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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1911
- Strukturtyp
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- 1911-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1911
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- Deutsch
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896 Börsenblatt f. b. Dtschtt. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 8, 11. Januar 1911. (Ehlermann) Gratislieferung zu verstehen. Das sollte ausgeschlossen werden. Deshalb ist das Wort Verkauf gewählt. Es ist aber zuzugeben, daß die Worte »eine prinzipielle Entscheidung zu treffen« allerdings mißverständlich waren, und ich fühle mich um so mehr befugt, diese Erklärung namens des Vorstandes abzugeben, als ich der Urheber dieses — wie ich zugeben muß — nicht ganz richtigen Wortlauts bin. Ich möchte aber auch erläutern, warum das so gekommen ist. Der Vereins ausschuß ist in der Tat überall dem Vorstand des Börsenvereins untergeordnet, und der Vorstand des Börsenvereins ist souverän, mit einer einzigen Ausnahme, das ist der § 8 der Satzungen, der von dem Ausschließungsverfahren handelt. Hat der Vor stand dem Vereinsausschuß einen Fall zur Entscheidung über geben, und der Vereinsausschuß kommt zu einem Verdikt, so m u ß der Vorstand die Ausschließung beantragen. Er ist also dann nicht mehr in der Lage, an dem Gutachten des Ver einsausschusses irgend etwas zu ändern, sondern er hat das zu akzeptieren, und eben um das zu vermeiden, und weil sich der Vorstand sagte, daß der vorliegende Fall von einer so großen Tragweite, seine Beurteilung von so großer Schwierig keit sei, daß er nicht in die Lage gesetzt werden wollte, wenn das Gutachten des Vereinsausschusses ungünstig ausfiele, nun gegen die betreffende Firma mit einem Ausschließungs verfahren Vorgehen zu müssen: übergab er dem Vereins ausschuß zwar die Akten, aber nicht zur Beurteilung des einzelnen Falles, sondern damit Grundsätze aufgestellt würden, wie derartige Fälle im allgemeinen zu beurteilen seien. So ist diese Fassung zu erklären, die, wie ich zugebe, nicht richtig ist. Ich stelle also fest, daß der Vorstand des Börsenvereins nicht die Absicht gehabt hat, dieses Gutachten des Vereins ausschusses ohne weiteres als maßgebend deshalb hinzustellen, weil es ein Gutachten des Vereinsausschusses war, und ich hoffe, damit ist diese ganze Frage erledigt. Meine Herren, ich will auch nicht — so sonderbar Ihnen das vielleicht vorkommt — auf die Frage eingehen, ob das Gutachten des Vereinsausschusses haltbar ist oder nicht. Die Frage, ob die Berkaufsordnung zu den Satzungen in Widerspruch steht, will ich nur flüchtig streifen. Es ist für mich vollständig schlüssig: nachdem in der letzten Hauptver sammlung der Satzungsänderungsausschuß, der zu gar keinem andern Zwecke berufen war, als die Satzungen in allen den jenigen Punkten mit der Berkaufsordnung in Übereinstimmung zu bringen, wo sie etwa nicht in dieser Übereinstimmung mit ihr wären, und seinen Bericht erstattet hat; nachdem er seine Vorschläge zur Satzungsänderung gemacht hat; nachdem widerspruchslos diese Vorschläge angenommen worden sind; nachdem diese Änderungen einstimmig von der Hauptver sammlung beschlossen sind: ist festgelegt, daß die gegenwärtige Verkaufsordnung in keinem Punkte den Satzungen wider spricht und widersprechen kann. Aber, meine Herren, warum will ich auf die Frage der Haltbarkeit oder der Nichthaltbarkeit des Gutachtens nicht ein- geheu? Ich bin persönlich zwar der Überzeugung, daß, wer sich die Satzungen und die Verkaufsordnung in ihrer Totalität vergegenwärtigt, zu keinem andern Ergebnis kommen kann als zu dem, zu dem der Vereinsausschuß gekommen ist. (Sehr richtig!) Aber selbst zugegeben, daß er zu einem andern Er gebnis käme und daß das Gutachten hinfällig wäre, so würden wir damit den Kernpunkt der ganzen Frage nicht treffen; denn es handelt sich hier um Fälle von Lieferungen der Verleger unter dem Ladenpreise, die unter gar keinen Umständen zu gelassen werden können, wenn wir nicht das ganze Gebäude des Börsenvereins auf das schwerste erschüttern wollen (sehr richtig!), wenn wir nicht einen Strich machen wollen durch die Kämpfe und Errungenschaften der letzten 30 Jahre. Ich kann das nur vollständig unterschreiben, was Herr Kommer zienrat Siegismund über die Aufrechterhaltung des Laden preises gesagt hat, und ich habe mich gefreut, daß gerade Herr Springer mit so großem Nachdruck betont hat: es gibt gar keinen doppelten Ladenpreis. Denn der feste Ladenpreis und die Einheitlichkeit des Ladenpreises ist die Grundlage unserer Organisation und wird es unter allen Umständen bleiben. Wenn Herr Springer allerdings gemeint hat, daß dieses Wort von dem doppelten Ladenpreise nur gewissermaßen ein Kampf wort gewesen sei in dem Kampfe des Sortiments gegen den Verlag, respektive gegen gewisse Teile des Verlags, so ist das nicht zutreffend. Ich erinnere mich sehr wohl, daß, wie ich in den Vorstand des Börsenvereins eintrat, die Auffassung des Börsenvereinsvorstandes eine andere war, und zwar war das unter der Ägide von Albert Brockhaus, von dem Sie wohl alle überzeugt sind, daß seine Anschauungen und seine Entscheidun gen außerordentlich reiflich überlegt sind. Der Vorstand stand damals auf dem Standpunkt: es gibt einen doppelten Laden preis, es gibt unter Umständen auch einen mehrfachen Laden preis. Wenn der Verleger allgemein festsetzt: dieser Verlags artikel kostet soundso viel; für bestimmte Kreise und unter be stimmten Voraussetzungen aber weniger, so ist das sein gutes Recht; er hat lediglich die Pflicht, diesen doppelten Ladenpreis anzuzeigen, damit das Sortiment darüber orientiert ist, und die Sache ist in Ordnung. (Sehr richtig!) Wir haben in diesen Jahren um diese Frage gerungen, weil wir an der Hand der an uns herantretenden zahlreichen Beschwerden — Sie haben gehört, wieviel es sind — langsam aber unfehlbar zu der Überzeugung kommen mußten: dieser doppelte Ladenpreis ist ein Unding. Ich will hierbei nicht auf die Frage der Subskriptions preise, der Serienpreise und der Partiepreise eingehen; das sind alles Dinge, die wir einfach auszuscheiden haben, weil sie durch unsere Verkaufsordnung einwandfrei festgelegt und unter gewissen Voraussetzungen zugelassen sind. Ich will auch nicht einmal auf diejenigen doppelten Ladenpreise ein gehen, von denen hier ja gesprochen wurde, die allgemein festgelegt sind, die für qualifizierte Personen Gültigkeit haben sollen und über die vielfach gestritten wird. Es ist mir per sönlich nicht zweifelhaft, daß ein großer Teil dieser doppelten Ladenpreise einwandfrei ist; aber ein erheblicher Teil dieser Preise ist auch schon höchst bedenklich, und namentlich bedenklich im Interesse der untereinander konkurrierenden Verleger. Doch es handelt sich hier — und das ist die große Gefahr, in der wir uns gegenwärtig befinden — um Ermäßigungen des Ladenpreises von Fall zu Fall, zu denen eigentlich niemand etwas weiß als derjenige, dem gegenüber der Preis ermäßigt worden ist. Nun, meine Herren, vergegenwärtigen wir uns doch nur einmal den Sinn des Ladenpreises. Der Ladenpreis ist natur gemäß der Preis, zu dem das Buch im normalen Ladenver kehr verkauft werden soll. Welch ein Unding ist es da, nun dafür zweierlei oder dreierlei oder sechserlei verschiedene Preise festzustellen. Es ist das nicht nur in Widerspruch zu dem ganz klaren Wortlaut des Gesetzes, das von dem Ladenpreise spricht, den der Verleger bestimmt; es ist meines Erachtens auch in Widerspruch zu dem gesunden Menschenverstand. Aber etwas anderes ist es, ob es nicht möglich sein soll, daß der Ver leger nun für gewisse Geschäfte, die nicht durch den Laden gehen, einen anderen Verkaufspreis feststellen darf. Ich meine hier nicht den Laden im engeren Sinne des Wortes; ich meine nicht, daß der betreffende, weil er in dem betreffenden Lokal kauft, an den Preis gebunden ist, sondern alles, was durch das normale Ladengeschäft vertrieben wird. Es gibt Vertriebs weisen, die nicht durch das Ladengeschäft gehen, die der Ver leger in anderer Weise macht, und es ist zuzugeben, daß hier die Möglichkeit gegeben sein muß, gewisse Ermäßigungen ein-
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