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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1911
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6734 Börsenblatt s, b, Dtsch«. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 127, 3. Juni 1911. Kuchen polten könne, so berechtigt auch in Ausnahme fällen der Ausnahmepreis sein kann. Juristische Konstruk tionen können wir ruhig den Juristen überlassen, wenn sie keinen anderen Zweck haben, als den Geist der Gesetze durch den starren Buchstaben zu töten. Denn höher noch als alle Fragen des Rechts stehen die der Vernunft und Billigkeit. Und so wenig wir in das Geschrei derer mit einstimmen, die keinen Finger für ein Buch krumm machen, sich aber sofort einstellen, sobald ein Verleger nicht zuwartet, bis es vollständig zur Makulatur geworden ist, so wenig können wir das Befremden des Herrn vr. de Gruyter teilen, der sich in seiner Kantate-Rede u. a. auch gegen die Er klärung einer Anzahl rheinisch-westsälischer Sortimenter wandte, daß sie fest entschlossen seien, »ihre Vertriebskraft in erster Linie den Verlagsfirmen zu widmen, die durch ihre Stellung nahme zeigen, daß es ihnen mit dem Schutze des Sorti ments und seiner Leistungsfähigkeit ernst ist«. Jedenfalls ist ein solches offenes Bekenntnis zur Klar stellung der Beziehungen zwischen Verlag und Sortiment weit wünschenswerter als dumpfes Schweigen und Zähne knirschen. Nur ein Mensch, der von wirtschaftlichen Fragen und ihren inneren Zusammenhängen keine Ahnung hat, wird die Tätigkeit des Sortiments als unproduktiv betrachten, weil sie keine Werte hervorbringt, die mit den Händen zu greifen sind. Und selbst die Akademiker werden die Erklärung angesehener Verleger, daß das Sortiment nicht den Bezug der Bücher verteure, sondern im Gegenteil erst eine billige Preis festsetzung ermögliche, ernst nehmen müssen, da sie sich auf Tatsachen und Beobachtungen stützt. Ist aber die wirtschaft liche Notwendigkeit des Sortiments erwiesen, so hat es auch ein unbestrittenes Recht, sich dem Verlag als gleichberechtigt zur Seite zu stellen. Es ist nicht zutreffend, daß, wie einmal Herr Bernhard Hartmann-Elberfeld erklärte, die ganze Or ganisation des Börsenvereins aus dem guten Willen der Ver leger beruhe. Ja, es wäre schlimm, wenn dem so wäre. Was den Börsenverein groß gemacht und ihm Verleger wie Sorti menter als Mitglieder zugeführt hat, ist die Erkenntnis, daß beide aufeinander angewiesen sind und ihre Interessen in seinem Schoße sorgfältig gegeneinander abgewogen und nach innen und außen mit Nachdruck vertreten werden. Selbst wenn die Mitgliedschaft als solche kein Recht zu gegen seitigem Kontrahierungszwang begründet, so weiß man doch, daß der Börsenoerein die Kerntruppen umschließt, an die man sich zuerst zu wenden hat, wenn vom Buche und denen, die ihm dienen, die Rede ist. Die näheren persönlichen und geschäftlichen Beziehungen wird sich freilich bei der Bunt- scheckigkeit der Interessen der einzelnen Mitglieder jedes selbst erwerben müssen, was durchaus kein Unglück ist. Ja mancher Sortimenter würde vielleicht besser daran tun, statt wie heute seine Kräfte durch ein Vielerlei zu zersplittern, sich mit Nachdruck für bestimmte Verleger und Bücher einzusetzen, wie es andererseits im Interesse des Verlegers liegen würde, sich mehr noch als es jetzt geschieht, auf bestimmte Sorti menter zu stützen und sie für die Werke seines Verlags zu interessieren. Ihm nützen die wenigen Firmen, von denen er weiß, daß sie sich energisch für seinen Verlag verwenden, mehr als die große Masse, die nie daran denkt, sich sonderlich um den Absatz seiner Bücher zu bemühen, während der Sortimenter durch ein näheres Verhältnis zu einem Verlage Vorteile erreichen kann, wie sie sich ihm in einer allgemeinen Rabattnormierung nie bieten könnten. Auf diese Weise kann wieder jene engere Fühlung gewonnen werden, die überall da aufhört, wo eine einzelne, selbst bedeutende Firma sich in der Masse verliert, wenn diese Masse auch an sich wieder unter anderen Gesichtspunkten zu respektieren ist, weil nicht auf den ragenden Säulen, sondern auf der vollen Breite des Ganzen das Fundament des Buchhandels ruht. Im Buchhandel wie im Wirtschaftsleben überhaupt hängt alles von der persönlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen ab, und keine noch so künstliche Definition vermag die Grenzen zwischen Buchhändler und Bücherhändler nach anderen Gesichts punkten abzustecken als nach denen der Leistungsfähigkeit und der Art der Auffassung und Betätigung ihres Berufs. Die Sozialdemokraten gehen heute zu Hofe, und die Kolporteure haben sich in Buch- und Zeitschriftenhändler umgetauft. An der Wesenheit der einen wie der anderen wird dadurch nichts geändert. Nach der auf der Ostermesse 1831 festgesetzten Börsenordnung unterschied man zwei Kategorien von Buch händlern: Mitglieder des Börsenvereins und Mitglieder der Börse (worunter reine Kunst- und Musikalienhändler ver standen wurden, die zwar in der Börse abrechnen konnten, denen aber die Teilnahme an den Hauptversammlungen ebenso versagt war wie die Ausübung des Wahlrechts). Schon 1834 wurde diese Beschränkung aufgehoben. Später galt als Aufgabe des Börsenvereins die »gemeinsame Verhandlung und Betreibung der allgemeinen Angelegenheiten des Buch- und Kunsthandels, einschließlich des Musikalienhandels«. In dem Statut von 1880 traten die Landkartenhändler, Anti quare und Zeitungsverleger hinzu, während 7 Jahre später als Buchhändler im Sinne der Satzungen »Ver lags-, Zeitungsoerlags-, Kommisstons- und Sortiments buchhändler, Antiquare, Kunst-, Landkarten-, Musikalien händler, Reisebuchhändler und Kolportagebuchhändler« galten. 1911 drängt sich in den Verhandlungen durch die Stellung nahme einiger Sortimentsvertreter der Eindruck auf, als habe sich ein großer Teil des Musikalienhandels durch Verbindung mit dem Jnstrumentenhandel bereits so weit vom Buchhandel entfernt, daß er kaum noch als vollberechtigter buchhändlerischer Geschäftszweig gelten könne, während die Vertretung der Interessen des Kolportage- und Reisebuchhandels durch den Böisenverein jetzt als ganz selbstverständlich angesehen wird, trotzdem dieser seiner ganzen Struktur nach zu einer umfassenden Wahrnehmung derselben gar nicht in der Lage ist. So fließt alles und macht die Definition immer verschwommener, die Aufgaben des Börsenvereins immer mannigfaltiger, so sehr auch der Schwerpunkt nach wie vor auf der Vertretung der Interessen des Buchverlags und -Sortiments ruht, ja wäh rend der letzten Jahrzehnte fast ausschließlich auf der Wahr nehmung der Interessen des letzteren gelegen hat. Zieht man in Berücksichtigung, daß die Gesetzesmaschine heute weit rascher arbeitet als in früheren Zeiten und die Beziehungen des Buchhandels zum öffentlichen Leben sich immer enger knüpfen, so erwächst dem Börsenverein die Pflicht, sein Augenmerk in stärkerem Maße den gesetzgebe rischen Maßnahmen und der Entwicklung unseres gesamten Erwerbslebens zuzuwenden, statt einen großen Teil seiner Kraft im Kampfe mit Differenzen zwischen Verlag und Sorti ment auszugeben. Von diesen Gesichtspunkten aus gesehen, könnte er einen Sortimenterstand, der es versteht, seinen Betrieb aus eigener Kraft zu schützen, nur willkommenheißen, da ihm der Aufgaben in proeurs. der Allgemeinheit noch genug blieben. Der Ausgleich der Gegensätze wird dem Börsenverein ohne hin nach wie vor zufallen, nur daß er nicht mehr wie in den letzten Jahrzehnten seine Kraft ausschließlich den inner politischen Angelegenheiten zu widmen brauchte, sondern auch dem Teile seiner Aufgabe in umfassender Weise gerecht werden könnte, der in der Vertretung des Buchhandels nach außen liegt. Nur durch eine Entlastung nach dieser Richtung wird es möglich sein, in angemessener Weise am Baue unseres Wirtschaftslebens mitzuarbeiten und berechtigten Wünschen des Buchhandels hinsichtlich seines Verhältnisses zur Öffentlichkeit und Gesetzgebung gerecht zu werden. Bei der großen Bedeutung des Buchhandels für unser Kultur leben hat auch die Allgemeinheit ein Interesse daran, daß
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