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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1911
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- Deutsch
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394 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 8, 11! Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Deutscher Verlegerverein. Außerordentliche Hauptversammlung am 7. November 1910. (Schluß zu Nr. 7 d. Bl.) Herr vr. Alfred Giefecke, Leipzig: Ich möchte die Diskussion aus den Höhen, zu denen sie gewiß mit unser aller Zustimmung und zu unser aller großem Interesse Herr Kommerzienrat Siegismund geführt hat — es wird uns wohl allen sehr interessant gewesen sein, die Ge schichte noch einmal an unseren Augen haben vorübergehen lassen und noch einmal die großen Gesichtspunkte in uns leben dig werden lassen, die Herr Koinmerzienrat Siegismund hervorgehoben hat — nun eininal zum nächsten Anlaß unserer Erklärung und unserer jetzigen Verhandlung zurückführen. Meine Herren, aus allem, was Herr Kommerzienrat Siegis mund ausgeführt hat, geht das ganz zweifellos nicht hervor, daß die Schöpfer des § 3 Ziffer 5b haben vorschreiben wollen, daß der Verleger die Bedingung stellen müsse, die Exemplare dürften nur zum Ladenpreise weitergegeben werden, und darum handelt es sich, um gar nichts anderes. Das haben die damals zweifellos nicht gewollt, das läßt sich nicht beweisen. Man kann immer nur interpretieren aus den Erwägungen der damaligen Leute heraus und nicht aus den Anschauungen, die heute — auch noch dahingestellt, ob mit Recht oder Unrecht — als geltend angenommen werden. Das widerspricht allen Grundsätzen. Dagegen haben wir Unterzeichner der Erklärung uns wehren zu sollen geglaubt, ganz abgesehen davon, ob wir materiell daran interessiert sind oder nicht. Meine Herren, wir sind nicht »selbstbewußte« Verleger, aber wir sind uns unseres Rechtes bewußte Verleger, und wir wollen uns unser Recht wahren, wir wollen nicht, daß uns unser Recht, das klipp und klar in den Satzungen steht, verkümmert werden kann. Die Unrichtigkeit der Interpretation hat meines Er achtens in historischer Beziehung schlagend Herr Springer nach gewiesen; aber es läßt sich auch direkt Nachweisen, daß die Interpretation des Vereinsausschusses auf Grund von 8 10 falsch ist. Der Vereinsausschuß hat nämlich bloß den ersten Satz dieses 8 10 herangezogen, der lautet: Der Verleger ist nicht berechtigt, Erlaubnis zum Ver kaufe von Werken seines Verlags unter dem Ladenpreise zu erteilen. Daraus könnte man folgern: diese Bestimmung gilt auch für die folgenden Paragraphen. Nun geht es aber weiter: oder selbst unter dem Ladenpreis zu verkaufen, solange dieser dem Gesamtbuchhandel gegenüber fortbesteht. Ja, meine Herren, wenn das auch gegenüber den folgenden Be stimmungen Recht behielte — und man kann doch nicht sagen: der erste Satz behält Recht, der zweite aber nicht —, dann wären ja die folgenden Paragraphen hinfällig, dann dürfte ich auch die Partien überhaupt nicht zu ermäßigtem Preise ab geben. Aber ausdrücklich steht in 8 10: »Ausnahmen in 88 11 und 12,« und das bezieht sich doch wieder nicht nur auf den zweiten Absatz, sondern auch auf den ersten. Nach meiner Ansicht ist diese Interpretation des 8 10 durch den Vereinsaus schuß eine rechtlich vollständig falsche. Das wollten wir zum Ausdruck bringen. Nun möchte ich gegenüber den Ausführungen^ des Herrn Kommerzienrat Siegismund doch einmal einen etwas andern Standpunkt zur Geltung bringen. Ich ver hehle mir nicht, daß das sehr schwer und undankbar ist; aber das dürfen Sie glauben, daß mich dazu ein ebenso warmes Interesse am Wohle des Gesamtbuchhandels bestimmt, wie Herrn Kommerzienrat Siegismund zur Darlegung seiner An sicht. Ich bedauere nach meinen Erfahrungen sagen zu müssen: das Sortiment ist eben für einen Teil des Verlags nicht mehr die rationellste, bequemste und wirkungsvollste Absatzquelle. Meine Herren, nach meinen Erfahrungen — ich muß das offen aussprechen — ist für einen großen Teil meines Verlages leider das Sortiment das nicht mehr. Ich kann das zahlenmäßig Nach weisen. Für wissenschaftlichen Verlag, der sich an Lehrer wendet, tut das Sortiment sehr wenig. Ich bin weit entfernt, ich möchte das ganz ausdrücklich betonen, daraus dem Sorti ment einen Vorwurf zu machen. Das liegt einfach in der ganzen Entwicklung. (Sehr richtig!) Meine Herren, wir hängen alle zusammen von den großen Entwicklungsströmungen ab, und wir können uns nie dagegen stemmen. Das zeigt sich in den ganzen Erscheinungen, über die wir hier sprechen. Glauben Sie, die Verleger, die derartige Maßnahmen treffen, tun es zu ihrem Vergnügen, oder um das Sortiment zu ärgern? Sie würden sich doch viel lieber in engeren Grenzen halten. Sie sind zu ihrem Vorgehen gezwungen, und es ist sehr be zeichnend, daß es der wissenschaftliche Verlag ist, der dazu ge zwungen ist. Belletristik hat noch nie jemand auf diese Weise vertrieben. Warum? Weil das Sortiment Belletristrik noch absetzt. Aber der wissenschaftliche Verlag setzt seine Erzeugnisse nicht in der Weise ab. Ich rede immer vom Sortiment als ganzem und nehme wissenschaftliche Spezialgeschäfte selbst verständlich aus. Daraus ist dem Sortiment kein Vorwurf zu machen; das liegt in der Entwicklung. Das Sortiment, wie es jetzt besteht, ist in der bestehenden großen Zahl auf die Dauer nicht lebensfähig und kann in der heutigen Verfassung nicht erhalten bleiben, und dieses immer wieder zur Geltung zu bringen, halte ich aus dem Interesse am Gedeihen des Buch handels heraus für meine Pflicht. Weiter ist doch sehr charakteristisch, daß 100 Fälle in ver hältnismäßig kurzer Zeit angemeldet worden sind. Das be weist doch, daß ein Bedürfnis für diese Dinge da ist. (Heiter keit.) Das ist doch ganz klar (Heiterkeit); man macht das doch nicht zum Vergnügen. Jeder lebt doch lieber mit dem Sorti ment im Einvernehmen; man tut es doch nur, wenn man es für notwendig hält. (Heiterkeit.) In einer ganzen Reihe von Fällen ist der Börsenvereins vorstand gar nicht zu helfen in der Lage. Ich möchte nur auf ein Beispiel Hinweisen. In der Literatur für gewisse Schuleu, die einen besonderen Charakter tragen, ist von alters- her diese direkte Lieferung Sitte gewesen. Ich kann dagegen gar nichts tun. Meine Kollegen machen es, und ich muß es mitmachen. (Zuruf.) Nun können Sie ja sagen: Denunzieren Sie doch! Erstens: Denunzieren ist nicht nach aller Leute Geschmack. Aber zweitens: Was nützt mir das? Heute er scheint bei dem ein neues Buch und zugleich bei mir ein neues Buch; da geht's um die Wurst; da heißt es: das Buch wird heute eingeführt auf 5—10 Jahre, da wird mir von meinem Autor geschrieben: Sehen Sie, die Konkurrenz bietet ihr Buch für soundsoviel an! Ich habe das schwarz auf weiß zu Hause und kann es zeigen. Was nützt es mir, wenn der Mann übers Jahr Unrecht kriegt? (Zuruf: Für spätere Fälle nützt es!) Dann ist mein Buch für die Provinz Makulatur. Das ist das andere, was ich sagen will: mit allen diesen Polizeimaßregeln halten wir doch um Gottes und aller Welt willen nicht die Entwicklung auf. Das wollen wir uns doch nicht einbilden. In diesem Sinne haben wir geglaubt, unsere Erklärung abgeben zu sollen.
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