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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1938
- Strukturtyp
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- 1938-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1938
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- Deutsch
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aus unseren Berichten hervorgeht, fast überall ein. Wir tönnen dazu folgende Mitteilungen verzeichnen: »Das beste Werbe mittel aber überhaupt, wenigstens für mich (Sortiment in der Mittelstadt), sind meine großzügig aufgezogene ,Bücher-Schau' und meine auf dem Lande laufenden Ausstellungen, die ich seit dem Jahre 1831 veranstalte und die nicht nur eine augenblickliche, sondern auch eine erhebliche Fernwirkung aufzuweisen haben, denn die Nachfragen auf Grund der Ausstellung hören das ganze Jahr nicht auf. Allerdings erfordern diese Ausstellungen nicht nur eine enorme Arbeitsleistung, und Kapitalinvestierung, sondern auch Initiative und vor allen Dingen sehr viel Idealis mus, den wir aber gern aufbringen, wenn wir alle den Dank der Bücherleser dafür und manches Lob erhalten-. Ebenfalls ein Mittelstadt-Sortiment schreibt: »Eine Jugendschristen- und Bil derbücherschau in meinem 36 Quadratmeter großen Büro, das ich dazu hergerichtet hatte, brachte guten Erfolg-. Dann eine Großstadt-Buchhandlung: »Meine Schulausstellungen, die von Mitte November bis Mitte Dezember durchgesührt wurden, wirk ten sich gut aus«. Ähnliche Äußerungen liegen von mehreren anderen Firmen vor. —^Der Rahmen braucht ja nicht immer so groß zu sein. Ost wird sich schon etwas Besonderes erreichen lassen, wenn im Laden einige Pulte und Tische weggeräumt bzw. zusammengerückt werden und der so gewonnene Platz zu einer geschlossenen Schau benutzt wird. An Aufforderungen und Einladungen zur Besichtigung darf es natürlich nicht fehlen. Das nach wie vor umstrittenste Werbemittel ist für den Sor timenter die Zeitungsanzeige. Langsam bricht sich zwar die Anschauung Bahn, daß sie unbedingt in den Kreis seiner Werbemaßnahmen einzubeziehen ist. Da aber gerade bei ihr die direkten Erfolge oft nicht spürbar und auch nicht meßbar sind, bleibt es unter Hinweis auf die Höhe der Kosten meistens bei dem ersten Versuch. Dabei lehrt die Erfahrung immer wieder, daß erst wiederholtes Inserieren zum Erfolg führt. — Neben einer Reihe von Stimmen, die der Zeitungsanzeige ablehnend gegenüberstehen, haben wir folgende Antworten erhalten: »Als beste Werbemittel haben sich in diesem Jahre Werbebriefe, Schaufenster und Zeitungsanzeigen bewährt- — »Bei einmali gem Erscheinen istirkte die Zeitungsanzeige, wenn sie sehr groß war- — »Eine größere Zeitungswerbung habe ich speziell für ... mit fünf-Inseraten durchgesührt, die sich rentiert hat- — »Katalog und Zeitungsanzeige haben sich gut ausgewirkt» — »Für modernes Antiquariat haben wir durch Zeitungsanzeigen neue Käufer werben können» — »Gute Auswirkung der täglich erscheinenden Anzeigen« — »Zeitungsanzeigen wirkten sich vor teilhaft aus«. Schließlich ist in der Eigenwerbung des Buchhandels noch auf einige vereinzelt angewandte Werbematz nah men hinzuweisen. Für die Zusammenarbeit mit dem Filmtheater z. B. ergab sich verschiedentlich Gelegen heit. Recht beachtenswert erscheint uns die Mitteilung eines Mittelstadt-Sortimenters, daß vom ersten Sonntag nach der Buchwoche bis zum kupfernen Sonntag wöchentlich wechselnde wirkungsvolle Dekorationen an der Ladentür ange bracht wurden. Mit der Plakatreklame in der Stra ßenbahn für ein Heimatbuch hat es ein Großstadt-Sortiment versucht: »Der Erfolg kann schlecht gemessen werden, aber das Publikum sprach davon, was ja die Hauptsache ist«, schreibt die Firma dazu. Die Reklame mit Diapositiven in den Kinos scheint auch vom Buchhandel öfters benutzt zu werden. Als letztes in dieser Aufzählung erwähnen wir die Mit teilung eines durch die Vielseitigkeit seiner Schaufensterwerbung bekannten Großstadt-Sortimentes. Darin heißt es: »Viel trug bei mir zur Belebung des Weihnachtsgeschäfts folgendes bei: Ich hatte einen naturfarbenen Schmalfilm Herstellen lassen, der drei Wochen lang in einem Schaufenster meiner Firma täglich etwa vier Stunden gezeigt wurde. Der Film wurde in meiner Buchhandlung selbst ausgenommen. Es wurden für ver schiedene Altersgruppen Bücher in Gesamt- und Großaufnahmen in der im Laden üblichen Verkaussweise (also mit Käufer und Verkäufer) dargestellt; jeden Tag wurde der Filmabschnitt ge wechselt. Es war für ununterbrochenen Lauf und durch beson deren Schirm für bessere Sicht bei Tag und Nacht trotz beleuch tetem Schaufenster gesorgt. Allgemein wurde dieser neue Ge danke für sehr rasche Orientierung über die gangbarsten Bücher und die sehr deutliche naturfarbige Darstellung beifällig von der Kundschaft ausgenommen. Ich bin gerne bereit, den Berufs kameraden, die Interesse an dieser neuartigen Werbung haben, nähere Auskunft zu erteilen». (Anfragen gibt die Schriftleitung weiter.) Wa. (Schluß folgt., Entscheidungen höherer Gerichte Berichtet und besprochen von Dr. A. Elster (Zuletzt Börsenblatt 1937 Nr. 283) Wieder ein Titelstreit Die Übersetzung eines französischen Stückes »Piston- von Birabeau geht über deutsche Bühnen unter dem Titel »Mein Sohn, der Herr Minister«. Auch ein Film ist danach gedreht worden. Der Rcchtsinhaber des Theaterstückes wollte dem Film die Berechtigung des Gebrauches des gleichen Titels »Mein Sohn, der Herr Minister- verwehren. Das Landgericht Berlin hat durch einstweilige Verfügung dem Begehren entsprochen und die Benutzung des Titels durch den Film untersagt. Das Kam mergericht jedoch hat mit seinem inzwischen rechtskräftig gewor denen Urteil vom 7. November 1937 (Gcw.Rsch. u. UrhR. 1938 S. 84) dem Film das Recht zugesprochen, den gleichen Titel zu benutzen. Mit Recht. Denn da es das gleiche Werk ist, muß auch der Titel der gleiche sein dürfen. Das hat in einem etwas anders liegenden Fall (»Brchms Tierleben«) srüher schon das Reichs gericht ausgesprochen. Es wäre, wie das Kammergericht zutref fend betont, eine Irreführung, den Film unter anderem Titel herauszubringen, wenn das Stück, das im wesentlichen gleichen Inhalts mit dem Film ist, durch jenen Titel gekennzeichnet ist. Wenn auch verschiedentlich Filme, die das gleiche Sujet wie Theaterstücke behandeln, einen neuen Titel suchen, so ist das nach Ansicht des Kammergerichts eher eine Unsitte, als daß es zu einer unterscheidenden Forderung erhoben werden müßte. Ur heberrechtsschutz kommt diesem Titel nicht zu, dazu ist er nicht schöpferisch genug. Auch sittenwidrig ist — ZI UnIWG. — die Benutzung nicht, weil ja der Titel tatsächlich diesem Sujet ge hört. »Erscheint; die Verwendung des gleichen Titels aus irgend einem berechtigten Grunde geboten, so kann sie auch dann nicht als unsittlich betrachtet werden, wenn sie dem späteren Benutzer unverdiente Vorteile und dem ursprünglichen Benutzer Nachteile bringt. Ein solcher berechtigter Grund für die Verwendung des Titels liegt hier deswegen vor, weil der Film nach deni gleichen Werk hergestellt worden ist. Im Interesse der Allgemeinheit muß unbedingt gefordert werden, daß ein bekanntes Werk in demselben Gebiet nicht unter zwei verschiedenen Titeln erscheint.« — Überdies — sollte der gleiche Titel nicht den beiden Werken gegenseitig nützen, als daß die Beteiligten Schädigung wähnen?! Gcwerbestcucrpslicht des Schöpfers und Verwerters künstlerischer Fotos? Das Obervcrwaltungsgericht hatte (wie Schräders Presse dienst vom 19. Januar 1938 mitteilt) die Frage zu klären, ob ein Verfasser (Studienrat), der im In- und Auslande eine grö ßere Anzahl von Lichtbildern aüfnahm und sie in Buchform mit eigenen textlichen Erläuterungen bei einem Verleger heraus gab, gewerbesteuerpflichtig sei. Das OBG. verneinte dies, da diese Tätigkeit rein künstlerischer Natur sei und eine rein künst lerische Tätigkeit nach Z 3 Nr. 2 Abs. 2 Preuß. Gewst.G. nicht Nr. 42 Sonnabend, den IL. Februar 1938 113
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