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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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^5 130, 8. Juni 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6873 einer Form grundsätzlich zu ändern. Hier wollen Sie nun aber — wem denn eigentlich - die Entscheidung in die Hand geben? Es soll nur noch heißen: wer im Adreßbuch steht. Aber wie kommt man denn in das Adreßbuch? Wer ent scheidet darüber? Der Kommissionär, oder der Ausschuß für das Börsenblatt, oder der Vorstand? Alle diese Fragen sind offen. Wollen Sie hier eine Bestimmung aufnehmen, die in dieser Weise unbestimmt ist und je Zach den wechselnden Persönlichkeiten, die in den Ausschüssen und im Vorstand sitzen, auszulegen wäre? Und nun ziehen Sie weiter die Konsequenz, daß von der Aufnahme ins Adreßbuch abhängig gemacht wird die Beantwortung der Frage: mit wem darf ich in ge schäftliche Verbindung als Buchhändler treten. Kein Börsenblattausschuß, kein Vorstand, der in Leipzig zusammenkommt, wird über die zahllosen Einzelfragen, die mit der Entscheidung, ob jemand ins Adreßbuch gehört oder nicht, zusammenhängen würden, hinreichend orientiert sein; die Gefahr wird also immer bestehen, daß die Entscheidung abhängig ist von Zufällig keiten, weil die über die Sache Entscheidenden nicht hinreichend unterrichtet sind. Damit ist aber eine gerechte Entscheidung nicht gewährleistet. Es kommt hinzu, daß diese Unterscheidungen unter Umständen außerordentlich fließend sind. Sie haben gesehen, daß wir in dem Kampf gegen die Vereinsbuchhandlungen unterschieden haben zwischen Vereinsbuchhandlungen die wir be kämpfen, und solchen, die wir nicht bekämpfen. Wo liegt da die Grenze? Wir baben gesehen, daß wir bei den Waren häusern in eingehende Erörterung haben eintreten müssen über den Betrieb der Warenhäuser, ihre buchhändlerischen Ein richtungen usw. Das sind Dinge, die bei der Entscheidung mitsprechen und eine große Unsicherheit bezüglich der Ent scheidung herbeiführen können. Nun denken Sie sich aber weiterhin die Durchführung einer solchen Bestimmung. Wenn Sie von der Aufnahme in das Adreßbuch abhängig machen wollen, ob ein Verleger, ein Kommissionär mit einem Geschäftsbetriebe in geschäftliche Verbindung treten darf, so müßte doch das Adreßbuch täglich auf dem Laufenden gehalten werden. Oder wollen Sie in unserer schnell lebenden Zeit verlangen, daß der Verleger vier Wochen wartet, bis der Nachtrag zum Adreßbuch erscheint? Ich glaube, man braucht diese Frage nur vorzulegen, um sie zu beantworten. Nach alledem bin ich der Meinung, so wünschenswert es wäre, eine Bestimmung zu treffen, die über die Behandlung der Warenhäuser und Vereinsbuchhandlungen größere Einheitlichkeit schafft als jetzt, so ist doch die Sache nicht reif; und hüten wir uns, in unsere Satzungen etwas hereinzunehmen, worüber wir nicht absolut klar und sicher sind. Aber selbst wenn dieser Wunsch zu erfüllen wäre, so würde er doch aus dem rein formalen Gesichtspunkt, den Herr Prager selbst schon gestreift hat, unerfüllbar sein. Es handelt sich in seinem Antrag um eine grundlegende Änderung der bestehenden Verhältnisse; nicht darum, ob damals bei Erlaß der Satzungen an die Warenhäuser und Vereinsbuchhand lungen gedacht worden ist, sondern es handelt sich um die Frage: soll die Verbindung mit einem Kommissionär, oder die Aufführung im Adreßbuch darüber entscheiden, mit wem man in geschäftliche Beziehungen treten kann? Es kann nicht der geringste Zweifel bestehen, daß damit die Grenzen, die dem Ausschuß von der letzten Hauptversammlung für seine Aufgabe deutlich gezogen waren, überschritten würden. Hier handelt es sich um die grundsätzliche Änderung bestehender Verhältnisse; deshalb würden Sie, wenn Sie diesen Beschluß aufnehmen, damit die übrigen Beschlüsse über die Satzungen illusorisch machen. Es wird nach meiner Überzeugung keinen Registerrichter geben, der diesen Beschluß einträgt. Wir würden in den Fall kommen, daß unsere heutigen Beratungen wiederholt werden müßten, weil der heute gefaßte Beschluß null und nichtig wäre. Dehalb möchte ich vor einem solchen Experiment warnen. Stellen Sie die Ärbeit, die geleistet worden ist, nicht in Frage dadurch, daß Sie eine Bestimmung beschließen, die so wünschenswert sie an sich sein mag, schon aus formellen Grün den heute nicht beschlossen werden kann. Herr R. L. Prager-Berlin (als Antragsteller): Ich will nur auf einen Punkt in den Ausführungen des Herrn Vorredners eingehen. Es handelt sich bei den Satzungsänderungen, über die wir jetzt beschließen nicht nur um Richtigstel lungen, sondern auch um eine Fortbildung. Was das Formelle betrifft, so habe ich gestern schon gesagt, was dagegen zu sagen war. Ich bin der Meinung, daß wir formell vollständig berechtigt sind, das, was ich hier beantragt habe, in die Satzungen einzufügen; ob Sie es sachlich für richtig halten, muß ich Ihrem Urteil überlassen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht jemand noch das Wort? Nein! Die Diskussion ist geschlossen. Diejenigen, die für den Antrag Prager zu H 3 Absatz 4 stimmen, bitte ich aufzustehen. Gegen 2 Stimmen ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nunmehr zu dem weiteren Anträge des Herrn Prager, in Z 5 die alte Fassung, wie sie im Entwurf vorgelegt worden war, wieder herzustellen, d. h. den Äbändernngsvorschlag abzulehnen. Herr Prager hat diesen Antrag begründet. Wünschen Sie eine Diskussion darüber? (Rufe: Nein!) Sie wünschen, daß wir ohne Diskussion zur Abstimmung gehen. Ich bitte diejenigen, die den Äntrag Prager abzulehnen wünschen, sitzen zu bleiben. (Rufe: Unklar!) Die alte Fassung lautete: Die Mitgliedschaft als solche begründet usw. Herr Prager beantragt, daß, da in dem Abänderungsvorschlag des Vorstandes gewünscht worden ist, die Worte »als solche« zu streichen, dieser Abänderungsvorschlag des Vorstandes abgelehnt und die alte Fassung wieder hergestellt werde. Es würde also Herr Prager wünschen, daß der Satz, der nach dem Vorschlag lautet: Die Mitgliedschaft begründet keine Verpflichtung, wieder lauten solle: Die Mitgliedschaft als solche begründet keine Verpflichtung. Ich glaube, jetzt habe ich es genügend klar ausgedrückt. Ich bitte diejenigen, die den Antrag Prager anzunehmen wünschen, aufzustehen. Der Antrag Prager ist abgelehnt, es ist nicht nötig, dieses Resultat durch die Stimmzähler feststellen zu lassen. Wer wünscht noch zu einem Paragraphen des Satzungsentwurfes das Wort? Es wünscht niemand mehr das Wort; dann bringe ich den Antrag des Herrn Prager, die Satzungen on bloo an zunehmen, zur Abstimmung. Diejenigen, die gegen diesen Antrag sind, bitte ich sitzen zu bleiben. Ich glaube, es ist niemand dagegen. Sämtliche Paragraphen der Satzungen sind demnach angenommen und diese werden nunmehr dem Registerrichter vorgelegt werden. Ich möchte ferner bitten, daß Sie die Genehmigung aussprechen, daß der Vorstand etwa noch notwendig werdende redaktionelle Änderungen vornehmen darf. Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen, diese Genehmigung ist von Ihnen erteilt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 893
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