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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1933
- Strukturtyp
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- 1933-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1933
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- Deutsch
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MsrÄMMmDtlMM ViMMä Nr. 211. Leipzig, Montag den 11. September 1933. 180. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. V (Nr. IV s. Bbl. Nr. 185). Vekanntnrachlmg In der Denkschrift des Deutschen Verlegervereins im Börsenblatt von, 21. Juni 1933 ist der Nachweis geführt, daß die Möglichkeit der direkten Belieferung des Kunden durch den Verlag neben der Lieferung durch das Sortiment ofsenbleiben muß. Dieser direkte Verkauf ist nur als Ergänzung zulässig. Er darf weder unter Ausschluß des Sortiments noch unter Wahrnehmung von Wettbewerbsvorteilen erfolgen. Der Deutsche Verlegerverein wird in Zukunft auch seinerseits scharf darüber wachen, daß der Grundsatz der Aufrechtcrhaltung der vollen Wettbewerbsfähigkeit des Sortiments auch von einzelnen Außenseitern nicht vernachlässigt oder umgangen wird. Er wird nicht länger Firmen in seinen Reihen dulden können, die durch Verstöße dieser Art den dringend nötigen Arbeitsfrieden zwischen Verlag und Sortiment gefährden. Auch der Verleger hat sich streng an die Bestimmungen der „Buchhändlerischen Ver kaufsordnung" vom 4. Juli 1933 zu halten; er darf im Verkehr niit dem Publikum keine Preisnachlässe und sonstigen Vorteile anbieten und gewähren, die nicht auf Grund der Verkaufsordnung allgemein zulässig sind. Wir ersuchen, sich in Zukunft nach folgenden Grundsätzen zu richten: 1. Eine Werbung für Neuerscheinungen darf der Verleger nicht zu einem früheren Zeitpunkt durchführen, als auch der Sortimenter dazu in der Lage ist; also nicht früher als bis der Sortimenter Kenntnis von dem Erscheinen des betr. Werkes hat und sich somit in die Werbung einschalten und am Vertrieb beteiligen kann. 2. Auf die Möglichkeit des Bezuges durch das Sortiment hat der Verleger bei jeder Werbung und auf allen Werbedruck sachen hinzuweisen. Hat ein Verleger gegen die Verkaufsordnung verstoßen, so behält sich der Deutsche Verlegerverein vor, nach Abschluß des vom Börsenverein durchgeführten Verfahrens seinerseits zu prüfen, ob in dein Verhalten des Verlegers ein Verstoß gegen die guten Sitten zu erblicken und demgemäß gegen ihn vorzugehen ist. In unzulässiger Verallgemeinerung wird immer wieder „dem Verlag" der Vorwurf gemacht, er schädige durch anfechtbare Wettbewerbsmaßnahmen das Sortiment. In Wirklichkeit ist die Zahl der Fälle und der Firmen verschwindend gering, bei denen dieser Vorwurf näherer Prüfung standhält. Aber auch diese wenigen Fälle müssen in Zukunft in Wegfall kommen — zur Auf rechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit und zur Stärkung eines leistungsfähigen Sortimentsbuchhandels. Der Aktionsausschuß und der Vorstand des Deutschen Verlegervereins Die Aussichten des wisserischaftlichen Verlags in Deutschland. Von vr. Oskar Siebeck, Tübingen. I. Die traditionelle Stellung des deutschen wis senschaftlichen Berlages. Es darf als eine Eigentümlichkeit des deutschen Verlagswesens angefprochcn werden, daß Deutschland bis heute auf den verschie densten Gebieten über mannigfaltigere und leistungsfähigere Ver- lagsuntcrnchmungen ausgesprochen wissenschaftlichen Gepräges ver fügt als jeder andere Kulturstaat. Wohl jedem Gelehrten ist eine Mehrzahl von deutschen Verlagen bekannt, deren Produktion für sein Fach schon immer von erheblicher Bedeutung war. Diese Ent wicklung ist zweisellos nur dadurch möglich geworden, daß in kei nem anderen Kulturvolk wissenschaftliche Veröffentlichungen jeder Art eine so breite Resonanz fanden und aller Wirtschaftsnot zum Trotz so willig ausgenommen wurden, wie es von jeher bei uns der Fall war. Auch die standortmäßige Verteilung des wissenschaftlichen Verlages in Deutschland kann als ein getreues Abbild der deutschen Kultur verstanden werden. Beruht deren Eigenart im Gegensatz zu der nivellierenden Zentralisierung z. B. in Frankreich gerade in 21 Walther Jäh, Erster Vorsteher. der Vielfalt landsmannschaftlichcr Geistcsrichtungen, so haben sich auch im wissenschaftlichen Verlag bis heute am Sitz kleinerer Uni versitäten und anderer Hochschulen Unternehmungen behauptet, deren Position auf einzelnen Gebieten bis ins stammverwandte Ausland eine gewisse Anziehungskraft ausübt, während außerhalb Frankreichs kaum ein französisches Verlagsunternehmcn bekannt sein dürfte, das nicht seinen Sitz in Paris hat. Besonders lehrreich ist in dieser Hinsicht ein Blick auf die Schweiz. In den Jahren der deutschen Inflation schien es eine Zeit lang, als ob die Aussicht auf Entschädigung in stabiler Wäh rung zu einer Abwanderung deutscher Autoren zu schweizerischen Verlagen führen könnte. Im wissenschaftlichen Verlag sind das Ivohl ganz seltene Ausnahmen geblieben. Denn cs zeigte sich sehr bald, daß ein Verlag mit so kleinem Aktionsradius sich niemals so weit spezialisieren kann, daß er für seine Publikationen auch nur von ferne die Resonanz finden könnte wie ein Spezialverlag in Deutschland, dem der Natur der Sache nach das ganze deutsche Sprachgebiet osfensteht. So sind z. B. gerade in jenen Jahren nicht weniger als drei repräsentative Werke der schweizerischen Rechtswissenschaft in einem deutschen Verlag erschienen. Auch in der Organisation großer Standardwerke kann der deutsche Verlag auf den verschiedensten Gebieten bis in die neueste Zeit Leistungen ausweisen, die den Vergleich mit ähnlichen Unter-
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