflichtexemplaren, und spreche gleich seine große Freude darüber aus, daß in der Zweiten und auch in dieser Kammer dieser Gegenstand in einer ihn überaus befriedigenden Weise behandelt worden sei. Die Frage der Pflichtexemplare sei identisch mit der Frage, ob es in einem Staate, für den das Prinzip der Pflichtexemplare bestehe, überhaupt eine Stelle geben solle, wo der ganze Schatz der geistigen Produktion — und unter dem Schatz fasse er allerdings auch die minderwertigen Objekte mit hinein —, kurz und gut, die gesamte Masse der geistigen Produktion beisammen sein müsse. Diese Frage, daß eine solche Stelle vorhanden sein solle, müsse jeder unumwunden mit einem Ja beantworten, und es könne nur noch die Frage sein, wie man sich dafür die Mittel schaffe. Ganz zweifellos könnte das nicht geschehen durch etat mäßige Einstellungen, ganz abgesehen von der Höhe der Auf wendungen, die dadurch notwendig würden. Es sei ja bereits in dem Bericht der Deputation der Zweiten Kammer hcrvor- gehoben, in welchem Maße die Pflichtexemplare in Deutschland verbreitet seien. Es sei das in allen bedeutenden deutschen Staaten Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang. der Fall. Auch außerhalb Deutschlands seien Pflichtexemplare so weit verbreitet, daß, wie der Bericht sage, sogar die Türkei sie für notwendig halte. Besonders bedeutsam sei, daß England 5 Pflicht exemplare, Österreich 3 bis 4, Frankreich 2, Italien 2, Schweden 3, Rußland 6 bis 7, Portugal 2, Dänemark 2 und über die Grenzen Europas hinaus auch Amerika und Indien für nötig erachte. Wer einmal das Glück gehabt habe, auf einer Bibliothek wie der des Britischen Museums zu arbeiten, der erfahre erst, was eine gute Bibliothek bedeute. Man habe in Deutschland einen Ansatz dazu in der Berliner großen Bibliothek, und der Aufschwung, den dieselbe genommen habe, sei ja ein ganz außerordentlicher. Man habe aber in ganz Deutschland keine einzige Bibliothek, in der die nationale geistige Produktion auch nur annähernd so voll ständig sich vorfinde wie in England im Britischen Museum. Ähnlich sei nur die große Pariser Nationalbibliothek. Die Lücke, die durch Aufhebung des Lieferungszwangs in der Asseroierung der literarischen Produktion des engeren Vaterlands entstanden sei, sei überhaupt nicht mehr auszufüllen. Sonach sei der Wunsch nach der Wiederbelebung der alten Institution auf das beste fundiert und auch durchführbar. Daß die Verlegerkreise der Sache nicht sehr hold seien, das könne man ja wohl begreifen, obschon der Gedanke, daß eine wirtschaftliche Schädigung der Herren Verleger durch das Pflichtexemplar herbeigeführt werde, ein gänz lich abwegiger sei, denn der Verleger wälze selbstverständlich die geringfügige Belastung ab auf den Autor und auf das Publikum. Das verstehe er. (Heiterkeit.) Der ideale Zweck der Sache werde sicher mehr und mehr Gemeinbewußtsein, und er möchte hier aus drücklich festgestellt haben in bouorow unseres vorzüglichen Verlegerstandes, daß dieser ideale Sinn in ihm lebe und nur auf den Moment warte, wo er zum Durchbruche komme. Ob das durch freiwillige Bereitwilligkeitserklärung oder in der anderen Form geschehe, wolle er noch dahingestellt sein lassen. Die Verleger der Welt, die ab und zu zu Kongressen zusammen träten, hätten jedenfalls in einer Reihe von Kongressen die Lie ferung von Pflichtexemplaren für eine Notwendigkeit erkannt. Schon auf dem ersten Kongresse in Paris 1876 sei dieser Gedanke mit aller Klarheit hervorgetreten, nur zwei deutsche Verleger hätten leider Widerspruch dagegen erhoben. Auf dem Kongresse in London im Jahre 1899 hätte lediglich eine Bemängelung der Zahl (5), nicht aber der Verpflichtung an und für sich stattgefunden. Es sei im Gegenteil in einer überaus präzisen und klaren Weise das Wesen dieser Pflichtexemplare, ihr ungeheurer Wert für die geistige Kultur betont worden. In Leipzig habe man im Jahre 1901 die Frage umgangen. Aber im Jahre 1906 sei sie in Mailand mit aller Entschiedenheit behandelt worden. Er lebe also der Über zeugung, daß der deutsche Verlegerstand sicher an der Spitze der geistigen Entwickelung wandeln möchte, daß er auch hier ernste Schwierigkeiten nicht bereiten und vor allen Dingen nicht kommen werde mit der sogenannten wirtschaftlichen Schädigung des Ver legerstands. Für Sachsen würden natürlich zwei Exemplare in Frage kommen, eins für die Königliche Bibliothek und eins für die Leipziger Universitätsbibliothek. Man dürfe sich nicht bloß damit begnügen, in sympathischer und erfreuter Form auszu sprechen, daß, was seitens der beiden Kammern erörtert worden sei, wirklich das Wesen der Sache darstelle, sondern man sollte den Herrn Minister ersuchen, auf dem von ihm selbst für richtig gehaltenen Wege voranzuschreiten und einen Gesetzentwurf alsbald den Ständen vorzulegen, der die Pflichtexemplare einsühre. Gtaatsmittistrr vr. v. Rüger (nach den stenographischen Niederschriften): Meine hochgeehrten Herren! Ich bin mit dem Gedanken, die Pflichtexemplare wieder einzuführen, durchaus einverstanden und bin hocherfreut, diesen Gedanken in so vorzüglicher Weise näher 833
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