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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8, 11. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 397 (Ehlcrmann) treten zu lassen. Eben aus diesem Gesichtspunkt heraus haben wir ja den § 3 Ziffer Sb der alten Satzungen geschaffen, um dem Verleger diese Möglichkeit einzuräumen. Aber wir haben init diesem Paragraphen lange gewirtschastet, wir haben uns einigermaßen damit abgefunden, weil gewisse Verlagsmani pulationen nicht so zahlreich auftraten, wie das jetzt mehr und mehr der Fall ist. Der Fall, der uns hier beschäftigt, ist für die ganze Sache typisch. Hier handelt es sich — wenigstens bei dem einen Buche — um einen Artikel, der durch das Sorti ment vertrieben wurde. Es wurde, wenn der Verleger auch mit dem Absatz nicht zufrieden gewesen ist, wie es scheint, doch jedenfalls durch das Sortiment ein ganz bestimmter Ab satz erzielt. Das Sortiment erwartete für sich einen weiteren Absatz und leZte sich infolgedessen Vorräte von dem Buche hin. Nun kommt der Verleger und macht auf einmal der Hamburg-Amerika-Linie das Angebot <oder die Linie ist an den Verleger herangetreten), jedenfalls liefert der Verleger plötzlich zu einem ermäßigten Preise an die Hamburg-Amerika Linie. Was ist der Erfolg? Die sämtlichen Käufer, die früher zum Sortimenter gegangen waren, kaufen selbstverständlich vom Verleger direkt, und die Sortimenter, die sich die Vorräte hingelegt haben, sitzen mit ihren Vorräten da; sie schreiben an den Verleger: Bitte, du hast direkt geliefert, nimm doch unsere Vorräte zurück! Das verweigert der Verleger. Nun, meine Herren, das ist eben ein Verfahren, das nach meiner Meinung nicht zugelasfen werden kann. (Herr Kommerzienrat Oldenbourg: Das ist nicht der Fall; es ist nicht die Rücknahme verweigert worden!) Es ist in den Akten festgelegt. (Zuruf.) Nun kommt hinzu, meine Herren, daß wir dem Verleger erklärt haben, wir würden wegen dieses einzelnen Falles nicht gegen ihn Vorgehen, wir müßten aber von ihm die Erklärung verlangen, daß er, nachdem die neue Verkaufsordnung in Kraft getreten sei, nunmehr derartige Geschäfte unterlassen würde. Die Berufung also darauf, daß die Lieferung mit der alten Verkaufsordnung, mit den Satzungen allein vereinbar gewesen wäre und daß deshalb die ganze Frage ausscheiden müßte, ist nicht richtig. Wir haben nur für die Zukunft die Erklärung verlangt, und weil diese Erklärung verweigert wurde, haben wir uns genötigt gesehen, um eine prinzipielle Entscheidung zu treffen, die ganze Angelegenheit dem Vereins ausschuß zu überweisen. Nun, meine Herren, ich will hier nicht nochmals die ganze Frage aufrollen, weshalb das Sortiment geschützt werden muß, aber es ist das doch eine Frage der einfachsten Gerechtigkeit. Sie können bezüglich der Leistungsfähigkeit des Sortiments au! einem Standpunkt stehen, auf welchem Sie wollen; wenn Sie als Verleger dem Sortimenter die Vorschrift machen: du darfst den Ladenpreis nicht unterbieten, du mußt ihn aufrecht er halten, dann dürfen Sie nicht selber den Ladenpreis unter bieten. (Sehr richtig!) Das ist eine Ungerechtigkeit, und um nichts anderes handelt es sich hier. Wir im Vorstand des Börsen Vereins stehen auf dem Standpunkt, daß wir das Recht und die Pflicht haben, Verleger, die ihre eigenen Ladenpreise in ein seitiger Weise unterbieten, an diesen Manipulationen zu hindern. Nun, ich gebe Ihnen zu, daß die Frage außerordentlich schwierig ist; ich gebe Ihnen auch zu, daß sie durch das Gut achten des Vereinsausschusses noch nicht gelöst ist. (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, den Verlegern würde ich sehr viel dankbarer gewesen sein, wenn sie statt ihrer Erklärung die sich, wie Sie jetzt verstehen werden, auf verhältnismäßig recht formale Sachen bezieht (Widerspruch), gesagt hätten hier diese und diese geschäftlichen Manipulationen würden am Grund des Vereinsausschußgutachtens verboten sein, wir halten diese Manipulationen aber für berechtigt und für notwendig. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Dann hätten wir ein Material, und wir wollen doch alle nur das, was gerecht und billig ist. Hätten wir Tatsachen von der anderen Seite — ich will einmal sagen: von der für die 47 Ver leger sprechenden Seite — so wie wir ein überreiches Material haben von Tatsachen, die gegen sie sprechen: so könnte man diese Tatsachen prüfen, man könnte fragen: was ist von diesen Ansprüchen berechtigt, und wenn es berechtigt ist: wie kann diesen Ansprüchen entsprochen werden? und ich möchte noch jetzt die Bitte an die beteiligten Verleger richten, das nachzuholen und uns das Material zu geben. Ohne ein solches Material ist es uns unmöglich, und ich sehe keinen Weg, anders vorzugehen, als so, wie es das Gutachten des Vereinsausschusses ins Auge faßt. Aber ich glaube das namens des Vorstandes versprechen zu dürfen: geben Sie uns Material, daß sich wirklich auf Fälle bezieht, die als berechtigte Anforderungen des Verlags an gesehen werden müssen, so wird es eine Möglichkeit geben, diesen Anforderungen auch zu entsprechen. Ich will Ihnen jedoch kein Hehl daraus machen: ich glaube nicht, daß Sie uns das Material in irgendwie erheblichem Umfange werden geben können. Das ist ja das merkwürdige: wenn man den Verlegern das Material vorlegt, dann heißt es: ja, das ist allerdings nicht zulässig. Also, meine Herren, ich neige sehr zu dem Schluß, daß die Konstruktion, die wir durch den Vereinsausschuß bekommen haben, doch sehr nahe an das Richtige heranstreift. Helfen Sie uns dazu, daß wir das Wahre und wirklich Richtige finden! (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender: Es sind noch acht Herren zum Worte gemeldet, nämlich die Herren Schöningh, vr. de Gruyter, Francke-Bern, Springer, Prager, Or. Ruprecht, Lehmann und Kommerzienrat Olden bourg. Ich bitte die Herren, sich in Anbetracht der großen Rednerliste möglichst knapp zu fassen. Herr Heinrich Schöningh, Münster: Meine Herren, es ist ja sehr peinlich, das Wort zu ergreifen nach dem, was der Herr Vorredner eben gesagt hat; aber ich muß es doch tun, zunächst, weil ich das entschiedene Bedürfnis habe, prinzipiell einen ganz anderen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen als Herr Springer. Herr Springer und Herr Kommerzienrat Siegismund haben uns die letzten 30 Jahre der Entwicklung des deutschen Buchhandels vor Augen geführt und daraus Folgerungen gezogen, die einander, wie Sie ge hört haben, durchaus entgegenstehen. Ich bin auch Mitglied der Kommission zur Abänderung der Satzungen und der Ver kaufsordnung gewesen, ich will aber auf diese Spezialia gar nicht eingehen, denn ich bin fest davon überzeugt, daß wir dadurch niemals einen Schritt weiterkommen. Aber ich bin unbedingt genötigt, hier prinzipiell auszusprechen, daß das ganze Sortiment und jedenfalls auch ein großer Teil des Verlags absolut nicht der Meinung ist, daß der Vorstand des Verlegervereins und der Vorstand des Börsenvereins die großen Fehler begangen haben, die ihnen von Herrn Springer vorgeworfen werden. Im Gegenteil, ich bin dem Verleger verein außerordentlich dankbar, daß er gerade in dieser wich tigen und schwierigen Sache eine vermittelnde Stellung ein genommen hat, und wir sind Herrn Seemann dankbar für das Expose, das er verschickt hat. (Lebhaftes Bravo.) Ich bin auch schließlich dem Börsenvereinsvorstand dankbar dafür, daß er wenigstens versucht hat, diese böse Sache zu ordnen, und ich mache Herrn Springer in Bezug auf den Bereinsausschuß darauf aufmerksam, daß sich dieser im Laufe der Jahre in bezug auf feine Stellung doch bedeutend ent wickelt hat. Ich erinnere Herrn Seeman daran, daß wir, als wir gemeinschaftlich in den Vereinsausschuß eintraten, uns nach der ersten Sitzung darüber klar waren: wir treten wieder aus, wenn der Vereinsausschuß eine Null sein soll: er wird 54
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