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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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144, 24, Juni 1933, Redaktioneller Teil, Börsenblatt s. b. DtschnBuchhandel. Gattin des Dichters, der bekannten Malerin Julia Ponten von Broich, u. v. a. Die ausgestellten Druckwerke stammen zum größten Teil aus den Beständen der Deutschen Bücherei, vieles ist aber auch vom Dichter selbst sowie von den für sein Schaffen interessierten Künstlern beigesteuert worden. Die Ausstellung ist täglich von 7 bis 22 Uhr zu besichtigen. Eintritt unentgeltlich. Else Wcnz-Vivtor-Ausstellung im Deutschen Buchmuseum. Eine Ausstellung des graphischen Werkes der bekannten Bilderbuch- Künstlerin Else Wenz-Vietor findet gegenwärtig im Deutschen Bnch- muscum in Leipzig (im Westflügel der Deutschen Bücherei) statt. - Durch Entgegenkommen der Künstlerin war es der Museumsleitnng möglich, Original und Reproduktion gegenüberzustellen, was einen besonderen Reiz der Ausstellung ausmacht. Die Künstlerin stellte aus ihren eigenen Sammlungen 70 Originale zur Verfügung, ihre Verleger beschickten die Ausstellung mit den entsprechenden Bilder büchern, sodaß sich ein guter Überblick Liber das Schaffen der Künst lerin gewinnen läßt. Die Ausstellung ist wochentags von 9—4 (Sonn abends bis 2 Uhr) bis Ende Juli geöffnet. »Deutsches Schrifttum zur neuen Zeit«. — Unter dieser Bezeich nung veranstaltete die Neisnersche Buchhandlung in Liegnitz in der Zeit vom 1. bis 10. Juni eine Bücherschau in den Ausstellungsräumen der Kunsthandlung Kaulfnß, die auch bei der Presse starke Beachtung gefunden hat. In einem längeren Aufsatz schrieb die Nationalsozialistische Niederschlesische Tageszeitung u. a.: »Fast können die Räumlichkeiten das Schrifttum der neuen Zeit nicht fassen. Die Ausstellung vermittelt eine genaue Übersicht über die Entwicklung der Literatur, die zur neuen Zeit in Beziehung steht. Der Hauptausstellungsraum wird beherrscht von einem neuen Bild Herbert Schnürpels ,Schlageters Erschießung'. Eine ganze Längs seite des Hauptansstellnngsraumes nimmt das nationalsozialistische Schrifttum ein. Erwähnenswert ist ein Büchertisch, ans dem Werke der neuen Mitglieder der Dichterakademie zusammengestellt sind. Bek Betrachtung dieser Zusammenstellung kann man erst ermessen, wie viel Gutes und Schönes uns jahrelang vorenthalten wurde, dank der Unterdrückungsmethoden der fördernden Kräfte des Kulturbolsche wismus. Der Ausgestaltung des Raumes dienen Porträts von Hin- denbnrg und unserem Volkskanzler. — Anläßlich der Eröffnung der Ausstellung gab der Prokurist der Neisnerschen Buchhandlung, Herr- Rothe, geladenen Gästen einen kurzen Überblick über die Entwicklung des deutschen Schrifttums in den letzten Jahren. Bei der sich an schließenden Führung wies Herr Rothe im einzelnen ans die maß geblichen Werke des aufbauenden Schrifttums hin.« Neueitttragungen ins Handelsregister. — Bücherstube Ekkehard Ulbrich, Stargard i. Pomm. F-inanzierungsdienst-Verlag G. m. b. H., Wolterslage, Prov. Sachsen. Geschäftsführer: Direktor Joachim Neumann. reifahrt-Verlag G. m. b. H., Berlin. Gegenstand: Reiseführer und Zeitschriften. Geschäftsführer: Paul Schönwald, Halensee; Rudolf Jonas, Neutempelhof; Walter Voigt, Westend. Gebrauchsgraphik« Druck und Verlag G. m. b. H., Berlin. Ge schäftsführer: Verlagsbuchhändler Albert Engelbrecher, Tem pelhof. Hakenkrenzbanner-Verlag G. m. b. H., Mannheim, N. 3. Nr. 14/15. Geschäftsführer: Kurt Schönwitz, Verlagsleiter. Lesemappe »Wissen ist Macht« Buck L Nademacher, Komm.-Ges., Hamburg. Reiher-Verlag Karl Reiher, Hannover, Eichstr. 17. Verlag Bodensec-Nnndschau G. m. b. H., Konstanz. Gegenstand: Ver lag von Zeitungen und Druckwerken, Büchervertrieb. Geschäfts führer: Heinz Windgassen. Verlag Deutsche Kriegsopferversorgung G. m. b. H., München, Herzog-Wilhclm-Str. 32. Geschäftsführer: Hanns Oberlindvber, Rudolf Wirth, vr. Alfred Dick. Verlag für Jugendertüchtignng und Jugenderziehung Kurt von Hell feld L Co., Kommanditgesellschaft, Berlin. Verlag »Volksgemeinschaft« G. m. b. H., Heidelberg. Geschäftsführer: Rudolf Ritter. Urlaubszeit und Lohnkürzung. — Der Leiter des Tarifamtes der deutschen Arbeitsfront und der Bezirksleiter der deutschen Wirt schaft teilen folgendes mit: »Der Leiter des Tarisamtes der deutschen Arbeitsfront berichtete vor einigen Tagen über Beschwerden über rigorose Urlaubskürznngen sowie über Herabdrückung des Lohnes in Urlaubsfällen. Wie in zwischen schon bekannt gegeben, hat sich unter Punkt 2 ein textlicher Fehler eingeschlichen. Aus diesem Grunde und weil der Bezirks leiter der deutschen Wirtschaft die Stellungnahme des Leiters des Tarifamtes auch zu der seinen machte, hat die Bekanntmachung des Leiters des Tarisamtes der deutschen Arbeitsfront, die also auch eine Bekanntmachung des Bczirksleiters der deutschen Wirtschaft ist, nun mehr folgenden Wortlaut: 1. Für das Jahr 1933 darf die Urlanbsdaner gegenüber den Vereinbarungen des Jahres 1932 nicht gekürzt werden. 2. In jedem Falle ist für die Urlanbszeit, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, der volle ungekürzte Wochenlohn unter Zugrundelegung der 48-Stnndenwochc zu zahlen, wenn nicht seit längerer Zeit verkürzt gearbeitet wurde. Es wird von jedem deutschen Unternehmer erwartet, daß er in Erkenntnis der heutigen Zeit und in Würdigung des menschlichen und des Arbeitswertes seines Arbeiters diesem gern und freudig das gewährt, was er für sich selbst jederzeit in Anspruch nimmt. Zuwiderhandlungen sind unverzüglich an die zuständigen Bezirks leiter der deutschen Arbeitsfront und an de» zuständigen Bezirks leiter der deutschen Wirtschaft weiterzngeben.« Polizeiverordnung gegen Knrpfttschcrmittcl. Der Preußische Minister des Innern hat nach dem Amtlichen Preußischen Presse dienst für den Umfang des Preußischen Staatsgebiets eine Polizei- verordnnng für die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung von Mitteln oder Verfahren erlassen, die zur Verhütung, Linderung oder Heilung von Menschen- oder Tierkrankheiten bestimmt sind. Nach dieser Verordnung ist die öffentliche Ankündigung oder Anprei sung von Gegenständen, Vorrichtungen, Verfahren oder Mitteln, die zur Verhütung, Linderung oder Heilung von Menschen- oder Tier- krankheiten bestimmt sind, verboten: 1. wenn den Gegenständen, Vorrichtungen, Verfahre» oder Mit teln besondere, über ihren wahre» Wert hinansgehende Wirkungen beigelegt werden, oder 2. wenn die Art der Ankündigung oder Anpreisung geeignet ist, irreznführen, oder 3. wenn die Gegenstände, Vorrichtungen, Verfahre» oder Mittel ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen oder 4. wenn Mittel empfohlen werden, welche nur ans ärztliche, beim Gebrauch für Tiere nur ans tierärztliche Anweisung verabfolgt wer den dürfen. Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der bezeichneten Gegenstände, Vorrichtungen, Verfahren oder Mittel steht es gleich, wenn in öffentlichen Ankündigungen ans Druckschriften oder sonstige Mitteilungen verwiesen wird, die eine Ankündigung oder Anpreisung dieser Gegenstände, Vorrichtungen, Verfahren oder Mittel enthalten. Alle denselben Gegenstand behandelnden Polizeiverordnnngen Nach geordneter Behörden verlieren gleichzeitig ihre Giiltigkeit, soweit sie sich nicht ans den Verkehr mit bestimmten, in Listen anfgeführten Ge heimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln beziehen. Jenaer Universitätsjubiläum. — Die Universität Jena begeht Anfang Juli die Feier ihres 375jährigen Bestehens. Aus diesem Anlaß wird in der Universitätsbibliothek eine universitätsgeschicht liche Ausstellung und im Stadtmuseum eine Ausstellung »Jena und seine Studenten« veranstaltet. litt. Liste der Schund-- und Schmutzschriften (109. Liste s. Nr. 132) (Gesetz vom 18. Dezember 1926). — Lfde. Nr. Akten zeichen Ent- Bezeichnung der Schrift Verleger 219 Psch. 114 P.St.München v. 27. 5. 1933 „Sittengeschichte des Weltkrieges". I. und 11. Bd. von vr. Magnus Hirschfeld Verlag für Sexualwissen schaft, ÄchneiderLCo. Leipzig-Wien 220 Psch- 117 P.St.München v. 27. 5. 1933 I. Bd.: Die Grundlagen der Nachkriegserotik, von l)r. Magnus Hirschfeld Verlag für ^ schaff SchneiderLCo. Leipzig - Wien Leipzig, den 17. Juni 1933. Der Leiter der Obcrprüfstelle I. N.: vr. Fabian, Oberregiernngsrat Verbotene Druckschriften. — Auf Grund der §§ 14 und 41 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit tz 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten znm Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 wurde vom Regierungspräsidenten zu Lüneburg am 12. Juni 1933 das Erscheinen der Zeitschrift »D er de n t s ch e L i ch t k ä ni p f e r« — Hefte für Freikörperkultur, Rassen- hygiene, Volksertüchtigung — und die Broschüre »Freikörper kultur — Lebensfreude« von Walter Hcitsch wegen Gefähr dung der öffentlichen Ordnung bis ans weiteres verboten. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 142 vom 21. Juni 1933.) 457
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